Diskussion:Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017

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Letzter Kommentar: vor 8 Tagen von Holger1974 in Abschnitt Zusatzzeichen 1007-30 mit der Schneeflocke
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Hinweis zu den in der Wikipedia vorgestellten Verkehrszeichen: Die in dem Artikel dokumentierten Zeichen und Zusatzzeichen orientieren sich ausschließlich an den Vorgaben des Gesetzgebers, wie sie im Bundesgesetzblatt, im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung veröffentlicht werden. In sehr seltenen Fällen können auch Ländergremien bundesweit gültige Zeichen erlassen.

Zeichen, die nicht aus diesen Quellen stammen, sind nicht Teil der hier gezeigten Sammlung. Das gilt für regional angeordnete Zeichen und Zusatzzeichen ebenso, wie für Zeichen und Zusatzzeichen aus privater oder angeblich offizieller Hand.

Daher bitte zunächst die oben genannten Quellen studieren, um eine Änderung oder Ergänzung zu besprechen. Entscheidend ist, dass zu jeder Aufnahme oder Änderung eines Zeichens in die Liste immer auch die entsprechende offizielle Quelle angegeben wird, damit alles überprüfbar bleibt.

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In der Ref./Fußnote 1 ist der erste und zweite Link ungültig, also die Links zu Teil 1 des VZ-Katalogs und zur VwV-StVO:

zum Zweck des VzKat: ihr Teil 1 1. Abs. 1 dieser Anlage zur VwV-StVO sowie Randnummer 8 unter "Zu den §§ 39-43..." der VwV-StVO; zu den Änderungen Bundesanstalt für Straßenwesen: Änderungen im Verkehrszeichenkatalog 2017 zu 1992 Ok

@Mediatus: Vielleicht solltest du die Links am besten aktualisieren; ich war mir zu unsicher, welche man da verwenden sollte oder ob man noch etwas warten muss – du kennst dich da sicherlich besser aus. Ich finde es generell sowieso sehr schwierig, hierfür gute und aktuelle (d.h. frei zugängliche und verlässliche, am besten offizielle) Quellenlinks zu finden. Und etwas unklar blieb mir auch der Verweis sowie Randnummer 8 unter "Zu den §§ 39-43..." inkl. der Frage, ob das auch noch Randnummer 8 in der aktuellen Fassung ist – zu welcher Stelle genau sollte das führen – kann man das vielleicht noch genauer/klarer angeben? Unter dem Abschnitt "Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" wäre Randnummer 8: "2. Allgemeine Regeln zur Ausführung der Gestaltung von Verkehrszeichen sind als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift im Katalog der Verkehrszeichen in der aktuellen Ausgabe (VzKat) ausgeführt." Ist das die richtige Stelle?

Und noch etwas: bei den Links zu den PDFs der übrigen Teile des VZ-Katalogs (die seltsamerweise im Gegensatz zu Teil 1 noch gültige Links sind!) ist das Manko, dass in den PDFs (und auch in den Texten der Fußnoten) nicht direkt ersichtlich ist, welche Fassung das ist. Also man muss dazu in den PDF-Infos nach dem Erstellungsdatum schauen – hier bei Teil 2 bis 7 der 29.05.2017. Vielleicht wären da die Links von www.bundesanzeiger.de etwas besser (weil im Kopf genaue Infos zur Bekanntmachung/Veröffentlichung = 29.05.2017)? Und vielleicht gibt es da auch eine neuere Fassung, die ich nicht gefunden habe ...

  1. Teil 1 – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M001/BAnzAT29052017B800.pdf
  2. Teil 2 – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M002/BAnzAT29052017B801.pdf
  3. Teil 3 – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M003/BAnzAT29052017B802.pdf
  4. Teil 4 – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M004/BAnzAT29052017B803.pdf
  5. Teil 5 – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M005/BAnzAT29052017B804.pdf
  6. Teil 6 – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M006/BAnzAT29052017B805.pdf
  7. Teil 7 – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M007/BAnzAT29052017B806.pdf
  8. Anhang Komplettübersicht – https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/STbFAuLOL8Jnu8pV1JS/content/170411001079M008/BAnzAT29052017B807.pdf

--Goodidea (Diskussion) 23:16, 30. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Reihenfolge

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Die Reihenfolge der Verkehrszeichen stumpf nach Nummern ist nicht unbedingt "sinnvoll".

Wer eine konkrete Nummer sucht, gibt diese sowieso in die Seiten-Suche ein,

alle anderen suchen eher nach Sinn-zusammenhängenden Zeichen:

Ich würde die Zeichen gerne so sortieren, dass diese sinnig zusammenhängen.

Beispiel:

Kommentare? --Juliabackhausen (Diskussion) 00:11, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Mit aufsteigenden Nummern ist das schon besser, zumal die StVO auch so aufgebaut ist. Damit sind die Nummern einfach durchsuchbar. Die Bedeutung ergibt sich doch in der Regel von selbst. Dazu kommt, dass die Enden von Verboten für fahrende Fahrzeuge auch zusammengehören. Wo willst Du das Zeichen 282, Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote unterbringen? Ein dazugehörendes Anfangszeichen kann es verständlicherweise nicht geben. –Falk2 (Diskussion) 00:55, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Die neue Struktur finde ich per se nicht so schlecht. Wie du gesagt hast: Wer eine konkrete Nummer sucht (und halbwegs technisch kompetent ist) macht eh Strg+F.
Dazu allerdings zwei Anmerkungen:
  1. ist die jetzige Umbruch-Darstellung für jede Geschwindigkeit und jede Parkaufstellart etc. krass unübersichtlich. Es macht mEn schon Sinn, im Sinne der Lesendenorientierung gewisse Bilder einfach hintereinander weg zu bündeln und nicht für 50, 60, 70, 80, 90, 100, 110, 120, 130 jedes Mal ne eigene Zeile aufzumachen.
  2. Empfinde ich ohnehin die jetzige Artikelstruktur, nach der Änderungen nach 2017 weiter unten extra aufgeführt sind, für Quatsch. Wenn die Überholverbote gebündelt werden sollen ODER wenn die Zeichenreihenfolge eingehalten werden soll (egal, was man jetzt präferiert) ergibt es überhaupt keinen Sinn, z.B. Vz 277.1 dann unten extra zu führen statt an der entsprechenden Stelle weiter oben.
Viele Grüße, Mopshase12 (Diskussion) 14:13, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe die Gruppierung nach gefühlter Zugehörigkeit nicht als "sinniger" an als die Gruppierung in Verbots- und in Aufhebungszeichen. Letztlich ist es Geschmackssache, aber wenn die StVO als Quelle nach Nummern aufreiht, dann sollten wir dem folgen und hier nicht eine neue Reihung erfinden. --Rudolph Buch (Diskussion) 15:02, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich würde die Geschwindigkeitszeichen gar nicht mit jedem denkbaren Wert aufführen. Sie sind nicht nur international weitgehend gleich, sondern auch selbsterklärend. Im Grundsatz würde je ein Beispiel mit der Erläuterung, dass bei der Bezeichnung nach dem Bindestrich der Geschwindigkeitswert folgt, reichen. Die Bedeutung ist immer gleich, ebenso wie die Konsequenzen der Nichtbeachtung. –Falk2 (Diskussion) 15:12, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
... was wiederum die Frage aufwirft, wieso dann Zeichen ab 2017 nicht in dieser Reihenfolge geführt werden. Mopshase12 (Diskussion) 15:30, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin strikt dagegen, dass die Verkehrszeichen eine solche "gefühlte" Sortierung erhalten, da dies nicht der amtlichen Reihenfolge nach dem VZKat entspricht. Ferner werden die Verkehrszeichen der Bildtafeln anderer Staaten auch nach Nummer sortiert und nicht nach Willkür.
Die aktuelle Darstellung hat sich jahrelang bewährt, wieso sollte man das jetzt ändern? --Maxi123ID (Diskussion) 18:56, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
"Die aktuelle Darstellung hat sich jahrelang bewährt, wieso sollte man das jetzt ändern?" - Steht doch oben. "Das haben wir schon immer so gemacht" halte ich ehrlich gesagt für ein ziemlich schlechtes Argument. Mopshase12 (Diskussion) 10:03, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist aber ein Totchlagargument. Aktionismus brauchen wir ebensowenig und, weil das offenbar nicht wahrgenommen wurde, was machen wir mit dem Zeichen 282? Es gibt dafür kein Pendant (obwohl ein »alles verboten« für einige Gaspedalhelden durchaus heilsam wäre). Wer mit einem Geschwindigkeitssignal klarkommt (und das sollte in diesem einfachen Fall auch für Achtjährige kein Problem sein), der kommt mit allen klar. Mit den Aufhebungen ist das praktisch genauso. Jedem Verbotszeichen für fahrende Fahrzeuge die Aufhebung entgegenzustellen, erklärt letztlich die Leser zu Deppen. Die Orientierung an den Nummern halte ich für ausgesprochen wichtig. –Falk2 (Diskussion) 11:04, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Das habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Ich habe "das haben wir schon immer so gemacht" in Abrede gestellt, weil das kein Argument ist. Mopshase12 (Diskussion) 11:51, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Zusatzzeichen 1007-30 mit der Schneeflocke

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Ist das wirklich seit 2017 nicht mehr gültig und außer Kraft gesetzt? --Holger (Diskussion) 15:00, 21. Sep. 2024 (CEST)Beantworten