Diskussion:Bochum-Mitte

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Morty in Abschnitt zusätzliche Infos
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zusätzliche Infos

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Was mich noch interessieren würde:

  • wie ist die Einteilung in die Stadtbezirke von Bochum zustande gekommen? Wahlkreise, Verwaltungssitze, etc.?
  • soweit ich das im Kopf habe gibt es auch etwas vom Integrationsbüro zu jedem Stadtbezirk, wäre was für einen Link
  • wie schaut es mit den anderen Bezirken aus? haben die schon Artikel und können die untereinander vernetzt werden?

LG --Nati aus Sythen Diskussion 10:59, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich kann es nicht für Bochum speziell sagen, aber die Einteilung großer kreisfreier Städte in max. 10 Stadtbezirke ist eine gesetzliche Vorgabe des Landes NRW[1] Die Einteilung richtet sich dabei in der Regel grob an siedlungsgeografischen und -geschichtlichen Gegebenheiten, auch ist es die Bestrebung die Anzahl der Bewohner in allen Stadtbezirken in etwa gleich groß zu haben. Die Grenzen sind wie bei den untergeordenten Wohnquartieren daher oft recht willkürlich erscheinend passende Straßen, Bahnstrecken oder Gewässer. Das Problem der Redundanz von Stadtteil, Stadtbezirk und Wohnquartier ist nur durch eine sauberer Trennung in eigenen Lemmate zu lösen. Beispiele wären die ehemalige Gemeinde Wattenscheid, die nicht deckungsgleich mit dem heutigen Stadtbezirk Wattenscheid sein muss oder der Stadtbezirk Bochum-Mitte, desen Wohnquartier (Bochum-)Mitte wieder nur eine Untereinheit davon ist. morty 13:22, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten
  1. Genauer: § 35 GO NRW - Stadtbezirke in den kreisfreien Städten
    (1) Die kreisfreien Städte sind verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen.
    (2) Bei der Einteilung des Stadtgebiets in Stadtbezirke soll auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Stadtentwicklung Rücksicht genommen werden. Die einzelnen Stadtbezirke sollen eine engere örtliche Gemeinschaft umfassen und nach der Fläche und nach der Einwohnerzahl so abgegrenzt werden, dass sie gleichermaßen bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben beteiligt werden können; zu diesem Zweck können benachbarte Wohngebiete zu einem Stadtbezirk zusammengefasst werden. Der Kernbereich des Stadtgebiets soll nicht auf mehrere Stadtbezirke aufgeteilt werden.
    (3) Das Stadtgebiet soll in nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden.