Diskussion:Bochumer Maiabendgesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Bcoh in Abschnitt Generelle Aktualisierung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der hier dargestellte Zusammenhang mit der Dortmunder Stadtfehde ist falsch. Eine Richtigstellung ist auf den offiziellen Seiten der Stadt Bochum zu finden. http://www.bochum.de/bochum/maifest.htm (nicht signierter Beitrag von 84.61.141.6 (Diskussion) )

Der angegebene Link ist veraltet. Der erwähnte Text ist jetzt unter folgendem Link zu finden: http://www.bochum.de/cms/bochumbase.nsf/vwContentByKey/W277NBDB134BOLDDE. Den Artikel habe ich dem entsprechend abgeändert. -- Seefeuer 16:08, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Neustrukturierung des Artikels

[Quelltext bearbeiten]

Ich würde Vorschlagen, dass wir den Artikel einmal umstrukurieren und unter neuem Lemma führen nämlich Maiabendfest: Ich würde die Einleitung wie folgt neuformulieren:

Das Bochumer Maiabendfest ist ein Brauchtumsfest in Bochum, das angeblich im Mittelalter von Engelbert III. von der Mark gestiftet wurde, weil die Bochumer Bürger ihn bei der Großen Dortmunder Fehde unterstützt hatten. Es wird alljährlich am letzten Wochenende im April, am „Vorabend zum Mai“, gefeiert.

Entsprechend würden der Abschnitt "Bochumer Maiabendfest" neu "Ablauf" heißen.

Ich würde die Teile zur Gesellschaft in einen neuen Abschnitt "Bochumer Maiabendgesellschaft" verschieben.

== Bochumer Maiabendgesellschaft ==
Ausrichterin und Organisatorin ist die Bochumer Maiabendgesellschaft 1388. Sie wurde mit Genehmigung der britischen Militärregierung am 9. März 1948 gegründet und sorgt für die Bewahrung und Fortführung der Traditionen. Auch wenn es sich nicht um einen Schützenverein handelt werden die Mitglieder traditionell als „Maischützen“ bezeichnet.
Die Mitgliedschaft in der Maiabendgesellschaft steht jedem „unbescholtenen Bürger“ offen und ist nicht an den Wohnort gebunden. Auch juristische Personen können Mitglied werden.[1] Die Führung der Gesellschaft obliegt einem Junggesellenhauptmann, der von einem Junggesellenadjutanten unterstützt wird, sowie Hauptleuten, die die vier Kompanien anführen.[2]
  1. Bochumer Maiabendgesellschaft 1388: Warum bist Du kein Maikerl? In: bochumer-maiabendgesellschaft.de. 2019, archiviert vom Original am 30. August 2019; abgerufen am 15. August 2024.
  2. Bochumer Maiabendgesellschaft 1388: Maiabendfest / Maiabendgesellschaft. In: bochumer-maiabendfest.de. 2021, archiviert vom Original am 24. Oktober 2021; abgerufen am 15. August 2024: „Die Maiabendgesellschaft ist untergliedert in das Junggesellen Offizier Corps, vier Kompanien, einem Klangkörper und viele Gruppen, die das ganze Jahr über aktiv am Fortbestand des Maiabendfestes arbeiten. Jede einzelne Gruppierung führt Ihr eigenes Vereinsleben und führt regelmäßige Aktionen durch, welche über das ganze Jahr verteilt sind. Informationen zu den einzelnen Gruppierungen finden Sie hier.“

--Bcoh (Diskussion) 23:11, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Generelle Aktualisierung

[Quelltext bearbeiten]

Ich hab mir außerdem die beiden im Artikel zitierten Bücher besorgt und würde mal nach und nach durch die Geschichte gehen. Insbesondere sollte man mal die Legende gegen die Quellenlage abgrenzen. Was bislang meines Erachtens auch vollständig fehlt ist die von allen Quellen als schlüssiger bezeichnete Herkunft als heidnisches Frühlingsfest.

Was mir schon aufgefallen ist, dass alle Autoren sagen das die Beschreibung von Kortum die erste sei, auch Pöppe und Bornhold.

  • Pöppe zitiert dann aber eine Quelle vom 6.2.1660 (ohne Fundstelle aber mit Abbildung):
Auf Befehl der Herren Bürgermeister, Jürgens von Rehme bezahlt, so die Junggesellen bei ihm verzehrt, als den Vogel geschossen 1 Reichstaler 50 Stüber.
  • Bornhold zitiert aber selbst aus im Rahmen der Markenteilung von Fritz 2 geschriebenen Briefen vom 27.04.1768 (Stadtarchiv Bochum, AB 62. Teilung der Harpener Gemeinheit. Protestschreiben der Jungesellencompagnie):
Da die hiesige Junggesellencompagnie die unstreitige Gerechtsame gehabt, aus der Waldung, das Bockholt genannt, bei Harpen Tags vor Maytag jeden Jahres den besten Eichbaum wegzuholen, und auch bis zur Theilung jener Waldung wirklich geholt haben, auch wohl unstreitig gewiß, daß vorher erwähnte Waldung in Hinsicht des Obereigentums der hiesigen Stadt und Junggesellencompagnie zu gehörig war und die jährlich abgeholte Eiche zur Recognition des Dominii der hiesigen Junggesellen abgegeben sei, gleich wohl der zur Zeit der Theilung mehr erwähnter Holzung gewesene Capitain diese rechtliche Befugniß, wiewohl nur salva ratificatione, für jährlich 8 Rthlr. zu veräußern versucht, obschon hierzu nicht befugt gewesen, auch die Ratification der Interessenten nicht beigeschafft und beischaffen können, so kann auch die Junggesellencompagnie der hiesigen Stadt in die einseitig und zum größten Nachteil derselben gefaßten Einigung nicht willigen, sondern sie hat sich genötigt gesehen, solche anzufechten, auf allen Fall aber dagegen auf eine Restitution anzutragen, weil mehr erwähnter Junggesellencompagnie sonder Zweifel die Rechte und Befugnisse unterjähriger Personen zu Statten kommen müssen.
und 16.05.1768 (Karl Brinkmann, Graf Engelbert III. von der Mark und das Bochumer Maiabendfest, S. 69):
Die Junggesellen haben an unserer Mark nicht das geringste Eigentumsrecht, sondern dieselben sind nur im Besitze, jährlich einen Eichbaum zu holen, den sie ohne Winde und Pferde auf einem Wagen nach Hause ziehen müssen, welches allemal ein entsätzlich Lärmen, Geschrei und Geräusch gibt, auch selten ohne Unglück, daß nicht dieser oder jener zu Schaden kommt, zu geschehen pflegt, weshalb dieser Unfug und Mißbrauch viel eher abzustellen ist, als daß die Leute mit ihrem prätendierten Servitut Gehör finden. Man will ihnen ihre Rechte gerne lassen, wenn die Bauernschaft Harpen die gegen diesen Maybaum bisher genossene Zoll- und Wegegeldfreiheit zu Bochum fernerhin verstattet wird.

Ich würde mal mit dem Stadtarchiv schreiben ob man ne Kopie von aus der Stadtrechnung bzw. von den Briefen für Wikipedia bekommen kann.

Ansonsten würd ich hier auch schon mal ne Quellenliste fallen lassen. Sonst verliert man das ja wieder:

  1. Historische Zeitungsartikel
    1. 1836
    2. 1837
    3. 1838
    4. 1839
    5. 1840 ?
    6. 1841 ?
    7. 1842
    8. 1843
    9. 1844
    10. 1845
    11. 1846
    12. 1847
    13. 1848 ?
    14. 1849 1849
  2. Digitalisate
    1. Carl Arnold Kortum: Fortsetzung der Nachricht vom ehemaligen und jetzigen Zustande der Stadt Bochum. (mit Tabellen). In: M. P. F. Weddingen (Hrsg.): Neues Westphälisches Magazin zur Geographie, Historie und Statistik. Band 2, Nr. 5-8. Leipzig / Lemgo / Berlin / Bielefeld 1790, § 28 Gewohnheiten, besondere Gebräuche und Zeitvertreibe, S. 131 f. „Ferner gehöret hieher die Abholung des Maybaums. Seit unvordenklichen Jahren hatten die Bürgerjunggesellen das Recht, in einem, eine Stunde weit von der Stadt gelegenen Walde in der Bauerschaft Horpen gelegen; das Bochholte genannt, den besten Baum einmal im Jahre zu wählen, welchen sie den Maybaum nannten. Sie hieben denselben um, brachten ihn in die Stadt, machten einem Vornehmern damit ein Geschenk, und erhielten dafür ein besseres Gegengeschenk an Gelde zur Bierzeytung. Bey der Abholung des Baumes mußten, wenn die Junggesellen nicht ihres Rechts verlustig gehen wollten, alle Stunden Fahnen beobachtet werden. Die Junggesellen, mit dem Hauptmann und übrigen Officieren zog mit Trommeln, Pfeiffen und Fahnen am ersten May des Morgens in guter Ordnung aus. Schon seit drey Tagen vorher wurde diese vorzunehmende Handlung mit Trommelschlag und Aufruf in der ganzen Stadt täglich mehrmals bekannt gemacht und alle Junglinge ermahnet sich zeitig an dem Hause des Hauptmanns zu versammeln, um den Maybaum zur rechten Zeit zu holen. Sobald sie sämtlich im Walde angekommen waren, wurde der Baum gefällt und auf einem mitgebrachten Wagen geladen. Dieser durfte nicht mit Pferden gezogen werden, sondern die Junggesellen spannten sich davor und zogen ihn, da unterdessen die Trommler und Musikanten sich auf den Baum schrittweise setzten und mitziehen ließen, und unter dem Fortfahren wacker lärmten und pfiffen. Vor Eintreffen in der Stadt, innerhalb der Landwehr, mußte sich die ganze Gesellschaft geordnet haben; denn hätten sie ihn so glücklich gebracht hatten, dann entstand ein lauter Jubel. Auf eben diese Weise wurde derselbe vollends in die Stadt durch Reichthor gezogen, und keiner durfte sich weigern, Hand anzulegen. Wer Schwierigkeiten machte mit mitziehen, oder durch Wasser und Holz zu gehen, bekam nicht allein von der künftigen Zeche nichts, sondern man trieb ihn mit harter Hand ins Wasser. Eine nasse Zehe erquirte die müde Gesellschaft, so bald sie den Baum an Ort und Stelle hatten. Es gingen oft dabei Unordnungen vor, und deswegwn hat man diesen sonderbaren Gebrauch vor etwa 20 Jahren abgeschafft; hingegen muß die Dorfsschaft, welcher das Bochholz gehört, jährlich der Junggesellen 8 Rtlr. Berl. Cour. bezahlen. Dieses Geld holen sie noch immer am Maitage von Vorsteher jener Dorfsschaft, mit Trommel und Spiel, in einem feierlichen Aufzuge ab, und den Tage vorher wird schon die Junggesellschafft von dem Hauptmann zu dieser Abholung voraufbefehligen und der Trommelschlag verkündet. Das Geschwollene leicht erkennen. Von ihm versprechen. Es ist übrigens unbekannt woher dieser Gebrauch rühre. Einer Sage zu Folge soll er aus der Zeit des ersten Grafen von Bocholt stammen, welche den jungen Krieger durch Aufstellung dieses Baumes sein Beharren, sowie die ihm gelungene Vertheidigung und Beendigung seines Amtes belohnen wollte. Die Sache ist aber sehr dunkel, und es ist weit glaublicher, daß diese ganze Sache nur eine Allegorie auf den Gräfen Todt und das mythische Todtvolk, oder Todtmauln bedeuten.“
    2. Max Seippel: Das Maiabendfest in Bochum. Bochum 1881, urn:nbn:de:hbz:6:1-2469 (vls.io).
    3. Franz Darpe: 10. Die Vehme; das Maifest. In: Geschichte der Stadt Bochum. Band 1, Bochum im Mittelalter. Bochum 1888, S. 107–115, urn:nbn:de:hbz:6:1-23789 (vls.io).
    4. Max Seippel: Bochum einst und jetzt. Ein Rück- und Rundblick bei der Wende des Jahrhunderts. Bochum 1901, S. 298 ff., urn:nbn:de:hbz:6:1-2487 (vls.io).

--Bcoh (Diskussion) 23:11, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten