Diskussion:Brüstungshöhe

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 2A01:599:805:20A3:9762:255D:2F18:FDDE in Abschnitt Grenzwert von 12 m
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Die Höhenangaben wiedersprechen sich in sich. Gibt es hierzu eine Norm?

--217.19.187.162 09:26, 23. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Aus Ril 804 der DB Netz zu Brückenbauwerken: Die Geländerhöhe hGel über der Lauffläche soll i.d.R. mindestens hGel = 1,10 m betragen. Sie darf bei Absturzhöhen bis 12 m auf hGel = 1,00 m reduziert werde.91.22.145.160 12:10, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Grenzwert von 12 m[Quelltext bearbeiten]

Woher stammt eigentlich der über alle Maßen schwachsinnige Grenzwert von 12 m Absturzhöhe???


Welchen Unterschied macht ein Sturz aus einer Höhe von 11,90 m im Vergleich zu 12,10 m? Und zwar gar keinen !!! Selbst 10 m als Grenzwert wäre noch viel zu hoch, 8 m auch noch. Sinnvoll könnte man bei 6 m und weniger diskutieren.


--2A01:599:805:20A3:9762:255D:2F18:FDDE 21:27, 11. Aug. 2023 (CEST)Beantworten