Diskussion:Brandstiftung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Chewbacca2205 in Abschnitt Juristensprech
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Review vom 4. bis zum 14. Juli 2017

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Nach dem Ausbau dieses Artikels stelle ich ihn mit der Bitte um Anmerkungen ins Review. VG Chewbacca2205 (D) 21:13, 4. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Wie wäre es mit einem bekannten Beispiel der Brandstiftung..? --MBurch (Diskussion) 22:08, 4. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Ich habe ein Bild eines bekannteren Beispiels eingefügt. --Chewbacca2205 (D) 19:53, 6. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Kandidatur vom 14. Juli 2017 bis zum 24. Juli 2017

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Die Brandstiftungsdelikte umfassen mehrere Tatbestände des deutschen Strafrechts. Sie zählen zu den gemeingefährlichen Straftaten und sind im 28. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs in § 306 bis § 306f StGB normiert.

Die Brandstiftungsdelikte wurden durch das sechste Strafrechtsreformgesetz von 1998 grundlegend überarbeitet. Seitdem stehen zwei Tathandlungen in ihrem Mittelpunkt: das Inbrandsetzen einer Sache sowie deren Zerstörung durch Brandlegung. Diese Handlungen werden mit höherer Strafandrohung versehen, wenn die Tat sich gegen bestimmte Objekte richtet, mit schwerwiegenden Folgen für Dritte verbunden ist oder aus besonders verwerflichen Motiven heraus erfolgt.

Im jahr 2015 wurden 19.251 Brandstiftungen angezeigt. Etwa die Hälfte der Taten wurde aufgeklärt.

Nach einem Review stelle ich den Artikel zur Kandidatur. Viele Grüße Chewbacca2205 (D) 22:11, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Lesenswert – Wiedereinmal Qualitätsarbeit von Chewbacca2205! Vielen Dank für den ausgezeichneten (bzw. auszuzeichnenden) Artikel, insbesondere auch für den (von mir immer nachgefragten ;-)) rechtsvergleichenden Absatz! Beste Grüße, Plani (Diskussion) 15:27, 17. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

keine Auszeichnung Ich fühle mich sehr schlecht informiert von dem Artikel. Solange er Brandstiftung (Deutschland) heißt erwarte ich eine historische Einordnung nicht nur bis 1998 sondern soweit zurück wie sich überhaupt Belege zu Brandstiftungen auf deutschen Gebiet finden lassen. Das ist ein juristischer Fachaufsatz der vielleicht unter dem Lemma § 306 bis § 306f StGB ein lesenswert verdienen würde. Aber WP:OMA erwartet unter dem Lemma Brandstiftung auch ein paar Informationen zu Brandstiftungen (wer, wann und warum nicht erst ab 1985) und nicht einzig ein paar erklärte Gesetzestexte. Ein lesenswerter Artikel zu dem Thema sollte u.a. zumindest erklärende Querverweise auf Versicherungsbetrug und aktuell auf brennende Flüchtlingsheime und Kraftfahrzeuge enthalten. --31.212.23.250 16:00, 18. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe den Abschnitt zur Geschichte der Brandstiftungsdelikte erweitert. Zur Beschreibung der Kriminologie der Brandstiftung bietet sich eher der übergreifende Artikel Brandstiftung an, indem solche Aspekte bereits dargestellt werden. Brandstiftung (Deutschland) soll sich demgegenüber allein auf die Brandstiftung nach deutschem Recht beziehen. --Chewbacca2205 (D) 19:47, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Ohne eigene Meinung und ohne Blick in den Artikel: Vielleicht bietet sich ja an, (Deutsches Recht) als Klammer zu nutzen statt (Deutschland), um diese Art Mißverständnis zu vermeiden und den Artiekl direkt der Juristerei zuzuordnen? Wahrscheinlich würde das dann die ganzen Artiekl in dem Bereich betreffen, was natürlich ein enormer Aufwand ist ... Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 13:43, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Das würde auch wieder zu Missverständnissen führen, weil Deutsches Recht (historisch) gerade eine rechtsgeschichtlich abgeschlossene historische Entwicklung ist. Manchmal entspricht ein Straftatbestand eben dem alltagssprachlichen Begriff für das Delikt, damit müssen wir glaube ich leben. --Andropov (Diskussion) 13:55, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
  • Lesenswert Der Artikel ist solide geschrieben und - nach der Antwort des Hauptautors - auch in meinen Augen (als Laie) wird das eigentliche Thema für diese Auszeichnung hinreichend behandelt. --Wikiolo (D) 21:08, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Lesenswert Sehr gut zu lesen und umfassend. Hier noch die juristischen Quizfragen: Was ist der Fall, wenn die Kirche bereits entweiht wurde? Un was, wenn der Täter sich vergewissert hat, dass niemand im Gebäude ist? --Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:27, 20. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Seit 1998 kommt es allein auf die tatsächliche Nutzung des Bauwerks an, sodass die formale Entwidmung die Eigenschaft als Tatobjekt nicht berührt. Wenn der Täter sich vergewissert, kann eine Strafbarkeit nach § 306a StGB und nach allen Delikten, die hierauf aufbauen, entfallen, sofern es sich um eine kleine überschaubare Räumlichkeit handelt. VG Chewbacca2205 (D) 22:55, 21. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Lesenswert - auf jeden Fall lesenswert für Jurastudenten, die Strafrecht BT durchnehmen. Zugegebenermaßen für sonst niemanden, denn die ganzen Meinungsstreits und abweichenden Ansichten sind sehr gut und sehr ausführlich dargestellt. Aber das wollen wir ja im Jurabereich so! Vielen Dank! Auch für Exzellent fehlt hier nicht mehr viel, höchstens noch die Varianten, mit denen die Problematik bei §306d umgangen wird und etwas mehr zu §306a (Entwidmung beispielsweise, Entwidmung auch durch Anzünden, Einverständnisse/Einwilligungen bei Entwidmungen - Kinder!, entweihte Kirche (Nutzung ist entscheidend!),...) Verschiebungen auf Paragraphen-Lemmata sollten allerdings im Portal durchaus erwogen werden, denn ich stimme der Auffassung der 31er-IP durchaus zu: Man erhält hier nicht Informationen zu Brandstiftung(en) in Deutschland - verwiesen sei nur auf Asylbewerberheime! - sondern zu §306 bis 306f StGB. Bedenkend, dass es nur um die Paragraphen gehen soll, haben wir allerdings einen beinahe exzellenten Artikel vor uns! --ObersterGenosse (Diskussion) 02:57, 22. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Danke. Ja, eine Umbenennung der Artikel könnte man im Portal diskutieren. VG Chewbacca2205 (D) 22:56, 23. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Chewbacca2205 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch), man müsste wohl folgende Lemmata diskutieren:

--ObersterGenosse (Diskussion) 23:45, 23. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Mit vier Stimmen Lesenswert und einer Stimme keine Auszeichnung wird der Artikel in dieser Version als Lesenswert ausgezeichnet. Tönjes 08:52, 24. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Die Brandstiftung ist Gegenstand mehrerer Tatbestände ... Brandstiftungsdelikte zählen zu den ... Straftaten

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Könnte bitte mal jemand den Nichtjuristen unter uns Lesern den Sinn dieses Artikel-Anfangs erläutern? Zweimal steht Tat. So weit so gut. Dass es sich um etwas Strafbares handelt, sagt Straf .., aber wieso der Plural mehrerer Tatbestände? Nicht jede Brandstiftung gleicht genau einer anderen. Die Tatbestände (-Umstände) sind verschieden. Das ist eine simple Tatsache, deren Erwähnung m.E. nur irritirtend wirkt. Zudem ist doch mit dem Wort mehrere nicht richtig beschrieben, dass es unendlich viele Tatbestände (-Umstände) bei Brandstiftung geben kann.
--mfG Ana-Lemma 11:51, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Der Begriff Tatbestand bezeichnet nicht die Begehung einer Brandstiftung. Vielmehr meint er die durch das Gesetz typisierten Fallgruppen, etwa Brandstiftung (§ 306 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a StGB) und Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB). VG --Chewbacca2205 (D) 21:58, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Juristensprech

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Insgesamt wurde ein hohes Maß an Verständlichkeit erreicht. An einigen Stellen jedoch m. E. nicht. So bin ich mir unsicher, ob jedermann versteht was mit Tateinheit oder dass Delikte durch einen Tatbestand qualifiziert werden gemeint ist. Außerdem wird davon gesprochen, dass ein Gesetz "neu bekannt gemacht" wurde und dass Zuchthausstrafe durch Androhung von Gefängnisstrafe ersetzt wurde. Für Nichtjuristen könnte das bedeuten, dass das Gesetz zuvor vergessen war, so dass es in Erinnerung gerufen werden musste und das anstatt der Verhängung von Zuchthausstrafe nun nur noch mit Gefängnis gedroht wird. Ich weiß, dass für Juristen klar ist, was gemeint ist, aber ich denke der Artikel sollte doch jedermann nicht verwirren.WerWil (Diskussion) 14:37, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Danke. Ich versuche, die angesprochenen Punkte allgemeinverständlicher zu beschreiben. VG Chewbacca2205 (D) 22:05, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Interessant, dass nun gar nichts davon verändert wurde. Du hättest aber auch einfach sagen können, dass du anderer Meinung bist.WerWil (Diskussion) 18:32, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das bin ich nicht. Ich habe die Anpassungen auf meine Arbeitsliste gesetzt. --Chewbacca2205 (D) 19:20, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe die angesprochenen Punkte abgearbeitet. --Chewbacca2205 (D) 19:46, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten