Diskussion:Brecht-Schule Hamburg
Abschnitt "Geschichte" - Anerkennung vs. Genehmigung
[Quelltext bearbeiten]Die Jahreszahlen der Anerkennung der einzelnen Schulzweige können nicht stimmen! Die Anerkennung erfolgte jeweils deutlich später!
Vielleicht liegt es an dem Unterschied zwischen "staatlich genehmigt" und "staatlich anerkannt".
Wird eine Privatschule "staatlich genehmigt", können ihre Schüler*innen an staatlichen, so genannten "externen" Abschlussprüfungen teilnehmen. Dies war für Brecht-Schüler*innen lange so. "Staatlich genehmigt" ist sozusagen die untere Stufe. Eine Privatschule ohne staatliche Genehmigung kann eigentlich nur Nachhhilfe oder Hausaufgabenbetreuung o. ä. anbieten. Ich bin nicht sicher, ob Schüler*innen einer solchen Schule überhaupt ihre Schulpflicht erfüllen.
"Staatlich anerkannt" ist sozusagen die obere Stufe. Staatlich anerkannte Privatschulen dürfen die Abschlussprüfungen, z. B. das Abitur, in eigener Verantwortung durchführen.
Vielleicht sind die genannten Jahreszahlen die Zeitpunkte der staatlichen Genehmigung?
--MicBob (Diskussion) 09:35, 31. Okt. 2020 (CET)
- Der Unterschied zwischen genehmigten und staatlich anerkannten Privatschulen ist mir bekannt:
- Genehmigung von Ersatzschulen gemäß § 6 des Hamburgischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)
- staatliche Anerkennung von Ersatzschulen gemäß § 9 HmbSfTG mit eigenem Prüfungsrecht
- Die Jahreszahlen auf der Vorderseite stammen aus der Quelle, die dort benannt ist (Drucksache 19/3794 vom 18.08.2009). Laut Tabellenkopf (Spalte "staatliche Genehmigung") beziehen sie sich in der Tat nur auf die Genehmigung. In der Spalte "Anerkannt" steht nur Ja oder Nein, keine Jahreszahl. Danke für das Gegenlesen, korrigiert. Dann fehlt aber noch das jeweilige Jahr der staatlich Anerkennung. --Minderbinder 19:49, 31. Okt. 2020 (CET)