Diskussion:Bundeszollverwaltung/Archiv/1

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Bundesfinanzpolizei

Ich arbeite seit 12 Jahren bei der Zollverwaltung sowohl im Personenverkehr als auch im Warenverkehr und habe kaum etwas von einem solchem Projekt gehört, zumal die GdP beim Zoll neben BDZ und Verdi eher bedeutungslos und nur eine Gewerkschaft, also nicht Legislative ist. Diese hat ihre eigenen Interessen, diesen in einer Enzyklopädie soviel Raum zu schenken halte ich für bedenklich. IMHO macht es keinen Sinn den Zoll zu splitten da die Einnahmen und die Sicherung derselben nur mit fundierten Kenntnissen im Zollrecht möglich sind, d.h. es ist nicht möglich bei der Zollfahdnung oder den GASTen zu Arbeiten ohne fundamentales Wissen von AO, ZollVG und ZK. (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 20:07, 22. Mär 2006 (CET))

Hallo. Eine Info vorab: Unterschreiben kannst Du Deine Beiträge mit --~~~~ (zwei Bindestriche, vier Tilden). Dass es dieses Vorhaben der GdP gibt, kann ich bestätigen, allerdings hatte der Bundesfinanzminister (seinerzeit noch Eichel) diese Sache kategorisch abgelehnt. Es gab ursprünglich einen eigenen Artikel Bundesfinanzpolizei, der aber nach einem Löschantrag und der Abstimmung darüber gelöscht wurde. Als Kompromiss wurden die wesentlichen Punkte hier eingearbeitet. Ich stimme Dir im übrigen zu: eine Splittung des Zolls wäre mehr als kontraproduktiv und würde die Zollverwaltung als solche unterhöhlen und sogar komplett arbeitsunfähig machen, dennoch - da es dieses leidige Vorhaben nun einmal gibt - verdient es, hier zumindest Erwähnung zu finden. Alles andere wäre POV (Point of View). Schönen Gruß! --Rollo rueckwaerts 23:27, 22. Mär 2006 (CET)
P.S.: Sieh Dir mal bitte diese Diskussion an (am besten erst die Lanze, die ich für den Zoll gebrochen habe ;) und dann alles darüber stehende). Schon fast lustig das Ganze. --Rollo rueckwaerts 12:53, 23. Mär 2006 (CET)

Hallo - ich hab ein wenig den Bereich Vollziehung/Vollstreckung bearbeitet, sachliche Fehler wie Form, sry - Die klassische Trennung des Zolls ist und war Binnen- und Grenzzolldienst. Mit der Aufteilung in Finanz- und "Polizei"-Aufgaben wird hier eine Minderheitenposition als Basis des Artikels verwendet. Spricht viel über die Interessen der Autoren. - für eine allgemeingültige Zusammenfassung hat die GdP hier unverhältnissmäßig viel Raum. Ihre Mitgliederzahl und Mandatszahl in den Vertretungen rechtfertigt die Erwähnung, mehr nicht. Das Projekt Bundespolizei ist Fiktion, gehört also kaum in solch einseitiger Schilderung ins Wikipedia. Cu, V. (nicht signierter Beitrag von 195.93.60.104 (Diskussion) 23:09, 23. Apr 2006 (CEST))

Also Moment mal. Das Projekt ist ein gewerkschaftliches Projekt. Im Artikel ist die Bundesfinanzpolizei auch ausdrücklich als gewerkschaftliches Projekt gekennzeichnet, Daher spielen Bewertungen wie "Mindermeinung" etc. überhaupt keine Rolle. Außerdem besteht Unterstützung durch die EU-Kommission und die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Bestrebungen, dieses Projekt aus persönlichen Motiven oder einer anderen gewerkschaftlichen Betrachtungsweise als "minderwertig" darzustellen, gehen am Sinn der Wikipedia vorbei! Benutzer:Anomalie01 23:39, 02. Jun 2006 (CET)
Sehe ich ähnlich wie Anomalie: ich selber bin kein Verfechter und auch nicht mal in derselben Gewerkschaft und wahrlich kein Freund des Projektes, aber die Bundesfinanzpolizei (als Vorhaben) hatte einen eigenen Artikel, der aber nach regulärer Löschdiskussion (siehe hier) gelöscht worden und sein Inhalt ist in gestraffter Form in diesen hier eingeflossen. Vielleicht hat die GdP und das Projekt wirklich viel Raum in diesem Artikel, aber dann sollte man auch mal den Rest weiter ausbauen. Bisher kamen immer viele Zöllner zum Meckern vorbei, weiter ausgebaut haben bisher nur ganz wenige. :/ --Rollo rueckwaerts 11:06, 3. Jun 2006 (CEST)

Wiki-Projekt

WikiProjekt Zoll eröffnet, um alle zu diesem Themenkomplex gehörenden Artikel zu überprüfen und zu bearbeiten. Hypnosekröte 22:54, 7. Feb 2005 (CET)

Aufgaben

@Hypnosekröte: Ich hatte den Satz umformuliert, weil die Schilderung der Bundesfinanzverwaltung sowohl falsch als auch unvollständig ist. Man kann schon darüber streiten, ob der Begriff Bundesvermögensverwaltung noch angebracht ist, jedenfalls gibt es aber keine Bundesforstverwaltung neben der BV, weil erstere Teil der letzteren, bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist. Dass die Aufzählung unvollständig ist, ohne auf diesen Umstand hinzuweisen, sollte Dir als Fachmann eigentlich auffallen. Die vollständige Aufzählung gibt es hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_2998/DE/BMF__Wir__ueber__uns/Nachgeordnete__Behoerden/010703N.html -- Surfin 10:54 23. Nov 2005 (CET)

Stimmt, hatte ich nicht bedacht (Bundesforst ist Teil vom Bundesvermögen), 'tschuldigung! --Hypnosekröte 22:36, 23. Nov 2005 (CET)

Querverlinkungen

[1] --Hypnosekröte 15:32, 26. Dez 2004 (CET)
[2] --Hypnosekröte 00:18, 2. Jan 2005 (CET)

gibt es jetzt schon 20. Kann und möchte da mal ein Sachkenner aussortieren? --Bubo 23:14, 25. Jan 2005 (CET)

Was denn aussortieren? Und warum? Klar, es sind nicht wenige Links, nur kommen da sogar noch welche hinzu, wie www.internetzollanmeldung.de. Ich schätze, es wäre besser, sie optisch bzw. redaktionell zu verkürzen, anstatt zu löschen. Hypnosekröte 23:24, 25. Jan 2005 (CET)
Zur ersten Frage: Das weniger wichtige, insbesondere IMO Unterseiten einer Seite, auf die schon verlinkt ist. Und natürlich alles, auf das auch durch Wikilinks verwiesen werden kann. (Unter den "Weblinks" befinden sich übrigens auch Wikilinks, die man notfalls unter "Siehe auch" einordnen sollte.) Mit "Aussortieren" meinte ich nicht unbedingt "Löschen". Zur zweiten Frage: Weil Weblinks weiterführende Informationen geben sollten und eine zu große Anzahl das Auffinden solcher Infos nicht gerade erleichtert: vgl. Wikipedia:Verlinken. Zweifeln kann man auch darüber, ob in jedem halbwegs dazu geeigneten Artikel auf Gewerkschaften und Berufsverbände hingewiesen werden muss. NPOV dürfte ggf. dann stets auch den Hinweis auf Arbeitgeberverbände erfordern. --Bubo 18:16, 26. Jan 2005 (CET)
...ist ein Argument. Zu den Gewerkschaften: das ist eher vorbeugend, da die Zollbeamten, die in der GdP sind (die kleinste und jüngste der drei Interessenvertretungen), selber wieder Links zu www.gdp-bundesfinanzpolizei.de bringen bzw. zum GdP-Forum und dies überschreiben mit "Forum der deutschen Zollbeamten", was einfach falsch (es impliziert, dass es sich um alle ZB handelt) ist, da dies eine umstrittene gewerkschaftliche Aktion (Bundesfinanzpolizei) ist und nur einen kleinen Teil der Zollbeamten betrifft; die anderen interessiert es entweder nicht oder sie lehnen es ab. Man kann dann in einem solchen Fall und wie letztens erst geschehen, auf den schon bestehenden GdP-Link verweisen, den überflüssigen zweiten GdP-Link löschen und der Vollständigkeit und des lieben Friedens halber - wenn schon eine Gewerkschaft, dann lieber alle drei - auch die anderen mitdazuholen. Wenn die Gewerkschaften gelöscht werden, kommt demnächst wieder einer vorbei und bringt die Gewerkschaft der Polizei wieder in die Weblinks; garantiert. ;) Ich schätze, das Problem wird sich am besten vermeiden lassen, durch das Erstellen einer eigenen Rubrik "Interessenvertetungen" im Artikel selber. Einen Arbeitgeberverband gibt es in der Bundesfinanzverwaltung nicht. Hypnosekröte 15:42, 27. Jan 2005 (CET)

Geschichte (erstmal nur reine Faktensammlung)

Abriss über die Vorgänger: Bezug zum Zollverein, Preußische Zollverwaltung, Reichszollverwaltung, Zollverwaltung der DDR und Übersicht von 1949 bis 2007: die Faktensammlung zur Geschichte wird jetzt zentral unter Wikipedia:WikiProjekt/Zoll erfolgen. Hypnosekröte 22:10, 15. Feb 2005 (CET)

--Hypnosekröte 15:14, 26. Okt 2005 (CEST)

Finanz- oder Polizeibehörde?

"Zollbeamte sind aber als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Sie haben nicht den Status eines Polizeivollzugsbeamten." Damit bin ich nicht einverstanden. Den Status des Polizeivollzugsbeamten für die Zollbeamten im Vollzugsteil der Bundeszollverwaltung sollte man doch etwas differenzierter betrachten. Die Zollvollzugsbeamten in der Bundeszollverwaltung sind zumindestens materiell-rechtlich sehr wohl Polizeivollzugsbeamte. Der formell-rechtliche Status steht noch aus. Es wäre schön, wenn dieses im Artikel klarer formuliert wird.

* Hab mal versucht, es etwas treffender zu formulieren. 84.174.216.37 00:32, 18. Feb 2006 (CET)

Bilder

Vor kurzem wurde das durchaus anspruchsvolle Bild mit dem Ärmelabzeichen gelöscht und durch das Bild eines verfusselten Zoll-Aufnähers ersetzt. Warum? Sowas sieht doch nicht wirklich gut aus. Benutzer:Anomalie01 02:27, 09. Feb 2006 (CET)

Unvertretbare Auffassung im Artikel

Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte.Einige haben allerdings materiell-rechtlich den Status von Polizeivollzugsbeamten

Der letzte Satz ist schlichtweg falsch. Es stimmt zwar, daß die Beamten bestimmter Sachgebiete der Zollverwaltung Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind (zumindest in Bezug auf die Deliktgruppen, für die sie zuständig sind). Außerdem haben die StraBu-Stellen der Hauptzollämter sogar die Stellung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren (nur dort, im Hauptverfahren haben sie zwar auch ziemlich weitgehende Rechte wie z.B. Befragung von Angeklagten und Zeugen, § 407 Abs. Satz 3 AO, übernehmen jedoch nicht die Rolle der StaA,vgl. Ausschlußkriterien aus § 406 AO! ) wegen Steuerstraftaten inne, § 399 Abs. 1 AO. Es ist daher vertretbar, die Zollverwaltung als Strafverfolgungsbehörde zu bezeichnen. Polizei sind jedoch nur solche Behörden, deren Beamte auf Grundlage des Polizeirechts handeln. Dieses umfaßt die Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder sowie das Bundespolizeigesetz. Ein Zollbeamter-ganz gleich, welchem Arbeitsbereich der Zollverwaltung er zugehörig ist- kann jedoch nicht auf Grundlage polizeirechtlicher Normen die dort geregelten Maßnahmen anordnen, z.B. einen Platzverweis aussprechen. Er wird durch die Polizeigesetze nicht ermächtigt. Darum ist er kein Polizeivollzugsbeamter. Das ist auch nicht schlimm, denn die Zuständigkeit der Zollverwaltung umfaßt-anders als die der Polizei- eben nicht die allgemeine Gefahrenabwehr. Im Polizeirecht ist regelmäßig das Bestehen einer Gefahr und der Zweck, diese abzuwehren,Tatbestandsvoraussetzung für das Handeln von Polizeibeamten (sog. präventives Tätigwerden). Die Zollverwaltung benötigt jedoch das Polizeirecht gar nicht. Den Zöllnern den Polizeistatus zu geben,wie dauernd gefordert wird, ist schlichtweg überflüssig. Die bestehenden Gesetze sind bereits genau auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Behörden Polizei und Zoll zugeschnitten. So kann etwa der Beamte der FKS-Präv. als Hilfsbeamter der StaA und auf Grundlage der §§ 3 ff. SchwArbG handeln, die für seine Aufgaben völlig ausreichend sind. Der Zollfahnder wird-genau wie der KriPo-Beamte-ohnehin nur auf Grundlage der StPO tätig (in Verbindung mit § 404 AO). Sie brauchen das Polizeirecht genausowenig wie ein Vermittler der Arbeitsagentur oder ein Sachbearbeiter im Straßenbauamt.

Gruß: Finanzanwärter (zur Zeit bei FKS)

  • Lieber Kollege "Finanzanwärter", vielleicht empfielt es sich, zuerst einmal die Ausbildung abzuschließen. Zollbeamte sind sehr wohl materiell-rechtlich Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Dies hat des Bundesministerium des Innern bereits im Jahre 1978 festgestellt.Zollvollzugsbeamte besitzen im Falle der so genannten Eilkompetenz (vgl. § 64 BPolG, § 102 HSOG, § 86 POG RLP etc.) die Befugnisse wie Beamte der Landespolizei. Zur praktischen Ausgestaltung der Befugnisse von Zollfahndung/Kripo empfehle ich Dir, erst einmal den beruflichen Alltag näher kennen zu lernen. Und noch einen kleinen Ratschlag als relativ erfahrener Kollege: Verwende die von Dir vorgebrachten Argumente bitte nicht bei Deiner Abschlussprüfung. -- Anomalie01 02:34, 10. Sep 2006 (CEST)

Lieber Kollege "Finanzanwärter", vielleicht empfielt es sich, zuerst einmal die Ausbildung abzuschließen

Wir sind hier bei Wikipedia, Kollege, nicht in der Verwaltung. Hier zählt nur Fachwissen, nicht ein zweifelhafter Status, der darauf beruht, daß man ein paar Jährchen länger dabei ist und/oder einen höheren Dienstgrad bekleidet. Bei sowas bekomm ich die Krätze, wenn ein dienstälterer Kollege meint, einen ducken zu müssen, obwohl der seit 20 Jahren auf demselben Posten sitzt und in unserer Ausbildung nach zwei Monaten aus Überforderung den Kram hinschmeißen würde.

Zollbeamte sind sehr wohl materiell-rechtlich Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Dies hat des Bundesministerium des Innern bereits im Jahre 1978 festgestellt

Was das Ministerium "feststellt" oder nicht, ist für die Rechtslage nicht von Belang (zumindest solange nicht durch Rechtsverordnung geregelt).

.Zollvollzugsbeamte besitzen im Falle der so genannten Eilkompetenz (vgl. § 64 BPolG, § 102 HSOG, § 86 POG RLP etc.) die Befugnisse wie Beamte der Landespolizei

Dem kann so nicht zugestimmt werden. Der Ausnahmefall der Eilkompetenz des § 64 BPolG stellt Vollzugsbeamte der anderen Bundesbehörden keineswegs den Bundespolizeibeamten gleich, sondern bildet eine reine Auffangkompetenz. In diesem Rahmen kann z.B. der Zollbeamte zwar auf Grundlage der (bundes-)polizeilichen Ermächtigungsnormen tätig werden, aber nur auf Anforderung der BPol. Alternativ kann er tätig werden, wenn die BPol nicht rechtzeitig handeln kann. Aber auch dann ist die Ermächtigung noch eingeschränkt, denn die Vorschrift setzt das Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr voraus oder das jemand aus dem bereits vollzogenen Polizeigewahrsam entwichen ist ( § 39 BPolG).Die Gegenwärtigkeit der Gefahr wird für das originäre Handeln der BPol dagegen nicht gefordert. Zudem besteht in allen Fällen die Pflicht zur sofortigen Unterrichtung der zuständigen BPol-Dienststelle zwecks Abgabe der Sache ( § 64 Abs. 1 Satz 2 BPolG). Der Einsatz von Zollvollzugsbeamten in polizeilichen Aufgabenbereichen kann also immer nur subsidiär zum Einsatz der Polizeivollzugsbeamten erfolgen. Der Fall wird umso seltener eintreten, da die Zuständigkeiten unterschiedlich sind. Als Zöllner fahre ich eben nicht Streife auf einer Kirmes, um nach Schlägereien Ausschau zu halten, bei denen ich eingreifen kann, wie es ein Polizeibeamter tut ( obwohl es genug Kollegen gibt, die daran wohl Spaß hätten ;-) ). Was Du dir mit der Anführung des § 102 HSOG gedacht hast, bleibt mir vollständig rätselhaft. Diese Vorschrift spricht nämlich nur von anderen Landespolizeibeamten (als den hessischen) sowie Beamten der Bundespolizei, kann also auf Vollzugsbeamte der Zollverwaltung keine Anwendung finden ( § 102 Abs. 3 Satz 1 HSOG).

Zur praktischen Ausgestaltung der Befugnisse von Zollfahndung/Kripo empfehle ich Dir, erst einmal den beruflichen Alltag näher kennen zu lernen.

Sicherlich traue ich den Kollegen der Fahndung wie auch der Kripo große Kreativität bei der Ausgestaltung ihrer Befugnisse zu. Das ändert jedoch nichts an den Rechtsgrundlagen, auf denen ihr Handeln erfolgt und das sind aufgrund der internen Zuständigkeitszuweisungen in den jeweiligen Verwaltungen (Kripo wird dann eingeschaltet, wenn es eine Straftat aufzuklären gilt, selten zu präventiven Zwecken) nun mal nahezu ausschließlich die Vorschriften der Strafprozessordnung mit den darin vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen. Oder worauf willst Du mit diesem Satz hinaus?

Und noch einen kleinen Ratschlag als relativ erfahrener Kollege: Verwende die von Dir vorgebrachten Argumente bitte nicht bei Deiner Abschlussprüfung

Für Ratschläge von erfahrenen Kollegen bin ich immer dankbar. Jedoch sehe ich hier kein Problem, da a) Ich glaube, daß meine Argumente fundiert sind und dem geltenden Recht entsprechen; b) Dieses Thema in der Laufbahnprüfung wohl kaum vorkommen wird (naja, vielleicht in der mündlichen denkbar, wenn der Prüfer einen gaaaanz schlechten Tag hat :-) ).

Gruß: Finanzanwärter

  • Dann will ich es Dir, lieber Finanzanwärter erklären. Zunächst einmal führt der Zoll die alleinige grenzpolizeiliche Kontrolle z.B. an der Schweizer Grenze durch, da diese bundespolizeiliche Aufgabe dem Zoll generell übertragen wurde (§ 68 BPolG). Bei der Eilkompetenz nach den Landespolizeigesetzen fallen Zollbeamte unter „Polizeivollzugsbeamte des Bundes“. Dies wurde durch das BMI vom 21.07.1978 (Az. P II 5 ÖS7-640-010/6) geregelt. Daher auch mein Beispiel des § 102 HSOG, ich hatte bei dieser Diskussion grundlegende Kenntnisse vorausgesetzt. Diese gehören übrigens zu den Ausbildungsinhalten des Zolls und finden sich in den Lehrunterlagen für Anwärter. Frage Deinen Dozenten nach dem Arbeitsbuch „Zwangsrecht/Notrechte“. Im Gegensatz zu Deiner Rechtsaufassung geschieht die Wahrnehmung von Eilbefugnissen des § 64 BPolG auch nicht auf Anforderung der Bundespolizei. Das Gesetz sieht ausdrücklich mehrere Möglichkeiten vor (vgl. § 64 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BPolG). Zugegeben, die rechtliche Ausgestaltung der Zoll-Befugnisse ist sehr komplex und unübersichtlich. Gerade deshalb solltest Du mit Deiner vorschnellen „Hobby-Juristerei“ vorsichtig sein. Die Wikipedia ist nicht dazu geeignet, bestehende gesetzliche Regelungen in Frage zu stellen, hier zählt nur, was Fakt ist. Weitere Fakten findest Du übrigens auch im Zollfahndungsdienstgesetz (ZfdG), welches die Gefahrenabwehr regelt oder in der Internationalen Kfz-Verordnung, was die polizeilichen Befugnisse im Straßenverkehr angeht. -- Benutzer:Anomalie01 17:57, 10. Sep 2006 (CEST)

führt der Zoll die alleinige grenzpolizeiliche Kontrolle z.B. an der Schweizer Grenze durch, da diese bundespolizeiliche Aufgabe dem Zoll generell übertragen wurde (§ 68 BPolG).

Aus § 68 BPolG: "die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (§ 2 Abs. 2 Nr. 2) an einzelnen Grenzübergangsstellen". Als einzelne Grenzübergangsstelle gleich die ganze Grenze? Na gut, könnte auch unter "sonstige Aufgaben nach § 2" fallen. Wie auch immer, das an der einzigen Nicht-EU-Grenze der BRD überhaupt keine Beamten des BGS/BuPo mehr stehen sollen,sondern jetzt die Zöllner alles machen, kommt mir einigermaßen merkwürdig vor. Ist mir neu. Prinzipiell muß ich Dir da aber Recht geben.

Bei der Eilkompetenz nach den Landespolizeigesetzen fallen Zollbeamte unter „Polizeivollzugsbeamte des Bundes“. Dies wurde durch das BMI vom 21.07.1978 (Az. P II 5 ÖS7-640-010/6) geregelt

Ich hab schon versucht, Dir zu erklären, daß ein Ministerium so etwas nicht "regeln" kann, da es sich hier um die Auslegung eines Rechtsbegriffs handelt. In Zweifel, d.h. im Fall einer Klage ist da nur die Meinung der Gerichte ausschlaggebend. Und die ist nicht an die Auffassung eines Ministers gebunden, auch dann nicht, wenn diese als Dienstanweisung vorliegt.

Diese gehören übrigens zu den Ausbildungsinhalten des Zolls und finden sich in den Lehrunterlagen für Anwärter

Polizeirecht gehört im gehobenen Dienst nicht zum Lehrplan, da es nur einen winzigen Bruchteil aller Zollbeamten betrifft und es tausend Dinge gibt, die wichtiger sind. Ich denke da alleine mal an den riesigen Umfang und die Komplexität des eigentlichen Zollrechts, das heißt ZK+DVO+ZollVG+ZollBefrVO usw.....

Im Gegensatz zu Deiner Rechtsaufassung geschieht die Wahrnehmung von Eilbefugnissen des § 64 BPolG auch nicht auf Anforderung der Bundespolizei. Das Gesetz sieht ausdrücklich mehrere Möglichkeiten vor

Du meinst, nicht nur auf Anforderung. Genauso hatte ich es oben auch dargestellt. Hast Du offensichtlich nicht richtig gelesen.

Zugegeben, die rechtliche Ausgestaltung der Zoll-Befugnisse ist sehr komplex und unübersichtlich.

Naja, sagen wir mal, am schlimmsten ist in der Hinsicht das vorgenannte eigentliche Zollrecht, weniger die übertragenen Befugnisse.

Die Wikipedia ist nicht dazu geeignet, bestehende gesetzliche Regelungen in Frage zu stellen

Das Diskussionsthema scheint mir nicht die bestehenden Regelungen in Frage zu stellen, was auch unsinnig wäre. Es geht eher um Auslegung und vor allem um die praktische Bedeutung dieser Regelungen.

Weitere Fakten findest Du übrigens auch im Zollfahndungsdienstgesetz (ZfdG), welches die Gefahrenabwehr regelt

Das Zollfahndungsdienstgesetz hat nun wirklich nichts mit der allgemeinen Gefahrenabwehr im polizeirechtlichen Sinne zu tun. An welchen Stellen machst Du das fest? Ich vermute mal, du meinst die Aufgabenzuweisungen: "...zur Verhütung von Straftaten im grenzüberschreitenden Warenverkehr" bzw. "..im zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung". Vielleicht meinst Du auch die Sicherungsbefugnisse, etwa nach § 25 Abs. 2 des Gesetzes. Beides entspricht aber-wie gesagt-nicht der polizeilichen Gefahrenabwehrbefugnis. Ich denke mal, was Du meinst, ist, daß das Berufsbild eines Zollvollzugsbeamten in vieler Hinsicht dem eines Polizisten ähnelt. Dem kann man wohl zustimmen. Der Hauptunterschied ist aber immer noch die unterschiedliche Zuständigkeit. Oder wann bist Du das letzte mal am Bahnhof gegen randalierende Hooligans eingesetzt worden? Wann wurdest Du gerufen, um einen prügelnden Ehemann in Gewahrsam zu nehmen? Wann hast Du einen Einbruch aufgenommen? Wahrscheinlich noch nie. Polizeiliche Befugnisse machen (wie in allen Bereichen der Verwaltung) nur dann Sinn, wenn man auch für die entsprechenden Aufgaben eingesetzt wird. Dies ist aber auch bei den Zöllnerinnen und Zöllnern in den "Vollzugsdiensten" nur am Rande gegeben. Für die Masse der Kollegen spielt es gar keine Rolle. Am ehesten könnte ich mir noch die Schaffung einer Behörde wie den früheren Zollgrenzschutz (ZGS) vorstellen, die den polizeilichen Grenzschutz (also die Aufgaben des alten(!) BGS) mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verbindet. Etwas ähnliches haben auch andere Staaten wie Italien oder die USA ( [3]). Das deutsche Modell der Trennung der Zuständigkeiten für Personen- und Warenverkehr ist eher ein Sonderweg.

Gruß: Finanzanwärter

  • Falls Du Probleme mit den Regelungen des BMI oder des BMF hast, würde ich empfehlen, Dich mit diesem Anliegen direkt an die Minister Schäuble oder Steinbrück zu wenden. (Zitat: Finanzanwärter: "Es geht eher um Auslegung und vor allem um die praktische Bedeutung dieser Regelungen." oder "Polizeiliche Befugnisse machen (wie in allen Bereichen der Verwaltung) nur dann Sinn, wenn man auch für die entsprechenden Aufgaben eingesetzt wird.") Das sind alles persönliche Meinungen, die auch gerne respektiere. Wikipedia ist allerdings der falsche Ort, um "persönliche Auslegungen" von Rechtsgrundlagen zu diskutieren, zumal diese von "Außenstehenden" nicht nachvollzogen werden können. Welche Schaffung von Behörden Du favorisierst, ist ebenso von sekundärer Natur wie die Frage nach Organisationsstrukturen in anderen Ländern. Trotz Deines großen Engagements dreht sich die Diskussion momentan im Kreis. Deine Eingangfrage zu dieser Diskussion bezog sich auf folgende Passage im Artikel: "Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Einige haben allerdings materiell-rechtlich den Status von Polizeivollzugsbeamten". Der Nachweis, dass Zollbeamte sehr wohl materiell-rechtlich Polizeivollzugsbeamten entsprechen, wurde unter Aufzählung verschiedener Rechtsgrundlagen erbracht. Somit hat sich das Thema eigentlich erledigt. -- Anomalie01 22:44, 11. Sep 2006 (CEST) PS: "Unterschreiben" kann man seine Wikipedia-Beiträge mit --~~~~ (zwei Bindestriche, vier Tilden).

Die von mir aufgezählten Argumente sind natürlich letztlich "persönliche Meinung". Genau das ist eine Aussage wie Einige haben allerdings materiell-rechtlich den Status von Polizeivollzugsbeamten aber auch. Das ist übrigens das Prinzip einer Diskussion, nämlich durch Aufzählung von Argumenten eine Aussage zu bestätigen oder zu widerlegen. Und die o.g. Aussage steht-wie ich zu zeigen versucht habe-auf sehr schwachen Füßen, ist daher nicht gerechtfertigt. Die von Dir angeführten Rechtsgrundlagen erhärten diese Aussage auch nicht sonderlich. Das zu zeigen war Sinn meiner Ausführungen. Wer unbequeme Argumente mit einer Aussage wie "ist persönliche Meinung, gehört daher nicht in Wikipedia" vom Tisch wischt, macht es sich zu einfach. Das ganze hat auch keinen gewerkschaftlichen Hintergrund, da ich selber der GdP eigentlich sehr aufgeschlossen gegenüberstehe, sondern ist eine nüchterne Analyse. Ich hätte auch nichts dagegen, der Bundespolizei anzugehören, aber dazu sind eben die gesetzlichen Aufgaben zu unterschiedlich. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, daß das Zollrecht eigenständig, nicht etwa Teil des Polizeirechts ist und die Zollverwaltung dem Finanz- und nicht etwa dem Innenministerium zugeordnet ist. Und das sind nun wahrlich "harte" Fakten, die nicht zu widerlegen sind. Unterschreiben tu ich übrigens lieber so, wie ich es gewohnt bin.

Gruß: Finanzanwärter

Zum Unterschreiben: das hat schon seinen Sinn mit zwei Bindestrichen und vier Tilden zu unterschreiben und wenn Du vorhast, dauerhaft in der Wikipedia mitzuarbeiten, wirst Du wohl nicht umhin kommen, da man Dich schlichtweg als IP ignorieren wird oder sämtliche Deiner Änderungen sofort revertieren wird (man traut den IP's leider aus Erfahrung nicht). Außerdem könnte jeder angeben, Du zu sein und in Diskussionen viel Unheil anrichten. Siehe Wikipedia:Signatur, Gruß! --Rollo rueckwaerts 18:36, 12. Sep 2006 (CEST)
Die Aussage im Artikel entspricht der offiziellen Auffassung der Bundesregierung und der gültigen Rechtslage. Sie steht also auf sehr starken Füßen, auch wenn der "Finanzanwärter" dies aufgrund seiner persönlichen Meinung völlig anders sieht. Ich wiederhole mich: Die Zoll-Befugnisse sind für Anwärter in den Ausbildungs-Lehrbüchern zu finden; auf der offiziellen Hompage des Zolls können sie selbst von Außenstehenden objektiv nachvollzogen werden. Auszüge aus www.zoll.de: "Seit 1998 verfügen die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (ehemals BillBZ) über Polizeibefugnisse und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft." "Die Beamten der Zollfahndung haben, soweit sie Ermittlungen durchführen, dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung." (http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/index.html) oder "Neben seinen zollrechtlichen Überwachungsaufgaben nimmt der GAD auch andere, vorwiegend grenzpolizeiliche Aufgaben wahr..." (http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/c0_gad/a0_land/index.html). Diese Diskussion - insbesondere die permante Infragestellung gesetzlicher Regelungen durch den "Finanzanwärter" - führt zu nichts. Und genau deshalb bleibt der Artikel so wie er ist. --Anomalie01 22:49, 12. Sep 2006 (CEST)

@Anomalie01

Ich muss mal kurz das Thema wechseln; Anomalie - hast Du eigentlich Matt1971 bei seiner Bitte nach einem Bild einer "Hundemarke" weiterhelfen können? [4] und [5] --Rollo rueckwaerts 20:31, 11. Sep 2006 (CEST)

Nein, dem Wunsch habe ich leider nicht entsprechen können, da ich kein Bild habe -- Anomalie01 20:54, 11. Sep 2006 (CEST)

Gewerkschaftliche Auseinandersetzungen in der Wikipedia

Ich stelle immer wieder fest, dass dieser Artikel von einigen wenigen für gewerkschaftliche "Propaganda" oder zur Abrechnung mit dem gewerkschaftlichen Mittbewerber missbraucht wird. Nach der gestrigen Vandalismus-Aktion (offensichtlich durch einen Angehörigen der Gewerkschaft BDZ) habe ich langsam die Nase voll davon. Ähnliches gilt für die offensichtliche Instrumentalisierung der Wikipedia zum Zwecke der Werbung. Einige Beispiele:

Im Artikel „Bundeszollverwaltung“: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundeszollverwaltung&diff=21313923&oldid=21257488

Im Artikel „BDZ- Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft“: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=BDZ_–_Deutsche_Zoll-_und_Finanzgewerkschaft&diff=21307924&oldid=14298157

Beim Artikel zur Begriffserklärung „Zoll“: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zoll&diff=21315786&oldid=21315454

Derartige Eingriffe widersprechen dem Ziel der Wikipedia. Seien wir mal ehrlich: Sämtliche Artikel zum Thema "Zoll" werden doch zum ganz überwiegenden Teil von Zollbeamten betreut. Auch wenn einige von uns keine Fans des GdP-Projekts "Bundesfinanzpolizei" sind, muss man nicht derart reagieren. Wer gewerkschaftliche Diskussionen führen will, kann das in den Intranet-Foren der Bundeszollverwaltung oder der Gewerkschaften bis zum Exzess tun. Ich möchte daher alle "Schreiberlinge" bitten, sich zusammenzureißen und die Gebote der Neutraliät bei der Änderung oder Ergänzung eines Wikipedia-Artikels zu beachten. -- Anomalie01 23:01, 11. Sep 2006 (CEST)

Bislang bin ich aktuell der einzige, der die Zollartikel "betreut" hat und hin und wieder kommst Du auch noch vorbei, damit war es aber auch schon mit den Stammgästen. Ich bin - wie Du weißt - kein Freund des Bundesfinanzpolizei-Projektes, aber ich achte wenigstens darauf, dass hier kein POV (Point of View) oder sonstige Ungleichgewichte entstehen, was mir aber nicht immer gelingt (siehe Deine Beispiele), weil mir auch mal was entgeht. Allerdings habe ich auch 792 Artikel in der Beobachtungsliste. Nein, ich wünsche mir ernsthaft, dass hier mehr Zöllner vorbeischauen und Artikel erstellen und verbessern. Es gibt 30.000 (immer noch?) Zöllner in Deutschland (die Schweizer und Österreicher nicht mitgezählt) und hier tummeln sich gerade mal zwei, mit "Finanzanwärter" drei herum. Nicht nur zum meckern vorbeikommen, sondern auch mal was schaffen! Wie wäre es? ;o) Gruß! --Rollo rueckwaerts 18:45, 12. Sep 2006 (CEST)
Da kann ich nun nichts beitragen außer der Erkenntnis, dass dieses "Gerwerkschaftsprojekt" in Relation zum Gesamtartikel völlig überdimensioniert ist. Das wäre eigentlich nur einen schlappen Fünfzeiler wert.--WerWil 00:11, 3. Okt 2006 (CEST)

Wiederholter Vandalismus durch die BDZ-Gewerkschaft

Ich bin zwar weder BDZ noch GdP, doch ich habe jetzt ein Auge drauf, siehe [6]. Gruß! --rollo_rück 14:41, 25. Mär. 2007 (CEST)
  • Die Gewerkschaft BDZ hat heute zum Wikipedia-Vandalismus eine Pressemitteilung herausgegeben: In der freien Enzyklopädie Wikipedia, die jedermann für Einträge, Ergänzungen und Korrekturen offen steht, existiert ein Kapitel „Bundeszollverwaltung“ mit einem Abschnitt „Interessenvertretungen“ und einem Unterabschnitt „Gewerkschaftsprojekt Bundesfinanzpolizei“. Hierzu gibt es sehr detaillierte Ausführungen, die ausschließlich und einseitig den gewerkschaftlichen Positionen der GdP-„Bundesfinanzpolizei“ und damit einer Mindermeinung entsprechen. Die Eintragungen unterliegen keinem besonderen rechtlichen Schutz gegen Änderungen und Ergänzungen. So sind etwa auch Einträge über den BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft in der Vergangenheit geändert worden. Da der BDZ die Auffassung vertritt, dass die Darstellung der „Bundesfinanzpolizei“ im Verhältnis zur tatsächlichen Bedeutung nicht sachgerecht und mehrheitsfähig ist, soll im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BDZ im Zusammenhang mit der Strukturreform eine entsprechende Darstellung mit der gewerkschaftlichen Positionierung des BDZ erfolgen. Dabei liegt es überhaupt nicht im Interesse des BDZ, Wikipedia als gewerkschaftliches Forum zu missbrauchen. Das ist allenfalls mit der Einstellung der Ausführungen zur „Bundesfinanzpolizei“ längst erfolgt.Es handelt sich daher nicht um eine „Attacke“ oder einen „Übergriff“ des BDZ gegen die GdP, wenn eine ganz legale Korrektur einer Eintragung erfolgen sollte, die jedoch nach Löschung des aktuellen Textes nicht mehr möglich war, da der ursprüngliche Text umgehend wiederhergestellt wurde. Der BDZ wird sich daher zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Eintrag zur Strukturreform in dem Abschnitt „Interessenvertretungen“ in der Weise äußern, wie es einer Enzyklopädie angemessen ist. [7] --Anomalie01 19:51, 28. Mär. 2007 (CEST)
Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass dieser Teil über das Gdp-Projekt nur im Artikel ist, weil der eigene Artikel Bundesfinanzpolizei aufgrund mangelnder Relevanz nach regulärer Löschdiskussion gelöscht und der Inhalt hier eingebaut worden ist (siehe hier). Meiner Ansicht nach ist der Abschnitt zu lang, aber anstatt hier wild rumzulöschen wäre es vielleicht besser, den gesamten Artikel auf- und auszubauen und zu verbessern, anstatt wegen einer Marginalie einen Editwar vom Zaun zu brechen. --rollo_rück 20:50, 28. Mär. 2007 (CEST)

Uniform vs. Dienstkleidung

Ich habe gesehen, dass es in der Versionsgeschichte zu Missverständnissen bezüglich der Definition Uniform und Dienstkleidung kommt:

Als Uniform (umgangssprachlich Kluft, in Österreich Wichs) bezeichnet man eine in Trageweise, Schnitt, Farbe und Textilie gleichartige Dienstkleidung von staatlichen Dienstkräften oder Hilfsdiensten, um optisch einheitlich ([lateinisch-französisch]: uniform) in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Für außenstehende Leser, die sich nun wundern: Beim Zoll existiert diesbezüglich eine merkwürdige und weit verbreitete "Latrinenparole", die besagt, dass der Zoll keine Uniform habe, weil man eine "zivile Verwaltung sei". Dies wird oft auch jungen Berufsanfängern vermittelt. Anomalie01 22:29, 22. Nov. 2006 (CET)

Ach, mir ist das wurscht. Wo drin ist das eigentlich geregelt? In den Dienstkleidungsvorschriften? Ich gehe morgen mal nachlesen... - Gute N8! --Rollo rueckwaerts 23:33, 22. Nov. 2006 (CET)
  • Mir ist das auch wurscht. Wollte nur mal feststellen, dass es das gleiche ist und mit dem ältesten zollinternen "Gerücht" aufräumen, bevor dieses noch Einzug in Wikipedia erhält. Und eben es Quatsch ist, steht es auch nicht in der Dienstkleidungsordnung und wird ausschließlich per Mundpropaganda bekannt gemacht. --Anomalie01 00:39, 23. Nov. 2006 (CET)
Darüber nachgedacht gebe ich Dir recht. Unterschiede könnten nicht daran gemessen werden ob, eine Verwaltung "zivil" oder nicht "zivil" sei, sondern daran, was die einschläge Definition der Uniform/Dienstkleidung hergibt und dass man in der Zollverwaltung möglicherweise die "Uniform" als "Dienstkleidung" bezeichnet ist ein anderer Schuh. --Rollo rueckwaerts 21:47, 23. Nov. 2006 (CET)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--KuhloBot 15:48, 2. Jun. 2007 (CEST)

Ich habe auf der Seite weitere nicht richtig funkrionierende Links entdeckt und möchte vorschlagen diese anzupassen: a) www.wcoomd.org – Die offizielle Internetseite der Weltzollorganisation, World Customs Organzation (WCO). http://www.wcoomd.org/ie/index.html funktioniert nicht, Vorschlag: Link ändern in http://www.wcoomd.org

b) TARIC (Zolltarif) – Siehe auch: TARIC. http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/de/tarhome.htm gilt nicht mehr und wird umgeleitet. Vorschlag: Link ändern in http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm

c) www.grenzbeschlagnahme.de. Ist nun bei Sedo geparkt und wird zum Verkauf angeboten. Da hat wohl einer verpennt die Domain zu verlängern. Vorschlag: Komplett entfernen

d) Reisefreigrenzen. http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/index.html führt zu Fehlermeldung. Vorschlag: Link ändern in http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

e) ZDF-Frontal21 vom 20. April 2004: „Schlampige Zollkontrollen“. Der Link http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2120669,00.html führt zu nichts. Vorschlag: Eintrag löschen.

f) „Die Zeit“ vom 1. Juli 2004: „Das Prinzip Stichprobe“. Der Link http://www.zeit.de/2004/28/Zoff_beim_Zoll ist nicht mehr gültig, im Archiv kann ich den Artikel auch nicht finden. Vorschlag: Eintrag löschen.

g) ZDF-Frontal21 vom 28. September 2004: „Der Zoll und die Sicherheit“. Der Link http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,2196420,00.html führt zu nichts. Vorschlag: Eintrag löschen.

Das ich mich just hier angemeldet habe, möchte ich noch nicht selber den Artikel anpassen. --˜˜˜˜

Hierarchische Verwaltungsstruktur

Die Hierarchische Verwaltungsstruktur muss entrümpelt werden und die Änderungen der Strukturreform Bundeszollverwaltung 2008 eingebaut werden. Mal sehen, ob ich demnächst dazu komme. --Lkl 14:24, 16. Mär. 2008 (CET)

Ergänzend zur "Bundesfinanzpolizei"

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_rainer_wend-650-5776--f62779.html#frage62779 --91.16.61.233 16:10, 21. Mär. 2008 (CET) http://www.abgeordnetenwatch.de/ronald_pofalla-650-5928--f61683.html#frage61683 (Nachtrag) --91.16.61.233 16:18, 21. Mär. 2008 (CET)

Zoll an der Innerdeutschen Grenze

Was waren die Aufgaben des Zolls an der innerdeutschen Grenze? Die hat doch sowieso fast nie jemand überquert, was wollte der dort also kontrollieren?--217.95.230.108 11:00, 20. Apr. 2008 (CEST)

Formatierung als Tabelle

Ich sehe im Moment keine Rechtfertigung dafür, dass im Abschnitt Der Zoll als Vollzugsbehörde eine Tabelle steht, da ich keinen Zusammenhang zwischen den Inhalten verschiedener Zellen in einer Zeile sehe, z. B. zwischen den mobilen Kontrollgruppen und den Zollfahndungsämtern. Falls es da doch Zusammenhänge innerhalb der Zeilen gibt, sollte sie jemand im Artikel herausstellen. Ansonsten würde ich die Informationen aus der Tabelle in zwei getrennten Listen darstellen. --92.196.91.6 21:35, 23. Jul. 2008 (CEST)

Die Tabelle hat ihren Grund in der organisatorischen Zweiteilung der Zollverwaltung. Beispielsweise sind Beamte der MKG keine Zollfahnder: [8]

Aufbau (grob):

--Lkl 01:45, 13. Dez. 2008 (CET)

Umstrukturierung (Änderungen vom 13.03.2009)

Bevor man den ganzen Artikel Bundeszollverwaltung einfach umstrukturiert, sollte man dies vielleicht mal vorab zur Diskussion stellen. vgl. [9] --Anomalie01 05:30, 15. Mär. 2009 (CET)

Einleitungssatz falsch

Ich bin mit dem Einleitugnssatz nicht zufrieden. Er ließt sich so, als wären ausschließlich die Nicht-Vollzugsdienste für die Erhebung der Abgaben zuständig, während die Vollzugsdienste sowas wie eine Polizei sind und Gefahren abwehren(?). Das ist falsch, denn auch die Vollzugsdienste treiben Steuern ein (Reiseabfertigung am Flughafen, KEV (ehemals MKG)) und deren Aufgabe ist es keinesfalls, gefahrenabwehrend zu wirken, wie die Polizei. Das ist schon aufgrund der mangelnden Eilzuständigkeit in den meisten Bundesländern gar nicht möglich. Deshalb mein Vorschlag: Man unterscheidet nicht mehr so streng zwischen Vollzug und Nicht-Vollzug im Einleitungssatz und schreibt stattdessen ALLE Aufgaben der Zollverwaltung kurz rein, es fehlen nämlich noch die Bereiche Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Vollstreckung und VuB-Einhaltung.--217.95.235.250 13:27, 28. Jun. 2009 (CEST)

Projekt Strukturentwicklung Zoll

Es gibt hier noch einiges zu tun: ich habe mir jetzt endlich mal die Arbeit gemacht, einen Artikel zur PSZ zu schreiben, der wenigstens als gültiger Stub seine Existenzberechtigung besitzt und es sind aber leider noch einen Haufen der Projektänderungen in diversen Artikeln einzuarbeiten:

--Lkl15:37, 28. Jul. 2009 (CEST)

Gedanken zur Ausgliederung der Gewerkschaften...

Ich trage mich mit dem Gedanken, den Abschnitt "Interessenvertretungen" (und damit auch unweigerlich den Teil zur Debatte um eine "Bundesfinanzpolizei") in einen eigenen Artikel auszugliedern. Nein, ich will keine uralte Diskussion aufwärmen ;), mir geht es nur darum diesen Artikel hier zu entschlacken und zudem finde ich, dass dem Gewerkschaftsteil unangemessen viel Platz (im Gesamtverhältnis) eingeräumt wird. Vielleicht sowas wie Gewerkschaftliche Vertretungen in der Bundeszollverwaltung oder Interessenvertretungen beim Deutschen Zoll bzw. Interessenvertretungen (Bundeszollverwaltung).

Nur dann sollten alle drei Gewerkschaften (BDZ, ver.di, GdP) mit allem Pipapo drinstehen (Geschichte, Personen, Hintergründe, Projekte, usw.) und dafür habe ich zuwenig Wissen über die drei und ihre Vergangenheit.

Ideen? Anregungen? Vorschläge? Meinungen?

--Lkl23:21, 26. Jul. 2010 (CEST)

An sich eine gute Idee, sie bietet allerdings Konfliktpotential. Dann wird's aber wieder ein Hauen und Stechen um die Neutralität geben... --Anomalie01 05:04, 27. Jul. 2010 (CEST)
Naja, wenn in diesen Artikel lediglich rein kommt, was wir schon haben (plus etwas mehr Infos über ver.di und BDZ) und davon nichts gelöscht wird, dann sollte es eigentlich keine Probleme geben. Ich mache mir mehr Gedanken darum, dass der neue Artikel einer Löschdiskussion zum Opfer fallen könnte. --Lkl21:19, 27. Jul. 2010 (CEST)
Nachtrag: Zu Anschauungszwecken habe ich eine Kopie in meinem Benutzernamensraum erstellt: Benutzer:Langsamkommenlassen/Gewerkschaftliche Vertretungen in der Bundeszollverwaltung. --Lkl21:41, 27. Jul. 2010 (CEST)
Da geht's doch schon los mit der Reihenfolge... außerdem hat jede Gewerkschaft bereits einen Einzelartikel. Wikipedia kann doch keine Bühne für Gewerkschaftswerbung sein. --Anomalie01 21:50, 27. Jul. 2010 (CEST)
Bei der Reihenfolge wäre ich für eine salomonische Variante: alphabetisch (B, G, V) oder geordnet nach Alter, d.h. dem Tätigwerden für diesen Beschäftigtenkreis (B, V, G). In dem Beispiel steht die GDP nur aus optischen Gründen unten, weil dort soviel Material steht und bei den anderen beiden bislang nur ein Platzhaltervermerk. Dass die drei Gewerkschaften einzelne Artikel besitzen war mir klar: des lieben Friedens Willen habe ich bislang nur in Richtung "blockweises Auslagern" gedacht. Bei einem Konsens könnte man auch hier unter "Gewerkschaften" erwähnen, dass es sie gibt und auf ihre Artikel verlinken und vorher den Teil mit der "Bundesfinanzpolizei" dorthin schieben, wo er eigentlich auch hingehört - in den Artikel Gewerkschaft der Polizei. Meine Intention ist es, diesen Artikel hier zu verschlanken. --Lkl22:04, 27. Jul. 2010 (CEST)
Oder eben wieder einen eigenen Artikel "Bundesfinanzpolizei" draus machen. Bei dem Artikel zur GdP passt es nicht rein, weil es nur den Zoll und damit ein kleines Tätigkeitsfeld der GdP betrifft. Das würde dort den Artikel ähnlich aufblähen wie hier. --Anomalie01 14:54, 28. Jul. 2010 (CEST)
Damals ging die Löschdiskussion gegen einen eigenen Artikel aus und die Befürworter müssten jetzt neue Argumente vorlegen. Auch bestünde die Möglichkeit, das Ganze in einen eigenen Unterartikel auszugliedern wie etwa Bundeszollverwaltung/Interessenvertretungen, Bundeszollverwaltung/Gewerkschaftsprojekt Bundesfinanzpolizei oder Gewerkschaft der Polizei/Projekt Bundesfinanzpolizei oder sowas ähnliches. Es kann ja ruhig alles in der Wikipedia verbleiben, dann aber bitte nur an der richtigen Stelle (und nicht hier). --Lkl19:18, 28. Jul. 2010 (CEST)
Ich war damals auch dagegen, den Artikel hier einzugliedern. Allerdings hat der Punkt "Bundesfinanzpolizei" mittlerweile eine größere Bedeutung (vgl. aktuelle politische Diskussion, Werthebach-Kommission usw). Es bläht zwar den Artikel etwas auf, ist aber nicht gänzlich unerträglich. Eher könnte man den Text etwas straffen, z.B. ist der Punkt "Kritik an einer Bundesfinanzpolizei" längst überholt. Gegen eine Ausgliederung des Artikelteils spricht auch die Tatsache, dass die anderen Gewerkschaften keine vergleichbaren Konzepte haben. --Anomalie01 19:34, 28. Jul. 2010 (CEST)
Ich hadere mit mir selbst, da ich gerade Informationen zusammen sammle, um einen Artikel Geschichte des Deutschen Zolls zu erstellen (also seit sich die Römer dünne gemacht haben, über das Mittelalter, dem Deutschen Zollverein, Kaiserreich, WWII, DDR-Zoll, usw.) und um dann den Teil "Geschichte", der sich hier befindet, herauszunehmen und dort einzubauen. Wenn der Block "Geschichte" weg ist, wird mir der Block "Gewerkschaften" noch größer und deplatzierter vorkommen als er es vorher schon war. --Lkl19:51, 28. Jul. 2010 (CEST)
Man könnte ja zunächst die Reihenfolge der Unterabschnitte ändern. Der Artikel muss m.E. nicht mit der umfangreichen Geschichte der BZV beginnen. Die Punkte Geschichte und Gewerkschaften könnten durchaus weiter unten platziert werden. Bei der Geschichte muss man sich übrigens mal Gedanken um eine andere Formatierung machen, denn dort wird es langsam unübersichtlich. --Anomalie01 04:05, 30. Jul. 2010 (CEST)

Verschiebung des Abschnittes

Ich habe vor, den Abschnitt zur sogenannten "Bundesfinanzpolizei" endlich dorthin zu verschieben, wo er hingehört, nämlich in den Artikel Gewerkschaft der Polizei und hier im Artikel einen Verweis darauf zu hinterlassen. Irgendwelche Einwände? Schönes Wochenende! --Lkl13:13, 18. Dez. 2010 (CET)

Ja, da habe ich Einwände. Da passt er nämlich auch nicht so richtig rein. Es war damals ein schwerer Fehler, den Bundesfinanzpolizei-Artikel zu löschen. Aktuell wird das Bundesfinanzpolizei-Thema wie nie zuvor kontrovers diskutiert, deshalb würde ich es drin lassen. --Anomalie01 07:58, 19. Dez. 2010 (CET)
Wenn ich die Medienberichte dazu verfolge, hat dieses Thema einen eigenen Artikel zur Erklärung verdient. Mir scheint es aber eher so, als ob Gewerkschaftsvertreter und Zöllner beider Seiten in der Wikipedia einen Streit weitertreiben, anstatt neutral von den Auseinandersetzungen der Interessenvertreter zu berichten. OMA-tauglich ist das sicher nicht. Ich würde mich wünschen: Zeitliche Abfolge, Grundkonzept (von wem), Standpunkte von Befüwortern, Gegnern, und vor allem den beiden beteiligten Ministerien. Der ganze Artikel verdient keine QS, der Abschnitt oder ein neuer Artikel schon.Oliver S.Y. 10:54, 19. Dez. 2010 (CET)
Dazu passt auch die Frage, was ein Abschnitt "Gewerkschaften" in solchem Behördenartikel zu suchen hat. Bei Bundespolizei (Deutschland), THW und Bundeswehr gibt es sowas auch nicht. Also in Form und Umfang völlig aus dem Ruder gelaufen.Oliver S.Y. 10:57, 19. Dez. 2010 (CET)
Der Abschnitt "Gewerkschaften" ist eigentlich für einen Einzeiler gut und der ganze Wust mit der "Bundesfinanzpolizei" bläht den nur unnötig auf. Das Problem ist: wohin damit? Ein Artikel Bundesfinanzpolizei wurde nach Löschdiskussion (hier nachzulesen) gelöscht, ein Unterartikel bei Bundeszollverwaltung/Bundesfinanzpolizei wurde auch wieder gelöscht, in den GdP-Artikel soll er nicht, obwohl es sich um ein reines GdP-Projekt handelt. Also? Wohin damit? --Lkl14:54, 19. Dez. 2010 (CET)
Mir fällt wie gesagt auch keine Lösung ein. In den GdP-Artikel passt es nicht (mehr), weil die Umwandlung in eine Finanzpolizei/Zusammenlegung mit der Bundespolizei längst auch woanders diskutiert wird. Wenn ein eigener Artikel partout nicht geht, muss das wohl oder übel bleiben wie es ist.--Anomalie01 17:56, 19. Dez. 2010 (CET)
Eine LD 2005 betrachte ich nicht unbedingt als maßgeblich, wenn man einen bestehenden Abschnitt eines Artikels ausgliedert. Ansonsten steh ich dem Artikel dann in der LD auch bei^^, heute läuft das ja einiges anders. Also darum, probierts erstmal mit der Auslagerung, und gleich eine QS. Das dürfte auch Kritiker ruhig stellen. Inhaltlich will ich mich nicht dazu äußern, zu wenig Wissen bei zuviel Meinung sit nie gut^^.Oliver S.Y. 19:43, 19. Dez. 2010 (CET)
Ich sehe das so ähnlich wie meine beiden Vorposter: mein Ding ist das zwar nicht, aber ich will auch nicht, dass der Text gelöscht wird, doch glaube ich, dass er besser woanders als hier aufgehoben ist. Idee zur Güte: entweder ein Unterartikel zur Gdp (Gewerkschaft der Polizei/Bundesfinanzpolizei) oder wieder ein alter Artikel neu (Bundesfinanzpolizei). Dem ersteren prophezeihe ich wenig Chancen, dass er überleben wird, dem zweiten Artikel nach erneuter Löschdiskussion schon eher. Da mittlerweile auch vor kurzem von einem FDP-Politiker die Sache erneut aufgebracht worden ist und die Werthebach-Kommission Überlegungen in ähnlicher Richtung angestellt (und wieder verworfen) hat, könnte das aber die Relevanz für einen eigenen Artikel - ob eine BFP selbst jemals kommen wird oder nicht, tut dafür ja nichts zur Sache - einen Level höherbringen. Schönen vierten Restadvent! :-) --Lkl23:53, 19. Dez. 2010 (CET)

Dann mal eine Argumentationslinie für die Löschdiskussion:

  • 19.000 Googlehits belegen gemäß RK 1 eine ausreichende öffentliche Bekanntheit
  • Mit der Guardia di Finanza gibt es eine öffentliche Behörde dieser Art seit 1774, somit kann man von Zeitüberdauernder Bedeutung ausgehen
  • Wenn man natürlich wieder alles auf Deutschland zuschneidert, wird man Probleme bekommen, ansonsten ist das aber ein klarer Fall von LAE 2b^^ im Fall der Fälle.Oliver S.Y. 00:08, 20. Dez. 2010 (CET)
Besser wäre m.E. sogar ein Artikel Finanzpolizei, in dem dann die bestehenden eingetragen werden könnten (Guardia di Finanza, usw.) mit einem Abschnitt "Deutschland", in dem erklärt wird, dass es zwar Stimmen (z.B. von GdP, FDP) gibt, die sowas hier fordern, dieses Gebiet aber dennoch Aufgabe des Zolls ist. Auf diese Weise wäre das heikle Thema erst mal vom Tisch und trotzdem nicht gelöscht. Ist das ein Vorschlag? --Lkl21:20, 20. Dez. 2010 (CET)
Nein, halte ich für keine gute Idee. Das passt doch nicht zusammen, ein deutsches Behördenkonzept und bereits bestehende ausländische Institutionen... außerdem gibt es schon einen Artikel Guardia di Finanza. Nach wie vor passt das Thema nur in einen eigenen Artikel "Bundesfinanzpolizei" oder eben hier bei "Bundeszollverwaltung". Warum eilt das eigentlich so plötzlich mit der Ausgliederung? --Anomalie01 09:36, 21. Dez. 2010 (CET)
Dann eben Bundesfinanzpolizei. Ob es eilt: Ich mache mir schon seit Jahren Gedanken darüber, aber was vor kurzem von dem FDP-Politiker, dessen Namen mir nicht einfallen will, aus der Richtung kam, hat den Ausschlag gegeben, endlich mal den Text an die richtige Stelle befördern zu wollen. Artikel Bundesfinanzpolizei reloaded. Vielleicht haut es ja hin. Schönen Abend! --Lkl21:59, 21. Dez. 2010 (CET)

Ränge o.ä.

Hallo, ich bin auf dem Gebiet neu und wollte mal fragen ob es beim Zoll sowas wie Dienstgrade gibt. MfG--Skyhawk4-Talk-Die Auskunft 17:22, 29. Nov. 2011 (CET)

Gibt es, siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung. (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 14:23, 20. Dez. 2011 (CET))

Orga

Zu welcher Ebene zählt die Zentrale Technikgruppe Zoll (ZTZ)? --77.4.92.93 14:44, 27. Apr. 2013 (CEST)

Generalzolldirektion in Bonn

Siehe: http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2014/y91_zollstrukturreform.html B.o.fan (Diskussion) 19:52, 8. Okt. 2014 (CEST)