Diskussion:Business Center

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von La Corona in Abschnitt "im Wege der Arbeitnehmerüberlassung"
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"im Wege der Arbeitnehmerüberlassung"

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(verschoben von [1] durch -- La Corona ?! 15:54, 14. Sep. 2008 (CEST))Beantworten

Hallo La Corona,

Arbeitnehmerüberlassung ist ein juristischer Fachausdruck für Zeitarbeitsunternehmen. Business Center sind aber keine Zeitarbeitsunternehmen und wollen das auch nicht sein. Der Artikel beinhaltet damit eine falsche und juristisch gefährliche Information, da ein Zeitarbeitsunternehmen gewisse Rechtsfolgen hinter sich herzieht, denen ein Business Center nicht unterliegt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn meine Änderung "minuten-/stundenweise" akzeptiert würde!

Besten Dank für Eure ehrenamtliche Tätigkeit!

Klaus Piepenbrink

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.14.224.191 (DiskussionBeiträge) 15:21, 14. Sep. 2008 (CEST)) Beantworten

Hallo Herr Piepenbrink,
die Begründung ist für mich nachvollziehbar und ich gestehe, dass ich dort eine Bildungslücke hatte ;-)
Ihre Formulierung habe ich deshalb wieder eingespielt. Eine Bitte: Bei Änderungen immer die Zusammenfassungszeile ausfüllen. Das Missverständnis hätte so vermieden werden können.
Gruß -- La Corona ?! 15:54, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
PS: Diesen Eintrag werde ich auch auf die Diskussionsseite des Artikels kopieren, damit nachfolgende Leser diese Information auch erhalten.