Diskussion:Camillo von Seebach

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 89.246.193.0 in Abschnitt Staatsgrundgesetz
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Staatsgrundgesetz

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Die Aussage Mit dem Staatsgrundgesetz verschmolzen die bislang nur in Personalunion verbundenen Herzogtümer Gotha und Coburg zu einem einheitlichen Staatswesen, dessen Politik fortan von einem gemeinsamen Landtag bestimmt wurde. stimmt so nicht. Ulrich Hess, Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, schreibt auf S. 236: Das Staatministerium für beide Herzogtümer war seit 1852 in zwei Abteilungen für Gotha und Coburg geteilt. Sie stellten in Wirklichkeit zwei von einander unabhängige Ministerialbehörden dar. Der Staatsminister leitete die gemeinsamen Staatsangelegenheiten und stand der Gothaer Abteilung vor, in Coburger Landesangelegenheiten konnte er nicht eingreifen. Dementsprechend gab es bis 1918 zwei Landtage und einen gemeinschaftlichen Landtag. Die Herzogtümer waren definitiv nicht zu einem einheitlichen Staatswesen verschmolzen, sonst wäre auch die Trennung im Jahre 1919 nicht so einfach gewesen. --Störfix 22:03, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Interessante Information! Ich hatte mich beim Erstellen des Artikels auf die ADB gestützt, die dies eben so ausdrückte. Allerdings ist es wohl doch etwas komplizierter. Hast Du eine Idee, wie wir es genauer formulieren? Denn ich würde die generelle Information nur ungern ganz streichen, da von Seebachs Bestreben um ein einheitliches Staatswesen (auch wenn er dies offensichtlich nicht ganz geschafft hat) schon ein wichtiger Meilenstein seines Schaffens war. Ist eben ganz schön tricky mit Sa-Co-Go ;)
89.246.193.0 13:26, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten