Diskussion:Condemned: Criminal Origins

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von TheRuhlander in Abschnitt Beschlagnahmung
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Egoshooter und Horror

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Ich habe folgenden Satz abgeändert: Condemned: Criminal Origin ist ein Ego-Shooter, der sich, ähnlich wie das vom gleichen Hersteller entwickelte Spiel F.E.A.R., durch seine düstere Atmosphäre und Horror-Elemente vom Rest der Ego-Shooter distanzieren möchte. Der Satz suggeriert, dass Horror etwas besonderes für das Egoshooter-Genre sei, mit dem man sich von den anderen Spielen absetzen könnte. Jeder der das Genre etwas länger kennt, weiß dass das nicht stimmt, sondern dass im Gegenteil Horror ein klassisches Thema (gerade bei den frühen) Egoshootern ist. Beispiele: Doom, Blood 1 u. 2 (ebenfalls von Monolith!), Quake, Aliens vs Predator, Painkiller.

Auch sollte Condemned nicht unbedingt in einem Atemzug mit FEAR genannt werden, denn das Spieldesign ist doch sehr unterschiedlich. Während FEAR ein gewöhnlicher Egoshooter ist, der durch die Story und die zwischendurch eingestreuten Visionen Horroratmosphäre aufbauen will, lässt sich Condemned als Survival Horror bezeichnen und ist durch seine Betonung der Nahkampfwaffen eben kein gewöhnlicher Egoshooter.

Ansonsten ist der Artikel gut geschrieben, gut gegliedert,knapp und informativ. --R. Nackas 15:40, 14. Jun 2006 (CEST)

Also, Spiele die "Horror" dermaßen in Szene setzen wie Condemned gibt es nicht viele. Blood,Quake und Painkiller hatten z.B. keine intensiven Schreckmomente, sondern lediglich ein leicht gruseliges Szenario. DOOM 3 und AVP ist zwar auch Horror, aber eben Science Fiction und damit auch einen Schritt weiter von der Realität distanziert, da man nicht gegen Menschen sondern gegen Ausserirdische kämpft. Fear und Condemned spielen stark mit der Verzerrung von Sinneswahrnehmungen (Schatten, Geräuche, Verzerrungen usw.), was der Konkurrenz total fehlt.
Ansonsten Danke für das Lob :-)
PrinzMegaherz 19:24, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Naja, du musst Condemned ja nicht nur mit Horror-Egoshootern vergleichen, sondern kannst es auch mit klassischen Survival-Horror-Games wie Resident Evil oder Silent Hill vergleichen, und es geht eben meiner Meinung nach mehr in diese Richtung. Nur dass es halt in Egoperspektive gehalten und mit aktueller Grafik ausgestattet ist. Es stimmt übrigens nicht, dass Verzerrung von Sinneswahrnehmung der "Konkurrenz" total fehlen: auch in Doom3 gibt es halluzinationsartige Visionen (bloß nicht mit der schematischen Regelmäßigkeit von FEAR), und in Call of Cthulhu - Dark Corners of the Earth (übrigens auch wie Condemned Suvival Horror in Egoperspektive) sind Sinnestäuschungen sogar dynamisch ins Gameplay eingebunden: wenn dort der Spieler zu lange schreckliche Szenen anschaut, nehmen optische und akkustische Sinnestäuschungen immer mehr zu.--R. Nackas 15:41, 12. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Call of Cthulhu - Dark Corners of the Earth hab ich wirklich vergessen. Allerdings ist man hier häufig auf der Flucht vor Monstern. In Condemned (und dem zum Vergleich rangezogenen Fear) gibts das nicht, hier wird alles niedergemetzelt. Silent Hill und Resident Evil sind ebenfalls anders, da hier ein Schwerpunkt auf Rätseln liegt (kann man bei Condemned echt nicht behaupten), ausserdem kämpft man dort durchgängig gegen Monster, in Condemned und Fear aber vor allem gegen Menschen. Ich denke schon, dass Fear Condemned deshalb am nächsten ist. Das soll jetzt meine Meinung erklären, deine aber nicht herabwürdigen. 217.228.40.95 19:06, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

360?!

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Im Artikel steht, dass das Spiel erst für die XBox 360 veröffentlicht wurde, und zwar zu einem Datum, an dem diese Konsole meines Wissens noch nicht erschienen war!

Das Datum stimmt. Ist neuerdings üblich, dass erste Spiele schon einige Tage vor dem Hardware-Launch verfügbar sind (Launch war am 22.11.). --84.135.157.240 17:11, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Beschlagnahmung von "Condemned 2"

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Laut dieser Seite ([[1]]) wurde "Condemned 2: Bloodshot" bundesweit beschlagnahmt. Da die USK-Freigabe verweigert wurde und es keine offizielle deutsche Fassung gibt, betrifft das Verbot auch die in Deutschland existierenden Fassungen.

Beschlagnahmung

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Im Text steht das dies sowohl die PlayStation 3, als auch die Xbox 360 Fassung betrifft. Das ist nicht korrekt. Bei Beschlagnahmungen muss man differenzieren und es ist nur die Xbox 360 Fassung beschlagnahmt. (nicht signierter Beitrag von TheRuhlander (Diskussion | Beiträge) 08:36, 31. Mär. 2014 (CEST))Beantworten