Diskussion:Deponie Dehme

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Letzter Kommentar: vor 8 Tagen von 88.70.239.90 in Abschnitt Lemma
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Lemma

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Moin,

in der angebenen Quelle wir ddie Altdeponier als "Deponie Groh (3718 B 25)" beschrieben, daher stellt sich für mich die Frage, ob das Lemma richtig gewählt ist. Gruß --Aeggy (Diskussion) 10:15, 21. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Aeggy, in dem ganzen Artikel sind so viele Fehler, man weiß gar nicht, wo man anfangen und aufhören soll. Korrekt wäre als Name wohl am ehesten "Deponie am Breitensiek". Der Name "Deponie Groh" wurde lediglich in diversen Gutachten verwendet, da die ehemalige Tongrube ab 1971 von der Firma A.F.Groh verfüllt wurde. Es handelt sich hier auch nicht um eine ehemalige Mülldeponie (im Sinne von "Hausmüll"), sondern um eine Bauschuttdeponie. Die Deponie liegt auch nicht in einer alten Ziegeleigrube der Firma Groh. Die Tongrube gehörte vorher der in Dehme ansässigen Firma Heisterholz Keramik. Die Deponie wurde nicht bereits in den 1960er Jahren in Betrieb genommen und diente sicher NICHT der teilweise illegalen Ablagerung von anderen Abfällen. Der Zweck, dem diese Deponie dienen sollte, war die Verfüllung der Tongrube mit Bauschutt vornehmlich aus Abbrüchen der Firma A.F.Groh, die nämlich ein Bauunternehmen war. In den 1970er Jahren wurde der Bauschutt leider noch nicht so differenziert getrennt und untersucht, wie es heute der Fall ist. Damit erklärt sich das Vorhandensein mancher Stoffe in den Proben der Sondierungen. In den ersten fünf Betriebsjahren der Deponie gab es noch keine Einzäunung der Fläche, dadurch kam es immer wieder zu wilden Ablagerungen von Sperrmüll, Grünschnitt und sonstigen Müllarten. Die Berichte von Anwohnern, denen die Deponie schon wegen des LKW-Verkehrs ein Dorn im Auge war, in Bezug auf illegale Ablagerungen von schädlichen Stoffen beruht (auch in der angegebenen Quelle, Artikel der Neuen Westfälischen) nur auf Mutmaßungen, nicht auf Fakten. Es gibt dafür keine Belege.
Zu den Plänen zur Nutzung der Fläche als Photovoltaikpark: Die Eigentümergemeinschaft der ehemaligen Deponie möchte die Fläche sinnvoll nutzen. Brachliegende Flächen an einer Autobahn sind für Freiflächen-Photovoltaikanlagen geradezu prädestiniert. Die Behauptung, auch in der Quellenangabe (Neue Westfälische), e.on wäre endgültig aus den Plänen ausgestiegen, ist unwahr, eine Durchführung der Pläne mit anderen Unternehmen als e.on ist allerdings möglich.
Falsch ist außerdem die Behauptung, die Eigentümer wollten die Photovoltaikanlage in Zusammenarbeit mit einem Partner betreiben. Das stimmt nicht. Die Eigentümergesellschaft will lediglich die Fläche an jemanden verpachten. Mit der Errichtung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage wird die Eigentümergesellschaft nichts zu tun haben.
Zum Thema "Nutzung als Bürgerpark" hat es nie Pläne gegeben. Das wird lediglich in den Plänen des Landschaftsarchitekten vorgeschlagen. Zu einer konkreten Umsetzungsplanung ist es nie gekommen. Die Verwendung der Unterlagen des Landschaftsarchitekten als Quellenangabe für diesen Artikel ist im Übrigen heikel, handelt es sich aufgrund der Architektenleistung und der damit verbundenen schöpferischen Tiefe eventuell um eine Urheberrechtsverletzung. Eine rechtliche Prüfung dazu steht noch aus. --88.70.239.90 11:45, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Moin IP,
danke für die Ergänzungen, ich stimme deinem ersten Satz zu. Frage ist trotzdem ob das Lemma "Deponie am Breitensiek" tragbar nach Quellenlage ist. Dann würde ich das wenistens erstmal so fixen. Und packe erst mal den überarbeiten Baustein rein, mit dem Verweis auf die hiesige Disk. Gruß --Aeggy (Diskussion) 12:31, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Aeggy, ich habe alte Unterlagen gewälzt. Das Grundstück wird in den Verträgen aus der Zeit tatsächlich immer "Tongrube Dehme" oder "Tonloch Dehme" genannt. "Deponie Dehme" und "Deponie Groh" tauchen erst später in Gutachten auf und scheinen dort einfach als Beschreibung gewählt. Im Bescheid für den Betrieb der Abfallbeseitigungsanlage wird nur von Deponie geschrieben, ohne Namen. Im Pachtvertrag des Eigentümers, Herrn Arnold Groh mit dem Bauunternehmen Groh wird explizit "genannt Tongrube Dehme" als Bezeichnung genannt.
Schaut man in den Bescheid zum Betrieb sieht man auch, dass der Text mit dem ausdrücklichen Verbot der Deponierung von Gewerbe - und Industriemüll so nicht richtig ist. Es steht dort:
In der Deponie dürfen nur abgelagert werden:
a. Bodenaushub
b. Bauschutt, in dem noch Metallteile, Holz - und Papierreste enthalten sein dürfen, der bei Bau - und Abbruchmaßnahmen anfällt,
c. Glasscherben
Dann folgt sinngemäß, andere Abfallarten dürfen nicht abgelagert werden.
Gegen mindestens ein Unternehmen wurde damals wegen unerlaubter Abladung von anderem Müll Strafantrag und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt. Dem Eigentümer war eine korrekte Verfüllung der Tongrube immer wichtig. Dazu gibt es umfangreichen Schriftverkehr.
Der Text: "Dies führte zu Umweltbedenken und machte Sicherung- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich" ist ebenfalls sachlich falsch. Die Verfüllung erfolgte gemäß des Bescheides zum Betrieb "Verfüllte Abschnitte der Deponie sind jeweils umgehend mit bindigem Boden abzudecken und je nach der späteren Nutzung im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde einzugrünen oder zu bepflanzen, sofern nicht eine andere Inanspruchnahme des Geländes vorgesehen ist." Dazu gibt es Protokolle und es ist schriftlich dokumentiert, dass eine entsprechende Sicherheitsleistung des Betreibers von der Behörde nach Abschluss freigegeben wurde.
Der Artikel ist in so großem Umfang fehlerhaft, am besten würde man ihn komplett neu schreiben. Die von mir erwähnten Verträge und Unterlagen liegen mir vor. Aus Datenschutzgründen und da es sich teilweise um privatrechtliche Schriftstücke handelt, kann ich sie hier leider nicht als Quellenangaben zugänglich machen.
Viele Grüße! --88.70.239.90 14:19, 13. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
... Wenn ihnen die Verträge und Unterlagen vorliegen sind Sie dann der Besitzer? --80.187.127.39 09:28, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, ich bin nicht der Besitzer. --88.70.239.90 13:53, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn Sie nicht der Besitzer der Immobilie sind, woher haben Sie dann die von Ihnen angegeben Quellen? --80.187.125.142 17:45, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gegenfrage: Woher stammen Ihre Quellen? Sind Sie vielleicht der Besitzer? --88.70.239.90 18:59, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hier werden einige Behauptungen ohne Angabe von Quellen aufstellt, das wirkt für mich sehr nach Greenwashing. --80.187.127.39 09:29, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wozu Greenwashing? Alle Gutachten und Behörden bescheinigen eindeutig, dass von dieser Altlast keine Gefahr ausgeht. Der Verfasser des Artikels verhält sich nicht neutral. --88.70.239.90 13:33, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich gehe davon aus, dass Sie die Seite der Eigentümer vertreten und ein Interesse daran haben, dieses Grundstück zu nutzen und Profit vor Altlastensanierung zu stellen. --80.187.125.142 17:46, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Eigentümer verpachten lediglich das Grundstück. --88.70.239.90 19:02, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Die Eigentümergemeinschaft der ehemaligen Deponie möchte die Fläche sinnvoll nutzen. Brachliegende Flächen an einer Autobahn sind für Freiflächen-Photovoltaikanlagen geradezu prädestiniert."
Woher wissen sie was die Eigentümergemeinschaft will? --80.187.125.142 17:49, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
"Das Plangebiet wurde von ca. 1900 bis 1968 als Tongrube an der Straße „Breitensiek“ von
einer Ziegelei betrieben. Ab 1971 wurde die Fläche dann als Deponie (Bauaushub aus Bauschutt)
benutzt. Im Jahr 1989 war die Grube vollständig verfüllt"
https://www.badoeynhausen.de/fileadmin/user_upload/Stadt/Bauen_Umwelt_Wirtschaft/Stadtentwicklung/Bauleitplanverfahren/2022/4_61AeFNP_Umweltbericht.pdf S. 6
"Die Bohrkernauswertungen der seit 1971 mit ca. 870.000 m° Abfällen (6-7 und
14-16 m tief) aufgefüllten Tongrube ergaben, dass ganz überwiegend kontaminierte verseuchte
Böden und Bauschutt abgelagert wurden. Da die Deponie erst 5 Jahre nach der"erunkeinig
Inbetriebnahme eingezäunt wurde, kam es auch zu nicht legitimierten Ablagerungen
z.B. von Hausmüll, gewerblichen Abfällen, Reifen, Schaumstoffen, Farbeimer,
Fässern mit unbekannten Inhalten und Industrieschlämmen."
https://fragdenstaat.de/anfrage/deponie-dehme-3/906195/anhang/gutachten-schneider-1999.pdf S.9 --80.187.127.39 10:15, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wo genau steht dieser Text im Gutachten von Dr. Schneider? Nicht auf Seite 9? Bitte genauer kennzeichnen! --88.70.239.90 13:30, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da scheint sich in der Tat ein Fehler eingeschlichen zu haben. Besagtes Zitat stammt aus der "Toxikologische Bewertung der vom Teilaushub der mit Abfällen verfüllten
Tongrube der Firma A. F. Groh" der Universität Kiel.
In dem zitierten gutachten heißt es aber zum gleichen Thema:
"Ab 1971 wurde die Grube durch die Fa. Groh verfüllt. Eine Genehmigung als Bodenund Bauschuttdeponie lag vor, weiche aber ausdrücklich die Ablagerung von Haus-,Gewerbe- und Industriemüll untersagte. Die Verfüllung erfolgte von W nach E. Mehrfach wurde die Ablagerung nicht genehmigter Stoffe beanstandet. lm Ostteil wurden noch Ende der 80er Jahre Abfälle, wie Sperrmüll, Altreifen etc., zwischengelagert. (s.6-7)
Weiter heißt es auf Seite 11:
"Darüber hinaus waren nach Angaben aus der historischen Erkundung mehrfach Verpackungsreste, Bauholz, Kisten, Altmöbel, Kartonagen, aber auch Kunststoffreste und Altreifen illegal abgelagert worden. Lokal wurden in den Aufschlüssen Aschen und Schlacke sowie vereinzelt Kunststoffe, Textilreste u.a. Müll angetroffen."
Hiermit scheint ausreichend dargelegt zu werden, dass die Aussagen in dem Artikel. Für die von Ihnen aufgestellten Behauptungen fehlen die Quellen. --80.187.125.142 17:45, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wo ist der Nachweis für diese Quelle? Die fehlt bei den Einzelnachweisen. --88.70.239.90 19:09, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auch das obere Zitat kann nicht in der angegebenen Quelle (Umweltbericht) gefunden werden, weder auf Seite 6 noch anderswo. Biite genauer kennzeichnen! --88.70.239.90 13:52, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es handelt sich um Seite 6 im PDF, Seite 2 falls Sie die Seitenzahlen nutzen die im Dokument stehen. --80.187.125.142 17:35, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten