Diskussion:Deutscher Corporate Governance Kodex
Hallo Sicherlich,
könntest Du bitte aufklären, welcher Wikipedia-Grundsatz verletzt wird, wenn Weblinks im Text eingebaut sind? Bisher habe ich Weblinks im Text immer als sehr bereichernd empfunden und als extra Feature gegenüber konventionellen Lexika.
Grüße EvK 12:27, 12. Nov 2005 (CET)
- haie EvK, klar gern: Wikipedia:Weblinks ...Sicherlich Post 12:39, 12. Nov 2005 (CET)
Zusammensetzung
[Quelltext bearbeiten]Die Zusammensetzung der Kommission hat sich mittlerweile geändert. So ist bspw. Professor Baums nun Mitglied. Siehe: http://www.corporate-governance-code.de/ger/mitglieder/index.html --84.176.207.129 11:31, 22. Okt. 2009 (CEST)
Unternehmensleitung
[Quelltext bearbeiten]Unternehmensleitung (derzeit rot, im Text) = Corporate Governance? --Abdull 15:22, 10. Feb. 2007 (CET)
- nur, wenn du die sinngebenden Wörter auslässt: Corporate Governance Kodes = Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung. Bei Corporate Governance würde ich ich auch die Massnahmen und Überwachungsstrukturen mit aufnehmen. Ich hoffe, es klärt etwas. Yotwen 18:35, 10. Feb. 2007 (CET)
Unwikimässige Sprache
[Quelltext bearbeiten]"Das Thema Corporate Governance hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen."
die Überleitung danach hört sich wie aus einer Pressemeldung zitiert an. --Podmokle 22:50, 22. Apr. 2007 (CEST)
Warum???
[Quelltext bearbeiten]Was war der Grund für die Entstehung des DCGK? Wenn ich richtig verstehe, wurde das duale Führungssystem kritisiert. Doch was waren die Kritikpunkte? Diese Information sollte ggf. noch in den Artikel eingearbeitet werden...MfG
- Grund für die Entstehung waren in erster Linie die Vorstellungen ausländischer, insbesondere angloamerikanischer institutioneller Anleger, die eine Zusammenfassung von Regeln guter Unternehmensführung nach dem Muster ihrer eigenen Corporate Governance-Richtlinien bzw. des Londoner Combined Code auch für deutsche Gesellschaften einforderten. Um deren Vorstellungen entgegenzukommen und um die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu stärken, wurde der DCGK verfasst und durch § 161 AktG rechtlich unterlegt. MOdmate 17:17, 16. Mai 2007 (CEST)
Rang in der Normenhierarchie
[Quelltext bearbeiten]"In Gestalt der Regeln des Corporate Governance Kodex hat das deutsche Recht eine neue Gattung von Normen bekommen, die bisweilen fälschlicherweise als Soft Law bezeichnet wird. Der Begriff ist irreführend, da es sich bei den Kodexstandards nicht im Entferntesten um 'Recht' handelt. Vielmehr handelt es sich um Vorstellungen von Best Practice."
Dieser Absatz widerspricht genau der Definition, wie sie unter "Soft Law" gegeben wird. Der Kodex ist doch gerade ein Paradebeispiel für "Soft Law". Wenn man genau liest, widerspricht er sich sogar selbst: "das deutsche Recht... es sich ... nicht im Entferntesten [!] um 'Recht' handelt." *kopfkratz* Das ist ja schon beinahe für eine Zen-Meditation geeignet ;-)
Hört sich an, als hätte das ein Unternehmensberater geschrieben... "best practice" passt zwar im weitesten Sinne auch auf den Kodex, wird jedoch vornehmlich für optimale Prozesse in einer Organisation verwendet - oder nicht? Peter B. 194.99.93.243 09:13, 26. Jul. 2007 (CEST)
||||--> Stimme dem vollkommen zu. Darüber hinaus bezeichnet sogar das BMJ den Kodex als "soft law". Und die müssten das eigentlich wissen... http://www.bmj.bund.de/enid/93c6c7396a80cb0479e9eb65c2321989,0/Corporate_Governance/Corporate_Governance_Kodex_im_elektronischen_Bundesanzeiger_veroeffentlicht_ac.html
"Ziele" nicht allgemeinverständlich
[Quelltext bearbeiten]Baustein "Nicht allgemeinverständlich" gesetzt, weil
- unklar ist, was der Unterschied zwischen Unternehmensleitung, Unternehmensführung und Corporate Governance sein soll (Unternehmensleitung leitet auf Unternehmensführung weiter; Corporate Governance behauptet, etwas anderes zu sein als Unternehmensführung; die Einleitung dieses Artikels dagegen macht da keinen klaren Unterschied);
- unklar ist, was konkret mit "Normen und Werten" gemeint ist;
- Deutsche Corporationen bestreben einheitliche Maßnahmen, die zur Erfüllung des DCGK dienen. Hä? Jjkorff 12:38, 10. Jun. 2008 (CEST)
- Ich habe die betreffenden Stellen (die wirklich nicht gut verständlich waren) einmal umformuliert. Besser?Karsten11 15:57, 5. Okt. 2008 (CEST)
Abschnitt "Kritik"
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt Kritik wurde versucht, einen Kritikpunkt, nämlich die nicht vorhandene verfassungsrechtliche Legitimation, mit folgendem Satz zu entkräften: "Da die Kommission keine Regeln von Gesetzeswirkung erlassen kann, sondern nur unverbindliche Empfehlungen formuliert und eine Einrichtung der Selbstregulierung der Wirtschaft ist, erscheint dies nicht erforderlich." Ich war mutig und habe diesen Satz gestrichen. Erstens weil er unbelegt ist, zweitens weil es nicht die Aufgabe einer Enzyklopädie ist, zu einer Kritik Stellung zu beziehen (in der Englischen Wiki gibt es dafür extra eine Regel), und drittens weil er nicht dazu geeignet ist, die Kritik zu entkräften - Verfassungsrecht ist bei mir zwar schon eine Weile her, aber soweit ich mich erinnere, braucht es für staatliches Handeln immer eine Legitimation, auch in Form von "Empfehlungen". Gruß, Jochim Schiller (Diskussion) 19:09, 26. Jan. 2018 (CET)