Diskussion:Dienstanzug (Bundeswehr)

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Diese Seite sollte bearbeitet werden, da er gravierende Fehler enthält. Für den Dienstanzug gibt es bei der Bundeswehr folgende Unterscheidungen: DA Grundform: Halbschuhe, Tuchhose (wahlweise Rock für Frauen), langärmliges Hemd mit Krawatte, Uniformrock, Kopfbedeckung (Barett/Gebirgsmütze/Schiffchen...); Abwandlung: Handschuhe, Mantel, ohne Uniformrock, Pullover, Blouson, Jacke Großer DA: Kampfstiefel (Gebirgsstiefel für Gebirgstruppe), Tuchhose (Keilhose für Gebirgstruppe), langärmliges Hemd mit Krawatte, Uniformrock, Koppel, Kopfbedeckung (s.o.); Abwandlung: Handschuhe, Mantel, Helm (als Kopfbedeckung) Kleiner DA: Halbschuhe, Tuchhose (wahlweise Rock für Frauen), kurzärmliges Hemd ohne Krawatte (auch mit Krawatte), Kopfbedeckung (s.o.) Sommeranzug, Grundform: vgl. DA Grundform, Farbe: beige (nur Heer) Quelle: ZDV 37/10 (nicht signierter Beitrag von Friesenjung (Diskussion | Beiträge) 21:22, 24. Sep. 2006‎)

Erneuerung des Artikels

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Inzwischen habe ich den Artikel grundlegend neu erstellt. Weitere genauere Ausführungen und vielleicht ein kurzer geschichtlicher Abriß können folgen.(nicht signierter Beitrag von Friesenjung (Diskussion | Beiträge) 11:59, 16. Okt. 2006‎)

Dienstanzug, grau (Heer)

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Ich habe mir mal gedanken gemacht wie man den Artikel in einen Text umwandel könnte. Hier mein Vorschlag für den Heeresdienstanzug für Männer aussehen könnte:

Bei dem Dienstanzug der Teilstreitkraft Heer wird als Kopfbedeckung das Barett bzw. für Gebirgsjäger die Bergmütze getragen. Über dem langärmligen Diensthemd mit einem Langbinder in blau wird die Dienstanzugsjacke bzw. Schibluse getragen. Zu dem Dienstanzug wird eine graue Tuchhose mit schwarzem Gürtel getragen. Dazu werden schwarze Socken und schwarze Halbschuhe getragen.

Sinngemäß könnte man diesen für alle so übernehmen. --Flor!an 18:21, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Bilder und nähere Erläuterungen zur Marine

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Ist es Absicht, dass es keine Fotos der einzelnen Uniformen hier gibt? (auch mit verfremdeten Gesichtern immer noch informativer als so ?) Und sollten die verschiedenen Anzugsmöglichkeiten der Marine (Erste Geige, Zweite Geige) nicht auch hier erläutert werden, oder steht das wo anders ? --TKN 00:33, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Anzugarten der Marine sind im "großen" Artikel zu den Bundeswehr-Uniformen erwähnt. Der ist zwar auch nicht besonders gut, aber immerhin etwas. Habe in diesen Artikel einen Hinweis eingefügt. --King 23:37, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Gibts die weiße Hose beim Sommeranzug der Marine (Mannschaften) nicht mehr? (nicht signierter Beitrag von Nightporter (Diskussion | Beiträge) 22:54, 21. Okt. 2012 (CEST))Beantworten
Moin, soweit mir bekannt ist, gibt es die weiße Hose noch (und neuerdings sogar BGA in Khaki), daher ist es im Artikel irreführend, das weiße Hemd der Manschafter wird auch nördlich des 30. Breitengrades getragen, mit der blauen Hose, südlich mit der weißen. Ich bitte dies etwas klarer herauszustellen, weil so der Eindruck erweckt wird, dass die weiße Sommeruniform der (Unter-)Offiziere auch in Deutschland getragen wird, was nicht gestattet ist. (nicht signierter Beitrag von 89.246.175.91 (Diskussion) 23:22, 24. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Schirmmütze Heer

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In der ZDv 37/10 steht an keiner Stelle, dass das Tragen der Schirmmütze im Heer auf Offiziere ab Oberfähnrich aufwärts beschränkt wäre. (Fälschlich wird dies von manchen wohl aus Ziff. 401 herausgelesen. Dort sind indessen nur unter der Überschrift „Handstickerei auf Mützenschirm“ die von der Grundform (ohne Stickerei, daher nicht gesondert erwähnt) abweichenden Sonderformen der Schirmmützen aller Truppengattungen beschrieben mit Stickerei auf dem Mützenschirm für Offiziere – die Grundform mit schwarzem Mützenschirm ohne Stickerei steht deshalb nicht in Frage und ist z. B. für die Marine auch nicht gesondert erwähnt, wo wohl kaum jemand behaupten wollte, es gebe die Grundform für Unteroffiziere nicht mehr. Die Grundform der Luftwaffe findet beim Mützenschrim selbst auch keine Erwähnung, sondern nur hinsichtlich der Besonderheit der gelben Deckelbiese unter ( 2). Dass es alle Formen der Schirmmütze noch gibt, ergibt sich aus Ziff. 539, wo die Ausführung der gekreuzten Schwerter auch für die Schirmmütze der Unteroffiziere und Mannschaften beschrieben ist).

Wenn der Dienstherr eine solche Beschränkung gewollt hätte, hätte er dies – analog zur Regelung für die Luftwaffe in Ziff. 244, wo explizit steht „nur Offiziere und Unteroffiziere“ – auch so in die Vorschrift geschrieben und außerdem die Beschreibung des – dann überflüssigen – Modells der Schirmmütze für Unteroffiziere und Mannschaften (Ziff. 539) aus der Vorschrift gestrichen.

Vielmehr wird aber die für alle Dienstgrade geltende Abwandlung „Dienstanzug mit Schirmmütze“ in Ziff. 240 nur durch eine Fußnote folgendermaßen näher erläutert: „gehört nicht zum Ausstattungssoll; Selbsteinkleidern/Teilselbsteinkleidern ist das Tragen der Schirmmütze zum Dienstanzug gestattet, sofern nicht anders befohlen.“

Wesentlich ist hierbei der erste Teil der Fußnote „Gehört nicht zum Ausstattungssoll“. Hierfür bestimmt nämlich Ziff. 123: „Im Rahmen der Bestimmungen dieser Dienstvorschrift dürfen Bekleidungsartikel getragen werden, die nicht zum Ausstattungssoll gehören.“ Und Ziff. 125 läßt die Selbstbeschaffung solcher Uniformteile zu.

Diese Bestimmung wird auch nicht durch den weiteren Text des Fußnotenhinweises außer Kraft gesetzt. Der zweite Teil der Fußnote steht dazu noch nicht einmal im Widerspruch aus folgenden Gründen:

(Teil-)Selbsteinkleider können auch Unteroffiziere sein. Damit käme es aber, wenn man den Hinweis so verstünde, daß nur (Teil-)Selbsteinkleider zum Tragen der Schirmmütze berechtigt wären und alle anderen Soldaten nicht, zu der paradoxen Situation, daß ein Unterscheid zwischen Unteroffizieren, die keine (Teil-)Selbsteinkleider sind und solchen, die es sind, gemacht würde hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes. Soweit es aber um das militärische Auftreten und das Erscheinungsbild des Soldaten nach außen geht, besteht zwischen diesen (zumal falls im gleichen Dienstgrad – z. B. Feldwebel) aber nicht der geringste Unterschied. Sie tragen den gleichen Dienstanzug und haben die gleichen soldatischen Rechte und Pflichten. Der Einkleidungsstatus ist lediglich eine besoldungsrechtliche Frage. Diese kann keine Auswirkung auf das Recht haben, einen bestimmten Uniformgegenstand tragen zu dürfen oder nicht. Ein solches Recht kann einzig und allein am Dienstgrad/der Dienstgradgruppe festgemacht werden. Eine solche Unterscheidung kann vom Dienstherrn daher schlechterdings nicht beabsichtigt gewesen sein. Sonst hätte er – wie schon angeführt – schlicht und einfach wie für die Luftwaffe bestimmt, welche Dienstgrade die Mütze tragen dürfen.

Der Soldat ist bei dieser zugegebenermaßen nicht ganz klaren Formulierung also zum Mitdenken aufgefordert. Damit kommt man nach den vorstehenden Ausführungen zum Ergebnis, daß nur gemeint sein kann, daß selbstbeschaffte Schirmmützen getragen werden dürfen. Zur Selbstbeschaffung von nicht zum Ausstattungssoll gehörenden Uniformteilen ist aber – wie bereits erwähnt – gem. Ziff. 123 und 125 jeder Soldat berechtigt (auch Mannschafter). Es kann vom Dienstherrn mit dem Verweis auf die Selbsteinkleidung nichts anderes gemeint sein, als die Selbstbeschaffung, wie sie in Ziff. 123, 125 ohnehin bereits geregelt ist.

Der besoldungsrechtliche Begriff „(Teil-)Selbsteinkleider“ hat für die ZDv 37/10 im übrigen nämlich auch nur insoweit eine Bedeutung, als diese gem. Ziff. 126 zur Beschaffung bestimmter Uniformteile verpflichtet sind. Dazu gehört die Schirmmütze aber nicht. Auch für (Teil-)Selbsteinkleider gelten daher hinsichtlich der Beschaffung der Schirmmütze die Ziff. 123, 125. Auch insoweit ergibt daher der Hinweis auf (Teil-)Selbsteinkleider in den Fußnoten bei der Schirmmütze keinen Sinn. Dieser Hinweis ist daher nicht nur verwirrend, sondern sogar falsch. Es ist daher zu vermuten, daß er von jemandem eingefügt wurde, der „(Teil-)Selbsteinkleider“ mit „Selbstbeschaffer“ verwechselt hat.

Fazit: Der Fußnotenhinweis ist unsinnig und falsch formuliert. Die besoldungsrechtliche Frage der (Teil-)Selbsteinkleidereigenschaft steht mit dem Recht der Selbstbeschaffung von nicht zum Ausstattungssoll gehördenden Uniformteilen gem. Ziff. 123, 125 in keinem Zusammenhang. Darüber hinaus kann die (Teil-)Selbsteinkleidereigenschaft auf die Berechtigung zum Tragen der Schirmmütze keinen Einfluß haben kann, da diese Eigenschaft nicht mit einem bestimmten Dienstgrad per se zusammenhängt (so können bspw. Unteroffiziere sowohl dienstlich eingekleidet werden als auch (Teil )Selbsteinkleider sein), sondern besonderen besoldungsrechtlichen Regelungen folgt, die auf das äußere Erscheinungsbild der Soldaten keinen Einfluß haben können. Wäre eine Beschränkung auf bestimmte Dienstgrade gewollt gewesen, so hätte nichts dagegen gesprochen, diese wie bei der Luftwaffe zu benennen. Zudem gelten auch für (Teil-)Selbsteinkleider die Ziff. 123, 125 ebenso wie für alle anderen Soldaten auch. Die (Teil-)Selbsteinkleidereigenschaft ist folglich auch für die Selbstbeschaffung der Schirmmütze kein taugliches Unterscheidungskriterium.

Geht der mitdenkende Soldat nun mit Verständnis an die Vorschrift heran, ist klar:

Gemeint ist, daß die Schirmmütze nicht zum Ausstattungssoll gehört und daß jeder Heeressoldat die für seine Dienstgradgruppe bestimmte Ausführung der Schirmmütze sich gem. Ziff. 123, 125 selbst beschaffen und tragen darf, sofern nichts anderes befohlen ist (wobei der letzte Zusatz eigentlich überflüssig ist, da ein bestimmter Befehl über den zu tragenden Anzug gem. Ziff. 104 immer vorgeht, wie auch in der Fußnote zu Ziff. 123 ergänzend erwähnt wird – dies gilt selbstverständlich auch für die Schirmmütze der Luftwaffe, für die ein solcher Zusatz nicht explizit in der Fußnote bei Ziff. 244 eingefügt ist). (nicht signierter Beitrag von 89.204.152.53 (Diskussion) 19:47, 16. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Hallo. Ich hatte aufgrund der gleichen Argumentation mal ein längeres Gespräch mit einem StOffz bei der Stelle im SKA. Ich kann das nicht mehr genau nachvollziehen, aber das Fazit war: Es gibt schlicht keine Schirmmütze für Unteroffiziere & Mannschaften beim Heer. Es ist vom Dienstherren nicht gewollt. Der Kamerad stimmte mir aber zu, dass diese letzten "Fetzen" einer Vorbereitung zu Schirmmützen für Uffze/Msch beim Heer höchst mißverständlich sind und bei Gelegenheit gestrichen werden sollten. --pixelFire Käffchen?!? 22:20, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Lange Rede, gar kein Sinn. Zunächst mal, nicht alles, was in Dienstvorschriften steht, muß Sinn haben. Es kommt durchaus öfters vor, dass Reste von Bestimmungen in Vorschriften stehen, die aber überhaupt keinen Bestand mehr haben. Es wurde einfach noch nicht rausgestrichen.
Jetzt zur Schirmmütze:
  • 1. "Teilselbsteinkleider können Berufsunteroffiziere und Unteroffiziere auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 8 Jahren und einer mindestens verbleibenden Restdienstzeit von 4 Jahren werden. Selbsteinkleider wird man mit der Ernennung zum Offizier automatisch, sofern beim Zeitpunkt der Ernennung noch mindestens 12 Monate Restdienzeit ausstehen." (Quelle: hier) Damit ist relativ klar, dass Teilselbsteinkleider zu 99,9% in der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee stehen, da der Uffz o.P., der länger als 8 Jahre dient, eher die Ausnahme ist.
  • 2. In Bezug auf 1 ist also ganz klar, wer die Schirmmütze tragen darf, nämlich Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider. Alle anderen dürfen nicht. Stichwort: Befehl und Gehorsam (vereinfacht ausgedrückt). Damit ist die Trageerlaubnis abgeschlossen.
  • 3. Von 1 und 2 zu trennen ist die Frage der Beschaffung. Nicht zum Ausstattungssoll gehörend heißt nur, dass der Bund diesen gegenstand nicht zur Verfügung stellt. Wenn ich diesen Gegenstand haben will oder muß, muß ich ihn mir selbst beschaffen. Selbst beschaffen darf jeder. Ich kann mir auch als Schütze A... eine Generalsuniform beschaffen, wenn ich Spaß dran habe), ich darf sie nur nicht tragen.
  • 4. Weitere Auswirkung des nicht zum Ausstattungssoll gehörend ist, dass in dieser Fassung, die allerdings hoffnungslos veraltet ist, unter Nr. 123 steht, dass das Tragen entsprechender Artikel nicht befohlen werden kann. Damit fällt auch das "uneinheitliche Erscheinungsbild" in geschlossenen Formationen etc. weg. (als Replik auf: "Damit käme es aber, wenn man den Hinweis so verstünde, daß nur (Teil-)Selbsteinkleider zum Tragen der Schirmmütze berechtigt wären und alle anderen Soldaten nicht, zu der paradoxen Situation, daß ein Unterscheid zwischen Unteroffizieren, die keine (Teil-)Selbsteinkleider sind und solchen, die es sind, gemacht würde hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes. Soweit es aber um das militärische Auftreten und das Erscheinungsbild des Soldaten nach außen geht, besteht zwischen diesen (zumal falls im gleichen Dienstgrad – z. B. Feldwebel) aber nicht der geringste Unterschied. Sie tragen den gleichen Dienstanzug und haben die gleichen soldatischen Rechte und Pflichten. Der Einkleidungsstatus ist lediglich eine besoldungsrechtliche Frage. Diese kann keine Auswirkung auf das Recht haben, einen bestimmten Uniformgegenstand tragen zu dürfen oder nicht. Ein solches Recht kann einzig und allein am Dienstgrad/der Dienstgradgruppe festgemacht werden. Eine solche Unterscheidung kann vom Dienstherrn daher schlechterdings nicht beabsichtigt gewesen sein. Sonst hätte er – wie schon angeführt – schlicht und einfach wie für die Luftwaffe bestimmt, welche Dienstgrade die Mütze tragen dürfen.").
Jetzt wäre nur noch zu klären, ob eine Schirmmütze schon (theoretisch) ab dem Dienstgrad Unteroffizier oder erst ab Oberfähnrich getragen werden darf. Mannschaften dürfen es definitiv nicht. Dazu werde ich mich morgen mal im Dienst zu schlau machen. Gruß --LW-Pio 23:13, 16. Aug. 2011 (CEST) PS: Ich habe dich nochmal revertiert. Erst diskutieren, dann in den Artikel einfügen nicht umgekehrt. Nicht böse sein ;)Beantworten
Obergefreiter Winter, Lw
In der Lw dürfen - vermutlich Selbsteinkleider mit Sondergenehmigung und zu representativen Zwecken - auch Schirmmützen tragen. Siehe umstehendes Foto--TUBS 13:13, 18. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Im Heer gibt's übrigens auch solche Beispiele. Vgl. das Gruppenfoto auf HIER. Mindestens einer von denen ist Wehrpflichtiger und trägt trotzdem Schirmmütze.--TUBS 13:18, 18. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Detailinformationen

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Es wäre toll, wenn hier noch ein paar ergänzende Infos gereicht werden könnten. Beispiel 1: Welche Vorschrift regelt, dass ab dem 30. Lebensjahr ein anderer Anzug getragen wird? Beispiel 2: Welche Vorschrift regelt, dass der Sommeranzug nur südlich des 40. Breitengrades getragen wird? Anm.: Ich nehme an, dass die Regelung besagt, dass der Anzug zwischen den 40. Breitengraden (nördlich wie südlich) getragen wird. Oder darf er auch in Patagonien getragen werden? Was ist, wenn südlich des 40. Breitengrads Winter ist (oder Temperaturen nahe Null? Darf dann (muss dann) der Sommeranzug trotzdem getragen werden? Diese Infos bringen echten Mehrwert zu den Abbildungen. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 15:02, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

EInleitung lesen und verstehen. Da wird beschrieben, dass in der ZDv 37/10 alles über Dienstanzüge u.ä. steht.--LW-Pio (Diskussion) 21:00, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Genau, das ist alles aus der ZDv 37/10. Es ist jedoch nicht, wie manche vermuten, erklärt wieso und weshalb es so ist, sonder nur das es so ist! --Flor!an (Diskussion)
Gerne zum nachlesen hier: ZDv 37/10 (es ist nicht die neuste Ausgabe aber dennoch) Bzgl. Sommeranzug: Siehe Seite 70 Fortlaufende Nummer 254 rechte Spalte. Bzgl. Winter: denke ich das es nicht besonders schlimm wäre, da es ja eine Dienstjacke gibt. Lediglich der Mantel "fehlt" (vielleicht gibts aber auch einen, das weiß ich nicht). Bzgl. des 30. Lebensjahrs: siehe z.b. Seite 53 Fortlaufende Nummer 246. --Flor!an (Diskussion) 23:21, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Sorry, ich habe mich unklar ausgedrückt. Welche Bestimmung innerhalb der ZDv 37/10 regelt das? Abschnitt, Kapitel. In solch einen Text gehören Referenzen, welche auf die relevante Stelle verweisen. Ein Verweis auf die Dienstvorschrift insgesamt ist unzureichend. Wenn es die ZDv in mehreren Fassungen gib bzw. gab, gehört in einen vollständigen Eintrag auch, wenn ggf. bestimmte Vorschriften in Kraft getreten sind. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 17:20, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Es gibt nur eine Fassung der ZDv, diese gilt alleinig und abschließend.Demzufolge brauche ich auch keine Einzelbelege, alá "welche Seite etc.". Das Einzige, was ich dir zuegstehen würde, ist der Änderungsstand der ZDv. (nicht signierter Beitrag von LW-Pio (Diskussion | Beiträge) 18:20, 2. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten
Doch! In jeden Abschnitt gehört eine Referenzierung auf das entsprechende Kapitel der Dienstvorschrift. Dann entfallen auch die Nachfragen, wieso etwas so ist. Die Angabe, ZDv 37/10 Kapitel 3 Abschnitt ... regelt, ist dann auch abschließend bzw. jeder, der die Aussage anzweifel, kann dann selbst nachlesen. Der globalgalaktische Verweis auf die ZDv für alle Fragen ist unzureichend. Hier sind Einzelnachweise erforderlich. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:16, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

In der Theorie dürfte aufgrund der restriktiven IT-Sicherheitsvorschriften sowieso keine ZDv im Internet auftauchen, unabhängig davon ob sie eingestuft ist oder nicht. Daher könnten (rein theoretisch) auch nur Bw-Angehörige die hier dargestellten Informationen falsifizieren oder verifizieren. Und da jeder Bw-Angehörige die ZDv 37/10 oft mehr oder weniger zu seinem Leidwesen recht gut kennt, braucht da auch kein Hinweis auf die entsprechende Nr. zu erfolgen. ;-) Im Endeffekt kursieren im Internet nur veraltete Versionen und da auch mal durchaus etwas mehr bei einer Überarbeitung geändert wird, können diese "Internet-ZDv's" auch nicht unbedingt als Beleg herhalten. Daher ist der geforderte Hinweis auf detailiertere Versionen auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei. Sonst kommt nämlich der nächste an und ändert aufgrund einer alten Version und dann steht das Falsche drin, obwohl eine aktuelle (und damit allein gültige) Version etwas anderes sagt. Wenn du also eine so restriktive Auslegung des Grundsatz des Belegens forderst, dann streich bitte 70 - 80% des Artikels, da diese Informationen entweder aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen stammen oder ungültig wären. --TazD (Diskussion) 20:23, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

@Benutzer:Vertigo Man-iac:Ich empfehle mal das Studium von WP:BLG. Welchen nährwert habe ich außerdem davon, wenn ich auf die Frage, wieso etwas so ist, die Antwort bekomme, es stehe in der ZDv, Kapitel xx, Nr. yy? Es reicht vollkommen aus, zu sagen, es steht in der ZDv. Auch da kann jeder nachlesen.
@TazD: Ich finde deine Meinung inhaltlich sehr gut, die wenigsten Leute denken so. Allerdings ist gerade die ZDv 37/10 auch öffentlich einsehbar. Es muß ja nicht immer das Internet sein. Es soll ja auch noch Papier geben (falls noch jemand weiß was das ist;) ). Als öffentlich zugängliche Quelle wären der Reibert bzw. der Bundeswehr-Kalender zu sehen. Ansonsten müßte man einen Großteil der Bundeswehr- Inhalte hier löschen, weil aus eingestufter Quelle. jm2c --LW-Pio (Diskussion) 21:29, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
@LW-Pio: Streng genommen ist es tatsächlich so, dass die meisten Bw-Inhalte hier gelöscht werden müssten. Denn auch der Reibert ist nicht immer aktuell. Lediglich den Bw-Kalender kann ich noch akzeptieren. Das ist aber auch genau der Grund, warum man es bei gewissen Inhalten auch akzeptieren muss, dass dort eben nur ZDv 37/10 (oder ähnlich) steht und nicht ZDv 37/10, S. 397, Kap. 58, Abschnitt 25, Nr. 3. Das wollte ich im Endeffekt mit meinem Text zum Ausdruck bringen. --TazD (Diskussion) 22:23, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Ich kann mich da auch nur anschließen aber das Problem ergibt sich IMO bei nachezu allen Artikeln hier auf Wiki. Denn nur weil etwas in einem Buch (also Literatur als Beleg angegeben wird) ist es auch nicht immer 100% richtig bzw. up-to-date. Und das ist ja auch das schöne an Wikipedia, das es nicht den Stand XY hat, an dem sie mal abgedruckt wurde, sondern eine lebende Enzyklopädie ist, in der Dinge auf den neusten stand gebracht werden, wenn sie eingetreten sind. Also wieso dürfen keine Quellen angegeben werden die sich auch mal ändern? --Flor!an (Diskussion) 23:23, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

(Nach links gerückt) @ [[[Benutzer:TazD]]: Du sprichst mir ja vollkommen aus der Seele. Es muß als Begründung reichen: Steht in der ZDv. --LW-Pio (Diskussion) 14:44, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Tut mir leid, aber diese Einschätzung ist nicht korrekt. Ich zitiere aus dem Abschnitt "Einzelnachweise" (WP:Q: „Wo die Hinweise auf die unter „Literatur“ angegebenen Überblicksdarstellungen nicht zur Überprüfung ausreichen, sollen Aussagen im Text mit Hilfe von Einzelnachweisen (Fußnoten) belegt werden.“ Bei einem mehrere hundert Seiten dicken Dokument ist es schlichtweg nicht ausreichend zu sagen "steht da drin". Hier muss präziser verwiesen werden. Ferner sollte auch ganz klar angegeben werden, welche Fassung der ZDv verwendet wurde - weil sie sich ja ändern kann. Der Stand muss ja nicht aktuell sein, es sollte aber zu erkennen sein, ob der aktuelle Stand verwendet wurde. Wenn die Infos vertraulich sind, dann bitte den ganzen Artikel löschen. Eine Begründung für die fehlenden Einzelnachweise ist das jedenfalls nicht. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:37, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Den Aufschrei möchte ich sehen, wenn ich hier angefange, grosse Teile der Bundeswehrartikel mit Verweis auf die eigentliche Nichtverfügbarkeit der Quellen zu löschen. Außerdem ist die Crux dabei ja genau die, dass die Informationen eben nicht als vertraulich eingestuft sind, sondern "eigentlich" nicht in der Öffentlichkeit kursieren können, weil es nicht erlaubt ist, diese von dienstlicher auf private Hardware zu bringen. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Die Realität sieht aber anders aus und vor dem Hintergrund sollte man sich einfach auch damit zufrieden geben, dass eben "nur" auf die ZDv verwiesen wird. Zumal die Deinstvorschriften so einfach strukturiert und simpel aufgebaut sind, dass ich eine entsprechende Stelle auch mit einem kurzen Blick ins Inhalts- oder Stichwortverzeichnis finden kann. Es geht hier nicht um ein 500 Seiten Buch, was alle 150 Seiten mal in ein neues Kapitel unterteilt ist und ich 150 Seiten durchgehen müsste, um das eine Zitat zu finden, auf das irgendwo Bezug genommen wird. Außerdem ist das auch nicht soooo unüblich, dass Fundstellen nicht bis ins kleinste detailliert angegeben werden. Wenn ich mir meine juristische Fachliteratur so anschaue, dann wird für eine Aussage im Text auch nur auf das entsprechende ebenfalls seitenlange BGH-Urteil Bezug genommen. Außerdem kann es auch sein, dass sich die korrekte Anwendung gewisser Dienstvorschriften auch erst aus dem Kontext eines Kapitels ergibt, so dass ein Verweis auf eine einzelne Seite oder Nr. unter Umständen zu falschen Schlüssen führen kann. --TazD (Diskussion) 20:24, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Benutzer:Vertigo Man-iac, ich gebe dir soweit recht, dass der Stand der Quelle angegebenwerden sollte. Allerdings ist im speziellen Fall kein "mehrere hundert Seiten dickes Dokument" die Grundlage. Demzufolge sollte IMHO ein Quellennachweis insgesamt reichen. Könnte dann so aussehen: Quelle: ZDv 37/10 (Auszug), nach "Der Reibert" (wahlweise "Deutscher Bundeswehr-Kalender), Kapitel xy, drölfzigste Ausgabe von 20xx. Könntest du damit leben? Die "Vertraulichkeit" ist tatsächlich kein Ausschlußgrund, in dem Fall aber auch nicht notwendig, weil die Inhalte ja veröffentlicht sind. Es macht nur keinen Sinn, jeden Passus einzeln zu belegen.
Benutzer:TazD: Bitte beziehe nicht alles auf digitale Quellen. Im speziellen Fall ist die ZDv zumindest in Auszügen mit einem gewissen Stand veröffentlicht, Beispiele sind oben genannt. Somit können diese Inhalte auch in der Öffentlichkeit kursieren. Demzufolge könnte ich sie auch digital veröffentlichen (mal abgesehen vom Urheberrecht). Dein Beispiel hinkt also. Abgesehen davon gebe ich dir inhaltlich recht. --LW-Pio (Diskussion) 23:21, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Kandidatur auf WP:KALP vom 31. August bis 2. September (Ergebnis: keine Auszeichnung)

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Wurde vor kurzem komplett überarbeitet und verdient nun meiner Meinung nach eine Auszeichnung (vor allem für die vorbildhafte und sehr informative Illustration). Grüße Alleskoenner (Diskussion) 03:46, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

keine Auszeichnung Unsinnsantrag --Armin (Diskussion) 11:10, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Was soll das denn sonst sein, als eine Liste? Besser kann man die Dienstanzüge nicht darstellen und erklären... Und das sage ich nicht, weil ich da (als Nebenautor) auch bisschen rumeditiert habe, sondern weil ich das selber dadurch erst verstanden habe! Also informativ ist das allemal. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 14:09, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Informativ Informativer Artikel. Sehr gut illustriert. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 14:02, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Naja, in dztg. Zustand ist es IMHO keine Liste sondern ein Artikel und as schließe ich mich (sorry) den Skeptikern an. Servus, --Reimmichl → in memoriam Geos (Diskussion) 14:19, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

keine Auszeichnung. Kein Belege, nur Bildergalerie. --Lenni Disk. Bew. 20:12, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

keine Auszeichnung Das ist weder eine Liste, noch ein Artikel. Viele Bilder, Text dazu im Behördendeutsch. Und wieso trägt man bei der Marine ab dem 30. Geburtstag plötzlich einen anderen Diesntanzug? -- Baird's Tapir (Diskussion) 23:26, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

@Baird's Tapir: nur zur Info: Es ist einfach so festgelegt das ab dem 30. Geburtstag eine andere Uniform getragen wird, ähnlich wie, das überhaupt eine getragen wird. Beim Rest stimm ich dir zu. --Flor!an (Diskussion) 13:16, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Es gibt dafür keine Begründung? Dass man ab 30 pauschal zu alt für einen Matrosenanzug ist, sieht für mich wie Altersdiskriminierung aus. Wüßte gerne, wass passiert, wenn diese Vorschrift mal wer juristisch prüfen lässt. -- Baird's Tapir (Diskussion) 19:35, 1. Sep. 2012 (CEST) (heute auf Krawall gebürstet) Beantworten
Sicher wird es eine Begründung geben, jedoch keine die breit in der Öffentlichkeit bekannt ist, zudem denk ich das die Vorschrift schon von etlichen Juristen geprüft wurde, da es sie schon seit mehreren Jahrzehnten gibt. Ich denke diese Regelung wurde eingeführt, da es (bisher) sehr sehr selten vorkam das jemand als Mannschaftsdienstgrad bis über das 30. Lebensjahr bei der Marine war. (Da Berufssoldat nicht möglich ist als Mannschaftsdienstgrad, und als Soldat auf Zeit Einstellungsgrenzen was das Alter angeht existieren. Also "meist" nur Grundwehrdienstleistende die i.d.R. auch unter diesem Alter sind) ... und darduch IMO eher eine Art "ehre" sein sollte das der "größere" Anzug getragen werden darf. --Flor!an (Diskussion) 22:59, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Wenn du die Regelung aufheben willst, klopf doch einfach mal beim Bundespräsidenten an. Nur der ist nämlich laut dem GG befugt, die Uniformen zu ändern. ;-) Grüße Alleskoenner (Diskussion) 22:14, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
  • keine Auszeichnung Unbedingt wichtig wäre ein genauso umfassender Abschnitt zur Historie. Die einzelnen Uniformstücke müssen näher beschrieben werden oder, falls vorhanden, auf entsprechende Einzellemma verwiesen werden. Eine solche Vorgehensweisen wäre bei so umfassenden Übersichtsartikeln sowieso vorzuziehen. Der Artikel ist auch unmittelbar auf die gerade aktuelle Uniformierung bezogen – die ändert sich aber öfters. Dann müssen wieder neue Bilder her, etc. Eine Enzyklopädie sollte aber eher die große Linie darstellen. Die Feinheiten kann man dann in den Einzellemmas oder bei der Bundeswehr selber nachlesen. Mediatus 12:40, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
@Mediatus: nur zur Info: Diese Uniform ist seit der Gründung der Bundeswehr nahezu unverändert geblieben (sie "ändert sich also nicht öfter"). Beim Rest geb ich dir recht --Flor!an (Diskussion) 13:16, 1. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Die Kandidatur ist mit 10x keine Auszeichnung und 1x Informativ vorzeitig gescheitert.
Übertragen von KALP durch --Krib (Diskussion) 20:29, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Bilder

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Einige der Bilder kommen mir so vor, als seien sie aus dem Reibert. Woher sie auch immer stammen mögen, sie sind grauenvoll. Grinsen und Posen für den Laufsteg haben in einem Artikel über die Anzugordnung der Streitkräfte nichts zu suchen. (nicht signierter Beitrag von 91.64.49.163 (Diskussion) 23:00, 15. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Ich würde mal sagen, dass viele davon viel zu klein (teilweise nur 160 px breit und 400 px hoch) sind und daher in der Mobil-App mega-pixelig rauskommen. Vielleicht findet sich der eine oder andere Kamerad, um die Originale herauszukramen und hochzuladen oder gleich vernünftige Aufnahmen anzufertigen. --Jacek79✇✇ 21:26, 26. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Röcke Luftwaffe?

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Wann wurden die Röcke, beim Dienstanzug für Frauen, bei der Luftwaffen denn abgeschafft?

Frau "Oberstabsarzt Sabine Petersen" trägt, Anfang der 2000er, noch Rock zum Dienstanzug. --2A02:908:1222:C020:7076:3F16:D3B0:F4BD 23:37, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Wurde gar nicht abgeschafft. Früher war für Frauen der Rock die Grundform, mittlerweile ist es die Hose. Der Rock gehört aber weiter zu den zulässigen Abwandlungen (welche aber nicht im Artikel beschrieben sind). Gruß--LW-Pio (Diskussion) 23:57, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Vorschlag eines neuen Dienstanzuges löschen?

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Da es sich ja nur um einen Vorschlag handelte, der keine weiteren Folgen nach sich zog, hat dieser Teil keine enzyklopädische Relevanz. Jul LAPD (Diskussion) 22:25, 6. Mai 2021 (CEST)Beantworten

„innerhalb militärischer Anlagen auch bei Dienstreisen

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Dienstreisen zeichnen sich dadurch aus, dass man eine militärische Anlage verlässt. --Malabon (Diskussion) 22:59, 20. Aug. 2021 (CEST)Beantworten