Diskussion:Dienststellung
Was heißt „kann weisungsbefugt sein“?
[Quelltext bearbeiten]Ich würde mal darum bitten, dass wir uns Gedanken über diesen Abschnitt machen: „Der Kasernenfeldwebel kann aufgrund seiner Dienststellung dem Offizier vom Wachdienst gegenüber weisungsbefugt sein, jedoch niemals befehlsbefugt (§ 5 VorgV).“
Also entweder ist er aufgrund seiner Dienststellung weisungsbefugt oder nicht. Außerdem traue ich der Behauptung nicht, denn der Offizier vom Wachdienst ist aus dienstlichen Gründen jederzeit berechtigt, einem sich in der entsprechenden Liegenschaft befindlichen Kasernenfeldwebel Befehle zu geben. Dies schließt ein, dass er ihm auch Weisungen geben kann. Wenn nun gleichzeitig der KasFw seinerseits berechtigt sein soll, dem OvWa Weisungen zu erteilen, kann hier ein Kompetenzgerangel entstehen, welches der OvWa irgendwann auflöst, indem er eine dem Kasernenfeldwebel erteilte Weisung in einen Befehl verwandelt und damit seinen Anspruch auf Gehorsam erhebt. Ich erlaube mir daher, die aufgestellte Behauptung zu vonwegen "der Kasernenfeldwebel kann dem OvWa weisungsbefugt sein" erstmal zu entfernen, bis hier durch noch zu benennende Belege mehr Deutlichkeit hergestellt ist. --Giotto-X 21:50, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Den Anmerkungen von Giotto kann ich mich nur anschließen. Zumal mir mal jemand erklären muss, was das mit dem §5 VorgV zu tun hat? Entweder statte ich den KasFw mit Befehlsbefugnis nach §3 VorgV aus oder ich lasse ihn komplett raus. Für die Wache ist der Kasernenkommandant zuständig und da ist das Vorgesetztenverhältnis eindeutig.--TazD 15:11, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Die Anmerkungen von Giotto sind an und für sich korrekt, aber. Natürlich kann der OvWa allen in der Kaserne Befehle und Zivilisten Weisungen erteilen, außer seinen Wachvorgesetzten. Der Feldwebel Standortangelegenheiten (ist das eigentlich dasselbe wie KasFw?) ist aber ggf für die Organisation des Wachdienstes zuständig. Ob er dem OvWa in der Beziehung formell Weisungen erteilen kann, weiß ich nicht, für möglich halte ich es durchaus; doch wird der OvWa auch ihm gemäß handeln, wenn es sich nur um Vorschläge handelt. --77.4.66.158 13:15, 22. Mär. 2010 (CET)
Zugführerbeispiel
[Quelltext bearbeiten]Das Zugführerbeispiel ist etwas schief, denn der Oberleutnant ist mit dem Leutnant in einer Dienstgradgruppe (der Leutnante), und damit sich gegenseitig sowieso nicht vorgesetzt. Damit das Beispiel als "ungewöhnlich" gilt, müsste der Zugführer Hauptmann und der Kompaniechef Leutnant/Oberleutnant sein. Diese Konstellation würde man tatsächlich vermeiden wollen bzw. kommt in der Realität so gut wie nie vor. --2A02:810D:4AC0:17C8:D159:5F15:DBBB:B4B6 19:49, 22. Jan. 2023 (CET)
* allgemein, wer weist jemanden eine dienststellung zu?
*wer "ernennt" denn "einen" z.B. zum zugführer?
* gibt es die reguläre dienststellung "stellvertretender xyz"? Ggf. besoldungswirksam?
* Kann man sich wirksam selbst eine dienststellung "zuweisen", z.B. zum zugführer selber ernennen? temporär? --2003:E9:DF2C:3000:2C3F:E355:79C0:E74F 09:02, 17. Jun. 2023 (CEST)
- Die Dienststellung ist grundsätzlich an einen Dienstposten gebunden. Auf den Dienstposten wird der Soldat durch die personalführende Stelle versetzt. Die Entscheidung, wer auf einen Dienstposten versetzt wird, trifft eine Konferenz auf Basis eines Vorschlags der personalführenden Stelle. Es gibt auch Stellvertreter-Dienstposten (z. B. Stv InspH). Sollte es keinen Stv-Dp geben, wird ein Stv bestimmt (z. B. Urlaubsvertretung). Oder die vorgesetzte Stelle bestimmt einen Vertreter, der die Dienstgeschäfte übernimmt, wenn der Dienstposten nicht besetzt ist (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt). Diese Vertretung kann mit Auflagen versehen werden, z. B. die Urlaubsvertretung des Bootskommandanten ist nicht befugt, das Boot zu bewegen. Solche Aufgabenwahrnehmung ist nicht besoldungswirksam. Wenn eine Notsituation eintritt (z. B. der Einheitsführer fällt im Gefecht) kann ein anderer (in der Regel der Dienstälteste) sich selbst zum Vorgesetzten erklären. Diese Erklärung ist natürlich nicht dauerhaft, sondern situationsbezogen (also temporär) und ebenfalls nicht besoldungswirksam. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 10:36, 17. Jun. 2023 (CEST)
- danke für die info. "personalführende Stelle" bedeutet, ab Kp/Bttr aufwärts oder erst ab Btl?--2003:E9:DF2C:3000:DD3A:567B:94FD:E67 16:39, 17. Jun. 2023 (CEST)
- Die personalführende Stelle ist grundsätzlich das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 10:51, 18. Jun. 2023 (CEST)
- vermute (?) das das zu meiner zeit (1970-82) ggf. noch anders war. Zumindest in den "nicht offiziers" dienstgraden.--2003:E9:DF2C:3000:887:81A2:2508:703B 15:18, 18. Jun. 2023 (CEST)
- Das ist richtig, früher war die Personalführung auf viele Stellen verteilt, bei der Marine wurden Unteroffiziere und Mannschaften bei der Stammdienststelle der Marine geführt, bei Heer und Luftwaffe nur oberhalb Bataillonsebene durch die Stammdienststellen. Aber das ist Geschichte! --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 10:33, 19. Jun. 2023 (CEST)
- vermute (?) das das zu meiner zeit (1970-82) ggf. noch anders war. Zumindest in den "nicht offiziers" dienstgraden.--2003:E9:DF2C:3000:887:81A2:2508:703B 15:18, 18. Jun. 2023 (CEST)
- Die personalführende Stelle ist grundsätzlich das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 10:51, 18. Jun. 2023 (CEST)
- danke für die info. "personalführende Stelle" bedeutet, ab Kp/Bttr aufwärts oder erst ab Btl?--2003:E9:DF2C:3000:DD3A:567B:94FD:E67 16:39, 17. Jun. 2023 (CEST)