Diskussion:Drucksache

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Kulturkritik in Abschnitt Begriff "Kreuzband"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kann man den Text bitte mal sprachlich überarbeiten und die sprachlichen Alterthümeleien entfernen? 91.6.40.244 19:58, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Begriff "Kreuzband"

[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte mal jemand erläutern, was eigentlich der Begriff "Kreuzband" bedeutet? Gemeint ist wohl nicht der medizinische Fachausdruck. -- Holger Engelke 15:33, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Vermute, dass es wegen der Banderole so hieß, die auch kreuzweise Druckschriften bündeln konnte. Im Privathaushalt habe ich allerdings nach meiner Erinnerung eigentlich immer nur Zeitungen und dergleichen mit einfacher Papierbanderole in der Zustellung erhalten oder gesehen. Und die Aufschrift "Kreuzbandzeitung" ist mir noch iwie in Erinnerung von früher her.Frankenschüler (Diskussion) 21:41, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das ist nicht ganz richtig, denn dieser Begriff galt nur für Zeitungen und Zeitschriften. Im englischen Sprachraum heißt das "printed matter" ! --Kulturkritik (Diskussion) 18:30, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Bundestag Drucksachen

[Quelltext bearbeiten]

Im Bundestag existieren ebenfalls Drucksachen... sollte man das nicht aufnehmen oder eine BKL erstellen? --PsychoKim 19:25, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nicht nur im BT, auch in den anderen Parlamenten, Landesparlamenten wie Hamburgische Bürgerschaft, Berliner Abgeordnetenhaus usw. Der korrekte gängige Begriff ist übergreifend meines Erachtens nach "Parlamentsdrucksache". Solche Kategorien könnte man auch noch abgleichen mit in den "Bibliothekswissenschaften" gängigen Ordnungsbegriffen wie "Hochschulschriften" ... bishin zur Definition von "grauer Literatur" usw. Dafür gibt es dann auch entsprechende Verzeichnungs- und Findmittel, Bibliografien, Systematiken usw. Die Dezimalklassifikation hatte dafür bestimmt auch Terminologie, sie hat sich wohl international nie so ganz durchsetzen können.Frankenschüler (Diskussion) 21:42, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Historie Drucksache DBP

[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiß, gab es noch weitere Besonderheiten zu Zeiten der Bundespost, welche beim Versand einer Drucksache beachtet werden mussten:

  • Der Briefumschlag durfte nicht verklebt werden, sondern die Lasche musste in den Umschlag gesteckt werden. War war der Zweck? Kontrolle wegen möglichen Betrugs?
  • Anschreiben oder Briefe, die u.a. auf el. Schreibmaschine geschrieben wurden, galten nicht als Drucksachen. Eine Kopie eines solchen Schreibens allerdings schon.

Ich finde, das sollte noch in einen überarbeiteten Artikel rein, ggfs. mit den o.g. Erklärungen. Leider habe ich hierfür gerade keine Quelle parat. --H.A. (Diskussion) 18:15, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ja, offener Versand, oder eben gleichwertig zulässig Adhäsions- oder Adhäsiv-Verschluss mit Aufdruck "Post darf (zu Prüfzwecken) öffnen" oder ähnlich, gab und gibt es auch. Nachfolger war nicht nur die Infopost, sondern auch der Infobrief, der auch eine Postkarte (Werbung oder Weihnachtsgrüße z.B.) sein konnte. Die Dt. Post hat den Infobrief abgeschafft mit Ablauf des Jahres 2012, ab 01.01.2013 gibt es keinen Infobrief mehr. Weiterhin gab (und gibt es wohl noch) neben Infopost auch die Versandart oder Versendungsform (das "Produkt") Kataloge national. Wieweit international, beleuchtet der Artikel hier ja scheinbar bisher eh nicht. Das wäre auch noch ein Desiderat. Ob derzeit auch INFOPOST in Postkartenform möglich ist, weiß ich nicht genau. Bei einer von beiden Versandformen (Infopost und Infobrief) musste bei der Einlieferung zusätzlich zu einem Auftragsformblatt mit mehreren Durchschriften ein Musterstück mitgeliefert werden, welches exakt inhaltsgleich sein musste. Das Gewicht, z.B. 4 g bei einer Postkarte, musste angegeben werden im Einlieferungsvordruck/Auftragszettel. Ein extra Artikel Briefdrucksache ist ja löblicherweise schon vorhanden. Dieser könnte als Link unter "Siehe auch" beispielsweise eingearbeitet werden. Vielleicht auch die Blindensendung könnte noch eine Schnittmenge hergeben als Sonderform. Offener Versand ist auch bei der Warensendung vorgeschrieben und hier gibt es ebenfalls relativ komplizierte Vorgaben, was an schriftlichen Informationen beiliegen darf oder eben nicht erlaubt ist. Auch das stellt wohl eine Schnittmenge dar. Bei Päckchen, Paketen, Briefen ist es ja gleichgültig, wieviel Text in welcher Form "einliegt" (zum Beispiel roter Umschlag mit Aufdruck "Rechnung inliegend", Lieferschein, Packzettel usw.) oder außen in einer Folientasche befestigt ist. Ob hier besondere Vorgaben bei Wertsendungen, Wertbriefen existierten oder noch bestehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Besonderheit war das Aerogramm oder der Luftpostleichtbrief, den es wohl nicht mehr gibt, der keine Einlagen oder Beilagen enthalten durfte und zusammengefaltet und verschlossen wurde wie Briefe in der Zeit des Siegelgebrauchs auch privat allgemein auf dem Landweg (wahrscheinlich mit zulässigen Einschlüssen in Zettelform) ähnlich heutigen Werbesendungen oder auch Werbeantworten und manchen Behördenpostsendungen, die wie Feldpostbriefe einfach zusammengefaltet und an den gummierten Rändern angefeuchtet und zusammengeklebt wurden. Bei den modernen Formen gibt es hier Perforierungen zum Öffnen oder auch Selbstklebestreifen zum Verschließen. Man erspart sich so aus Mangel in Notzeiten oder aus Benutzerfreundlichkeit und Vereinfachung die Briefhülle.Frankenschüler (Diskussion) 21:53, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Da fehlten 70 Jahre Postgeschichte ! --Kulturkritik (Diskussion) 16:27, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten