Diskussion:EDaten

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Scripturus in Abschnitt Bindestrich
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Mir fällt auf, dass der Begriff eDaten in dem Artikel ausschließlich von den Finanzbehörden besetzt sein soll. Dieser allgemeine Begriff eDaten, der eine Abkürzung für allgemein "elektronische Daten" sein könnte, lässt sich m.M. nicht auf einen Teilbereiche der elektronischen Daten der Finanzbehörden limitieren, denke ich. Anders bspw. eJustice. eDaten sollte daher allgemeiner definiert werden. Beispiel wäre etwa eGovernment.

--Andromeda57 (Diskussion) 03:04, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Bindestrich

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Mir begegnet der Begriff überwiegend in der Schreibweise "E-Daten". --Scripturus (Diskussion) 20:03, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten