Diskussion:Eckhard Wandel/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Designtheoretiker in Abschnitt Diskussionsbeitrag von Jurprof (erl.)
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Artikel über lebende Person, Straftaten

Dieser, auch von mir mit 23 Edits bearbeitete Artikel entspricht meiner Meinung in der aktuellen Version ([1]) bezüglich der Erwähnung von Straftaten Wandels durchaus der Richtlinie WP:BIO. Dort steht:In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht.

Hätte es sich nur um privat begangene Straftaten gehandelt, hätten sie im Artikel also keinen Platz. Um die Person Eckhard Wandels im Nachhinein kritisch zu würdigen, ist diese Angabe aber im Zusammenhang zu seiner Tätigkeit bei der Treuhand notwendig, zumal sie in mehreren Fällen in der Presse erwähnt wurde. „Schäden in Höhe von 11,5 Mllionen Mark verursacht“ „Die Vergabe dieses Postens an Wandel stieß auf Kritik in der Presse. Es wurde die Frage aufgeworfen, weshalb ausgerechnet eine Person, die sich im privaten Bereich wegen Bankrotts, Konkursverschleppung, Kreditbetrugs, Betrugs und Untreue zu verantworten hatte und letztlich deshalb 1996 vom Landgericht Stuttgart zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, mit derart hervorgehobenen Aufgaben betreut wurde.“ „In Anbetracht des hohen Strafmaßes verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Einleitung weiterer Verfahren im Zusammenhang mit der Tätigkeit Wandels bei der Treuhandanstalt.

Wandels Tätigkeit bei der Treuhand stellt einen Teil seiner Berufsgeschichte dar, und diese ist der Grund, warum er sich von der Dipool Werbeagentur einen Artikel schreiben ließ. Dieser fiel nach Veränderungen durch andere Wikipedianer, darunter auch mich, nicht zu seiner Zufriedenheit aus, womit er eben Pech gehabt hat. In Wikipedia:Selbstdarsteller steht wörtlich: „Einträge in der Wikipedia können von jedermann beobachtet, kritisiert, und verändert werden. Änderungen, Diskussionsbeiträge, Löschvorschläge etc. sind öffentlich und können in Suchmaschinen erscheinen. Eine geplante Werbungswirkung kann damit in ihr Gegenteil verkehrt werden.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Accounts, die in Wikipedia Artikelinhalte mit der Androhung von rechtlichen Schritten zu erzwingen versuchen, unbegrenzt gesperrt werden können, was im Regelfall auch geschieht. Die Diskussion über den tatsächlichen Artikelinhalt sollte immer auf der Diskussionsseite des Artikels, also hier, stattfinden. Das Entfernen von mit Quellen versehenen Artikelteilen wird als Vandalismus bewertet und endet im Allgemeinen mit der befristeten oder unbefristeten Sperrung des Benutzers, der solches versucht bzw., wie zurzeit, mit einer Halb- oder Vollsperre des Artikels gegen Bearbeitungen. Wikipedia wird im Übrigen in den Medien viel beachtet, was einen Streisand-Effekt nach sich ziehen kann.

Wer juristisch gegen Artikelinhalte vorgehen will, sollte das Impressum lesen, das auf jeder Seite unten verlinkt ist. Dort steht: Anbieterin dieser Website ist die Wikimedia Foundation Inc., eingetragen beim Florida Department of State, Division of Corporations unter der Nummer N03000005323. Die Wikimedia Foundation ist eine Stiftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida. Die verantwortliche Ansprechperson – gleichzeitig Designated Agent im Sinne des Digital Millennium Copyright Act – ist Lila Tretikov.

Wikimedia Foundation Inc.
149 New Montgomery Street
Floor 6
San Francisco, CA 94105
United States of America
Telefon: +1-415-839-6885
E-Mail: info-de@wikimedia.org
Fax: +1-415-882-0495
Website: wikimediafoundation.org
Wikimedia-Logo
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Demzufolge befinden wir uns hier auf einer US-amerikanischen Website, nach dem Recht des Staates Florida, die von jedem auf der Welt bearbeitet werden kann und soll, sofern sich die Bearbeitungen mit den Wikipedia-Regeln decken. Grüße, --Bellini 20:24, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Postalisch an meine RL-Adresse habe ich Ende der Woche eine solche Erklärungsaufforderung von einem habilitierten Anwalt einer Stuttgarter Kanzlei erhalten, die im Auftrag des Vizepräsidenten des Rotary Clubs Horb/Oberer Neckar („In Rotarys Motto "selbstloses Dienen" kommt der humanitäre Geist zum Ausdruck“ [2]), handelt. Es wird vom mir, „Schuldnerin“ genannt, gegenüber dem „Gläubiger“ gefordert, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen zu den Inhalten, die sich auf den Artikelabschnitt „Weitere Aktivitäten“ von, in der aktuellen Fassung, „erhielt“ bis „hinauszuschieben“ reichen, öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu verbreiten oder aufzustellen und auch das „machen zu lassen“. Dies schließt auch drei Quellen ein, die als Einzelnachweise angeführt werden. Bei Nichteinhaltung wird mit Vertragsstrafe gedroht.

Im mehrseitigen Anschreiben wird behauptet, dass ich mir durch meine Bearbeitung als Mitautorin den Artikel zu eigen gemacht hätte und heute kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem Fakt der Verurteilung mehr bestünde, zumal die Berichtserstattung schon fast zwanzig Jahre zurückläge und keine aktuellen Berichte vorlägen. Außerdem sei der Vorfall rein privater Natur. Der Gläubiger sieht daher in meinen Edits eine besonders schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dies erfülle den Tatbestand der Kreditgefährdung und übler Nachrede. Weiterhin wird auf fehlerhafte Daten hingewiesen, die aber korrekt entsprechend des Einzelnachweises zitiert wurden, nicht aber nach Angaben des Gläubigers (Belege hierzu fehlen). Dem Gläubiger ständen aufgrund des Wikipedia-Artikels, speziell also durch meine Edits, Unterlassungs- , Auskunfts-, Beseitigungs- und Zahlungsansprüche zu, zumal ich aus unwahren und rechtsverletzenden Angaben einer Quelle zitiert hätte, wobei diese Quelle von der Anbieterseite bereits gelöscht wurde. Daher sei es mir auch untersagt, Archivkopien anzulegen und diese seien von mir unverzüglich zu löschen. Aktuelle Verlinkungen mit noch nicht gelöschten Quellen seien aber auch unzulässig, da sie eine aktuelle Berichterstattung verhindern (Verweis auf „Polizeiliches Führungszeugnis“, wonach eine Tat nach Löschung aus dem Bundeszentralregister nicht mehr als Nachteil gewertet werden kann).

Erhalt des Schreibens (14.11.14), Erstellung (13.11.14), Frist Eingang Kanzlei (17.11.14), wobei mir auch ein Fax fristwahrend zugestanden wird, sofern der Postweg - Kanzlei eingehend – bis 21.12.14 erfolgt: Also nix mit nett Wochenende und genüsslich an meinem Mathe-Artikelchen weiterschreiben. Da muss ich auch froh sein, dass ich nicht im Segel-Urlaub bin ;) …

Dazu ist anzumerken, dass ich zufällig über die Funktion „Neue Artikel“ auf diesen hier gestoßen bin, der durch eine Werbeagentur eingestellt wurde und ihn dann auf WP-Standard gebracht habe. Da ich versucht habe, neben der Homepage weitere Quellen zu finden, bin ich auf verschiedene Einzelnachweise gestoßen, die einen Zusammenhang mit der Arbeit bei der Treuhand (wird auf der Homepage erwähnt und in einem Buchtitel) und eben erwähnten Inhalten ziehen. Eine Quelle geht sogar soweit, das Strafmaß dazu in Beziehung zu setzen. Was nicht unüblich in WP ist, ist lebende Personen um eine Bild-Spende zu bitten und einzuladen, ihr Wissen mit Wikipedia zu teilen. Das habe ich per Mail über meine Wiki-Adresse getan. Daraufhin folgten seitdem eine ordentliche Anzahl von Mails seitens des Gläubigers, mit Forderungen zur Veränderung des Artikelinhaltes (auch Einbringung der Ehefrau samt Kinder, Änderung des Geburtsdatums, stärkere Präsenz als Autor, …) . Meine sehr freundlichen Versuche ihm die Funktionsweise von WP näherzubringen (insb. die Belegpflicht und das kollaborative Arbeiten), ihn zu motivieren, einen Account aufzumachen, seine Wünsche auf die Artikeldisk. zu schreiben, einen Mentor zu suchen oder mir zumindest weitere Quellen zur Verfügung zu stellen, blieben erfolglos. Auch, dass ich für die Wünsche der falsche Ansprechpartner bin, wurde nicht realisiert.

Mir ist WP:Bio durchaus bekannt und mir hat es super fern gelegen „Rufschädigung“ zu betreiben. Eckhard Wandel ist als Prof. und Autor relevant, so dass die Bezugssetzung der von mir korrekt erwähnten Quellen aus meiner Sicht ausreichten, den besagten Inhalt aufzuführen, zumal es verschiedene Quellen dazu gab. Ich habe im ganzen Artikel nur regelkonforme Edits gemacht und habe mir nichts vorzuwerfen. Die Archivierung und die Rücksetzung von Teilentfernungen sind nicht durch mich erfolgt.

Klar muss sein: WP ist keine Werbeplattform, sondern eine Enzyklopädie, d.h. Dinge werden entsprechend vorhandener Belege dargestellt, wobei die Quellen hier in diesem Fall den Richtlinien der WP entsprochen haben. Werbung, und ich habe ja mal tatsächlich „Marketing“ studiert(!), funktioniert nach anderen Regeln. Es gibt beispielsweise Auftraggeber. Auf das Angebot Herrn Wandels bezüglich einer Aufwandsentschädigung für mein Tun, habe ich nicht reagiert. Ich habe nicht vor in das Lager bezahlter Schreiber überzugehen. Ich fühlte mich daher nach einiger Zeit nicht verpflichtet, auf die zahlreichen Mails mit immer gleichem Inhalt zu reagieren, weil ich auch nichts Neues mehr hinzufügen konnte. Dies hier ist meine Freizeit und ich schätze die WP mit ihren Regularien sehr.

Ich fühle mich durch das Schreiben und den Tonfall der vorangegangen Mail unter Druck gesetzt (was wohl beabsichtigt war) und erlebe ein deutliches Machtgefälle, wobei ich explizit nochmal betone, mich regelkonform verhalten zu haben und eine Schädigung nicht meine Absicht war, nur das enzyklopädische Arbeiten in WP während meiner Freizeit. Daher werde ich der Unterlassung hier öffentlich zustimmen, um nicht zuletzt Verantwortung für meine Unachtsamkeit, meinen Account-Vorgängernamen noch in der Wiki-Mail-Adresse zu haben, womit meine Klardaten herausspioniert werden konnten, zu übernehmen.

Daher setze ich den Artikel auf die eingestellte Erstversion der Werbeagentur zurück und bitte dafür um Verständnis unter den Wikipedianern. Ich werde mich aus dem Artikel und was sonst noch mit den Inhalten in Zukunft zu tun hat, als Person raushalten, weise aber darauf hin, dass auch andere den Artikelinhalt bearbeitet haben und ich keine Verantwortung dafür übernehme, was andere, von mir verschiedene (!) Personen tun oder tun werden, die sich natürlich von mir auf keinen Fall zu irgendeiner Handlung ermutigt fühlen mögen.

Weiterhin bitte ich den Vizepräsident der oben erwähnten Clubs darum, mich nicht weiter per Mail oder postalisch zu kontaktieren und die Behauptungen doch bitte mit der Versionsgeschichte abzugleichen: Ich bin „nur“ ganz körperlich der Abby M.-Account.

Als Zeichen des „Guten Willens“ möge mann mir doch ein bisschen mit der Frist entgegenkommen, denn beim besten Willen: Ich bekoche eine Familie, habe keine Putzfee, kein Fax und arbeite ganz nebenbei noch und fahre erst nächstes Jahr wieder in Urlaub …

Verbindlichsten Dank im Voraus! Beste Grüße, --Marianne 10:54, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Zensur-Hinweis

Dieser Artikel und die zugehörige Diskussionsseite wurden zensiert, da Herr Wandel entgegen öffentlich rezipierter Belege seinen Eintrag blütenweiß haben möchte und dafür Autoren der Wikipedia rechtlich bedroht. Näheres ist in der Versionhistorie nachzulesen. --87.123.118.206 18:33, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Hinweis

Der Artikelinhalt ist aufrgund von Persöhlichkeitsrechten umstritten. --Wetterwolke (Diskussion) 22:45, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Diskussionsbeiträge werden nicht einfach gelöscht

Zum Schutze der Autorin, dass ich nicht lache. Wer seid Ihr, Juristen, Rotarier oder WAS? Ich werde jetzt die Administration auf diesen Missstand hier aufmerksam machen. --Turnstange (Diskussion) 10:14, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Die Admins wissen das schon.  @xqt 10:28, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Scheint nicht viel Beachtung gefunden zu haben. --Turnstange (Diskussion) 10:33, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Warum kuschen wir?

Es ist doch alles ordentlich bequellt, soweit ich es sehen kann. Wenn Wikipedia hier (unnötig) einknickt werden wir bald nur noch schreiben was die Leute wollen... Ist das unser Ziel? -- Baladid (Diskuſſion) 20:00, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Nicht alles, was „ordentlich bequellt“ ist, ist auch noch im rechtlichen Rahmen. Nach deutschem Recht darf über manche Dinge irgendwann nicht mehr identifizierend berichtet werden, völlig unbeschadet dessen, ob die Information korrekt ist und ob es anno dazumal auf der Titelseite der FAZ gestanden hat. So einfach wie die Marktschreier der Meinungsfreiheit es sich in Wikipedia oft machen, ist die Welt nicht – Gesetze gelten für alle. — Pajz (Kontakt) 20:10, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Sind wir hier in Deutschland? --Turnstange (Diskussion) 11:24, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Google-Suche offenbart es „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“ Hier wird fein säuberlich die Reputation des Herrn aufgehübscht. Das könnte doch Stern/Kreuz-Debatte 2.0 werden. Wir entfernen negative Informationen aus sämtlichen Biografie-Artikeln. »Immer doch schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen entstellt der Schläger die Züge. Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge.« - Bertolt Brecht, "Die Verurteilung des Lukullus" in: Stücke, Band 7, Berlin und Weimar 1964, S. 261 --Turnstange (Diskussion) 11:39, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Der Satz „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“ steht unter jedem Google-Such-Ergebnis und ist kein Hinweis, dass irgendwas gelöscht wurde. Vielleicht sich vorher kundig machen, bevor man falsche Sachen verbreitet... --KurtR (Diskussion) 14:24, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten
„steht unter jedem Google-Such-Ergebnis“. Dem ist nichts hinzuzulügen. --Turnstange (Diskussion) 23:38, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Prinzipien von WP:KPA sind dir hoffentlich bekannt, falls nicht weise ich dich gerne noch einmal – falls gewünscht auch mit Administratorenhut – darauf hin. So geht es nicht. Auch in der Sache irrst du und liegt KurtR richtig, denn: „Wenn Sie künftig online nach einem Namen suchen, werden Sie unter Umständen einen Hinweis sehen, dass die Suchergebnisse möglicherweise aufgrund europäischem Datenschutzrechts modifiziert wurden. Wir zeigen diesen Hinweis in Europa bei der Suche nach den meisten Namen an und nicht nur bei Seiten, die von einer Entfernung betroffen sind.“ (https://www.google.de/policies/faq/) — Pajz (Kontakt) 08:37, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich kann lesen und verstehen. KurtR schrieb „unter jedem Google-Such-Ergebnis“ und Du zitierst „nach den meisten Namen“. Es steht de facto nicht unter jedem Suchergebnis. Also lass Deinen Hut da wo er ist und senkt Eure erhobenen Zeigefinger. Und wenn Ihr meinen Beitrag dahingehend lest, dass ich die Entfernung aus den Suchergebnissen als Fakt ansehe, dann ist das Euer Problem. Die Google-Suche offenbart, dass die Entfernung möglich ist. Und wenn hier (2. Satz) Benutzern strafbewehrte Unterlassungserklärungen zugehen, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass auch Google Post bekam. Die Google-Suche gibt "dazu" nämlich nicht (mehr) viel her, was mindestens ein starkes Indiz ist. --Turnstange (Diskussion) 09:39, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die Stoßrichtung des Beitrages war offenkundig, die des deinigen auch. Dass du oder sonstwer in diesem Projekt niemanden ohne entsprechende Indikation zu unterstellen hat, er würde die Unwahrheit in dem Bewusstsein sagen, dass es die Unwahrheit ist, und damit das Ziel verfolgen, andere irrezuführen („lügen“), wird in diesem Projekt zurecht immer wieder administrativ bestätigt; soweit der Hintergrund meines Hinweises – es besteht ein offenkundiger Unterschied dazwischen, einen Sachfehler zu unterstellen und eine „Lüge“ zu unterstellen. Lassen wir es damit bewenden, schließlich handelt es sich hier um eine Artikeldiskussionsseite. Zur Sache: Wenn du deine Position auf bloßer Spekulation aufbaust, so steht dir dies unbeschadet dessen natürlich frei. Man muss dem ja nicht folgen. Im Übrigen ist die Feststellung für die Zwecke dieses Artikels ohnehin belanglos. — Pajz (Kontakt) 10:26, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
In seiner Vita] steht: „2000-2010 Inhaber und Alleingeschäftsführer der Dr. Wandel Unternehmensberatung GmbH i.L.“. Ab 2010 steht nichts mehr. Vermutlich hat er sich zur Ruhe gesetzt. --Ochrid (Diskussion) 23:38, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten

die rechtlichen Implikationen des Herren sind in diesem Falle aus zwei Gründen nicht privater Natur:

  1. es handelt sich thematisch um Belange, die er als Landesbeamter in Forschung und Lehre zu vertreten hatte: wenn ein Prof auf seinem eigenen Gebiet fehlt und auch daher mit 54 Jahren die Professur endet, dann ist es enzyklopädisch schon von Relevanz, schließlich ist die Professur ein Grund der enzyklopädischen Relevanz.
  2. es handelt sich thematisch um Belange, die er als Vertrauensmann im Staatsauftrag zu vertreten hatte: auch hier also enzyklopädisch relevant.

Man stelle sich vor die WP hätte einen Artikel über einen berühmten Tunnelbauer, Prof als Tiefbauingenieur und Konstrukteur von Bankfundamenten und dürfte nicht schreiben , das jener Tunnelbauer einen Tunnel zum Ausrauben einer Bank gebaut hätte und wegen der folgenden Verurteilung zu 4,5 Jahren seine Professur verlor!--Designtheoretiker (Diskussion) 14:02, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Naja, ich würde zur Vorsicht raten. Pajz hat ja schon deutlich gemacht, dass die Wikipedia selbstverständlich den rechtlichen Rahmen beachten muss. Dennoch denke ich, dass man den Unterschied zwischen beispielsweise XING und der Wikipedia beachten und festhalten muss. In XING stellt man sein eigenes Profil, so wie man das möchte und für richtig hält, und das wird auch so wahrgenommen und verstanden. Die Wikipedia hat einen Anspruch der Objektivität und wird vom Publikum auch so wahrgenommen.--Mautpreller (Diskussion) 20:35, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Teilrevert

Ich habe die letzte Änderung teilrevertiert. Das Ende der Berufstätigkeit Wandels ist zweifellos eine wichtige Information für den Leser, findet sich jedoch keiner mir bekannten Quelle und wurde auch nicht mit einer Quelle versehen. Auch auf der Homepage Wandels, der fast einzigen Quelle für diesen Artikel, ist nichts dergleichen zu finden. Bitte in Zukunft WP:Q lesen und beachten. Danke, --Bellini 22:38, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten

In seinem Lebenslauf steht, dass Wandel bis 2010 Geschäftsführer und Alleingesellschafter seines Unternehmens war, das mit dem Zusatz i. L. (= in Liquidation) versehen ist. [3] Danach folgen keine weiteren Angaben mehr. --Ochrid (Diskussion) 23:42, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Neutralität

Die Biografie gibt die Tätigkeit für die Treuhand an, nicht aber die erheblichen juristischen Weiterungen, die sich daraus ergeben haben, obwohl diese belegbar sind. Dies scheint mir nicht neutral. Ich sehe ja durchaus das Erfordernis des Persönlichkeitsschutzes, dies kann aber meines Erachtens nicht bedeuten, dass juristische Konsequenzen, die in engem sachlichem Zusammenhang mit der im Artikel geschilderten Tätigkeit des Biografierten stehen, nicht erwähnt werden. Wie das im Einzelnen geschehen soll, darüber kann man sich ja unterhalten und dabei gucken, dass der Persönlichkeitsschutz nicht zu kurz kommt. Völliges Weglassen scheint mir nicht verantwortbar.--Mautpreller (Diskussion) 12:54, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Volle Zustimmung. --Turnstange (Diskussion) 10:08, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Richtig. Über die Auslegung von WP:BIO kann man im Einzelfall sicher diskutieren und über die Formulierungen im Artikel auch. Im Archiv steht ja relativ ausführlich, was ich meine. Grüße, --Bellini 19:29, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Quellenlage

Der Artikel ist unzureichend bequellt, nämlich, abgesehen von dem Detail zu den Rotariern, nur mit der Homepage der dargestellten Person. Nach Wikipedia:Belege reicht das nicht aus. Es fehlen neutrale, externe Belege. Zunächst würde sich anbieten, auch hier den entsprechenden Mängelbaustein zu setzen. Das Problem könnte dann im Zusammenhang mit dem oben angeschnittenen zusammen gelöst werden. Grüße, --Bellini 19:35, 3. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Da mir 32 Beobachter dieser Seite fünf Tage nicht widersprechen, setze ich den entsprechenden Baustein. Grüße, --Bellini 17:00, 8. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Zur Quellenlage ein Literaturhinweis:

  • Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das Neue Berlin, Berlin 2011.

Das Buch, die überarbeitete und aktualisierte Neuauflage einer älteren Veröffentlichung, im Buchhandel frei erhältlich, enthält auf den Seiten 287 bis 290 detaillierte Angaben zu Wandels Karriere. Ich meine, dass es als zuverlässige Quelle gelten kann und zudem belegt, dass die bekannten juristischen Weiterungen durchaus auch heute noch in einem Zusammenhang mit den Treuhand-Aktivitäten Wandels gesehen werden. 2011 ist erst gut drei jahre her.--Mautpreller (Diskussion) 16:58, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Zusätzlich findet sich ein Aufsatz desselben Otto Köhler in diesem Buch von bereits 1997. Auf den Seiten 36 bis 45 geht er unter dem Titel Treuhand auch auf Wandels Aktivitäten bei der Treuhand, die bekannten "juristischen Weiterungen" und ihre Zusammenhänge zur Treuhand-Tätigkeit Wandels ein.
Grüße, --Bellini 18:45, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Einleitung

Ich schlage vor, den Begriff Emeritierung aus der Einleitung wieder herauszunehmen und beispielsweise zu schreiben: Eckhard Wandel (*1942 in Tübingen) ist ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler. Er war Professor für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Tübingen.

Wandel wurde ja nach seiner Haftentlassung 1998 der Titel "Professor" von der Universität Tübingen aberkannt. Das ist etwas völlig anderes.[1] Grüße, --Bellini 21:40, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten

  1. Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das neue Berlin, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-02127-4, S. 289.
Guter Vorschlag: done--Designtheoretiker (Diskussion) 22:33, 18. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Merci. --Bellini 07:58, 19. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Literatur

Interessant könnte sein:

Michael Jürgs: Die Treuhändler, List, München und Leipzig 1997. Hier wird auf jeden Fall Wandel erwähnt.--Mautpreller (Diskussion) 20:19, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Sollte ich in 3 Tagen haben. Grüße, --Bellini 21:02, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Professur ud Beamtenrecht

Mir erscheint folgendes für die Öffentlichkeit wichtig: ein Professor ist ein Beamter mit besonderen Rechten und Pflichten. Er muss in besonderem Maße Recht und Gesetz einhalten und als Lehrender Vorbild sein. Wenn nun ein solcher fehlt und ein WP-Artikel über ihn erscheint, der sich mit dem Professorentitel schmückt, gar seine Berechtigung (Relevanz) aus dem Professorentitel zieht, dann muss zwingend die Verfehlung, die zum Verlust des Titels führte, Bestandteil des Artikels sein. Alles andere wäre klare Falschinformation. Daher ist bei der Abwägung Persönlichkeitsrecht versus Informationsrecht klar für die Berichterstattung zu entscheiden. Zur Chronologie: wenn Benutzer:Maxbellami nun schreibt, die Verfehlungen wären vor 1986 gewesen, so liegen sie in der Zeit der Berufung oder der Professur Wandels (Prof seit 81), und zwar auch noch in seiner Profession. Als Prof der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Wirtschaftsverbrechen zu begehen ist eben nicht belanglos. Wäre er für ein Verkehrsdelikt, z. B. Unfall mit Todesfolge, verurteilt worden, dann wäre es klar nach 30 Jahren für die Öffentlichkeit belanglos: aber hier wurde einer der Eliten von der Gesellschaft als Beamter bestellt und beging in seinem Fach Verbrechen. So, nun folgte die Verurteilung 1996: die Formulierung er hat 1996 seine Lehrtätigkeit eingestellt. ist schlicht verharmlosend: nach dem Beamtengesetz verliert meinen Informationen nach ein Prof seinen Titel, seine Stellung (und seine Pension?) wenn er zu einem solchen Strafmass verurteilt wurde: die Uni Tübingen musste also den Titel aberkennen. Ob Wandel vorher seine Lehrverpflichtungen einstellte oder nicht ist egal. Auch wüsste ich von keiner Möglichkeit von sich aus den Titel zurückzugeben: man kann kündigen, aber der Titel bleibt, wenn man 10 Jahre Prof. war (BaWü). Die Quelle Sammelwerk "200 Jahre Wirtschafts-und Staatswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Leben und Werk der Professoren, Franz Steiner Verlag Stuttgart, von der Wirtschaftswissenschaftlichen _Fakultät herausgegeben ist in meinen Augen keine verlässliche Quelle: Nestbeschmutzer und verfehlende Profs werden in solchen Büchern gerne verharmlosend dargestellt, schließlich liegt hier IK vor. Ich rate also dringend hier nicht über politische Meinungen (Treuhand) zu diskutieren, sondern sich einfach mal das BaWü Beamtengesetz und Hochschulrecht anzugucken und dann zu akzeptieren, das eine Verurteilung eines Profs für Wirtschaft und Soziales für Wirtschaftsstraftaten zu 4,5 Jahren keine private Petitesse ist: sollte die Verurteilung nicht im Artikel sein, so verliert der Artikel seine Daseinsberechtigung, da die Professur sinnentstellt ist.--Designtheoretiker (Diskussion) 11:14, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Also darf er sich jetzt "Prof." auf den Lebenslauf schreiben oder nicht? In der jetzigen Version wirkt es so, als dürfte er das (Professor als akademischer Titel) wäre nur aktuell nicht an einer Hochschule (Professor als Tätigkeit). Wenn er das nicht mehr darf, weil ihm die Hochschule rechtsgültig das Recht entzogen hat, muss dieser aktuelle Umstand imho in den Artikel, da er ansonsten inhaltlich verzerrt wirkt. --Mordan -?- 11:43, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Lt. Köhler wurde ihm das Recht, den Titel zu führen, von der Uni entzogen. Ein einziger Satz ohne nähere Angaben (Zeitpunkt, Verfahren, Begründung) ist aber ein relativ schwacher Beleg. Freilich ist das Buch im Buchhandel erhältlich und lieferbar (ich habs gekauft), von rechtlichen Schritten gegen den Verlag oder den Autor ist mir nichts bekannt.--Mautpreller (Diskussion) 13:15, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

sachliche Korrektheit

Ein paar Punkte scheinen mir noch bedenkenswert: Tatsächlich war ein Liquidator nicht Angestellter der Treuhand, sondern gewöhnlich freiberuflich tätig. Er wurde von der Treuhand mithin bestellt, um den bisherigen Vorstand während des Abwicklungsverfahrens zu ersetzen (Wandel: Abwicklung nicht sanierungsfähiger Unternehmen, in: Fischer et al. (Hg.): Treuhandanstalt - Das Unmögliche wagen, Akademie, Berlin 1993, hier S. 286). Daher bezieht er auch kein Gehalt, sondern ein Honorar.--Mautpreller (Diskussion) 11:49, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Auch diese Formulierung von Benutzer:Schlesinger dürfte in exakt dieser Form nicht belegt sein: Er war bis zur Aberkennung des akademischen Titels nach einer Haftstrafe, viel wahrscheinlicher richtig wäre: Er war bis zur Aberkennung des akademischen Titels nach einer rechtskräftigen Verurteilung, denn die Verurteilung ist das Ausschlaggebende, weswegen die Aberkennung des Titels eher 1996 als 1998 stattfand. Bitte erst ausdiskutieren--Designtheoretiker (Diskussion) 13:41, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Auf seinem Xing-Profil war er von "06/1981 - 02/1996" Professor in Tübingen. Spricht also eher für 1996. --77.5.112.238 15:16, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Vielen Dank für den Hinweis, ich habe ihn eingearbeitet. --Schlesinger schreib! 17:21, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Die Verurteilung gehört nicht in die Einleitung. --KurtR (Diskussion) 18:24, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dann nimm sie einfach raus und fertig. --Schlesinger schreib! 18:33, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
 Info: Bitte einmal WP:BIO lesen und beherzigen. Wenn eine strafrechtliche Verurteilung vollstreckt und verbüßt ist, besteht ein Interesse des Betroffenen an seiner Rehabilitation. Dieses Interesse setzt schon während der Haft ein, denn jede Strafhaft zielt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Wiedereingliederung des Betroffenen in die Gesellschaft. Eine weitere Berichterstattung über die frühere Verurteilung ist grundsätzlich zu unterlassen, wenn es dafür keinen aktuellen Anlaß mehr gibt. Spätestens, wenn die Strafe auch nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht. Ich persönlich würde zudem Otto Köhler (ich kenne ihn, seine Artikel in Konkret und in Ossietzky und seine Bücher seit den 1980er Jahren, auch dasjenige über die Treuhand) nicht gerade für eine Quelle halten, um heute doch wieder solche Dinge hervorzuholen. Alles in allem bietet der Artikel und seine Entwicklung also doch eher Anlaß zur weiteren Prüfung. Bei der Einleitung fängt es an. Deinen Beitrag, Schlesinger, finde ich leider ebenfalls nicht hilfreich.--Aschmidt (Diskussion) 18:45, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Auch dich hindert niemand daran, es besser zu machen. Wenn dir mein Satz nicht passt, entfernst du ihn eben. Wo ist das Problem? --Schlesinger schreib! 18:50, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
(BK) Ja, das ist richtig. Es besteht dennoch ein Problem: Ein Artikel, der die Treuhand-Tätigkeit darstellt, aber ohne Erwähnung des Strafverfahrens auskommt, ergibt ein einseitiges Bild. Ich habe das oben begründet, keineswegs nur auf Köhler gestützt, und sehe dagegen kein echtes Argument. Natürlich ist das eine heikle Situation. Was ich eigentlich meine: Die Wikipedia könnte auf einen biografischen Artikel zu Eckhard Wandel verzichten. Dieser Artikel ist nicht wichtig für sie. Für das Weltwissen weitaus interessanter wäre ein besserer Artikel über die Treuhand. Die Wikipedia kann, jedenfalls ist das meine Auffassung, aber keine Vita akzeptieren, die die Treuhandtätigkeit und die wissenschaftlichen Publikationen Wandels enthält, aber keinen Hinweis auf die damit im Zusammenhang stehende Verurteilung. Dass diese Situation entstanden ist, scheint, soweit ich das sehe, daran zu liegen, dass eine Werbeagentur leichtfertig eine Art XING-Artikel über Wandel hier eingestellt hat. Den, das meine ich schon, können wir als Wikipedia nicht akzeptieren. Ich vermisse sehr stark die Möglichkeit, in einem geschützten, maximal halböffentlichen Raum, möglichst moderiert, darüber zu verhandeln, was man da macht.--Mautpreller (Diskussion) 19:03, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ja nun, das verträgt sich strukturell nicht mit WP:BIO. Das Informationsinteresse nach der Verurteilung ist zeitlich beschränkt. Ein Täter kann nicht verlangen, dass über ihn überhaupt nicht mehr berichtet wird, aber die namentliche Erwähnung erhebliche Zeit nach der Tat erfordert eine Abwägung zwischen der Freiheit der Berichterstattung und dem Persönlichkeitsrecht. Hat der Täter die Strafe gar bereits verbüßt, so ist die Nennung nur in Ausnahmefällen denkbar, etwa bei kriminologischen Abhandlungen über besondere Straftaten. Eine Ausnahme kann nur bei einem überwiegenden Öffentlichkeitsinteresse vorliegen, etwa wenn sich ein Politiker gerade zur Wahl stellt oder es einen neuen aktuellen Anlass gibt, der sich auf eine schon länger zurückliegende Straftat bezieht. (Zum Vorstehenden Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 2012, S. 344 f. m.w.N.). Ich sehe keine Ausnahme; die Logik, eine Nichtwähnung würde ein geschöntes Bild zeichnen, ist mit dem Resozialisierungsgedanken schlechthin unvereinbar, denn eben das ist, überspitzt ausgedrückt, ja Sinn und Zweck davon; ein editoriales Prinzip „Wir folgen WP:BIO, aber nur solange die Artikel nicht deswegen ein geschöntes Bild zeichnen“ ist mithin ein Widerspruch in sich. Wenn Bauer Bruno Tante Berta erschießt, dann liegt doch auf der Hand, dass das ein zentrales Ereignis seines Lebens ist, und trotzdem ist er vor der fortwährenden namentlichen Berichterstattung über den Mord geschützt (Lebach I, Lebach II), denn das, was für Bauer Bruno ins Gewicht fällt, ist nicht sein Interesse an einem um „kleine Macken“ bereinigten öffentlichen Selbstbild, sondern sein Resozialisierungsinteresse; über das kann man nicht mit dem Argument disponieren, dass es sich doch gar nicht um eine kleine, sondern eine große Macke handelt. — Pajz (Kontakt) 19:32, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
@Mautpreller: Wir könnten und ne Seite bei http://forum.wikimedia.de anlegen dafür, dann wäre es jedenfalls unter Ausschluß der Suchmaschinen, wenn auch immer noch nicht des Rechtswegs. Wir könnten uns auch eine juristische Empfehlung geben lassen, ich nehme aber an, daß diese so in die Richtung liefe, die ich schon vorgezeichnet hatte. Denn bei der Frage, was in eine Biographie gehört und was nicht, sind ausschließlich rechtliche Fragen maßgeblich; der Betroffene hat die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Der Betroffene war ein Rädchen im Getriebe der Treuhand. Dann hat er was getan. Dann wurde ihm was genommen. Und jetzt kommen er und wir wieder auf das alles zurück. Ob hier eine Lücke bleiben sollte, werden wir ggf. eines Tages von irgendeinem Landgericht erfahren. Das ist Presserecht. Was für eine Lücke wäre das? Übrig bliebe jedenfalls, daß er Professor war und den Titel verlor. Die Gründe, weshalb man einen Professorentitel verlieren kann, sind nicht zahlreich, man kann es sich denken. Aber ohne eine neuere Berichterstattung haben wir keine Handhabe mehr, noch über diese lange zurückliegende Verurteilung zu berichten. Wikipedia ist auch, das wurde gerichtlich schon festgestellt, kein Pressearchiv, sondern muß aktualisiert werden, wenn das Interesse des Betroffenen es in Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit erfordert. Diese Anforderungen wären übrigens dieselben, ganz gleich ob es um Wikipedia geht oder um Munzinger. Bloß: Solche Biographien gibts dort gar nicht, und zwar auch aus anderen Gründen. Das führt uns eher in den Bereich der Relevanz, die dringend eingeschränkt gehört, um solche Probleme von vornherein auszuschließen. So würde von vornherein die Energie zur Artikelarbeit in die Fortentwicklung des Bestands gesteckt, statt sich mit solchen eher nebensächlichen Themen oder Lebensläufen, für die sich letztlich der Betroffene mehr interessiert als irgendein Leser, zu verzetteln. Denken wir uns mal den ehemaligen Professorentitel weg: Wäre der Betroffene dann überhaupt für Wikipedia relevant? – Können wir gerne in der Grillenwaage wieder aufgreifen? Ich habe bloß in den nächsten Tagen leider wenig Gelegenheit zur Diskussion, meine Antwort kann also etwas dauern.--Aschmidt (Diskussion) 19:50, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Der Betroffene wäre hier als Autor relevant, nicht als Professor. Diese Argmentation führt leider nicht weiter. Wenn man das Resozialisierungsinteresse in dem Maß berücksichtigt, wie es user:Pajz gern hätte, dann bliebe ein dauerhaft lückenhafter und kaum bequellter Artikel mit den entsprechenden Wartungsbausteinen. Das kann auch nicht die Lösung sein. Grüße, --Bellini 20:13, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Nur vorsorglich: Das sind nicht die verrückten Ideen von Pajz, sondern wir referieren hier lediglich, wozu Wikipedia und damit auch jeder Autor rechtlich verpflichtet ist. Wenn Du Dich daran nicht halten magst, kannst Du das selbstverständlich tun. Dir ist aber schon klar, daß das kein Spiel ist? – Meinerseits übrigens EOD.--Aschmidt (Diskussion) 20:49, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Mautpreller, Aschmidt und Pajz eröffnen hier eine rein akademische Diskussion, die mit der Wikipediarealität absolut nichts zu tun hat. Der Mann ist relevant, dummerweise wurde dieser Artikel durch eine beauftragte Werbeagentur verfasst, um die späte Karriere des Herrn noch einmal zu befördern und dafür abkassieren möchte, aber nicht weiß, was einem hier blüht. Und nun ist das Geschrei groß. Darüberhinaus ist Versuch von Mautpreller, den enzyklopädischen Einleitungssatz mit dem wahnsinnig relevanten 56. Lebensjahr durch ein Revert wiederherzustellen, sowas von lächerlich, da wünscht man sich einfach nur: Hau ab zur Grillenwaage. --Schlesinger schreib! 20:45, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Nein, das ist keine akademische Diskussion, sie ist sehr konkret und praxisrelevant. Ich hab generell kein gutes und sicheres Gefühl bei der Sache, und zwar zunächst mal gar nicht aus juristischen Gründen, sondern aus moralischen. Mir wäre am liebsten, der Artikel wäre wegen mangelnder Relevanz gelöscht. Ich kann nicht mehr zählen, in wie vielen Artikeln uralte Verfehlungen aktuell gehalten werden, sei es im Zusammenhang mit der RAF, sei es im Zusammenhang mit der DDR ("IM" und dgl.). Mir will nicht in den Kopf, dass selbiges im Zsh. mit der Treuhand anders sein soll; aber eigentlich meine ich, wenn kein wirklich überzeugender Grund vorhanden ist, so etwas aktuell abzuhandeln, sollte man es nicht tun. Das hieße aber tatsächlich Löschung des Artikels. Ein "neutraler", "enzyklopädischer" Artikel kann nicht die Erfolge verzeichnen und an den Misserfolgen vorbeigehen. Entweder ist der Mann eine Person von öffentlichem Interesse oder er ist es nicht. Im letzteren Fall sollte man den Artikel löschen.--Mautpreller (Diskussion) 21:41, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Original
Retuschierte Fotografie
ich verweise erneut auf das Besondere des Beamtenverhältnisses: die Resozialisation in allen Ehren, aber als Beamter hat man andere Pflichten als Normalbürger: man leistet einen Eid um in das Beamtenverhältnis zu kommen, man hat deutliche mehr Rechte, aber eben auch Pflichten. Diese Beamtenrechte bekommt man durch besonderes Vertrauen der Gesellschaft in den Beamten, aber : Verlust der Beamtenrechte (etwa bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab 12 Monaten) (siehe Beamtenrecht_(Deutschland)). In diesem Falle auch noch eine Verurteilung in dem Bereich, in dem die Gesellschaft ihm vertraut hat und ihm die Aufgabe übergab Menschen auszubilden. Nein, das ist ein krasser Fall: maximal den Artikel löschen, aber wenn der Artikel bleibt, muss das rein. --Designtheoretiker (Diskussion) 22:34, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Der Mann hat kein Resozialisierungsrisiko zu gewärtigen. Der ist - so steht zu erwarten - in Rente und lebt davon hoffentich in angenehmen Zuständen. Dass er hier einen Schaufenster-Artikel haben möchte und ihn nicht bekommt - was interessiert uns das? Wir sind hier nicht beauftragt, Unangenehmes wegzuretuschieren. Atomiccocktail (Diskussion) 23:05, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das stimmt, AC. --Bellini 10:53, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

@Pajz: Mag sein, dass WP:Bio und WP:NPOV in einem Spannungsverhältnis stehen. Was bedeutet es aber, wenn man keinen Artikel schreiben kann, der WP:NOPV entspricht, aus dem wirklichen oder bloß angeblichen Grund von WP:Bio? Meines Erachtens hätte das zur Folge, dass man keinen Artikel schreiben kann. Und eben darum bin ich nicht voll überzeugt. Wieso eigentlich wird in unseren Artikel jede IM-Tätigkeit, die teils sehr lange her ist, im Gedächtnis erhalten, das soll aber nicht für nicht unerhebliche Wirtschaftskriminalität gelten? Irgendwie leuchtet mir das nicht recht ein. Ich habe gar kein Interesse, Wandel an den Pranger zu stellen, aber ein geschöntes Bild ist meines Erachtens schlimmer als gar keins.--Mautpreller (Diskussion) 23:13, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

@Aschmidt: Wir könnten uns auch eine juristische Empfehlung geben lassen, ich nehme aber an, daß diese so in die Richtung liefe, die ich schon vorgezeichnet hatte. Ja, daran wäre ich entschieden interessiert. Annahmen sind nicht genug.--Mautpreller (Diskussion) 23:18, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten

juristische Empfehlung? nach welchem Recht? nee rechtlich keinen Fehler nachgewiesen zu bekommen reicht nicht: wir sollten schon versuchen das Richtige zu tun. Noch einen Hinweis zum Thema Resoz: auch nach Verbüßen der Haft kann IMHO jemand, der einmal das Beamtenrecht (wegen Verurteilung zu Haft) verloren hat, dieses nicht wiedererlangen. Und (nach dem neuen Beamtenstatusgesetz von 2009, das alte war ähnlich?) hat er automatisch sein Beamtenrecht verloren, also 1996: § 24 Beamtenstatusgesetz Verlust der Beamtenrechte (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts 1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder 2. (…) verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. (so das Bundesgesetz, die Ländergesetze (Hochschulprof ist Landesbeamter) folgen diesem). Jedoch ist man prinzipiell berechtigt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses den Titel zu führen, wenn nicht: Die Befugnis zur Führung dieser Bezeichnung kann vom Senat der Hochschule widerrufen werden, wenn sich das frühere Mitglied des Lehrkörpers ihrer als nicht würdig erweist. Kann also sein, das die Hochschule erst später widerrufen hat.
wenige Beispiele für Darstellung ähnlicher Fälle: [4] [5] Hermann_Klenner--Designtheoretiker (Diskussion) 08:44, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ja, diese Frage ist aber eine andere. Ja doch, die Uni kann eine Lehrerlaubnis und die Berechtigung zur Führung eines Titels widerrufen. Ja doch, das Beamtenverhältnis wird erloschen sein. Die Frage ist, ob und wie die Wikipedia darüber berichten soll. Fraglich ist nicht eigentlich die sachliche Korrektheit, fraglich ist, ob und wie wir sachlich Korrektes berichten, das evtl. dem "Resozialisationsinteresse" (Pajz) widerspricht. Dazu ist entscheidend, ob ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Diese Frage würde ich durchaus ernst nehmen, und dazu habe ich oben argumentiert.--Mautpreller (Diskussion) 09:57, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Beamtenverhältnis wird erloschen sein nein, das ist irreführend, ein Beamtenverhältnis erlischt nicht einfach, wie ein normaler Vertrag und da tritt eben BIO in den Hintergrund: er verlor seine Beamtenrechte, ein spezielles und auf Vertrauen bauendes Recht, verbunden mit Pflichten zwischen Individuum und Staat / Gesellschaft.--Designtheoretiker (Diskussion) 11:23, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Es besteht noch ein weiteres Problem, nämlich nach WP:Q, worauf Bellini weiter oben schon hingewiesen hat. Die geforderte unabhängige Quelle für Leben und Werk fehlt, nichts ist so gut belegt wie gerade der Prozess. Wie kann ein WP:Q und WP:NPOV entsprechender Artikel aussehen, der zugleich den Bedenken bzgl. WP:BIO Rechnung trägt? Darauf gibt es meines Erachtens keine einfache Antwort.--Mautpreller (Diskussion) 09:46, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

WP:BIO

Zitat: "Die Erwähnung von Straftaten in Personenartikeln bedarf der Einzelfallabwägung unter Beachtung des Resozialisierungsgedankens. In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht. Weil lebende Personen ein Recht auf Nichterwähnung von Vorstrafen nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne haben, müssen Artikel, die solche Informationen bereits seit längerer Zeit enthalten, kritisch auf deren Berechtigung geprüft werden." Diese Frage müssen wir klären.

Zitat: "Ohne glaubwürdige Belegangaben ist die Biografie wahrscheinlich Theoriefindung. Im Artikel angegebene Informationen müssen daher unbedingt zu verifizieren sein." Für welche Informationen trifft das zu? Sind die Angaben über die wissenschaftliche Karriere, die geschäftsführenden und Aufsichtsratstätigkeiten glaubwürdig belegt und verifiziert? Bisher meines Erachtens nicht. Könnte es sein, dass die gesamte Biografie als "Theoriefindung" (WP:TF) angesehen werden muss?--Mautpreller (Diskussion) 10:33, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Weitere Frage: Wäre es denkbar, den Artikel entweder zu löschen oder auf eine Minimalgröße einzudampfen, sofern es möglich ist, wenigstens diese seriös zu belegen?--Mautpreller (Diskussion) 10:38, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Die einzige denkbare Löschbegründung wäre Der Artikel erfüllt nicht unsere qualitativen Anforderungen, weil es nach ausführlicher Diskussion nicht möglich ist, einen sowohl extern ausreichend bequellten, neutralen und WP:BIO entsprechenden Artikel zu formulieren. Man kann das (einen Löschantrag) natürlich versuchen, und, da hast du recht, sich wichtigeren Artikeln zuwenden. --Bellini 10:46, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Tschüss.

„M.E kann Wandel gegen die Veränderung durch Bellini klagen, weil "Tat und Verurteilung" den betroffenen Personen nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachtteilverwertet werden dürfen, sobald eine Verurteilung im Bundeszentralregister gelöscht wurde, was im vorliegenden Fall so ist. bitte Wikipedia Artikel "Polizeiliches Führungszeugnis" beachten.“

Ich nehme an, der Account spricht im Namen Herrn Wandels oder seiner Anwaltskanzlei. (Wer will, kann das als Drohung mit rechtlichen Schritten zur Erzwingung von Artikelinhalten auffassen und den Account sperren lassen.) Ich sehe mich unter Druck, da Herr Wandel weiß, dass wir beide (User:Abby M. und ich) in der gleichen Stadt leben und uns bei Wikipedia-Treffen persönlich kennengelernt haben. Meine Identität herauszufinden, wäre kein unlösbares Problem. Daher veranstalte ich nun das gleiche, wie die Benutzerin vor mir, siehe Archiv: Ich setze, bitte betrachtet das nicht als Vandalismus, den Artikel auf die von Benutzer:Dipool Werbeagentur eingestellte Version vom 25. August, 11:01 zurück. Ich werde weder im Artikel selber, noch hier oder sonstwo, etwa auf der Kurierdiskussion oder meiner eigenen Diskussionsseite, weiter über den Artikel oder die dargestellte Person diskutieren. Grüße und Dank für die rege Beteiligung an einem schwer lösbaren Problem. --Bellini 12:21, 23. Feb. 2015 (CET) Difflink als Nachweis. --Bellini 12:31, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Was soll das jetzt? Es ist sinnvoller vor solchen fraglichen edits vorsichtiger zu editieren und nicht so eine grosse Klappe zu riskieren. Dazu kommt ja, dass das was einmal im Internet steht kaum aus der Welt zu schafen ist. Trotzdem sollten wir Mautprellers und anderer Vorschlag aufgreifen, das Lemma zu löschen. --Orik (Diskussion) 12:45, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Bisschen netter bitte, is schwierig genug.--Mautpreller (Diskussion) 13:33, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Na, hier ist ja was los. Donnerwetter. Ihr wollt also einen Löschantrag auf diesen Artikel stellen? Interessant. Ich kann mir schon lebhaft die dazugehörige Löschdiskussion vorstellen. Auf ins Getümmel! ein lächelnder Smiley  --Schlesinger schreib! 13:42, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Es wäre schonmal ein Fortschritt, wenn wir die Single-Purpose-Accounts, allen voran die Werbeagentur, sowie plötzlich auftauchende Socken konsequent sperren würden. In dieser Diskussion haben wir genug alte Wikipedia-Hasen, die eine große Bandbreite an denkbaren Wegen für den Artikel diskutieren können und eine Lösung herbeiführen können, wie auch immer diese dann aussieht. --Krächz (Diskussion) 14:03, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
(BK) Noch nicht, erstmal die Lage sauber abklären.--Mautpreller (Diskussion) 14:04, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Da gibt es nichts groß abzuklären, die Relevanzkriterien sind erfüllt, der Artikel entspricht dem Qualitätsdurchschnitt tausender anderer mittelmäßiger Biografieartikel der Wikipedia, der jetzige Zustand ist hinreichend neutral und der Streisand-Effekt lenkt genügend öffentliche Aufmerksamkeit auf Herrn Wandel und seinen wikipediaartikel, so dass kein Anlass zur Unruhe besteht. --Schlesinger schreib! 14:29, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Weitere Diskussion von Benutzer-Diskussionsseite übertragen

Hallo Mitbenutzer Mautpreller und Stefan Bellini Warum werden die Wikipedia Richtlinien ein nicht eingehalten? Bitte die Abschnitte Straftaten, verlässliche Belege und Im Zweifel für die Privatsphäre beachten. Wenn Wandel 1996 für im Privatbereich liegenden Straftaten verurteilt wurde, ist dies nach fast 20 Jahren verjährt. Nach 10 Jahren werden Straftaten im Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gelöscht und Wandel gilt als nicht vorbestraft. Warum soll Wikipedia dem entgegenwirken? Die Verurteilung-auch wenn sie bei Köhler oder im Reutlinger erwähnt wird, verletzt die Persönlichkeitsrechte Wandels und ist nicht erlaubt. Siehe Beiträge Pajz auf der Diskussionsseite vom November 1914. Auch die neuerliche Änderung des Artikels Wandel ist nicht richtig: Wandel war bis 1985 beamteter Professor und von 1985 bis 1996 apl. Professor. als "außerplanmäiger Professor" war er nichtbeamtet. apl. Professoren sind habilitierte Professoren. daneben gibt es Honorarprofessoren, d.h. Professoren ohne Honorar sondern "ehrenhalber" amtliche Quelle: "200 Jahre wirtschafts-und Staatswissenschaftliche Fakultät.." s. oben. M.E kann Wandel gegen die Veränderung durch Bellini klagen, weil "Tat und Verurteilung" den betroffenen Personen nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachtteilverwertet werden dürfen, sobald eine Verurteilung im Bundeszentralregister gelöscht wurde, was im vorliegenden Fall so ist. bitte Wikipedia Artikel "Polizeiliches Führungszeugnis" beachten. Wenn man die unerlaubten und persönlichkeitsverletzenden Passagen von Bellinis Beitrag im Artikel Eckhard Wandel herausnimmt,bleibt nur wenig von Köhlers Buch übrig und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Liquidatorentätigkeit Wandels. Die angeblich eingestellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle/S. betreffen nicht die Liquidatorentätigkeit Wandels sondern die Privatisierung einer Firma , in der Wandel nicht Liquidator war. auch die rechtsverletzenden Äußerungen und auf der diskussionsseite sind zu löschen, auch wenn dies vielen nicht gefällt.

Bitte schreiben Sie das auf die Diskussionsseite des Artikels. Es gehört dorthin, es sind nun weit mehr Benutzer beteiligt, als bisher. --Bellini 10:56, 23. Feb. 2015 (CET)

Bitte beachten [[ Diskussion:Eckhard_Wandel#Tsch.C3.BCss]]. --Bellini 12:23, 23. Feb. 2015 (CET)

Hallo User Mautpreller, gerne stelle ich die obige Benutzerdiskussion in die allgemeine Diskussion Eckhard Wandel. Ich weiß aber nicht wie und bitte um Hilfe die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, dass zumindest "Stefan Bellini" die rechtliche Situation erkannt hat. Nochmals: Wandel war nur als Assistent und Professor bis 1985 beamtet, danach apl. Professor und nicht mehr beamtet. Als freiberuflicher Liquidator wäre dies auch gar nicht möglich gewesen. Deshalb ist die jetzige aussage "bis zum Verlust seines Beamtenstatus"nichthaltbar und entspricht nicht den öffentlichen Angaben seiner Fakultät s."200 Jahre..." Insofern ist auch die Verknüpfung von Köhler zwischn Treuhandanstalt und Gerichtsverfahren falsch. Dass die Erwähnung seiner Verurteilung bei Wikipedia rechtlich unstatthaft ist, habe ich belegt. Diese Meinung wird inzwischen von anderen Usern voll geteilt. Warum werden hier keine Folgerungen gezogen und immer wieder versucht gelöschte Sätze zu reaktivieren. Eine Sperrung des gesamten Artikels wäre, um die Diskussion zu beenden, wohl das Beste. aber dies kann wohl nur Wandel selbst beantragen.

Ich kopiere diesen Abschnitt mal hinüber auf Diskussion:Eckhard Wandel. Sie können auf Diskussion:Eckhard Wandel ebenso schreiben wie auf dieser Seite. Bitte signieren Sie Ihre Beiträge. Das geht so: Sie drücken auf den Button mit der Unterschrift (in dem Block direkt über dem Bearbeitungsfenster), dann erzeugt die Software Ihre Unterschrift samt Zeitstempel; alternativ können Sie auch Ihren Beitrag mit vier Tilden ~ abschließen, das hat genau denselben Effekt.--Mautpreller (Diskussion) 16:01, 23. Feb. 2015 (CET)

Kopie Ende.--Mautpreller (Diskussion) 16:03, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Mautpreller, dieses Edit im Artikel hättest du besser vorher auf dieser Diskussionsseite erläutern sollen. Hast du einen Beleg für die Jahreszahl 1998? --Schlesinger schreib! 16:27, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Es gibt keine Belege für "länger als 1996" und keine Belege für den Beamtenstatus, daher habe ich aufgrund des allgemeinen Belegmangels diese Fassung gewählt, die jedenfalls nicht falsch ist. Am Freitag dürfte ich einen Beleg haben, die Unibibliothek ist nicht so schnell. Natürlich kann das jeder ändern, es sollte aber immer eine Fassung sein, die nicht mehr sagt als sicher belegt.--Mautpreller (Diskussion) 16:32, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Vorschlag

Folgende Idee: Vorläufige Auskommentierung des gesamten Teils "Leben und Wirken". Dh der Artikelinhalt wird erstmal auf zwei belegbare Sätze zusammengekürzt, seriöser Beleg ist vorhanden. Dann ist der Grund, warum Wandel überhaupt sicher relevant ist, genannt und belegt, alle Aussagen, die werblich wirken könnten, fehlen, ebenso auch sämtliche Aussagen, die u.U. nach WP:BIO problematisch sein könnten (oder auch nicht). Das ist natürlich trotzdem eine Schieflage, immerhin werden aber keine Verdienste gerühmt, ohne die juristischen Verwicklungen zu nennen. Wie wir mit "Leben und Wirken" umgehen, überlegen wir dann in Ruhe, u.U. nach weiterer Literatursuche und evtl. Einholung einer juristischen Empfehlung. Das ist natürlich nur ein Vorschlag, ihr könnt ihn ablehnen oder annehmen. Ich setze ihn nur um, wenn er Konsens findet.--Mautpreller (Diskussion) 20:55, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ich würde dem so nicht zustimmen und kann auch keine juristischen Probleme erkennen. Das Buch von Otto Köhler ist frei zu erwerben, aktuell, positiv rezipiert und enthält die genannten Fakten, teilweise scheinbar deutlich detaillierter als hier. Wieso sollten wir eine abgespeckte Form der Tatsachen nicht nennen dürfen? In der Vergangenheit sind Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen auch immer zugunsten der Wikipedia ausgefallen. Falls der Herr die Infos partout nicht genannt haben will, muss er sich eben an die WMF wenden. Die kennen sich mit der Thematik eh besser aus und haben die entsprechenden Rechtsanwälte. Grüße --EH (Diskussion) 21:05, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Das Problem, das bestehen könnte, ist die Veröffentlichung auch und gerade zutreffender Fakten, wie Pajz und Aschmidt bereits angeführt haben, soweit sie das Resozialisierungsinteresse betreffen könnten (siehe etwa Lebach-Urteil). Ich bin mir schlicht nicht sicher, was das angeht; mir scheint, das ist eine möglicherweise komplizierte Angelegenheit. Ich bestehe nicht auf meinem Vorschlag, es war nur eine Idee, wie man einen "Zwischenzustand" schaffen könnte, der es erlaubt, das in Ruhe zu prüfen.--Mautpreller (Diskussion) 21:14, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich schließe mich dem Kollegen EH an. Alles muss in angemessener, ausgewogener und vor allem neutraler Form auf den Tisch kommen. Zu Herrn Dr. Wandels Biografie gehören nun mal euch einige, nunja, kleinere Fehltritte, die ihn ärgerlicherweise in einen lästigen Konflikt mit dem Gesetz gebracht haben. Das würde nicht so schwer wiegen, wenn es sich bei dem Herrn um ein kleines Licht bei der "treuhandmäßigen" Abwicklung der DDR-Wirtschaft handeln würde. Aber hier haben wir es mit einem Schwergewicht zu tun. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass dieser Artikel aus irgendwelchen Gründen gekauft wurde. Nicht etwa bei kompetenten Wikipediaautoren, die die hiesigen Community-Mechanismen verstehen und damit umgehen können, sondern bei unwissenden Wikipedia-Laien, die nun ein Problem haben. Warten wir ab, was der Kollege Mautpreller aus der Bibliothek so mitbringt. Ich werde auf jeden Fall das, was er schreibt, überprüfen, denn auch ich besorge mir vorsorglich das Buch, und dann werden wir weitersehen. Bis dahin können wir hier gern weiter plaudern. --Schlesinger schreib! 21:30, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
(nach BK): +1. Finde den Vorschlag von Mautpreller gut, so kann man in Ruhe das Ganze genau abklären. --KurtR (Diskussion) 21:54, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten
so wie der Artikel jetzt dasteht geht das auf keinen Fall: es muss nicht zwangsläufig Dinge rein, die gegen BIO oder Resoz stehen. Aber im Moment ließt der Rezipient aus dem Artikel, das Wandel ein gut beleumundeter Wissenschaftler war, dessen Wirken über alle Zweifel erhaben und ganz im Sinne der Gesellschaft steht: tatsächlich müssen seine wissenschaftlichen Leistungen und Publikationen aber im Licht seiner strafrechtlich relevanten, kriminellen Tätigkeit gesehen werden, die ja genau auf dem Feld seiner wissenschaftlichen Tätigkeit lag. Da steht im Artikel: Werke und Schriften (Auswahl) (…) Abwicklung nicht sanierungsfähiger Unternehmen durch die Treuhandanstalt. In: Treuhandanstalt. Das Unmögliche wagen. Forschungsberichte. Akademie Verlag, 1993, ISBN 3-050-02401-1, S. 283–314. geschrieben von einem ehrenwerten Prof, aber nichts warnt den Leser davor, das das ein Wirtschaftskrimineller schrieb. Wissenschaft funktioniert nur mit Glaubwürdigkeit und ehrenhaftem Verhalten. Daher ist der Entzug des Prof-Titels zwingend im Artikel zu nennen. Auch muss im Artikel stehen, ab wann er kein ordentlicher Prof mehr war, wenn er denn freiwillig seine Beamtenrechte zurückgegeben hat: auch hier ist entscheidend, ob die Gesellschaft durch die Treuhand einen vom Land bestellten Prof vertraute (bestehendes Vertrauensverhältnis), oder einem Privatier, der als Titel "apl. Prof" führen durfte. Wenn stimmt, was der gesperrte Benutzer:Maxbellami behauptet: Wandel war (von 81) bis 1985 beamteter Professor und von 1985 bis 1996 apl. Professor, dann muss dies auch so in den Artikel. Auch muss zwingend rein, das die Hochschule ihm den Titel entzogen hat. Ein Titelentzug wegen unwürdigem Verhalten (§49 Absatz (6) LHG) muss genannt werden, um die Wissenschaftlichen Leistungen der Person "würdigen" zu können und widerspricht in keiner Weise dem Resozialisierungsgedanken. Noch mal: es geht um Prof, Beamter, Wissenschaftler mit einer Verurteilung wegen Vergehen in seinem Fach! Weder stimmt was Benutzer:Maxbellami schreibt: im Privatbereich liegenden Straftaten verurteilt noch stimmt Nach 10 Jahren werden Straftaten im Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gelöscht und Wandel gilt als nicht vorbestraft: wir reden hier von behördlichen Aufgaben, dem sog. erweiterten Führungszeugnis etc. pp. Wandel könnte Zeit seines Lebens nicht mehr Prof werden oder behördliche Aufgaben im Bereich Wirtschaft übernehmen. Auch dürfte er nicht mehr verbeamtet werden. Langer Rede kurzer Sinn: die Straftat muss nicht in den Artikel, die Verurteilung kann in den Artikel, der Entzug des Titels muss in den Artikel.--Designtheoretiker (Diskussion) 09:09, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

@Schlesinger: Wenn Du vor Freitag dazu kommst, guck doch gleich mal im Kürschner nach, da scheint es einen Eintrag zu geben.--Mautpreller (Diskussion) 10:07, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

@Designtheoretiker: Ja, die Angabe scheint zu stimmen, genaueres am Freitag, muss ich nachschlagen, kann ich dann reinschreiben, erscheint mir sinnvoll. Wie es mit der Aberkennung des Titels aussieht, ist ein bisschen unklar. Köhler schreibt einen dementsprechenden Satz. Es wäre freilich denkbar, dass der Biografierte selbst auf die Führung des Titels verzichtete, um eine formelle Aberkennung zu vermeiden, das weiß ich nicht, und es ist auch nicht leicht zu wissen.

@all: Lasst uns die Sache mal von der redaktionellen Seite betrachten (sozusagen Redaktionsverantwortung). Einerseits: Der Mann ist verurteilt worden, seine Strafe hat er seit langem abgesessen, er ist jetzt 73. Man kann sich fragen, zu welchem höheren Zweck wir das in eine viel breitere Öffentlichkeit bringen, als das Köhler getan hat. Man kann darauf aber auch eine Antwort geben, die wiederum zwiespältig ausfällt. Vermutlich wäre doch niemand auf die Idee gekommen, für einen Artikel über einen Wirtschaftswissenschaftler in der Vergangenheit zu graben, wenn dieser Artikel nicht durch einen verifizierten Account angelegt worden wäre (Erstversion), nämlich eine Werbeagentur, die das sicherlich nicht ohne Auftrag getan hat. Nicht die Wikipedianer haben den Biografierten mit seiner Vita und seinen Leistungen wieder in die Öffentlichkeit gebracht, sondern die Dipool Werbeagentur (was übrigens wieder mal ein Licht auf das Problem der verifizierten Accounts wirft). Dass man sich damit nicht zufrieden geben kann, sehe ich entschieden auch so; wir können uns nicht als kostenlose Werbefläche missbrauchen lassen. Es geht nicht an, dass die Leistungen beworben werden, ohne dass sehr ernsthafte Negativseiten ebenso in den Blick rücken, die zudem mit der professionellen Vita in engem sachlichem Zusammenhang stehen. Was mir allerdings zu denken gibt, ist die moralische Seite der redaktionellen Verantwortung, kurz gesagt: Ist es richtig, diesen Werbeversuch mit einer Verewigung dieser Negativseiten zu quittieren?

Dazu müsste meines Erachtens noch etwas hinzukommen. Es müsste schon so sein, dass wir tatsächlich von einem öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung ausgehen müssen. Da könnte man schon manches anführen: Es ist ja auch die Tätigkeit für die Treuhand nicht ohne Kritik geblieben, und zwar ganz besonders nachträglich, nachdem man Bescheid wusste. Für die Treuhand gibt es ganz sicher ein überdauerndes öffentliches Interesse. Es ist nicht leicht, den Zusammenhang genau zu bestimmen, aber er ist damals hergestellt worden (wohl auch von Jürgs) und wurde von Köhler noch einmal 2011 hergestellt. Allerdings dürfte das eher eine Sache "am Rande" sein, und die Treuhandtätigkeit ist nicht Gegenstand eines Urteils oder dgl.; der Biografierte ist sicherlich keine Zentralfigur der Treuhandtätigkeit im Osten. Zudem muss man auch sehen, dass ein von einer Werbeagentur verfasster Artikel in einem Medium, das sich Neutralität auf die Fahne schreibt, ein öffentliches Interesse begründen kann, tatsächlich neutral, also vollständiger informiert zu sein. Fragt sich nur, wie vollständig.

Ich bin mir da nicht ganz schlüssig (deswegen "zwiespältig"). Mir wäre es lieb, da zu einem verantwortbaren, abgewogenen Ergebnis zu kommen, das sozusagen nicht zu sehr von Pathos geprägt ist.--Mautpreller (Diskussion) 11:08, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Sehr gut abgewogen und trotzdem ambivalent. Wie oft kommt es denn vor, dass verifizierte Werbeagenturen in Auftrag gegebene Texte einstellen und habilitierte Juristen dann mit Unterlassung gegen einzelne Wikipedianer vorgehen? Ich habe keine Ahnung, ob das jährlich einmal, zehn Mal, tausend Mal ist??? Gruß, --137.248.1.31 11:24, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Dass Werbeagenturen Texte einstellen, kommt (leider) jeden Tag vor; dass es "juristisch" wird, ist, soweit ich weiß, ziemlich selten. Auf der Kurier-Disk wurde ein Fall von 2011 genannt, der aber wohl ziemlich anders gelagert ist.--Mautpreller (Diskussion) 11:42, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
D.h. außer diesem gibt es nur die beiden auf der Kurierseite genannten Fälle, in denen juristisch eingegriffen wurde? Dann hätte der Fall hier durchaus etwas besonders!?! Gruß --137.248.1.31 11:49, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Ich weiß es nicht, ich nehme es an. Vielleicht solltest Du beim Wikipedia:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben anfragen.--Mautpreller (Diskussion) 11:58, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Juristische Drohungen gab es meiner Wahrnehmung nach durchaus schon öfter (und ich nehme an, dass ich bzw. die Wikipediaöffentlichkeit nicht alle zu Gesicht bekommen haben). Ich meine, das in unterschiedlicher Intensität mehrmals im Jahr mitbekommen zu haben, sei es von Künstlern, die einen Artikel über sich verlangten, sei es von Schauspielern, die die Löschung ebendesselben forderten, neben der Abänderung von Biografieartikeln auch der von ganzen Unternehmen. Teilweise gab es deswegen auch relativ erhitzte Debatten (und verfahrene Situationen), und ich meine, die eine oder andere Office Action. Gruss --Port(u*o)s 12:20, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Kurzer Blick in die Literatur

Ich bin in der Mittagspause mal kurz in unserer Bibliothek gewesen und habe etwas nachgeschaut.

  • Fangen wir mit Kürschners Deutschen Gelehrtenkalender an. Erwartungsgemäß wird Herr Dr. Wandel in der Ausgabe 2015 nicht (mehr) aufgeführt. Kommen wir zu Michael Jürgs:
  • Die Treuhändler, München 1997. In diesem Buch wird Herr Dr. Wandel ausgiebig auf den Seiten 337 bis 339 und auf Seite 353 gewürdigt. In teilweise leicht süffisantem Tonfall beschreibt der Autor, dass Dr. Wandel für seine Liquidatorentätigkeit bei der Treuhand zunächst ein Honorar in Höhe von 10.081.967 Deutsche Mark erhalten hat. Er belegt damit Platz 8 im Treuhand Highscore, wovon 6.309.858 Mark als weitere Kosten für qualifiziertes Personal vorgesehen waren. Laut M. Jürgs ein dehnbarer Begriff. Ausführlich wird in dem Buch auf Herrn Dr. Wandels Verfahren am Landgericht Stuttgart eingegangen. So wurde es bereits 1986 eröffnet, zog sich aber durch mehrere ärztliche Atteste in Richtung Verhandlungs- und Schuldunfähigkeit ein wenig in die Länge. Außerdem hatte er keine Zeit zur Aussage, da er ja stark in der Treuhand involviert war. Anklage wurde 1992 erhoben, das Urteil am 4. Februar 1996 dann mit dem bekannten Strafmaß verkündet. Innerhalb des Treuhand-Verwaltungsrats, in der 35. Sitzung, wurde Dr. Wandels Geschäftstätigkeit bereits 1993 erwähnt.

Das sollte für's Erste genügen, ich erwarte aber noch weitere Literatur und werde euch auf dem Laufenden halten, wenn mich nicht irgendwelche Juristen vorher stoppen :-) Gruß --Schlesinger schreib! 13:24, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ja, im aktuellen Kürschner steht er natürlich nicht mehr. Ich guck mal nach einem alten. Merci.--Mautpreller (Diskussion) 13:47, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Immerhin steht er im 96er Kürschner noch drin. Der Reutlinger General-Anzeiger vom 6. Februar 1996 schreibt hingegen auf Seite 24 diesbezüglich: Der Tübinger Professor, der nach seiner Verurteilung wohl kurz vor dem Verlust seiner Lehrerlaubnis steht.. Das könnte also nach dem Redaktionsschluss des damaligen Kürschners gewesen sein. Ich denke, dass dieser Verlust seiner Lehrerlaubnis, wenn er durch einen weiteren Beleg untermauert werden kann, durchaus in den enzyklopädischen Einleitungssatz des Artikels gehören könnte. --Schlesinger schreib! 16:32, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
  • So, jetzt liegt mir auch der Köhler vor. Was dort steht, ist auch recht interessant. So erfahren wir beispielsweise welche Leistungen Herr Dr. Wandel für die Treuhandgesellschaft für das oben erwähnte doch recht üppige Honorar erbrachte und welche Worte er 1993 für die erste Festschrift der Treuhand mit dem Titel: Das Unmögliche wagen, wählte, wie ihm das Schicksal der ostdeutschen Arbeiter am Herzen lag, und er sich Sorgen machte, dass die Bevölkerung in den Beitrittsgebieten die schwere Arbeit der Treuhand-Liquidatoren einfach als Plattmachen diffamierte :-) Fortsetzung folgt, Gruß in die nachmittägliche Runde, --Schlesinger schreib! 15:49, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Professur

Ist jetzt ergänzt: Er war C2-Professor auf Zeit bis 1985 und dann außerplanmäßiger Professor bis 1996 (also nie Beamter auf Lebenszeit, wie es in den 80ern mit Professoren auf Zeit in Ba-Wü aussah, weiß ich nicht). Der letzte Satz der Einleitung findet sich fast wörtlich in der Einleitung von Marcon & Strecker.--Mautpreller (Diskussion) 15:20, 26. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Die Venia legendi, verliehen mit erfolgreicher Habil., endete ebenfalls 1996, am selben Tag wie die apl. Professur (13. Februar 1996); selbe Quelle.--Mautpreller (Diskussion) 19:31, 26. Feb. 2015 (CET)Beantworten
von einer Prof auf Zeit (kann alles mögliche sein) kann man auf keinen Fall auf irgendein Beamtenverhältnis rückschließen: da es also keine Quelle für ein Beamtenverhältnis und / oder dessen Beendigung gibt: weglassen. So wie es jetzt da steht kann jeder Leser selber einschätzen, wie vertrauenswürdig Wandels Wirken als Hochschullehrer und Publizist ist. @Mautpreller: Danke für Deine Arbeit und Mühe.--Designtheoretiker (Diskussion) 07:38, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hochschullehrer

Die Diskussion "Ekhard Wandel"zeigt viel Spekulation u Unkenntnisüber die verschiedenen Hochschullehrertypen.In den 1980er Jahren gab es in Baden württ. folgende unterschiedliche Professoren:

  • Professor C2, beamtet, C2 bedeutet Besoldungsstufe 2;
  • Professor C2 auf Zeit, beamtet, befristet auf 4 Jahre;

<quetsch>bedeutet, der Prof. darf nicht als Titel weitergeführt werden, Zeit kann auch kürzer als 4 Jahre sein, kann auch im Angestelltenverhältnis sein--Designtheoretiker (Diskussion) 13:06, 5. Mär. 2015 (CET);Beantworten

  • Professor C3, beamtet,Besoldungsstufe C3, in der Regel ohne Apparat(Assistenen etc);
  • Professor C 4, beamtet, Besoldungsstufe C4, auch ordentlicherb Professor,Lehrstuhlinhaber mit Ausstattung;
  • apl. Professor, außerplanmäßiger Professor, habilitierter Privatdozent mit Professorentitel, oft außerhalb der Universität beschäftigt, nicht beamtet;
  • Professor e.h.,Honorarprofessor, Prof.ehrenhalber, nicht beamtet, kein Honorar.

Daneben gab es an den Hochschulen, den damaligen Fachhochschulen,Professoren ohne Habilitation, z.Teil auch ohne Doktorgrad. Alle obigen Professorentypen werden pauschal Professoren genannt. Es ist noch etwas komplizierter: Medizinische Professoren/Direktoren an Universitöätskliniken sind meist o. Proffesoren, d.h. Lehrstuhlinhaber. Professoren an Kreiskrankenhäusern, städt.Krankenhäusern und Privatkliniken sind apl. Professoren. An den Technischen Universitöten, z. B TUHH Hamburg Harburg oder in Aachen haben die beamteten Professoren oft eigne Firmen, die genehmigungspflichtig sind. so haben Architekturprofessoren oft größere Architekturfirmen außerhalb der Universität, was wegen der Praxisnähe durchaus gewünscht ist.

Seit wenigen Tagen ist wohl aufgrund der offiziellenVeröffentlichung "200 Jahre ..." die Enleitung "Eckhard Wandel" korrekt.Sie hätte eigentlich in die Abt."Studiom und Lehre"gepasst. Die "Weiteren aktivitäten" bleiben in der jetzigen Form problematisch und umstritten. stellaprof o4.o3.2015 1825 (18:26, 4. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur) stellprof 6.3.2015 18.50

Nicht jeder ist Experte für baden-württemb. Hochschullehrertypen der 1980er Jahre. Das Wikiprinzip sieht vor, dass unklare Aussagen anhand reputabler Belege präzisiert werden. Das ist hier binnen Tagen in vorbildlicher Weise passiert. Dann passt ja jetzt diesbezüglich alles, wenigstens da sind wir uns einig.--Krächz (Diskussion) 11:27, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Tatsächlich liegen die Unklarheiten eher an den beschriebenen Personen, die gerne unter den Tisch fallen lassen, das sie lediglich Profs auf Zeit bzw. apl. Prof / Prof. hon. waren: ein "echter / voller" Prof ist halt im Zoo der Eitelkeiten mehr wert.--Designtheoretiker (Diskussion) 13:06, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Rechtslage ???

Die sehr ausführliche und teilweise verworrene Diskussion hat mir noch keine Gewissheit über die Rechtslage verschaffen können. Ich fasse daher kurz zusammen: Nach den vielfachen Änderungen des ursprünglichen Artikels durch Abby M und Stefan Bellini hat erstmals am 17.11.2014 "Wetterwolke" auf die Problematik der Persönlichkeitsrechte hingewiesen. "Pajz" hat am 19.und 20.11.WP KPA -Datenschutzrecht ins Gespräch gebracht. Aufgrund einer rechtlichen Abmahnung hat sich Abby M. abgemeldet und ihren Beitrag wieder gelöscht.Am 2.1.2015 hat "Mautpreller"betont, dass Wikipedia den rechtlichen Rahmen beachten muss.Am 8.1. hat Stefan Bellini die heutige Fassung des Abschnitts "weitere Ativitäten"zur Dskussion und schließlich am 10.2. in den Artikel eingebracht. Am 22./23. 2. ging die Diskussion über die Rechtslage richtig los. Aschmidt hat auf WP BIO hingewiesen und OttoKöhler als schwache Quelle bezeichnet. Die rechtl. Verpflichtung der Autoren müsse beachtet werden. "Mautpreller"empfiehlt die Rechtslage zu prüfen und juristische Empfehlungen einzuholen.In Hinblick auf WP BIO hat er angeregt den fraglichen Abschnitt auf Minimalgröße einzudampfen oder sogar den ganzen Artikel zu löschen.Schließlich hat sich am 23.2. "Stefan Bellini" wie Abby M. zuvor verabschiedet: "Tschüss".Begründung: seine Anonymität sei nicht sicher genug. Er hat seinen Beitrag zurückgesetzt, der aber sofort unverändert wieder erschienen ist.In der Zwischenzeit wurde die Einleitung aufgrund der Publikation "200 Jahren... von Strecker/Marcon geändert und ist nunmehr korrekt.Können wir uns hinsichtlich des Abschnitts "Weitere Ativitäten" nicht an den offiziellen Lebenslauf in diesem Buch halten? Dies ist 2004 im Auftrag der Universität erschienen und enthält keine persönlichkeitsverletzenden Hnweise auf Verurteilung und Professorentitel. Ich bin der Auffassung dass der 73 jährige Wandel durch die jetzige Wikipedia Veröffentlichung gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schadenerleiden kann. Nachdem er als nicht mehr vorbestraft gilt, können die Ausführungen Köhlers so nicht mehr übernommen werden.Abschließemd verweise ich die skeptischen Mitautoren auf die Wikipedia Richtlinien:verlässliche Belege,im Zweifel für die Privatspähre,Straftaten,Resozialisierung und das Zitat "schädige niemanden". Zweifellos haben wir hier eine schwierige Abwägung.Stellaprof 07.03.2016 17.55

er hat sich durch sein Verhalten als Wissenschaftler, Hochschullehrer und Autor wissenschaftlicher Bücher diskreditiert: auch wenn er als Privatperson nicht mehr als vorbestraft gilt, auch wenn wegen BIO privates Fehlverhalten nicht mehr erscheinen sollte, so muss dieses Fehlverhalten, welches keinen privaten Charakter hatte, sondern im Felde seiner Profession lag, in einem WP-Artikel erscheinen, damit der Leser das Wirken des deutschen Wirtschaftswissenschaftlers, welcher zeitweise auch Professor war, einschätzen kann. Es kann nicht angehen, das hier die positiven Punkte seienr Vita genannt werden, die negativen nicht. Und zur Info: der Abdruck in der Publikation "200 Jahren …" ist kein offizieller Lebenslauf im Sinne einer Wahrhaftigkeit.--Designtheoretiker (Diskussion) 18:14, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Tag Stellaprof. Ob die Ausführungen persönlichkeitsverletzend sind, oder ob das öffentliche Interesse an Information höher zu bewerten ist, ist zumindest offen. Unter Druck passiert hier nichts. Kleine Fragen am Rande an dich, Stellaprof, in deiner Eigenschaft als Einzweck-Konto: 1. In welchem Verhältnis stehts du zu Herrn Wandel? 2. Wirst du für dein hiesiges Engagement in irgendeiner Weise entlohnt bzw. versprichst du dir daraus persönlichen Vorteil? 3. Warst du an dem von dir oben dargestellten wikipedia-externen Druck, der auf Abby M. und Stefan Bellini wirkte, in irgendeiner Form beteiligt? 4. Hast du vor, dich weiter nur hier bei diesem Artikel zu engagieren oder möchtest du dich anderweitig sinnvoll einbringen? 5. Benutzer:Ninaprof, das warst auch du, oder? Vielen Dank --Krächz (Diskussion) 23:29, 7. Mär. 2015 (CET) PS: Und ich beantworte dir gerne auch dieselben Fragen für meinen Account: 1. In keinem. 2. Nein. 3. Nein. 4. Ersteres. 5. Nein. --Krächz (Diskussion) 23:29, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Das Fehlverhalten Wandels darf nach BIO nicht im Artikel erscheinen. Eine Abwägung sollte auch die rechtliche Lage berücksichtigen, die auch für Wikipedia gilt. Der umstrittene Artikel von Otto Köhler enthält eine Reihe von Unwahrheiten: Falsch ist das Bruttohonorar von 20 Mio DM; der Prozess dauerte nicht von 1993-1996, sondern fand nur Anfang 1996 statt; der Professorentitel wurde nicht nach der Haftentlassung enzogen. Die Professur endete bereits 1996;Treuhandgelder wurden nicht auf das Konto der Ehefrau überwiesen, vielmehr war diese Gesellschafterin der BeratungsGbR Wandel & Partner.Die These von Köhler wonach die Treuhandanstalt eine nicht unerwünschte Deindustrialisierung Ostdeutschlands betrieb, zeigt die Qualität dieser Veröffentlichung und Quelle. Zurück zur Rechtslage: neben BIO gilt das Gesetz der BRD: Der am 10.2.2015 von Bellini eingestellte Abschnitt "Weitere Aktivitäten" liegt im privaten Bereich und hat nichts mit der Treuhandtätigkeit zu tun. Diese Vorgänge liegen derart lange zurück, dass eine Berichterstattung hierüber, insbesondere als keinerlei aktueller Berichterstattungsanlass besteht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Wandels verletzt (vgl. BVVerfG ZUM-RD 2000,55)Über persönlichkeitsverletzende Veröffentlichungen gibt es viele rechtskräftige Urteile. Zur These das Buch "200 Jahre.. " sei kein offizielles Werk soviel: es wurde im Auftrag der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät von Strecker/Marcon herausgegeben.Geleitwort: Rektor und Dekan, Vorwort Prof. N. Kloten, der auch die vita von Wandel mitunterzeichnet hat.Die BT Berufliche tätigkeit ist deshalb korrekt angegeben.Zur Frage von user Krächz nur so viel:1. Verwandschaft,2.nein, 3.nein, 4. ersteres nein, zweite halbfrage ja, 5.Ninaprof ist meine Schwester. Es hat mich doch sehr gewundert, dass Krächz durch Fragen, die meine Lauterkeit beeinträchtigen könnten, meinen Beitrag als etwas befangen deklassiert. Die Frage ob ich entlohnt werde oder andere Vorteile erhalte ist dikriminierend und sollte unter Vndalismuskriterien und den bekanntebn Wikipedia Reichtlinlien betrachtet werden. Mir geht es darum den Richtlinien und dem Gesetz gerecht zu werden. Stellaprof. 09.03.2015; 17.30

Wende dich halt an Köhler, falls da falsche Aussagen im Buch drin sein sollten. Der Rechtsweg steht dir offen. Wir wissen wohl besser, wann die Regeln der Wikipedia verletzt werden. MfG --EH (Diskussion) 17:41, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Zu den sachlichen Anmerkungen nur kurz: Die Hauptverhandlung fand 1996 statt, Anklage wurde jedoch bereits früher (1992 lt. Jürgs).--Mautpreller (Diskussion) 18:19, 10. Mär. 2015 (CET) erhoben, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft reichen noch weiter zurück. Es trifft zu, dass die venia legendi 1996 widerrufen wurde, also nicht erst 1998. Dass achtstellige Honorare anfielen, wird unabhängig voneinander in drei Publikationen angegeben, ein Teil davon allerdings für "qualifizierte Mitarbeiter" (Jürgs, S. 337).--Mautpreller (Diskussion) 18:19, 10. Mär. 2015 (CET) Das Buch von Marcon/Strecker kenne ich und habe es benutzt. Es ist zwar sicher kein "amtliches Werk", erscheint jedoch ausgesprochen zuverlässig und solide gearbeitet, eine bessere Quelle für die wissenschaftliche Tätigkeit wird sich kaum finden lassen. Zu den weiteren Angaben und Argumenten später.--Mautpreller (Diskussion) 18:08, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Stellaprof. Es wurde schon einmal jemand dafür bezahlt, sich dafür einzusetzen, dass ein Artikel über Herrn Wandel ohne bestimmte Details aus seinem Leben in Wikipedia steht. Wir arbeiten hier ehrenamtlich und wollen eine ausgewogene und korrekte Enzyklopädie erstellen. Das begründet übrigens den guten Ruf der Wikipedia und nicht wenige Personen wollen gerne über sich einen Artikel hier stehen haben. Da kommen uns einseitig interessierte Auftragsschreiber gerade recht, die sich auf Kosten dieses guten Rufs, den wir ehrenamtlich erarbeitet haben, bereichern und gleichzeitig den guten Ruf untergraben. Das fällt nun leider auf dich zurück. Das Misstrauen, das dir hier entgegenschlägt, hat Herr Wandel durch sein bisheriges Vorgehen (inkl. anwaltlichen Drucks auf unsere Kollegen) nun wahrlich höchstselbst erarbeitet. Aber immerhin danke für die Antworten auf meine Fragen, denn die Sorge um einen Verwandten kann ich als Antrieb nachvollziehen. Der Zusammenhang zwischen Wandels früheren Tätigkeiten und seinem aktuellen Status wurde nun schon mehrfach aufgezeigt, insofern ist völlig offen, ob "keinerlei aktueller Berichterstattungsanlass" besteht. Woher nimmst du deine Kenntnisse über das Persönlichkeitsrecht? Das ist doch genau die Frage, um die es hier geht. Ein einseitiger Artikel ist keine Option. Ich sehe im Moment zu einer Erwähnung der Zusammenhänge noch keine rechte Alternative. Um dich selbst zu zitieren: "Zweifellos haben wir hier eine schwierige Abwägung." --Krächz (Diskussion) 22:08, 9. Mär. 2015 (CET) PS: Ob meine Frage nach deinen Intentionen "unter Vandalismuskriterien und den bekannten Wikipedia Richtlinien" geprüft werden sollte, kannst du sehr gerne auf WP:VM vortragen.Beantworten

Im Gegensatz zu den Ankündigungen "juristische Empfehlungen" einzuholen, habe ich einen rennomierten Karlsruher Medienrechtlcer konsultiert. Ich gebe die Auskunft wörtlich wieder: "Die Berichterestattung "Weitere Aktivitäten" verletzt in besonders schwerer Weise das allgemeine Persönlichkeitsrecht Wandels und erfüllt darüber hinaus den Tatbestand der Kreditgefährdung (§824 BGB) wie auch der üblen Nachrede (§186 StbG) Auf Grund der Berichterstattung stehen Wandel mithin Unterlassungs-,Auskunfts-,Beseitigungs-und Zahlungsansprüche zu (§§1004,823 Abs.I BGB; §§ 1004,823 Abs.II BGB i,V.StGB §§1004,824 BGB". Weiter wird ausgeführt, dass eine Berichterstattung über die im Jahr 1996 erfolgte Verurteilung wg. Verfehlungen vor 1986 mit der Tätigkeit für die Treuhandanstalt 1991-1994 nichts zu tun hatte und hinsichtlich diser Verurteilung kein alktueklles Informatiionsinteresse der Öffentlichkeit und keine aktueller Berichtersttungsanlass besteht.(vg..BVerfGE35,202-LebachI; BVerfG ZUM-RD 2000,55-Lebach II);Vermutlich haben Abby M. und Stefan Bellini sich in Kenntnis dieser Rechtslage zurückgezogen.Bei dieser Rechtslage sollte m.E. der dafür zuständige Administrator eingreifen und den von Stefan Bellini" eingestellten, aber dann wieder von ihm selbst entfernten Abschnitt in den Zustand vor dem 10.2.2015 zurückzusetzen oder aber so "einzudampfen" (Mautpreller), dass keine Rechtsproblematik mehr besteht. Wandel selbst hat sich bisher nicht bei Wikipedia gemeldet. Er könnte aber Otto Köhler bzw. den Verlag zwingen die unwahren Angaben seiner Veröffentlichung zu streichen, zu schwärzen oder nicht weiter auszuliefern. Da das Buch weitgehend ausgeliefert ist und keine hohe Auflage gedruckt wurde und kein großes Interesse mehr besteht, ist die Absicht Interesse Wandels gering Köhler zu verklagen. Ein Verfahren wäre teuer und langwierig. Anders ist aber der Wikipedia Eintrag anzusehen, der häufig abgefragt wird. Dass Wandel dadurch ein Schaden enstehen kann ist wohl unbestritten. Im Sinne einer Rehabilitation erneut das Wwikipedia Zitat "Schädige niemanden". unter diesem Gesicbtspunkt ist eine Abwägung nicht schwer. Stellaprof.10.03.2015; 10.55

Um das jetzt mal zu konkretisieren: Ist der Text nach der Aberkennung des Professorentitels wirklich nötig? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:18, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dazu müssten wir den Artikel zur Löschung vorschlagen, was ja nun erst recht die Aufmerksamkeit auf ihn und die fraglichen Inhalte zieht, was die gängigen Abwehrmechanismen und -reflexe mit sich brächte, gegen die ich auch nicht gefeit bin. Immerhin fände ich aber eine Komplettlöschung immer noch angemessener, als eine weißgewaschene Version des Artikels. --Krächz (Diskussion) 11:38, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Vielleicht schafft es der Artikel ja noch in die Medien, so viel Wind wie hier gemacht wird. --Turnstange ¯\_(ツ)_/¯ 11:43, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nur eine Bemerkung: Um "unwahre Angaben" scheint es hier nicht zu gehen, sondern vielmehr um persönlichkeitsrechtliche Fragen. Genauer gesagt: Sollen wir nachteilige Umstände (gerade auch zutreffende) hier veröffentlichen oder aufgrund des Persönlichkeitsschutzes darauf verzichten? --Mautpreller (Diskussion) 11:25, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Wikipedia ist kein Poesiealbum. --Turnstange ¯\_(ツ)_/¯ 11:41, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Stellaprof zitiert einen Medienrechtler wie folgt: "Auf Grund der Berichterstattung stehen Wandel mithin Unterlassungs-,Auskunfts-,Beseitigungs-und Zahlungsansprüche zu." Gegen wen richten sich diese Ansprüche und wie können sie geltend gemacht werden? Die fraglichen Inhalte habe zuletzt ich wiederhergestellt, nachdem Stefan Bellini sie ohne inhaltliche Begründung entfernt hatte. --Krächz (Diskussion) 11:48, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Was stellt ihr euch so an? Einen Löschantrag zu stellen wäre das Dümmste, was ihr tun könnt. Wikipedia hat Atze Schröder ausgehalten, die Mörder von Walter Sedlmayr und da wird sie auch mit einem offenbar leicht umstrittenen Ex-Professor irgendwie fertig werden, der nun mal den Fehler begangen hat, sich bei einer PR-Agentur einen Wikipediaartikel gekauft zu haben, Fehlkäufe kommen nun mal vor. Sollen doch die Anwälte versuchen, gegen die US-Foundation vorzugehen, die wollen ja schließlich auch etwas von der Sachen haben. Und wenn sie gewinnen und der Artikel office-action-mäßig gelöscht wird, haben (fast) alle etwas davon, die Anwälte ihren Zaster aus Spendengeldern, Herr Dr. Wandel ist aus der Sache raus und kann sich seinen Geschäften widmen, und die Medien haben wieder Futter für eine Weile. Das ist auch irgendwann vorbei und alle genießen ihre wohlverdiente Ruhe. --Schlesinger schreib! 12:02, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Jo. Liebe Sockenpuppen, Herr Wandel soll sich an die Wikimedia Foundation Inc. (149 New Montgomery Street, Floor 6, San Francisco, CA 94105, United States of America) wenden. Falls das hier rechtlich nicht zulässig ist, wird die Betreibergesellschaft der Wikipedia den Artikel entsprechend bereinigen. Falls dem nicht so ist, bleibt der Artikel so wie er ist und Herr Wandel hat halt Pech gehabt. Beste Grüße --EH (Diskussion) 12:16, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Und der PR-Agentur sei geraten, zukünftig vor Annahme weiterer Bestellungen sich die Kunden per sorgfältiger Recherche in mehreren Richtungen genauer anzuschauen. Denke, dass das hier so langsam erledigt sein dürfte. --Schlesinger schreib! 13:04, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Schlesinger und EH. Ist denn der Weg über die Foundation der einzig gangbare? Das wäre dann ja mal überhaupt eine Auskunft an Stellaprof und Wandel. Immerhin haben hier zwei Mitarbeiter aufgrund von RL-Druck das Handtuch geworfen und den Artikel zuvor in die genehme Form gesetzt. Muss also immer der, der die Inhalte zuletzt eingestellt hat, damit rechnen, Post zu bekommen (sofern die Anwälte eine Postadresse der Accounts herausbekommen)? --Krächz (Diskussion) 13:06, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Gute und daher teure Anwälte sind absolut proof darin, einen gewissen Druck so auszuüben, dass ein für sie hübscher Eindruck bei den Betroffenen entsteht. Ob da ernsthafte Substanz hintersteckt, darf aber oft bezweifelt werden. Es ist nur schade, dass auf diese Drohungen immer wieder Leute reinfallen und schlechte Laune kriegen. Die Sprache ihrer Schriftsätze ist ja auch genau darauf ausgelegt. Ich empfehle die Taktik unseres Altbundeskanzlers Dr. Helmut Kohl, solche Dinge einfach auszusitzen. Mit freundlichen Grüßen in die Runde, --Schlesinger schreib! 13:17, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Mh. Klar stimmt das, Drohen gehört gerade bei Juristen zum Handwerk. Die Ausführungen von Pajz und Aschmidt weiter oben sprechen aber dafür, dass durchaus "ernsthafte Substanz" dahintersteckt (auch wenn man nicht alles für bare Münze nimmt). Es stellt sich vor diesem Hintergrund natürlich die Frage, was wir für richtig halten, also die Frage der redaktionellen Verantwortung. Ich finde nicht, dass die schon ausreichend beantwortet ist. Das ist ja auch nicht einfach.--Mautpreller (Diskussion) 13:28, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

habe ich einen rennomierten Karlsruher Medienrechtlcer konsultiert. naja, bei Rechtsanwälten ist es nicht so, das man Wahrheit bekommt, sondern eine Auskunft darüber, welche Rechtslage und -interpretation die nachgefragte Meinung stützt. Ich gehe auf Grund der Antworten davon aus, das Stellaprof den Medienrechtler sinngemäß gefragt hat: "welche Rechtslage stützt die Meinung der Familie, das man die Verfehlungen von Wandel nicht in WP stehen lassen darf? dann kommt eben so was raus. Im Lichte IK mag die Frage auch gelautet haben: "mit welchen Gesetzen kann man drohen?" So empfinde ich die Einlassungen von Stellaprof und weitere mehr schlecht als recht kaschierten Drohungen werden mit VM gemeldet.

Zum Inhalt: Weiter wird ausgeführt, dass eine Berichterstattung über die im Jahr 1996 erfolgte Verurteilung wg. Verfehlungen vor 1986 mit der Tätigkeit für die Treuhandanstalt 1991-1994 nichts zu tun hatte und hinsichtlich diser Verurteilung kein alktueklles Informatiionsinteresse der Öffentlichkeit und keine aktueller Berichtersttungsanlass besteht. ist ein einziges Blabla: Klar, die Berichterstattung hat mit der Tätigkeit für die Treuhand nichts zu tun, aber Wandels Betätigungen in deren Rahmen seine Verfehlungen passierten, hatten was mit der Treuhandanstellung zu tun. Hinsichtlich der Verurteilung kein Berichterstattungsanlass: das stimmt eben nur insofern, das wenn über Herrn Wandels wissenschaftliche Vita berichtet wird, (wie es Wandel per Agentur in WP beauftragt hat) auch der Verlust der Professorabilität durch Verfehlungen in seinem Fachgebiet genannt werden muss, weil sonst ein falsches Bild in der Öffentlichkeit entsteht. Was Stellaprof nicht wahr haben will: Wandel hat eben nicht im Privaten fehl getreten (z. B. Kneipenschlägerei o.ä.), sondern hat als Wirtschaftswissenschaftler im Range eines Professors Wirtschaftsstraftaten begangen: seine privatwirtschaftlichen Betätigungen sind Ausdruck und Praxis des Wirtschaftswissenschaftlers, so sieht es die Gesellschaft, so werden die Nebentätigkeiten von Professoren begründet, so werden Posten und Aufträge vergeben … jede andere Annahme wäre lebensfremd. Wäre er nicht Wirtschaftswissenschaftler im Range eines Professors gewesen, hätte er die Stellungen möglicherweise nicht gehabt, aus denen er heraus die Straftaten beging, und hätte die Aufträge für die Treuhand nicht bekommen: diese eng miteinander verknüpften drei Punkte (Wirtschaftswissenschaftler, geschäftsführender Gesellschafter und Aufsichtsratmitglied, Liquidator für die Treuhand) sind eben nicht unabhängig, sondern bauen auf einander auf. Diese Grundannahme ist hinzunehmen. Wandel kann sich als Wirtschaftswissenschaftler nicht mehr rehabilitieren, denn die Wissenschaft ist und muss viel rigider sein, da sie mehr auf Vertrauen aufbaut, als die Gesellschaft. --Designtheoretiker (Diskussion) 16:24, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Vorschläge

Noch einmal ein paar Ideen:

Möglichkeit I: Der Artikel wird auf die Einleitung reduziert. In diesem Fall ist sowohl die relevanzstiftende Professur als auch das Erlöschen der venia legendi benannt, mehr jedoch nicht.

Möglichkeit II: Es wird ein neuer Text über die Treuhandtätigkeit Wandels verfasst, auf der Basis von Strecker/Marcon sowie der Bücher von Jürgs und Köhler. Auf die Erwähnung der Verurteilung wird (zunächst?) verzichtet.

Möglichkeit III: Die Tätigkeit für die Treuhandanstalt wird lapidar erwähnt. Der Artikel Treuhandanstalt wird ausgebaut und deutlicherer Bezug auf die Tätigkeit der Stabsstelle Recht und deren Bedenken und Probleme genommen, aber ohne Namensnennung.

All dies sind natürlich, wie könnte es anders sein, vorläufige Ideen und keine Festschreibungen.--Mautpreller (Diskussion) 11:47, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

  • zu I: nein, ein "Erlöschen" ist euphemistisch: das Fehlen eines Wirtschaftswissenschaftlers im Range eines Professors in Wirtschaftsstraftaten und dessen Konsequenz, nämlich der Verlust als Wirtschaftswissenschaftler zu bestehen, sollte so dargestellt werden.
  • zu II, Treuhandtätigkeit Wandels sehe ich tatsächlich nicht als so dramatisch an: hier liegt das Problem bei der Treuhand und nicht bei Wandel. Niemand hat sie gezwungen einen Liquidator mit dünnem Höschen zu bestallen. Wandel hat als Liquidator das gemacht, was von ihm erwartet wurde. Brav.
  • zu III: klar, aber das tangiert die Frage der Nennung der Verurteilung eines Wirtschaftwissenschaftlers in Wirtschaftsstrafsachen nicht.
  • Möglichkeit IV: Im Artikel wird nicht mehr behauptet ist ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler, auch seine Professuren etc. und seine wissenschaftliche Karriere, welche in der Verwendung seiner Reputation und seines Wissens zu Straftaten kulminierte (auf diesem Gipfel schaffte er es 10 Jahre zu verweilen, in der er noch für die Treuhand arbeitete) weden nicht erwähnt, ebensowenig, wie seine Publikationen.--Designtheoretiker (Diskussion) 16:37, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Zu I: Der vorgeschlagene Text steht da, es geht nur um die ersten vier Sätze (über dem Inhaltsverzeichnis). Wenn ich recht sehe, hältst Du eine Erwähnung der zeitweiligen Professur für nicht-neutral, wenn man nicht sagt, warum er sie eingebüßt hat. Das ist ein begründbarer Standpunkt, ich würde es allerdings akzeptabel finden, wenn lapidar das Ende dieser Professur angezeigt wird. Evtl. könnte mit Verweis auf Jürgs und Köhler gesagt werden, dass der Verlust der venia auf eine Entscheidung der Uni zurückgeht. Dass dadurch eine Lücke entsteht, finde ich nicht schlimm. "Wirtschaftswissenschaftler" ist aber m.E. kein Titel, den man verlieren könnte, sondern eine Bezeichnung für eine Tätigkeit, die der Biografierte tatsächlich zeitlebens ausgeübt hat und die ihn wikipedia-relevant macht.
Zu II: Die Idee war eher zu sagen: Der Biografierte hat eine erhebliche Summe als Liquidator von der Treuhand erhalten (es gibt unterschiedliche Angaben, die aber in einem vergleichbaren Bereich liegen). Er gehört zu den Spitzenverdienern in diesem Bereich (kann mit Jürgs belegt werden).
Zu III: Man kann (statt II) die problematische Arbeit der Treuhandanstalt in deren Artikel (quellenbasiert) thematisieren, auch mit ihrer Auswahl von Personen. Da ist das möglicherweise relevanter als in einem Personenartikel.
Zu IV: Das würde faktisch bedeuten, dass der Artikel löschfähig wäre. Konsequenz: Löschantrag.--Mautpreller (Diskussion) 17:46, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
zu I: für mich ist der Text der Einleitung solange okay, solange unter Weitere Aktivitäten die Gründe des zeitlichen Ablaufs / der Befristung näher erläutert wird, wie es im Moment eben geschieht. Sollte also der Artikel auf die Einleitung reduziert werden, dann würde ich den Artikel (Einleitung alleine) nicht mehr als neutral sehen, weil der Leser annehmen muss, das sich das "irgendwie aufgelöst" hat, z. B. weil Wandel keine Lust mehr hatte, die notwendigen Pflichtsemesterwochenstunden zu halten um die Lehrverpflichtung aufrecht zu erhalten. (Wandels Leute haben ja bereits versucht das als "Wandel hat das von sich aus beendet" umzudeuten.) Daraus wiederum leitet der uninformierte Leser ab, das Wandel nach wie vor als Wissenschaftler fehlerfrei ist. Seine Veröffentlichungen sind aber eben mit dem Makel behaftet und das muss aus dem Artikel hervorgehen.
"Wirtschaftswissenschaftler" ist aber m.E. kein Titel, den man verlieren könnte, sondern eine Bezeichnung für eine Tätigkeit, die der Biografierte tatsächlich zeitlebens ausgeübt hat und die ihn wikipedia-relevant macht. Nicht ganz: "Wirtschaftswissenschaftler" ist eine externe Zuschreibung: nur weil jemand promoviert hat, oder das eine oder andere publiziert hat, schreibt man ihm das nicht zu, da braucht's schon mehr, das wir in WP das so zuschreiben und jemand als solchen benennen: rechtlich kann z.B. auch die Promotion wider abgenommen werden, wenn sich der Promovierte als (fachlich) nicht würdig zeigt. Die Habil ist ihm ja entzogen worden. Die Selbstreinigungskräfte sind in praxisbezogenen Disziplinen und "weichen" Wissenschaften wie die WiWis es sind, leider nicht sehr ausgeprägt. Gerade deswegen bin ich hier so hart: die Veröffentlichungen kann man nicht zurück in die Tube pressen, das was er gelehrt hat auch nicht, aber bei WP kann dem Leser geholfen werden: so kann er selber entscheiden, was er davon hält.
und die ihn wikipedia-relevant macht. nein, nach unseren RKs für Wissenschaftler wäre Wandel ohne Professur nicht relevant. Er hat seit 1989 de fakto nichts Neues mehr geschrieben: eine Weiterverwertung in Form eines Vortrages 1991 auf einer Tagung, ein Werkbericht seiner Treuhandstellung 1993 und ein Beitrag zu einer Festschrift 1997, danach exakt nichts mehr. Wäre er nicht Prof, genügten 1 Dis, 1 Biografie, 1 Habil, 1 enzyklopädischer Überblick und drei Artikel / Vorträge nur schwer nach unseren Relevanzkriterien für Autoren (4 saubere Monografien).
Um es mal an einem Vergleich zu zeigen: ein Künstler hat eine gute Vita und ein volles Portfolio, er lehrt, veröffentlicht und hat eine gute Reputation. Dann wird bekannt, das einige Werke Kopien, abgekupfert, geistige Diebstähle sind: nun wird man natürlich alle seine veröffentlichten Werke unter diesem Blickwinkel betrachten und die Uni wirft ihn raus. 18 Jahre später geht der Künstler nun daher und pimpt seine Vita in der Öffentlichkeit, um sein Andenken zu bewahren. Er sagt nun: der nachgewiesene geistige Diebstahl ist verjährt, es gäbe kein aktuelles Informationsinteresse der Öffentlichkeit und es besteht kein aktueller Berichterstattungsanlass. Das wäre ein Witz, denn was soll der Rezipient nun von den vermeintlich unbelasteten, weisgewaschenen Werken halten? --Designtheoretiker (Diskussion) 20:16, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nachdem am 10.3. und auch seither nichts Belastbares und Konkretes zur Rechtslage in die Diskussion eingebracht wurde möchte ich meine Erkenntnisse wir folgt zusammenfassen: Bereits am 17.11.14 mahnt "Wetterwolke" die Beachtung der Persönlichkeitsrechte für lebende Personen an. Am 19/20. 11.bringt "Pajz" WP KPA ins Spiel (Datenschutzrecht). Am 2.1.15 mahnt "Mautpreller" an die rechtlichen Rahmen zu beachten. Am 8.1.15 stellt "Bellini" die heute vorhandene Fassung des Abschnitts "Leben und Wirken" mit den Köhler Zitaten zur Diskussion.Nachdem dieser Abschnitt am 10.2. von "Bellini" in den Artikel eingebracht wurde,entflammt erneut eine heftige Diskussion: am 22./23.2. weist "Aschmidt" und "Mautpreller" erneut auf WP BIO und die Persönlichkeitsrechte hin. Am selben tag verabschiedet sich "Bellini" (Anonymität nicht gewährleistet)und setzt den strittigen Abschnitt auf die Originalversion zurück. Wenig später wird die Bellini Version von "Krächz" ohne Berücksichtigung der Bedenken erneut aktiviert. Am 10.3. habe ich die Rechtsauskunft eines Medienrechtlers zur Diskussion gestellt. Darauf sind bis heute keine rechtlich belastbaren Einwände vorgebracht worden. Um der "Rechtslage" zu genügen, beabsichtige ich daher die Version, wie sie vor dem 10.2.15 vorhanden war, also vor der Veränderung durch Bellini" , wieder einzustellen. Da ich als neuer user wenig Erfahrung habe und auch eine Vandalismus-Sperre befürchten muss, bitte ich um Mithilfe. Juristisch bewanderte "user" werden mir Recht geben. Es fällt doch auf, dass bisher keine gegenteilige juristische Meinung vorgebracht wurde.--Stellaprof (Diskussion) 18:52, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Abgelehnt. Beste Grüße --EH (Diskussion) 18:58, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Zustimmung zur Ablehnung. --Kapitän Turnstange ¯\_(ツ)_/¯ 22:39, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Denke auch, dass der Artikel im jetzigen Zustand genau den Zweck erfüllt, den die Leser von einer Enzyklopädie erwarten: Umfassende, unzensierte Information. Was will man mehr? Wir sind keine Juristen, sondern Autoren und werden weiterhin dafür sorgen. Wem der Artikel nicht passt, soll sich an die US-Foundation, oder an sonstwen wenden, um seine Interessen juristisch durchzusetzen. --Schlesinger schreib! 22:50, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Zustimmung zur Ablehnung und ein dreifaches *lach* an Stellaprof: es braucht kein "juristisches Gutachten" um eine Ente eine Ente zu nennen.--Designtheoretiker (Diskussion) 08:18, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ich mache noch mal einen Vorschlag: vorläufige Reduktion des Artikels auf die Einleitung (evtl. in Form von Auskommentierung) und fachgerechte Überarbeitung von WP:BIO, um die Grundlagen des Äußerungsrechts einmal allgemein deutlicher darzustellen. Bekanntlich gibt es vergleichbare Probleme auch bei anderen Personenartikeln. Nachdem das geschehen ist, erneute Diskussion auf verbesserter Grundlage. Die Altfassung scheint mir als vorläufige Basis weniger geeignet, weil sie weiterhin deutlich den Werbecharakter des ursprünglichen Artikels aufweist.--Mautpreller (Diskussion) 10:23, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

nur unter den genannten Bedingungen, siehe auch meinen heutigen Beitrag unten im Abschnitt Zusammenfassung.--Designtheoretiker (Diskussion) 12:13, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Keine Reduktion auf die Einleitung. Im Übrigen stimme ich Designtheoretiker zu, vor allem seinem Beitrag unten. --Kapitän Turnstange ¯\_(ツ)_/¯ 13:16, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Zusammenfassung

Ich glaube, es könnte in Bezug auf den Absatz einsdrüber ganz interessant sein, hier nochmal kompakt die wesentlichen Fakten zusammenzutragen:

Alles fing damit an, daß Professor Wandel bei einer Werbeagentur ein Rundum-Sorglos-Paket inklusiv Web-Präsenz und WP-Artikel bestellt hat. Hier hat die Agentur entweder versäumt, ihn auf das Risiko hinzuweisen, daß wesentliche Lebensabschnitte wie etwa mehrjährige Haftstrafen aus einem Biographieartikel nicht im Wege der mensonge par omission einfach wegverschwiegen können. Oder die eventuell erfolgte Warnung wurde nicht ernst genommen. Der Leser erwartet jedenfalls zurecht eine neutrale, faktuelle Darstellung der vita in ihrer Gesamtheit.

Daraufhin wurden wiederholt Autoren nach deutschem Recht bedroht, die unklugerweise unter Klarnamen editiert hatten, während sie genau das taten: Einen vollständigen Artikel schreiben.

Die Abwägung von Persönlichkeitsrechten gegen das legitime Interesse des Lesers, einen wahrhaftigen Artikel lesen zu können, wird in der deutschsprachigen WP sehr ernst genommen. Das ist um so bemerkenswerter, als die gegenwärtige Rechtslage bei Beiträgen anonymer Autoren aufgrund unterschiedlicher Ansätze zum Thema zwischen deutscher und als Betreiber letztlich verantwortlicher amerikanischer Rechtsgrundlagen auf eine de-facto "Wiki-Immunity" hinausläuft.

Insofern ist es sicher nach wie vor richtig, Beiträge aus dem Umfeld des Biographierten in die Diskussion miteinzubeziehen.

Dabei kann es jedoch nur um das in welcher Form nicht jedoch um das ob oder ob nicht gehen. Weitere Filibuster im Sinne eines Verschweigens von Haftstrafe und Zusammenhang mit Treuhand-Aktivitäten halte ich nicht für zielführend im Sinne einer Diskussion zur Verbesserung des Artikels. --Eloquenzministerium (Diskussion) 19:32, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dieser Beitrag strotzt vor zweifelhaften Behauptungen und ist auch im Ton nicht angemessen. Richtig ist, dass der Artikel von einer Werbeagentur angelegt wurde. Wir wissen nichts darüber, wie dieser Artikel zustande kam, er wird natürlich kaum ohne Auftrag entstanden sein, vermutlich von der biografierten Person. Hier endet aber unser Wissen und es sind auch keine spöttischen Bemerkungen dazu angebracht.
Was "der Leser erwartet", wissen wir ebenfalls nicht.
Die Angaben über die "gegenwärtige Rechtslage" halte ich für fragwürdig. Ich habe dazu nach wie vor kein klares Bild, wie ich schon mehrfach geschrieben habe. Es sollten aber doch zwei Dinge endlich einmal zur Kenntnis genommen werden: 1. Es handelt sich um eine Veröffentlichung, für die nicht nur der Betreiber, sondern auch der Autor verantwortlich ist. 2. Das Resozialisierungsinteresse des Biografierten ist ein ernstzunehmender rechtlicher Faktor und muss gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden, und zwar auch und gerade dann, wenn die veröffentlichten Informationen zutreffen.
Ich bitte auch von Begriffen wie "Filibuster" hier abzusehen. Man möge bitte einmal bedenken, dass es ein arger Schock ist, wenn eine verbüßte Haftstrafe von vor zwanzig Jahren in der Öffentlichkeit erscheint. Hämische Bemerkungen sind nicht angebracht, sondern eine nüchterne Abwägung.--Mautpreller (Diskussion) 10:15, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich gebe Dir Mautpreller hier nahezu in Allem Recht, aber in einem nicht: die dauernde Bagatellisierung der Strafe durch Gleichsetzung mit "zivilen" Strafen. Es geht hier nicht um die Verhinderung der Resozialisierung eines Menschen in die Gesellschaft, sondern um die Nennung der Verfehlung eines Wissenschaftlers: Wenn ein Künstler sich als Künstler in die Geschichtsbücher einschreiben möchte, muss er damit rechnen, das sein Plagiieren genannt wird, auch wenn dieses gebüßt ist. Im WP-Artikel eines Mediziners, der Studien fälschte, muss dieses stehen, auch wenn dieses Vergehen gebüßt und gesühnt ist. Ein Artikel in der WP über einen Bauingenieur wird nennen, wenn dieser einen Tunnel zum Zwecke des Bankraubes baute. Und ein Wirtschaftswissenschaftler muss hinnehmen, das seine Wirtschaftsstraftaten genannt werden. Punkt. Aus.
Oder keinen Artikel über einen "Professor" und "Wirtschaftswissenschaftler" XY, sondern nur über die Person XY ohne Nennung des Berufes und des Titels. Dann muss man auch nicht schreiben, das er den Titel verwirkte und dann muss der Leser auch nicht wissen, das er Literatur eines fehlenden Wissenschaftlers liest: das würde aber eine Löschung wegen mangelnder Relevanz nach sich ziehen.--Designtheoretiker (Diskussion) 12:11, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Der von Mautpreller zurecht kritisierte scharfe Tonfall meines Beitrags ist der Nachhaltigkeit der erkennbar nicht konsensfähigen Bemühungen um einen unvollständigen Artikel geschuldet, wenn ich damit jemandem zu nahe getreten bin, tut mir das leid. Zu 1.: Der anonyme Autor mag verantwortlich sein, ist jedoch de facto vor persönlicher Verfolgung geschützt, siehe auch[6]. Zu 2.: Nichts anderes sage ich auch. Mein Beitrag dient der Orientierung der Debatte in eine produktive Richtung, nämlich das wie der Dastellung der Fakten. --Eloquenzministerium (Diskussion) 15:25, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kausalitäten zum Thema Strafmaß

Nach meinem Dafürhalten sind die Kausalitäten zum Thema Strafmaß im Artikel nicht vollständig dargestellt. Aktuell heißt es dort:


In Anbetracht des hohen Strafmaßes verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Einleitung weiterer Verfahren im Zusammenhang mit der Tätigkeit Wandels bei der Treuhandanstalt.


Ich schlage, in Übereinstimmung mit der Prozessberichterstattung des Reutlinger Generalanzeigers, folgende Formulierung vor:


Wandels Verteidigung beantragte kein geringeres Strafmaß. Der Staatsanwalt hatte erklärt, nur bei einer Verurteilung im geforderten Umfang auf weitere Prozesse wegen der Treuhand-Unregelmäßigkeiten verzichten wolle.


Was meint ihr dazu? Ideen für eine kompaktere, faktenwahrende Formulierung? --Eloquenzministerium (Diskussion) 00:19, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Beides läuft aufs selbe hinaus, erstere Version ist lexikontauglich, zweitere passt gut zum Reutlinger Generalanzeiger, aber nicht in ein allgemeines Lexikon, wo Sachverhalte knapp und präzise statt langatmig und fragenaufwerfend dargestellt werden sollten. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 00:28, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Fragenaufwerfend wirft für mich die Frage auf, was an meinem Formulierungsvorschlag fragenaufwerfend sein soll. Daß er den dargestellten Sachverhalt faktuell richtiger darstellt, kann wohl nicht bestritten werden. Er ist dennoch nur unwesentlich länger und durch die Teilung in zwei Sätze leidet die Lesbarkeit nicht. --Eloquenzministerium (Diskussion) 00:47, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
die aktuelle Formulierung stellt einen Fakt rückblickend dar. Dein Vorschlag bringt einen zusätzlichen Komplex ("Wenn nicht -> dann auch nicht") ein, der historisch unbedeutend ist, da er nur eine aus damaliger Sicht mögliche Zukunft darstellt, die sich rückblickend nicht eingestellt hat. ->bitte die Formulierung lassen, wie sie ist.--Designtheoretiker (Diskussion) 08:12, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nur kurz zur Verdeutlichung: Wandels Verteidigung beantragte kein geringeres Strafmaß (Wieso?) ... Der Staatsanwalt hatte erklärt, nur bei einer Verurteilung im geforderten Umfang (Wieso?). "Faktuell" ist beides richtig. Bitte hier das KISS-Prinzip anwenden. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:04, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Angesichts des eher deftigen geforderten Strafmaßes ist es durchaus bemerkenswert, daß die Verteidigung keine Minderung beantragt hat. Auch die Ansage des Staatsanwalts ist berichtenswert. Die intellektuell nicht überfordernde Herstellung des Zusammenhangs müssen wir mangels Quelle für die Kausalität dem Leser überlassen. --Eloquenzministerium (Diskussion) 16:09, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Tjo, dann kann man gleich bei der jetztigen Fassung schreiben, wenn man mangels Quelle spekulative Behauptungen im Artikel haben will... --Braveheart Welcome to Project Mayhem 19:52, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Gerne erkenne ich die Anmutigkeit dieser rabulistischen Pirouette an. Richtig ist allerdings auch, daß die aktuelle Version des Artikels den Leser durch eine von uns per TF postulierte Reaktion des Staatsanwalts eine unzulässig vereinfachte Darstellung vorgesetzt bekommt, bei der auch Fragen offen bleiben, wie etwa: Hat das Gericht eine höhere Strafe ausgesprochen als vom Staatsanwalt gefordert? Sieht er im Wege der ausgleichenden Gerechtigkeit von weiteren Prozessen ab? Es führt kein Weg daran vorbei, die nicht interpretierten Fakten auf den Tisch zu legen und den Leser daraus seine Schlüsse ziehen zu lassen. Die alte Version ist TF, die neue nicht. --Eloquenzministerium (Diskussion) 22:32, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Notwendige Ergänzungen der Passage zum Prozess

Im Interesse der sehr ernsthaft geführten und fruchtbaren Debatte zur Grundsatzfrage, die weit über den individuellen Fall hier hinausging, habe ich meine Bedenken hinsichtlich der Formulierung der eingedampften Version zunächst zurückgestellt. Auch mit der grundsätzlichen Erwägung, in dieser Angelegenheit das Wichtige in diesem Fall mit besonderem Nachdruck vom Unwichtigen zu trennen, bin ich durchaus einverstanden. Dennoch scheinen mir einige Kürzungen in dieser Hinsicht zu weit zu gehen und verschweigen dem Leser gegenüber wichtige Aspekte:

  1. Der implizite Deal mit dem StA in Bezug auf die Treuhand ist notwendig, um das für die prozessgegenständlichen Taten eher am oberen Ende angesiedelte Strafmaß nachvollziehbar zu machen.
  2. Die Entfernung der Quelle mit der Prozessberichterstattung, die eine weiterführende und vertiefende Erschließung ermöglicht, und gegen die meines Wissens keine juristischen Schritte unternommen wurden, scheint mir ebenfalls nicht gerechtfertigt zu sein.

Deshalb würde ich mich über Kommentare und Änderungsvorschläge an der folgenden Neufassung der Passage zum Prozess, insbesondere auch vonseiten @Mautpreller:s, freuen:


Von 1991 bis 1994 fungierte Wandel als Liquidator für die Treuhandanstalt. Er wickelte insgesamt zwanzig Betriebe der ehemaligen DDR ab. In anderem Zusammenhang war gegen Wandel seit 1986 wegen verschiedener Wirtschaftsstraftaten im Rahmen seiner persönlichen unternehmerischen Tätigkeiten ermittelt worden. 1996 wurde er vom Landgericht Stuttgart zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Wandel beantragte kein geringeres Strafmaß. Der Staatsanwalt hatte erklärt, nur bei einer Verurteilung in diesem Umfang auf weitere Prozesse im Zusammenhang mit der Treuhand verzichten zu wollen.[1] Nach der Verurteilung erkannte ihm die Universität Tübingen den Professorentitel ab.[2]


Auch über Reaktionen zum Abschnitt Anpassung der Einleitung weiter unten auf dieser Seite würde ich mich freuen. --Eloquenzministerium (Diskussion) 15:08, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

ich denke: das ist so ok. --Wetterwolke (Diskussion) 15:19, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe ein Problem mit der Formulierung wegen verschiedener, im privaten Bereich begangener Wirtschaftsstraftaten denn das wäre eben im Sinne Verjährung, BIO etc. nicht drin, solche Straftaten aufzuführen. Nein, es handelt sich eben nicht um private Straftaten, sondern um Straftaten in seinem Beruf. Ich denke Du möchtest damit ausdrücken, das er die Straftaten nicht im Zusammenhang mit der Treuhand gemacht hatte. Das wird aber schon mit dem Ausdruck In anderem Zusammenhang und dem Jahr 1886 deutlich. Da muss man eine andere Formulierung finden, z.B.: In anderem Zusammenhang war gegen Wandel seit 1986 wegen verschiedener Wirtschaftsstraftaten im Rahmen seiner Tätigkeit als Wirtschaftsführer ermittelt worden. Grüße, --Designtheoretiker (Diskussion) 15:29, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
noch besser. --Wetterwolke (Diskussion) 15:33, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für den berechtigten Hinweis. Ich hatte auch schon ein wenig die Stirn in Falten gelegt, als ich die Formulierung übernahm… Ich habe jetzt mal im Rahmen seiner persönlichen unternehmerischen Tätigkeit als Ersatz verwendet. Es ging ja darum, daß er aus einer Firma, an der er nur beteiligt war, Geld abgezogen und dann rotierend in verschiedenen Gesellschaften seiner Firmengruppe, unterschiedlich Bilanzdaten nutzend, eingesetzt hat. Insofern also nicht nur eigene Firmen, aber ich denke, so ist das ok, oder? --Eloquenzministerium (Diskussion) 16:39, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
streich das persönlich, das ist ein Füllsel, denn jede unternehmerische Tätigkeit ist persönlich. Und setz die unternehmerischen Tätigkeiten ins Plural, da er ja bei unterschiedlichen Firmen als Unternehmer tätig war. Das war ja der Ausgangspunkt seiner kriminellen Machenschaften, diese Multiunternehmenverantwortungsverstrickung.--Designtheoretiker (Diskussion) 18:04, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Nachtrag: bist Du Dir sicher, das seine strafrechtlich relevanten Tätigkeiten alle als "unternehmerisch" tituliert werden können? Ist z.B. Aufsichtsrat eine "unternehmerische" Tätigkeit?--Designtheoretiker (Diskussion) 18:07, 9. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für Deine Anmerkungen. Zu persönlich: Ich wäre uneingeschränkt Deiner Meinung, wenn nicht im Satz zuvor von seiner Treuhand-Tätigkeit die Rede gewesen wäre. Das schien mir das beste Mittel, den Kontrast zum angestellten Unternehmer als Liquidator fremder Firmen herzustellen, wie Du ganz richtig erkannt hast. Wenn es da ein besseres Wort gäbe, gerne, ganz ohne ist es, glaube ich, zu irreführend. Dein Vorschlag Wirtschaftsführer geht da schon in die richtige Richtung, hört sich aber etwas nach einer potentiell unerquicklichen Konnotation in Richtung jüngerer deutscher Vergangenheit an. Da unser Ziel ja die flauschigstmögliche und doch wahrhaftige Formulierung ist, sollten wir in dieser Hinsicht wohl besonders vorsichtig sein. Das mit dem Plural ist sicher richtig, das habe ich geändert. Die Delikte sehen mir alle recht aktiv geschäftsführend aus und auch ein Aufsichtsrat trägt unternehmerische Verantwortung oder habe ich Dich da missverstanden? Für Vorwürfe in der Eigenschaft als Aufsichtsrat sehe ich im Moment auch keine Hinweise. Schau vielleicht selber mal in die Quelle Reutlinger General-Anzeiger, da sind Delikte und Tathergang recht detailliert dargestellt. --Eloquenzministerium (Diskussion) 02:36, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Okay, wie wäre es mit "selbstständigen" statt "persönlichen" … auch ein Füllsel, aber klingt für den Leser mehr nach "Arbeit" statt nach Privatem?--Designtheoretiker (Diskussion) 08:01, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
  1. Tübinger Professor Eckhard Wandel verurteilt: Viereinhalb Jahre Haft. In: Reutlinger General-Anzeiger, Seite 24. 6. Februar 1996, archiviert vom Original; abgerufen am 17. Januar 2015.
  2. Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das neue Berlin, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-02127-4, S. 287—289.

Hinweis a la Google

Dieser Absatz ist aus Resozialierungsgründen unvollständig

Damit sollte doch jedem geholfen sein. --Eingangskontrolle (Diskussion) 12:10, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten

nö, wie so oft vergisst Kollege Eingangskontrolle die Rezeption: nicht aus innen heraus wird ein Text richtig, sondern nur von der Rezeption her gedacht. Es gibt keine Wahrheit als jene, die im Empfänger erzeugt wird. --Designtheoretiker (Diskussion) 00:27, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Anpassung der Einleitung

In der radikal eingedampften Version steht zum Thema Professur im Fließtext: Daraufhin erkannte ihm die Universität Tübingen den Professorentitel ab.

Ich würde anregen, in der Einleitung die bisherige Formulierung:

Seine Lehrberechtigung (Venia legendi) bestand von 1979 bis 1996.[1] Seit 1996 gehört er der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht mehr an.[2]

Durch folgende Formulierung zu ergänzen: 1996 wurde ihm der Professorentitel aberkannt.

Das würde natürlich ein großes Fragezeichen im Kopf des Lesers auslösen, weshalb alternativ dort stehen könnte:

1996 wurde ihm nach einer strafrechtlichen Verurteilung der Professorentitel aberkannt.

Dauer und Strafmaß sind ja dann im Fließtext.

Die Quellen aus der bisherigen Einleitung würde ich beibehalten wollen.

All das hat keine Eile, scheint mir aber eine sinnvolle Konsequenz aus der recht zügig entstandenen Kurzversion zu sein, die eine Kompaktierug der Einleitung übersah. --Eloquenzministerium (Diskussion) 02:03, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Der Beleg sagt das aber nicht aus. Der Beleg sagt aus, dass Wandel seit 1996 der Fakultät nicht mehr angehört, mehr nicht. Wahrscheinlich stimmt es sachlich, dass ihm das Recht entzogen wurde, den Titel als Ehrentitel weiter zu führen, und zwar wegen des Urteils. Das steht aber nicht in der angegebenen Referenz.--Mautpreller (Diskussion) 09:35, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo, Mautpreller, ich habe die Formulierung des schnellkompaktierten Artikels für meine Bearbeitung zugrunde gelegt. Die wiederum scheint mir die von Dir bereits benannte Quelle kombiniert mit dem educated guess des Reutlinger General-Anzeigers, Zitat: "Der Tübinger Professor, der nach seiner Verurteilung wohl kurz vor dem Verlust seiner Lehrerlaubnis steht, habe mit einem "erheblichen Maß an krimineller Energie" gehandelt, begründete der Vorsitzende Richter Werner Mainhold das Urteil." zu nutzen. Inwieweit das ausreicht, um die Formulierung zu decken, können wir gern diskutieren, vielleicht melden sich ja andere dazu auch noch einmal zu Wort. Wahrscheinlich wäre es in diesem Fall gegen den Usus sinnvoll, oben und unten die entsprechenden Einzelnachweise einzufügen. Schön jedenfalls, daß jetzt wieder konstruktive Arbeit am Artikel möglich wird. An Dich persönlich auch noch einmal ein Dankeschön für die von Dir angestoßene Generaldebatte zur Thematik, von der ich bedauern würde, wenn sie ergebnislos versickern würde. Mit besten Grüßen vom --Eloquenzministerium (Diskussion) 13:51, 20. Apr. 2015 (CEST).Beantworten

… und wieder grüßt das Murmeltier

Folgenden Beitrag habe ich von meiner Benutzerdisku zuständigkeitshalber hierher kopiert:


Hallo user Eloquenzministerium! nachdem auf der Diskussionsseite Wandel seit dem 20.4. Ruhe eingekehrt ist, möchte ich doch darauf hinweisen, dass die Rechtslage bisher nicht ausdiskutiert ist. Auf die Einwände von "stellaprof" (Rechtsgutachten eingeholt) ist bisher keine belastbare Entgegnung erfolgt. Demnach ist meiner Meinung nach die gegenwärtige Version des Artikels rechtlich bedenklich. Selbst wenn die Wikipedia Richtlinien auslegungsfähig sein sollten, verstößt die Erwähnung der Verurteilung gegen das europäische und bundesdeutsche Persönlichkeitsrecht. Dazu gibt es doch viele BGH Urteile, die in der Diskussion teilweise aufgeführt sind.(z.B. Pajz u Aschmidt) Da W seit 2006 ein reines Führungszeugnis hat, darf niemand ihn vorbestraft bezeichnen. Dies ist Sinn der gesetzlichen "Resozialisierung". Wandel hat gefehlt aber auch gebüßt. Damit ist dann Schluss. Der Hinweis auf eine mögliche Klage bei der foundation empfinde ich als zynisch., da dies für einen 73jährigen zu lange dauern würde. Unter dem Schutz der Wikianonymität sind ja die user nur schwer zu identifizieren. Sollte dies den Rechtsberatern Wandels gelingen sind aber die für die gesetzeswidrige Version Verantwortlichen straf-und zivilrechtlich zu belangen. Abby M und Bellini haben dies wohl erkannt und sich nach Rückstellung des Artikels zurückgezogen. Dies ist ein gutgemeinter Rechtsrat. Ich empfehle eine zweite Meinung einzuholen und bin gerne bereit auf der Diskussionsseite Wandel die Rechtslage und die möglichen Folgen für Wandel und die user auszudiskutieren.--Topjurfan (Diskussion) 11:55, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten


Ende Übertrag --Eloquenzministerium (Diskussion) 13:17, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten


Hallo @Topjurfan:,
ich fühle mich sehr geehrt, daß der erste und bisher einzige Beitrag des frisch angemeldeten Nutzers meiner Diskussionsseite gilt und mich dort mit gutgemeintem Rechtsrat versorgt. Weiterhin nehme ich wohlwollend zur Kenntnis, daß dazugelernt wurde und nur noch indirekt juristische Schritte gegen Autoren in Aussicht gestellt werden. Meinen Standpunkt habe ich auch in der Löschdisku und der von dort auf WP:BIO weitergeführten Debatte ausführlich dargelegt und sehe keinen Ergänzungsbedarf. --Eloquenzministerium (Diskussion) 13:17, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Diskussionsbeitrag von Jurprof (erl.)

Ich bin Novize und oute mich als Ex Schülerin von Wandel, dennoch keine Sockenpuppe. Durch Zufall bin ich auf den Artikel gestoßen und habe mit Interesse die umfangreiche und kontroverse Diskussion verfolgt. Ich meine dass die jetzige Versions nicht stehen bleiben kann. Der Entzug des Professorentitels stützt sich nur auf die doch nur auf die durch nicht zuverlässige Quelle eines polemischen Buches von Otto Köhler. Im offiziellen Professorenbuch von Marcon/Strecker ist davon nicht die Rede. Im Bericht über die sonstigen Aktivitäten darf die Verurteilung und deren Hintergründe nicht erwähnt werden. Siehe Wikirichtlinien "schade niemanden" und Persönlichkeitsrechte. ich empfehle auch den Artikel Gnom/Resozialisierung, der eindeutig ist. Insofern ist es unverständlich, dass sich Gnom mit Sonderrechten nicht gegen die jetzige Version wehrt. Die Hnweiseauf Klagemöglichkeiten sind nicht zielführend da eine Klage zu lange dauern würde und W. in dieser Zeit weitere soziale und wirtschaftliche Schäden entstehen können.--Jurprof (Diskussion) 11:02, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

@Jurprof: Nur damit da keine Missverständnisse aufkommen (und unabhängig von meinem eigenen inhaltlichen Standpunkt): Es gibt in der Wikipedia keine Sonderrechte, die es jemandem gestatten würden, den eigentlichen inhaltlichen Standpunkt durchzudrücken. Ein inhaltlicher Konsens muss immer in einer Diskussion gefunden werden und wird dann ggf. noch von einem Admin festgestellt und umgesetzt. Die Methode mit dem Holzhammer funktioniert hier (leider) nicht. // Martin K. (Diskussion) 11:17, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Herzlich willkommen in der Wikipedia, Kollegin Jurprof. Ihren Wikipedia-Nickname werden Sie wahrscheinlich gewählt haben, um uns mit Ihrem Fachwissen zu beeindrucken, nehme ich an. Das ist sehr lobenswert, wir können nie genug Fachleute hier haben. Nur eins nehme ich Ihnen absolut nicht ab, dass Sie angeblich durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen sind. Das können Sie Ihrem Großvater erzählen. Ich wünsche Ihnen bei Ihrer weiteren Wikipediakarriere viel Erfolg und vor allem Spaß. Mit freundlichen Grüßen, --Schlesinger schreib! 11:21, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ist auch schlüssig, wenn jemand, der durch Zufall erstmals zur WP gefunden hat, als erstes erklärt. er sei keine Sockenpuppe (am besten wäre es, noch zu erwähnen, daß man nicht wisse, was mit "Sockenpuppe" gemeint sei und ergo keine sein könne) und von "Sonderrechten" erzählt.
Und da es Bücher gibt, die nicht explizit erklären, daß der Professorentitel entzogen wurde (was erwiesenermaßen der Fall ist), sollen wir am besten so tun, als führte er den noch.
Allerdings haben wir es hier mit einer Juraprofessorin zu tun, die überdies als Schülerin Wandels Ahnung von Wirtschaft haben dürfte. Das sollten wir sehr ernst nehmen. --Elop 11:30, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ob Dr. Wandel viel Ahnung von praktischer Wirtschaft hatte, ist nicht erwiesen. Sein Agieren bei seiner damaligen Firmenpleite ist, gelinde gesagt, nun ja, eher ambivalent gewesen :-) --Schlesinger schreib! 11:39, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Haltet ihr uns eigentlich für bescheuert, oder was? Nur mal so zur Info, je mehr Sockenpuppen hier auftauchen, desto schlimmer macht ihr es... --EH (Diskussion) 11:25, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

herzlich willkommen in der WP Jurprof. zunächst mal, habe ich diesen Thread abgetrennt, denn er hat nichts mit dem Abschnitt "Umfrage" zu tun. Dann empfehle ich Dir als angebliche Fachfrau in Jura: auch in Diskussionen sollten die Accounts Rechtschreibung beherzigen. So erweckt es einen dahingeschluderten Eindruck. Und zum Schluss: hier zählen Argumente, nichts anderes. Was Argumente sind, sollte eine studierte Juristin wissen. Oder hast Du uns etwas suggerieren wollen, was nicht ist? Juristen sind normalerweise nämlich auch keine "Schülerinnen". Aber da waren keine Argumente. Der Entzug der Lehrbefugnis stützt sich auf den Beschluss der Hochschule. Wohlmeinender Ratschlag: nimm am Mentorenprogram teil!--Designtheoretiker (Diskussion) 11:33, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Als Fachfrau wird sie wissen, dass Klagewege zwar lang sein können, dass es aber auch einstweiligen Rechtschutz gebt. --Mit Liebe Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:48, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Sorry für die Tippfehler. Ich lese schon lange Wikipedia Artikel, habe aber noch nie selbst geschrieben oder an Diskussionen teilgenommen. Meine Argumente waren: Köhlers Buch ist keine zuverlässige Quelle. In Sachen Persönlichkeitsrecht habe ich auf die lesenswerten Feststellungen von Gnom verwiesen. Dies sind eindeutige Argumente für die derzeit rechtswidrige Version. verwiesen.--Jurprof (Diskussion) 16:45, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Klar, als Schülerin von Dr. Wandel ist die Behauptung, dass Köhlers Buch keine zuverlässige Quelle sei, völlig verständlich. Sie werden uns sicher gleich die nötigen Belege dafür liefern, nehme ich an? In freudiger Erwartung, --Schlesinger schreib! 17:44, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
wer weiss, was eine Sockenpuppe ist, weiss auch was mit Trollen passiert … kWzeZ: Im Artikel ist für den Verlust der Professur nicht Köhler als Quelle angegeben, sondern Hans See, Eckart Spoo (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität. Kriminelle Wirtschaft. Distel, Heilbronn 1997, S. 37.--Designtheoretiker (Diskussion) 19:21, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, der Artikel wurde offenbar nicht sorgfältig genug gelesen. Das kann in der Aufregung durchaus schon mal passieren :-) Wie verfahren wir mit dem Account Jurprof? Ich schlage vor, ihn ab jetzt zu ignorieren. Gruß in die Runde, --Schlesinger schreib! 19:26, 8. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ignorieren ist der falsche Weg. Ich bin doch enttäuscht und entsetzt mit welcher Häme auf Andersdenkende eingegangen wird. KöhlersBuch ist eine polemische Darstellung eines ostdeutschen Journalisten, der ohne Belege u.a. die Treuhandanstalt für den Niedergang der ostdeutschen Wirtschaft verantwortlich gemacht hat. Dies hat sich inzwischen als falsch herausgestellt. Auch das neue Buch See/Spoo arbeitet wohl nicht mit zuverlässigen Quellen, wohl aber das offizielle Professorenbuch von Marcon/Strecker. Ich bitte erneut den von Gnom veröffentlichen Wikipediaartikel "Resozialisierung" zu lesen und zu diskutieren. Dies ist die Rechtslage, die keine Spielräume oder Abwägungen zulässt. Falls keine belastbaren Argumente für die jetzige Version des Artikels vorhanden sind bitte ich die zuständigen Administratoren für Recht und Ordnung zu sorgen. --Jurprof (Diskussion) 08:45, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Und ich hätte gerne einmal Pommes rot/weiß. Und bitte nicht mit dem weiß geizen. Besten Dank. --EH (Diskussion) 09:19, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Richtig. Und draußen ist es regnerisch. Man sollte vielleicht einen Schirm mitnehmen. --Schlesinger schreib! 09:30, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Nur mal als Korrektur der Fakten: Otto Köhler (Journalist) ist ein Journalist, aber kein "ostdeutscher Journalist". Michael Jürgs' Buch Die Treuhändler ist ebenfalls eine gute Quelle. Die Darstellung im Artikel trifft sachlich zu, da beißt die Maus keinen Faden ab. An diesem Punkt ist weitere Diskussion überflüssig.

Dennoch stimme ich im Ergebnis tendenziell eher Benutzer:Gnom zu. Ich sehe keine ausreichende Rechtfertigung dafür, die lange zurückliegende Sache hier erneut zu veröffentlichen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit würde ich nach reiflicher Überlegung zwar als gegeben ansehen, aber als nicht so gewichtig, dass es das Persönlichkeitsrecht überwiegen würde. Dies gilt jedenfalls, was die strafrechtliche Verurteilung anbelangt. Weniger sicher bin ich mir bei der Widersagung des Rechts, den Professorentitel zu führen. Es ist zweifellos so, dass der Verzicht auf eine Erwähnung der strafrechtlichen Verurteilung fühlbare Lücken im Lebenslauf hinterlässt. Das müssen m.E. aber sowohl wir als auch Wandel hinnehmen.--Mautpreller (Diskussion) 09:45, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Dass sich hinter den Kulissen durchaus etwas tut, dürfte langsam durchgedrungen sein. Aber es geht ihnen wohl nicht schnell genug. Das permanente Auftauchen neuer Accounts mit immer demselben Geblubber verzögert nur eine konstruktive Lösung. Wenn die den Mund halten würden, wären wir nicht so bockig und alles würde seinen, äh, ruhigen sozialistischen Gang gehen. Denn: Niemand hat die Absicht... --Schlesinger schreib! 10:29, 9. Okt. 2015 (CEST)ein lächelnder Smiley .Beantworten
Noch als Ergänzung zu den "Fakten": Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass es sich "als falsch herausgestellt" habe, dass die Treuhand für den Niedergang der ostdeutschen Wirtschaft verantwortlich sei. Diese Frage ist vielmehr bis in die unmittelbare Gegenwart Gegenstand wissenschaftlicher und journalistischer Auseinandersetzung. Köhlers Buch ist eine zweifellos polemische, aber keineswegs abwegige oder "widerlegte" Stellungnahme in dieser Debatte. An der sich im Übrigen auch Wandel selbst beteiligt hat, siehe Literaturverzeichnis (NB: Seine Texte dort habe ich aufmerksam gelesen).--Mautpreller (Diskussion) 11:06, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Nochmals zum Professorentitel: Köhler und See/Spoo sind keine zuverlässigen Quellen, dagegen das offizielle Professorenbuch von Macon und Strecker. Darin ist nichts von einem "Entzug" zu finden. Tatsächlich ist nach dem baden-württ. Universitätsgesetz der Professorentitel mit der venia legendi verbunden. Wandel hat zu Beginn seines Strafverfahrens das Ruhen dieser beantragt. Mit der Verurteilung ist diese erloschen und Wandel gehört seitdem der Fakultät nicht mehr an. Mir hat die alte "neutrale" Version diese Vorgangs besser gefallen: Zitat "schade niemanden". Presserechtlich verweise ich auf das ausgewogene Urteil von Mautpreller der eher zur Version Gnoms tendiert. Die "Abstimmung" von 15 usern war eine Farce, zumal dort diverse Erstuser (mentees?)mitgestimmt haben.--Jurprof (Diskussion) 11:15, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

siehe: Benutzer Diskussion:Sherlock419a. --Wunderfant (Diskussion) 12:46, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
"schade niemandem" ist keineswegs ein Grundsatz der Wikipedia. Wir wollen zwar zwar niemandem absichtlich schaden, aber möglicherweise verwechselst du hier das frühere Motto von Google, Don't be evil mit Wikipedia. --Wunderfant (Diskussion) 13:11, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Einschlägig ist hier das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (LHG), § 49 (5): "Die Professoren im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit oder im Angestelltenverhältnis können nach ihrem Ausscheiden aus der Hochschule die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ als akademische Würde führen […] Die Befugnis zur Führung dieser Bezeichnung kann vom Senat der Hochschule widerrufen werden, wenn sich das frühere Mitglied des Lehrkörpers ihrer als nicht würdig erweist." Es geht also um die Führung der Bezeichnung als "akademische Würde" über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.--Mautpreller (Diskussion) 12:28, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Marcon/Strecker machen verständlicherweise keine Angaben zu diesem Vorgang, es handelt sich ja um eine Jubiläumsschrift. Sie beschränken sich auf zwei dürre Sätze - ihre Lösung für das Problem, nichts Falsches zu sagen und doch nicht ausgerechnet zum Geburtstag schmutzige Wäsche zu waschen.--Mautpreller (Diskussion) 12:35, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

"Schädige niemanden" ist ein Zitat aus dem Wikimedia Artikel über "lebende Personen", Abschnitt weniger bekannte Personen, letzter Absatz. Erneut weise ich auf den fundierten Artikel "Gnom/Resozialisierung" hin.--Jurprof (Diskussion) 10:04, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Und ich weisse mantraartig auf die Sonderproblematiken "Wissenschaftshygiene", Zusammenhang Straftat<->Arbeitsfeld (Lehre und Publikation) und Professorentitel hin.--Designtheoretiker (Diskussion) 10:34, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Zur Info

Siehe Maupredisk. der Account ist, ausgehend von der bereits gut ausgeschöpften Ebene der Unwahrheiten, also wieder auf der Ebene der Drohungen angekommen. --Elop 11:34, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Hat sich durch finite Sperre von Jurprof am 21. Oktober 2015 erledigt
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Designtheoretiker (Diskussion) 12:44, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Weitere Aktivitäten"

Angesichts der nunmehr verbesserten Quellenlage schlage ich die folgende Neufassung vor:

Sie zählt die Straftaten Wandels nicht im Einzelnen auf und geht nicht auf seinen Gesundheitszustand ein. Sie relativiert die Kritik: Köhler ist der einzige uns zurzeit bekannte Kritiker und lässt die Frage offen, ob die Treuhand zum Zeitpunkt der Einstellung Wandels von den Ermittlungen gegen ihn wusste; zusätzlich wird das "selbstgeschaffene Problem" der Treuhandgesellschaft erwähnt. Die Aberkennnung des Professorentitels wird hingegen eingebracht, da sie direkt mit seiner Tätigkeit als Wirtschaftswissenschaftler und damit mit seiner Karriere, die ja den Artikel begründet, verbunden ist. Dass die Staatsanwaltschaft in Anbetracht der immerhin 4 1/2 Jahre Freiheitsstrafe auf weitere Ermittlungen im Zusmmenhang mit der Treuhand verzichtete und Wandel die finanzielle Wiedergutmachung blockierte, indem er sein Gehalt auf das Konto seiner Frau überweisen ließ, unterstreicht die Bedeutung der im Privatleben begangenen Straftaten für den Wikipedia-Artikel.

Damit sollte WP:BIO Genüge getan sein. Grüße, --Bellini 09:22, 25. Jan. 2015 (CET)Beantworten


Seit 1969 arbeitete Wandel als geschäftsführender Gesellschafter in diversen Unternehmen und als Schatzmeister in verschiedenen Vereinen. Er war unter anderem auch Aufsichtsratsmitglied der Komet GmbH, der Roto Frank AG und der Cottana GmbH sowie im Beirat der Putzmeister Maschinenfabrik GmbH.

Von 1991 bis 1994 fungierte Wandel als Liquidator der Treuhandanstalt. Er wickelte insgesamt zwanzig Betriebe der ehemaligen DDR ab und erhielt dafür (brutto) rund 20 Millionen Mark.[1] Die Vergabe dieses Postens an Wandel stieß, angestoßen durch den Journalisten Otto Köhler im Neuen Deutschland und Köhlers eigenen Büchern auf Kritik.[2][3] Gegen Wandel war seit 1986 wegen verschiedener, im privaten Bereich begangener Wirtschaftsstraftaten ermittelt worden, was in einen von 1993 bis 1996 dauernden Prozess mündete, in dem er vom Landgericht Stuttgart zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Nach seiner Haftentlassung erkannte ihm die Universität Tübingen den Professortitel ab.[4] In Anbetracht des hohen Strafmaßes verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Einleitung weiterer Verfahren im Zusammenhang mit der Tätigkeit Wandels bei der Treuhandanstalt. Das Gericht hatte auch festgestellt, dass Wandel die Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens teilweise dadurch blockierte, dass er seine Treuhand-Gehälter auf das Konto seiner Frau überweisen ließ.[5] Otto Köhler lässt allerdings die Frage offen, ob der Treuhandanstalt die Vorwürfe gegen Wandel zum Zeitpunkt seiner Einstellung bekannt gewesen waren.[6] Darüber hinaus räumt er ein, dass die Treuhand vor dem „selbstgeschaffenen Problem“ stand, „ob es überhaupt möglich sei, dass ein leitender Mitarbeiter an ihr Betrug und Untreue verübte, oder ob man entsprechende Tatbestände als als durchaus erlaubte Fahrlässigkeit bei der nicht unerwünschten Deindustrialisierung Ostdeutschlands interpretieren müsse“.[7]

Von 1998 bis mindestens 2001 war Wandel als selbständiger Unternehmensberater auch für die Reschke Group[8] unter anderem mit den Schwerpunkten Restrukturierung, Schwachstellenanalyse und Vertriebsberatung tätig.

Weiterhin ist er ehrenamtliches Mitglied in verschiedenen gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, darunter auch von 1982 bis 1995 im Kuratorium der Ludwig-Erhard-Stiftung in Bonn, in der Gesellschaft für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, dem Universitätsbund Tübingen und im Rotary Club Horb-Oberer Neckar.[9]

  1. Otto Köhler: Treuhand. In: Hans See, Eckart Spoo (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität - Kriminelle Wirtschaft. Distel-Hefte: Beiträge zur politischen Bildung. Band 33. Distel Verlag, 1997, ISBN 3-929348-16-0, S. 37.
  2. Die Abwickler verbaten sich juristische Fisimatenten. In: Neues Deutschland. 30. Dezember 1997, abgerufen am 17. Januar 2015.
  3. Wie sich die Totengräber der DDR-Wirtschaft einen »Jagdschein« besorgten. In: Neues Deutschland. 30. Dezember 1997, abgerufen am 17. Januar 2015.
  4. Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das neue Berlin, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-02127-4, S. 287—289.
  5. Tübinger Professor Eckhard Wandel verurteilt: Viereinhalb Jahre Haft. In: Reutlinger General-Anzeiger, Seite 24. 6. Februar 1996, abgerufen am 17. Januar 2015.
  6. Otto Köhler: Treuhand. In: Hans See, Eckart Spoo (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität - Kriminelle Wirtschaft. Distel-Hefte: Beiträge zur politischen Bildung. Band 33. Distel Verlag, 1997, ISBN 3-929348-16-0, S. 37.
  7. Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte. Das neue Berlin, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-02127-4, S. 290.
  8. Der Club der alten Lotsen. In: Wirtschaftswoche Nr. 37, 6. September 2001, S. 117. 6. September 2001, abgerufen am 17. Januar 2015.
  9. Motto fürs neue Rotary-Präsidentenjahr heißt "Lachen". In: Schwarzwälder-Bote. 4. Juli 2014, abgerufen am 17. Januar 2015.

Da bisher kein Widerspruch kam, habe ich obigen Vorschlag umgesetzt. Grüße, --Bellini 20:35, 10. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dieser Beitrag von Benutzer:Maxbellami hätte auf diese Disk hier gehört, daher verlinke ich ihn mal:

[7] Grüße, --Bellini 20:09, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Übertrag von Benutzerdiskussion

Um die Diskussion an einem Ort zusammenzufassen, kopiere ich den Inhalt von Benutzer Diskussion:Maxbellami hierher. Grüße, --Bellini 20:23, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten



Anfrage

Hallo Benutzer:Maxbellami, wie ich Deinem Beitrag auf der Seite Benutzer Diskussion:Pajz entnehme, bist Du der Meinung, dass der Artikel Eckhard Wandel den Richtlinien zur Behandlung lebender Personen in der Wikipedia widerspricht. Bitte führ das doch einmal näher aus, ich habe daran Zweifel. Der Artikel beruft sich auf gedruckte Quellen, die noch nicht lange erschienen und keineswegs unzulässig sind; er übernimmt die Darstellung auch nicht, sondern referiert sie. Mir scheint, man kann nicht gut Wandels Tätigkeit in der Treuhand und seine Autorschaft in Büchern über die Treuhand beschreiben und gleichzeitig über seinen Prozess schweigen. Dann ergäbe sich tatsächlich eine einseitige Darstellung. Man kann sich sicher darüber unterhalten, wie der Artikel am besten abgefasst sein sollte, um diese Einseitigkeit zu vermeiden und zugleich Bedenken wegen Persönlichkeitsrechten zu berücksichtigen; diese Diskussion müsstest Du dann aber auch führen, und zwar am angemessenen Ort, nämlich auf der Diskussion:Eckhard Wandel.--Mautpreller (Diskussion) 20:45, 19. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Hallo Benutzer Mautpreller u.a. Tatsächlich bin ich der Ansicht, dass der Artikel, insbesondere die von "Bellini" vorgenommenen Änderungen nicht den Richtlinien von Wikipedia über lebende Personen entspricht. Darüber hinaus ist die Quelle von Otto Köhler wenig seriös. So kommt er u.a. Schluss dass die Treuhandanstalt eine Politik der Deindustrialisierung betrieben habe.Wandel hat als Liquidator ,d.h. freier Unternehmer und nicht Angestellter der Treuhandanstalt rund 20 Betriebe abgewickelt bzw. restrukturiert. Quelle:"Abwicklung nicht sanierungsfähiger Unternehmen durch die Treuhandanstalt" in: Das Unmögliche Wagen", Akademie Verlag Berlin 1993, Seiten283-314 Der Verweis auf die im privaten Bereich erfolgte Verurteilung von 1996 betrifft Vorgänge vor 1986, also vor fast 30 Jahren. Diese sind daher heute nicht mehr relevant und stehen nicht im Zusammenhang mit der Treuhandtätigkeit.Sie verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. insbesondere als kein aktueller Berichterstattungsanlass besteht. Köhler bezieht sich hauptsächlich auf einen Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 2.7.2010 "wild West im Osten" dieser Artikel wurde wegen unzutreffender Angaben gelöscht. Am 17.und 20.November 2014 hat der Administrator Pajz klar zum ausdruck gebracht, dass es so nicht geht. Also bitte nochmals die Wikipedia Richtlinien (über lebende Personen) lesen und beachten1 (nicht signierter Beitrag von Maxbellami (Diskussion | Beiträge) 16:57, 20. Feb. 2015‎)

Lieber Benutzer:Maxbellami, wie der Artikel aussagt, ist in der Berichterstattung ein Zusammenhang zwischen dem Prozess und der Tätigkeit für die Treuhandanstalt hergestellt worden, und offenbar, der Berichterstattung zufolge, auch in dem Gerichtsverfahren selbst. Wenn das zutrifft, ist es schon problematisch, wenn Herrn Wandels Tätigkeit für die Treuhand und seine diesbezügliche Publikationstätigkeit beschrieben wird, der Prozess hingegen nicht. Ich verstehe Ihre Bedenken wegen des Persönlichkeitsrechts, man müsste sie aber abwägen gegen die Verpflichtung zum neutralen Standpunkt, die sich die Wikipedia gegeben hat.--Mautpreller (Diskussion) 18:14, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Hallo Benutzer Mautpreller, zwischen dem Prozess gegen Wandel und der Treuhandtätigkeit gibt es doch keinen Zusammenhang. Wandel hat 1984 seine freiberufliche Tätigkeit für die Treuhandanstalt eingestellt, da die Liquidationen beendet waren. Quelle "Das Unmögliche Wagen", siehe oben. Das Verfahren gegen Wandel wurde erst 1996 eröffnet und hatte Vorgänge der Jahre bis 1986, also nicht die Treuhandzeit im Focus. Daher ist eine Verknüpfung, wie sie Otto Köhler vorgenommen hat, definitiv falsch. Bei Übernahme der Liquidationen durch Wandel ab 1991 konnte der Treuhand gar nicht bekannt sein, dass ab 1996 ein Verfahren gegen Wandel wegen privater Dinge schwebt. Die Änderungen von "Bellini" sind m.E. persönlichkeitsverletzend zumal sie Vorgänge betreffen, die rund 30 Jahre her sind. Die Quelle Otto Köhler ist unseriös. De neutrale Vita von Wandel befindet sich im sich im Sammelwerk "200 Jahre Wirtschafts-und Staatswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Leben und Werk der Professoren, Franz Steiner Verlag Stuttgart, Seite 875-877. Dieses Buch wurde von der Wirtschaftswissenschaftlichen _Fakultät herausgegeben und ist amtlich. So wurde der Professorentitel nicht 1988 aberkannt, sondern Wandel stellt 1986 seine Lehrtätigkeit ein. Der Beitrag Bellini ist m. a. bösartig und darauf aus die Persönlichkeitsrechte und Wikipedia Richtlinien zu missachten. (nicht signierter Beitrag von Maxbellami (Diskussion | Beiträge) 10:36, 21. Feb. 2015)

So verwirrt das. Ihre Zahlen können nicht stimmen, Sie haben sich in den Jahrzehnten verhaspelt. Wandels eigener, im Artikel verlinkter Homepage zufolge war er von 1991 bis 1995 "Liqidator für die Treuhandanstalt Berlin", ob freiberuflich oder nicht. Er kann seine Tätigkeit für die Treuhand unmöglich 1984 eingestellt haben, da zu diesem Zeitpunkt die Treuhand ja noch gar nicht gegründet war, das war doch Jahre vor der Wende. Das Verfahren gegen ihn wurde 1996 beendet ([8], S.24, begonnen hatte es 1993, wie im Artikel belegt ist, ich habe meinen Scan gerade nochmal nachgesehen. Im Artikel steht wörtlich: Otto Köhler lässt allerdings die Frage offen, ob der Treuhandanstalt die Vorwürfe gegen Wandel zum Zeitpunkt seiner Einstellung bekannt gewesen waren. Diese Frage wird sich anhand der Quellen wohl nicht beantworten lassen. Niemand behauptet, dass ihm der Professorentitel 1988 aberkannt worden sei, sondern das war 1998, zehn Jahre später, nach seiner Haftentlassung, oder auch früher, da ist Köhler nicht eindeutig: "1998, als Ex-Professor Wandel -die Universität Tübingen hatte ihm seinen Titel aberkannt - wieder auf freiem Fuß war..." (Die große Enteignung, S.289). Seiner eigenen Homepage zufolge war Wandel von 1981 bis 1996 Professor an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Univerität Tübingen. Das deckt sich mit dem Jahr seiner Verurteilung.
Meine Beiträge in Wikipedia erstelle ich quellenbasiert und nach bestem Wissen und habe deshalb wegen Ihrer obigen Wortwahl eine Vandalismusmeldung gemacht. --Bellini 13:27, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Hallo Benutzer:Maxbellami, in dem Artikel wird auf Otto Köhlers Buch und auf einen Bericht des Reutlinger Generalanzeigers verwiesen. Beide stellen einen solchen Zusammenhang her. Offenbar, wenn ich der Reutlinger Zeitung glauben kann, hatte die Staatsanwaltschaft auch Vorwürfe aus der Zeit der Treuhandtätigkeit angeklagt oder anklagen wollen, darauf jedoch im Rahmen einer Absprache verzichtet, sofern die Gesamtstrafe mindestens viereinhalb Jahre betrug. Dies ist auch öffentlich geworden, sonst hätte es ja kaum in der Zeitung stehen können. Das von Ihnen genannte Werk ("200 Jahre ...") werde ich mir bestellen, "Das Unmögliche wagen" liegt mir vor. Es macht aber keine Angaben zu Wandels eigener Tätigkeit als Liquidator.--Mautpreller (Diskussion) 15:05, 21. Feb. 2015 (CET) PS: Ich nehme an, es handelt sich um den zweiten Band?--Mautpreller (Diskussion) 16:04, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

VM

Siehe bitte die Vandalismusmeldung von heute, dort insbes. meine Warnung vor weiteren Beleidigungen. Gruß -jkb- 15:50, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten


Hallo Benutzer Mautpreller und Bellini ich habe als Novize angenommen, dass die Diskussion mit Mautpreller intern ist. Den Satz, dass ich den Artikel von Bellini als bösartig ansehe, bedaure ich und nehme ihn hiermit zurück. Ich werde mich nunmehr an die Wikipedia Richtlinien halten

Tatsächlich habe ich mich mit den Jahreszahlen verhaspelt: Wandel hat seine Tätigkeit als Liquidator 1994 eingestellt. Der Professorentitel wurde ihm nicht 1998 aberkannt,sondern er hat 1996 seine Lehrtätigkeit eingestellt. Nochmals;: amtliche Quellen einsehen. Die im Buch "Das Unmögliche Wagen" auf den Seiten 304-306 dargestellten Beispiele sind Fälle Wandels. Sein größter Fall war das IFA Pkw Kombinat in Chemnitz mit 40 000 Mitarbeitern in 17 Werken. 1993 waren durch die Übernahmen Chemnitz, Mosel, Zwickau durch VW und Eisenach durch Opel sowie der Verkauf einzelner Werke an Zulieferer 30 000 neue u.stabile Arbeitsplätze geschaffen worden. Die Ansicht von Otto Köhler, wonach die Treuhand eine Deindustrialisierung Ostdeutschlands in Kauf genommen oder gefördert habe ist historisch falsch und dokumentiert die Tendenz des Buches.

Insgesamt bin ich folgender Auffassung: die Quelle von Köhler ist nicht ausreichend. Die Verknüpfung von Wandel privaten Verfehlungen vor 1986, die zum Prozess ab 1996 geführt haben, mit der Treuhandtätigkeit,ist unzulässig. Die Treuhand konnte ab 1991 nicht ahnen,dass Wandel wg. Vorgängen vor 1986 ab 1996 verurteilt wird. Der Artikel von Bellini widerspricht klar den Richtlinien über lebende Personen. Insofern gehe ich davon aus, dass ein "Administrator", z. B Pajz eingreifen wird. Private Vorgänge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Berichterstattung hierüber, insbesondere wenn kein aktueller Anlass besteht, sollten bei Wikipedia nicht aufgenommen werden. Ein polemisches Buch(Köhler) und Zeitungsartikel müssten als Quelle verifiziert sein. Schon im November 2014 war der Artikel Eckhard Wandel wohl durch Abby M. problematisch und wurde danach neutralisiert und versachlich. Die Versionsgeschichte zeigt jedoch eine Vielzahl von Interventionen von Bellini bis auf die neuerlichen Änderungen vom 10.2.2015, die ich für rechtlich höchst problematisch ansehe. (nicht signierter Beitrag von Maxbellami (Diskussion | Beiträge) 17:58, 21. Feb. 2015‎)

Wikipedia-Seiten sind grundsätzlich öffentlich. Man mag das bedauern, ich fände hier einen Ombudsman oder ein Ombudsgremium, das zwar nicht entscheidet, aber solche Beschwerden annimmt, gar nicht übel. Immerhin werden Benutzerseiten nicht durch Google erfasst.
Mich überzeugen Ihre Argumente nicht voll. Ihre Information bzgl. der Fälle in dem Beitrag Wandels ist interessant, ich kann sie aber naturgemäß nicht prüfen, der Beitrag selbst gibt das nicht her, und eine Veröffentlichung darüber ist mir nicht bekannt. Dennoch scheint aber die Staatsanwaltschaft Anlass gesehen zu haben, auch wegen Vorwürfen bzgl. der Liquidatorentätigkeit Anklage zu erheben, zumindest wenn man dem angegebenen Artikel aus dem Reutlinger Generalanzeiger folgt (siehe oben). Das erscheint mir, wenn es zutrifft, schon als ein inhaltlicher Zusammenhang. Weitere Indizien für einen solchen Zusammenhang sind Köhlers Buch zu entnehmen. Entscheidend ist da sicherlich nicht die Frage, ob die Treuhand "wissen konnte", dass es zu einem Prozess kommen würde.
Zu Otto Köhler (Journalist): Köhler ist ein bekannter Journalist (wie der Artikel über ihn zeigt). Es trifft zu (ich habe sein Buch gelesen), dass er eine dezidierte politische Auffassung vertritt. Ich sehe aber bisher keine Anhaltspunkte, dass er in tatsächlichen Fragen falsche Angaben gemacht hätte (natürlich ist das immer möglich, aber man müsste es dann schon zeigen). Sein Buch ist ganz normal im Buchhandel erhältlich. Ob die Treuhand eine Deindustrialisierung Ostdeutschlands in Kauf genommen hat oder nicht, scheint mir doch eine Frage der politischen Bewertung zu sein. Wenn ich die Beiträge in "Das Unmögliche wagen" angucke, kommt mir es eher so vor, als ob die Autoren meinen, ein Verlust an industrieller Substanz sei unvermeidlich gewesen, man habe ihn aber in einer schwierigen Situation begrenzen können. Köhler ist offensichtlich anderer Auffassung, das steht ihm meines Erachtens aber zu. Ich sehe aber nicht, dass der Artikel diese politische Auffassung übernehmen würde.--Mautpreller (Diskussion) 18:29, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten
PS: Es würde mich interessieren, ob es zur Tätigkeit Wandels als Liquidator, zum Beispiel bezüglich des von Ihnen genannten IFA Pkw Kombinats am Standort Chemnitz, Literatur gibt. Das könnte für den Artikel ja sehr nützlich sein. Ich kenne zur Privatisierung und Liquidierung des Kombinats durchaus Literatur, allerdings nicht zur Rolle des Liquidators und auch nicht speziell zum Standort Chemnitz.--Mautpreller (Diskussion) 18:46, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Ich würde vorschlagen, diese Diskussion auf die Diskussionsseite des betreffenden Artikels zu kopieren und dort weiterzumachen, damit sie nicht zerfasert und an einem, dem richtigen Ort zusammengefasst ist. Vermutlich gibt es mehr Wikipedianer, die sich ein Bild von der Sache machen möchten. Außerdem eine Bitte: Diskssionsbeiträge am Ende mit --~~~~ signieren, das entspricht einer Unterschrift und zeigt, wer wann welchen Beitrag erstellt hat. Damit bleiben Diskussionen übersichtlich. --Bellini 19:46, 21. Feb. 2015 (CET)Beantworten

[Ende des Übertrags]



Reschke und Führungszeugnis

Mir ist gerade in der Passage Von 1998 bis 2010 war Wandel als selbständiger Unternehmensberater auch für die Reschke Group… ein Widerspruch zur Aussage im belegenden WiWo-Beitrag[9] aufgefallen. Dort ist in der zweiten Spalte dargestellt, daß ein "sauberes polizeiliches Führungszeugnis" Voraussetzung sei, um von Reschke vermittelt zu werden. Das war jedoch zumindest vor 2006, wie der Abschnitt einsdrüber glaubhaft nahelegt, nicht der Fall. Ob und wenn ja wo dieser Widerspruch zu klären wäre, würde ich gern zur Diskussion stellen. --Eloquenzministerium (Diskussion) 13:49, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten