Diskussion:Edathy-Affäre

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Güwy in Abschnitt NSU - Bundestagsausschuss
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"Kinderporno-Affäre: Die Legenden des Herrn Edathy"

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Spiegel Online schreibt:

"Damals behauptete er, ein Genosse habe ihn vor strafrechtlichen Ermittlungen gewarnt, habe Informationen weitergegeben, die Edathy niemals hätten erreichen dürfen. Es entwickelte sich eine politische Krise, die - ganz im Sinne Edathys - vom Kern der Affäre ablenkte: dem Besitz von Kinderpornografie. In vielen Berichten, auch bei SPIEGEL ONLINE, war aber lediglich von Nacktbildern die Rede." ... "Und das alles wegen ein paar Nacktbildern von Kindern, die er im Internet bestellt habe. Das ist die Lesart.

Allein - es geht nicht nur um ein paar Nacktbilder.

Sie standen am Anfang der Affäre, gewiss, Edathy zog sich deshalb im Februar 2014 fast über Nacht aus der Politik zurück. Es geht aber um deutlich stärkere Verfehlungen. Edathy hat sich Kinderpornos verschafft, Bilder und Videos, über seinen Bundestagsrechner, an sechs Tagen im November 2013. Nur deshalb gab es einen Prozess vor dem Landgericht Verden.

Das Gericht teilte im März 2015 offiziell mit, man habe das Verfahren "nach geständiger Einlassung" des Angeklagten gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt. Und auch ein Untersuchungsausschuss im Bundestag, der sich mit der Affäre beschäftigte, hielt im Abschlussbericht fest, Edathy habe den Besitz von Kinderpornos eingeräumt."

Danke fürs Anschauen. --KurtR (Diskussion) 22:38, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten

NSU - Bundestagsausschuss

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Ich will hier keine Verschwörungstheorien aufmachen, aber die Zeitgleichheit ist frappierend, vgl. [[1]] mit [2]. Die Anklage gegen Edathy wegen Kinderprnografie begann etwa zeitgleich mit der Tätigkeit des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags. Honi soit que ...--Fachwart (Diskussion) 00:20, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Richtig. Er rückte den Ämtern immer mehr auf die Pelle - ganz im Gegensatz zum Vorsitzenden Richter Manfred Götzl im NSU-Prozesses, der die Anträge der Nebenkläger auf Untersuchung der Rolle der Ämter immer abwies. Ist es richtig, dass ihm jedwedes Material unbemerkt auf seinen Bundestagsrechner geschoben werden konnte? Kann es um den Abschuss des unliebsamen Vorsitzenden gegangen sein und nicht um die Aufklärung einer Straftat?--Güwy (Diskussion) 21:17, 10. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Weitere geplante Gesetzesverschärfung(en)

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Mindestens eine Gesetzesverschärfung, die im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre (in dem Fall von Heiko Maas) geplant war, wird im Artikel noch nicht erwähnt: [3] --MrBurns (Diskussion) 21:40, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Keine eidesstattliche Versicherung?

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Auch wenn sich der Mythos hartnäckig hält, dass man eidesstattliche Versicherungen gegenüber Privatleuten wie z.B. Journalisten abgeben könne, so ist dieses nicht möglich, sondern nur gegenüber Behörden und Gerichten. Darum habe ich den Abschnitt Bundestagsuntersuchungsausschuss entsprechend geändert: Edathy hat gegenüber Stern-Reportern keine eidesstattliche Versicherung abgeben können. --89.15.238.148 21:18, 13. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Eidesstattliche Versicherungen kann man gegenüber jedermann abgeben. Nur haben sie nicht die strafrechtliche Folge des § 156 StGB ("Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde ..."). Wiedergegeben ist völlig zutreffend die Berichterstattung des Stern "Die "Stern"-Reporter, ... fordern, dass er seine Behauptungen an Eides Statt untermauert. Edathy tut es."
Eine nicht gegenüber einer zuständigen Behörde abgegebene Erklärung ist keine eidesstattliche Versicherung im Rechtssinne bzw. hat keine rechtliche Relevanz. Zitat aus Versicherung an Eides statt, Einleitung: „Andere als eidesstattlich bezeichnete [Hervorhebung durch mich] Versicherungen oder Erklärungen – wie im politischen Raum gegenüber Medien – haben keine besondere rechtliche Relevanz.“ Wenn man Privatleuten gegenüber „eidesstattliche Versicherungen“ abgibt, dann könnte man genauso gut auch theatralisch sagen „ich schwöre beim Augenlicht meiner Kinder“ oder so. – Gleiche Bedeutung bzw. Bedeutungslosigkeit.
Die Stern-Berichterstattung ist zutreffend wiedergegeben, aber welche enzyklopädische Relevanz hat diese Information? Sollte nicht besser auf diese Textpassage im WP-Artikel verzichtet werden, da ohne Wert? Außerdem wird damit indirekt dem weit verbreiteten Irrtum Vorschub geleistet, man könne auch gegenüber Privatleuten „richtige“ eidesstattliche Versicherungen abgeben. --89.15.239.246 01:14, 25. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Das Motiv für die Warnung

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Edathy wurde gewarnt, das war ja schnell das Kernthema dieser Affäre. Nur, wozu? Beweise gegen Edathy lagen ja vor, sein Rücktritt nur eine Frage der Zeit, und Michael Hartmann et. al. gerieten danach nur selbst in die Bredouille. Warum also das ganze?--Antemister (Diskussion) 14:00, 10. Mai 2020 (CEST)Beantworten