Diskussion:Eigenkapitalersetzendes Darlehen
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Prockey in Abschnitt Artikel bezieht sich tlw. nur auf Deutschland, ohne darauf hinzuweisen
Dieser Artikel präsentiert weder die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Materie, insbesondere durch die kasuistische Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, noch die gegenwärtige Rechtssituation der Thematik in annähernd lexikalisch akzeptabler Form. Diesen Artikel können weder Laien noch Fachleute wirklich verstehen. Gruß-- Wowo2008 00:32, 10. Jan. 2009 (CET)
Artikel bezieht sich tlw. nur auf Deutschland, ohne darauf hinzuweisen
[Quelltext bearbeiten]Absätze, welche sich auf die BRD beziehen, sollten sich gleich anfangs auf diese Nation beziehen. Bei dem Artikel bekommt man tlw. das Gefühl die ganze Welt besteht aus Deutschland. Dies ist die deutschsprachige Wikipedia, nicht die deutsche Wikipedia.--Prockey (Diskussion) 23:12, 7. Okt. 2014 (CEST)