Diskussion:Einlage

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Romwriter in Abschnitt Finanzwesen
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Finanzwesen

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Zu Unterpunkt 8: Der Begriff "Finanzwesen" ist juristisch ungenau. Vielmehr geht es bei Einlagen stets um Beiträge eines Gesellschafters, etwa eines Aktionärs als Beteiligung an einer Gesellschaft.

--Awriedt 09:01, 15. Aug 2005 (CEST)

erledigt --[Rw] !? 10:00, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten