Diskussion:Einliegerwohnung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Blaua in Abschnitt Eighties
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Der Artikel gibt nur einige wenige, in erster Linie steuerrechtliche Gesichtspunkte an. Es gehörten aber auch baurechtliche und historische Informationen dazu, z.B. was Einlieger sind, nach denen die Wohnung benannt ist. Mami 20:30, 16. Jan 2006 (CET)

Na dann mach mal. --Anton-Josef 10:14, 17. Jan 2006 (CET)

Eighties

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Die Einliegerwohnung ist ein Phänomen der 80er!

Ha ha! Der war gut.--Blaua (Diskussion) 07:52, 18. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise

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Der einzigste Einzelnachweis führt nicht zum Ziel.

Evtl. kann dieser Link benutzt werden: https://www.jurion.de/Gesetze/II_WoBauG/11 (nicht signierter Beitrag von 79.198.242.49 (Diskussion) 15:27, 29. Mär. 2016 (CEST))Beantworten

Bild

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  • Das Bild verdeutlicht leider nichts! Es könnte durch ein x-beliebiges anderes Bild eines Hauses ersetzt werden und würde keinerlei Aussage verlieren. Es ist in keinster Weise erkennbar, dass es sich hierbei um ein Haus mit separiertem Wohnraum handelt. Mein Vorschlag : Das Bild ersetzen. MfG Animal* --217.230.143.98 13:11, 15. Nov. 2016 (CET)Beantworten