Diskussion:Einrede

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Hajo-Muc in Abschnitt Unrichtig
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Autosuggestion

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Autosuggestion = auch Einrede (z.B. der Benediktiner...)--87.139.48.31 15:12, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hat aber nichts mit dem Lemma zu tun. Zum wiederholten Mal: Beschäftige Dich BITTE ENDLICH mit dem Begriffkonzept, damit andere nicht immer wieder Deinen Unfug aufräumen müssen!!!--84.158.119.149 21:56, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Unrichtig

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Der Unterschied zwischen Einwendung und Einrede (im engeren Sinn) hat mit materiellem und Prozessrecht nichts zu tun. Beide können materiell- wie prozessrechtlich sein. Einwendungen sind von Amts wegen zu berücksichtigen, Einreden nur dann, wenn sich der Begünstigte darauf beruft. --Hajo-Muc (Diskussion) 01:50, 14. Feb. 2024 (CET)Beantworten