Diskussion:Entführung von Bert Nussbaumer

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Caveb in Abschnitt Österreichischer Staatsbürger
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Unklarer Zusammenhang

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Das Staatsoberhaupt wies in dem Schreiben auf die guten Beziehungen der beiden Staaten hin und bat um die größtmögliche Unterstützung.[15] Das Außenministerium in Wien wollte die Vorwürfe nicht kommentieren, lobte jedoch am 31. Juli 2007 die Zusammenarbeit mit der Firma. Österreich spricht mit Irak. Was ist daran verwerflich und warum ist das ein Vorwurf? Und wo passt hier die Firma rein?--Blah 17:08, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Illegal?

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Man verzeihe mir mein juristisches Laientum, jedoch ist mir auch nach Lektüre der referenzierten Gesetzespassage (BGBl. Nr. 527/1982 Art. 43 Abs. 1) nicht klar, inwiefern das Engagement bei dieser "Sicherheitsfirma" illegal ist. --Vheissu 19:30, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Ist nicht illegal. Da liegt ein bestimmt Fehler vor. Kannst korrigieren, wenn du möchtest. Ich editiere nur Sachen, die ich persönlich vertreten kann. --Fellatiologe 19:46, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten
Das Problem ist eher das "Militärfirma" als das "Sicherheitsfirma". Ich zitiere mal aus Söldner: Gefangene Söldner sind dem Kriegsrecht nach daher als gewöhnliche Zivilisten zu behandeln, die illegalerweise an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen haben. Ist er ein Söldner -> ist er kein Kombattant -> handelt er illegal.--Blah 20:36, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten
Allerdings setzt der Status als Söldner eine Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt voraus. Im Falle von Nussbaumer ist ein eindeutiges Urteil diesbezüglich schwierig. Generell operieren private militärische Unternehmen meist in einem Graubereich zwischen Sicherheitsdiensten und klassischem Söldnertum, sh. auch Private Sicherheits- und Militärfirma:
"Die Mitarbeiter der neueren privaten Militärfirmen entsprechen weder dem klassischen Bild des Söldners als angeheuertem Ausländer, den Gewinnstreben antreibt, noch dem des typischen unbewaffneten Zivilisten. Ihre völkerrechtliche Einordnung nach den Zusatzprotokollen zur Genfer Konvention, besonders ihr Kombattantenstatus, ist daher strittig. Auch die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Konvention gegen die Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern ist nur begrenzt auf diese Firmen anwendbar. Sie geht von einer Unterscheidung aus, die auf der einen Seite den guten freiwilligen Kämpfer kennt, der für seine Sache kämpft, und auf der anderen Seite den unehrenhaften Söldner, der aus materiellen Gründen kämpft. Beide Typisierungen treffen auf die Angestellten dieser Firmen kaum zu, so dass aus völkerrechtlicher Sicht Regulierungslücken bestehen."
Anbetracht der offenbar nicht vorhandenen Eindeutigkeit bzgl. der behaupteten Illegalität der Nussbaumer’schen Tätigkeit habe ich es mir erlaubt, betreffende Passage zu löschen. --Vheissu 21:02, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe für das löschen des Artikels gestimmt, traurigen Herzens. Aber wenn man sich die Situation genau überlegt, hat Nussbaumer keine Berechtigung für seinen eigenen Artikel. --Parteibonze 20:47, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Ich finde, man sollte den Artikel stehen lassen: B. Nussbaumer war auf der Suche nach Anerkennung - sowohl durch Kriegsruhm als auch durch Geld. Somit gebührt ihm ein zweifelhafter Nachruhm als Mahnmal für all jene, die es ihm gleichtun wollen. Wenn dieser Artikel auch nur einen Söldner-Aspiranten zum Nachdenken anregt, hat er seinen Zweck erfüllt. --nicht registrierter Benutzer, 1. April 08(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.78.117.137 (DiskussionBeiträge) 1:57, 2. Apr 2008) Hubertl 10:39, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo? Sieht das hier aus wie die Löschdiskussion?!--Blah 07:13, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Bla

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Bert Nussbaumer is teil der Geschichte des Iraq Kieges und hat sehr wohl eine Brechtigung auf eine eigene Seite. Er ist Quasi das beruehmteste opfer des krieges aus oesterreich. gruesse A.G (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 82.114.73.234 (DiskussionBeiträge) 2:36, 3. Apr 2008) Hubertl 10:38, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Was genau glaubst Du, lieber A.G., beeindruckt mich an deinem Kommentar ganz besonders? --Hubertl 10:38, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Würde ich auch gerne wissen... du hättest den Unsinn gerne gleich löschen können, anstatt ihn zu kommentieren...--Blah 11:54, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Na geh, sei doch nicht sooo streng, lb Blah :-) --Hubertl 12:27, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


Österreichischer Staatsbürger

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Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Vorheriges SuchergebnisStaatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG) StF: BGBl. Nr. 311/1985 (WV) Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates § 32. Die Staatsbürgerschaft verliert, wer freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt. § 27 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.

Nach diesem Gesetzestext der aktuell gültig ist. War es zu diesem Zeitpunkt kein Österreicher mehr. Er war im Dienster eines Outsourcers, und er im Dienste eines Staates. Also sollte das auch mal wo gesagt werden im Artikel. (nicht signierter Beitrag von Caveb (Diskussion | Beiträge) 16:48, 6. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten