Diskussion:Erziehungsberechtigter (Deutschland)
Hier wird leider gar nicht erwähnt, dass auch Geschwister, Tanten, Großeltern und auch andere außenstehende Menschen Erziehungsberechtigt sein können. Was im Text steht, beschreibt eher das Personensorgerecht. Zwischen den Personen, die das Personensorgerecht haben, und den Erziehungsberechtigten besteht aber ein Unterschied. So können die Eltern jmd. zum Erziehungsberechtigten ernennen. Das ist z. B. der Fall, wenn das Kind auf eine Jugendfreizeit geht, dann sind die Betreuer erziehungsberechtigt, aber haben nicht das Sorgerecht. -- Janno 18:56, 18. Okt 2005 (CEST)
- Ich befürchte, Du verwechselt etwas: Eine Aufsicht hat zu keinem Zeitpunkt ein eigenes Recht, das Kind zu erziehen, sondern lediglich vorübergehend den Auftrag...
- Ansonsten ist das Ganze mitunter noch etwas komplizierter: Bei einem Pflegekind kann das allgemeine Sorge- und Erziehungsrecht bei den leibl. Eltern liegen, das davon abgetrennte Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt und das unmittelbare Erziehungsrecht bei den Pflegeeltern. Dabei entscheiden die Pflegeeltern über die täglichen Dinge (auch über den Babysitter ;-)), die Grundzüge (z.B. Religion, Schule) werden von den leibl. Eltern entschieden, der Aufenthalt vom JA. ;-) --NB > + 22:58, 18. Okt 2005 (CEST)
- Agree. Ich finde, wenn ich mir den Eintrag Sorgerecht und Erziehungsrecht durchlese, dann wird für mich der Unterschied nicht sehr deutlich. Das Erziehungsrecht ist zwar an das Sorgerecht gekoppelt, kann aber von anderen designierten Personen ausgeübt werden. -- Janno 08:18, 30. Okt 2005 (CET)
Warum steht im Artikel Erziehungsberechtigte sind nichtelterliche Personen? Eltern können doch auch Erziehungsberechtigte sein. (nicht signierter Beitrag von 91.4.86.162 (Diskussion) 00:42, 1. Okt. 2010 (CEST))
- Richtig! Das ist ein Fehler im Artikel. Beispiel: Das BayEUG spricht nur von Erziehungsberechtigten und nie von Eltern. Das Erziehungsrecht können zwar auch "nicht-Eltern" haben, aber eben auch die Eltern. Eltern sind in der Regel die Erziehungsberechtigten und nur in Ausnahmen ist es jemand anderes! Sollte man verbessern. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.202 (Diskussion) 22:24, 1. Mai 2014 (CEST))
URV-version gelöscht, rest wiederhergestellt
[Quelltext bearbeiten]* 16:54, 25. Okt 2005 . . Bubo bubo (Abschnitt "DDR" aus Zustimmung der Erziehungsberechtigten übernommen und etwas überarbeitet; Weblinks als nicht weiterführend entf.)
---poupou l'quourouce 22:52, 20. Dez 2005 (CET)
question
[Quelltext bearbeiten]Elterliche Gewalt means ko:친권
Erziehungsberechtigter also means ko:친권
how to solve it? :( -- WonRyong 17:41, 27. Nov. 2008 (CET)