Diskussion:Explosionsschutzprodukteverordnung

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Cactus26
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Folgenden Kommentar von 212.64.224.241 vom 15. Okt. 2007 aus Artikel auf Disk. ausgelagert:--Cactus26 09:44, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Achtung EXplosionsschutzverordnung scheint nicht ok zu sein. §4 (3) letzter Satz. "Komponenten an denen eine CE Kennzeichnung angebracht ist, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden" ist offensichtlich falsch und verstößt gegen 94/9/EC.