Diskussion:Föderalismusreform

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Nicolai P. in Abschnitt BKL?
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Anzahl Bundesländer - Finanzausgleich unter den Bundesländern - "Föderalismusreform III"

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Gehört zu dieser Reform auch das Thema, die Anzahl der Bundesländer zu reduzieren?

Nein. Es ist eine "Föderalismusreform II" geplant, die die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern betreffen soll und die möglicherweise dieses Ergebnis haben kann.

Ja, es war während der Reformarbeit im Gespräch die Zahl der Bundesländer zu überdenken, es stellte sich aber schnell heraus, dass sich das zum damaligen Zeitpunkt nicht realisieren lies.

Dies ist die "Föderalismusreform III", vgl. den Zeit5-Artikel in den Weblinks --89.53.50.156 14:04, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Dazu zudem noch http://www.das-parlament.de/2009/53/Titelseite/28209365.html --84.142.160.206 11:12, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Politische Wertung im Artikel

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Meiner Ansicht nach wird in diesem Artikel etwas zu sehr gewertet. In der Literaturliste wären deshalb auch einige kritischere Autoren wünschenswert.


Das sehe ich genauso! Darüber hinaus erscheint mir der Satz: „Im Gegenzug für diesen Verzicht der Länder auf Mitwirkung im nationalen Gesetzgebungsverfahren sollen sie künftig die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für (…) erhalten.“ politisch motiviert zu sein, denn er gibt zum einen eine Halbwahrheit wieder (siehe Punkt Gesetzgebungskompetenz) und vermittelt beim Leser den Eindruck, dass die Länder frühere Kompetenzen im Artikel 84 (Art.) des Grundgesetzes (GG.) verloren hätten. Dabei haben die Länder aber durch die Änderung des Art. 84 GG. Gesetzgebungskompetenz hinzu gewonnen.(vgl. Beck-Texte GG. 19 Auflage mit http://dejure.org/gesetze/GG/84.html) Darüber hinaus vermittelt er das Gefühl die Länder hätten ein Anrecht auf Entschädigung, den ich nicht nachvollziehen kann.
Die Bedeutung der von der Großen Koalition geschaffenen Föderalismusreform für die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik kommt nicht zur Geltung geschweige denn die politischen Motivationen für die Änderungen am GG. Das die Verlagerung der legislativen Gewalt weg von der zweiten Kammer des Parlaments hin zu den Landeshoheiten Verfassungsbedenklich sein könnte wurde nicht erkannt.
Dies will ich mit dem folgenden Zitat belegen, mit dem auch der Artikel wie eine Mahnung an uns Bürger endet:
„Kritiker der föderalistischen Seite bemängeln, dass der Bund in manchen Bereichen nicht bereit ist, substantielle Kompetenzen an die Länder abzutreten. So sei es kaum verständlich, dass z. B. das Jagdrecht (bisher Bundeskompetenz der Rahmengesetzgebung) in die konkurrierende Gesetzgebung verschoben worden ist, statt dass die Landesgesetzgebung vollständig darüber befinden könnte.
Ein zentraler Kritikpunkt ist schließlich, dass die bisherige gegenseitige Behinderung von Bund und Ländern auch durch das geänderte Grundgesetz nicht aufgehoben wird: Die Landespolitiker können weiterhin via Bundesrat über Bundesrecht entscheiden, und die Bundespolitik überlässt den Ländern weiterhin nicht genügend umfangreiche Gesetzgebungskompetenzen, mit denen diese einerseits eine echte Gestaltungsfreiheit erhielten und andererseits in eine Konkurrenz um die besten Lösungen treten könnten.“
Da hier wie auch im Rest des Artikels mehr Wert auf die Selbstbestimmung der Länder gelegt wird anstatt dieses Recht der Länder gegen die Verpflichtung des Bundes abzuwägen eine Bundesstaatliche Grundlage des Gemeinwohls zu schaffen, unterstell ich daher der gegenwärtigen Argumentation des Artikels politische Motive, die vielleicht vielmehr der Meinungsmache der Großen Koalition geschuldet ist, als den politischen Motives des Autors selbst.
--87.123.175.33 09:49, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es wäre sinnvoller vom Autor gewesen, am Anfang dieses Artikels eine Zusammenfassung über die grundsätzlichen Inhalte dieser Reform (der wohl wichtigsten zur Zeit) zu verfassen. Diese idiotische Auflistung der alten und neuen Paragraphen ist vollkommener Schrott.

Seh ich genauso, was soll man mit einer Auflistung verschiedener Normen des Grundgesetztes anfangen?

Ich denke der Kern der Föderalismusrefform ist in keiner Weise heraus gearbeitet. Eine unreflektierte Widergabe der neuen Artikel bringt keinen Mehrwert für den Leser. Was zum Beispiel hat schon der erste Punkt, die Streichung des § über die Farben der Bundesflagge für eine Bedeutung für die Föderalismusreform? Ich war ja hier um mich zu informieren, aber ich denke die Hauptmerkmale hab ich schon jetzt mitbekommen, und die Flagge gehörte nicht dazu.

Der Artikel ist Kappes; er kann so nicht stehen bleiben. Habe einen Weblink mit detaillierten Infos eingefügt; der Beitrag von Rainer Holtschneider kann auch als Beispiel für eine gute Zusammenfassung des Wichtigsten dienen, denke ich. - 84.146.219.194 14:35, 10. Mär 2006 (CET)
Der Artikel ist in seiner jetzigen Form mal gut so; natürlich muß er wöchentlich aktualisiert werden (Sitzungstagesordnung des Bundestages muß dann evaluiert und eingepflegt werden.). Ist die Reform erst mal durch, dann ist der Artikel nur noch von historischer Bedeutung. Aktualität geht ausnahmsweise hier einmal vor Informationstiefe.

Föderalismuskommission

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Es gab früher die Weiterleitung auf Föderalismuskommission; möglicherweise sollten die Beiträge inhaltlich abgestimmt werden! - 84.146.219.194 14:42, 10. Mär 2006 (CET)

Die Föderalismuskommission ist Geschichte. Es war vielmehr ein erster gescheiterter Anlauf. Der zweite Anlauf hat andere Inhalte als der erste, womit die Föderalismusreformansätze 2006 nichts mehr mit der Föderalismuskommission 2004 gemein haben.

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Neufassung des Artikels

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Neu gefasst: Vorgeschichte, Inhalt, Literatur. Kritik fehlt noch.--Q'Alex 13:06, 11. Mär 2006 (CET)

Kapitel Kritik ist nun auch da. Leider ist es bei Artikeln wie Kritik per se eine Objektivität unmöglich. Bitte dahingehend überarbeiten, daß die Subjektivität verschwindet (sog. "Zweifedernprinzip", d.h. daß nichtobjektivierbare Themen von mindestens zwei Federn verfaßt sein sollten)
Ein Eintrag über Kritik ist auch deswegen schwierig, weil das Ganze wieder ohne Entscheidungsmöglichkeit der Bevölkerung stattfindet und Alternativen auch nicht (öffentlich) besprochen werden. Zum Bespiel wäre eine Direktwahl der Abgeordneten im Bundesrat entsprechend der Lösung der gleichen Blockadeprobleme im US-Senat - auch ursprünglich eine Länderkammer - möglich gewesen. Man hätte das ganze System also einfach nach einem bewährten Vorbild demokratischer machen können. Da das aber offenbar noch nicht einmal zur Diskussion stand, haben wir keine Quellen und können diese Kritik nicht im Artikel einführen.
(Das ist wieder das bekannte Problem mit der neuen Quellenfixiertheit der Wikipedia, denn man kann nur noch "A sagt, B sagt" berücksichtigen. Richtig kann das auch nicht sein.)
Wie auch immer. Vielleicht könnte man sich mit den Folgen behelfen - zum Beispiel daß der Bundestag erheblich an Macht gewinnt im Vergleich zum Bundesrat und dadurch die Zweiteilung des Parlaments nur noch Ansätzen vorhanden ist, daß sich Deutschland also hin zu einem Einkammer-System wie in Israel entwickelt. Das halte ich für eine ziemlich objektive Beschreibung der Vorgänge, die durchaus hier Platz hätte. --194.97.164.145 13:07, 20. Jun 2006 (CEST)
Es geht im Abschnitt "Kritik" nicht darum, was hier eine IP zusammenprophetiert, sondern was an Kritik nun mal in der politischen Öffentlichkeit da ist. Grüne, FDP und Teile der SPD nehmen da ja wahrlich kein Blatt vor den Mund.--Q'Alex QS - Mach mit! 19:14, 20. Jun 2006 (CEST)


Was ist der Sinn oder die Begründung dafür, dass Bildung Ländersache wird, warum wird das gemacht und wer wollte das? --62.134.88.12 02:02, 1. Jul 2006 (CEST)

Bildung war schon immer Ländersache. Jetzt wird sie nur komplett Ländersache.--Q'Alex QS - Mach mit! 11:00, 1. Jul 2006 (CEST)
Ja, mag ja sein. Aber warum, was ist der Sinn davon? --62.180.160.104 13:35, 1. Jul 2006 (CEST)
Auch aus dem Artikel hier geht das überhaupt nicht hervor. Und selbst in den Nachrichten wird nur gesagt, dass dies beschlossen wurde, aber nicht, warum. Welche Vorteile hat das denn nun? Oder ist das eine sehr komplizierte Frage, die ein einfacher Bürger nichtz verstehen muss? --62.180.160.104 13:38, 1. Jul 2006 (CEST)
Warum? Ganz einfach: Das war eine politische Entscheidung als das Grundgesetz erarbeitet wurde und ist jetzt eine politische Entscheidung als die FödRef ausgehandelt wurde.--Q'Alex QS - Mach mit! 14:48, 1. Jul 2006 (CEST)
Ja, natürlich ist es eine polit. Entscheidung, aber was verspricht man sich denn nun davon? Ich verstehe es immer noch nicht wirklich. Welchen Vorteil hat es, wenn es nun pro Bundesland jeweils eine Bildungspolitik gibt, inwiefern profitiert der Bürger davon, warum steigt dadurch das Bildungsniveau? Was war schlecht an der vorherigen Situation? Hat nicht jemand einen Link dazu? Oder kannst du es einfach direkt im Artikel noch etwas genauer erläutern, was man sich von der Reform verspricht? So was wird doch nicht verabschiedet, ohne es irgendwie zu begründen. --62.134.88.35 20:57, 3. Jul 2006 (CEST)
Man verspricht sich schnellere und transparentere Entscheidungsprozesse. Im Bildungspolitischen komplex war vorher "schlecht" im Sinne dieser Transparenz, dass Bund und Länder gemeinsam im Hochschulwesen Kompetenzen hatten, im Sinne der Ministerpräsidenten bzw. der Länder war "schlecht", dass sie sich vom bund in bestimmten Fragen reinreden lassen mussten, also forderten sie jetzt, das abzustellen und gaben im Gegenzug Rechte im bundesrat auf.--Q'Alex QS - Mach mit! 21:15, 3. Jul 2006 (CEST)
Die berühmten "Unionsministerpräsidenten"? Aber danke für die Erläuterung. --62.134.88.131 13:32, 5. Jul 2006 (CEST)
Du kannst mir glauben, dass auch die SPD-MPs sich nicht unbedingt mit Händen und Füßen gegen die neuen Kompetenzen gesträubt haben ;-) --Q'Alex QS - Mach mit! 17:39, 5. Jul 2006 (CEST)

Noch einmal zu der/dem "Unwissenden": Natürlich geht es auch hier, wie überall im Leben, um Geld - in diesem Fall auch um Macht (was in der Politik häufig identisch ist). Bisher richtete sich die Besoldung der (Landes-)Beamten nach der Bundesbesoldungsordnung. Die Länder hatten keinen Einfluß auf die Alimentierung; die Höhe war den Besoldungsgruppen nach vorgegeben. Es ist vorherzusehen, daß sich die (finanzschwachen und überschuldeten - aber nicht nur -) Länder in der Kürzung der Beamtengehälter und -pensionen gegenseitig übertreffen werden. Dazu sind bekanntlich keine Tarifverhandlungen notwendig. Die bisher auf Bundesebene agierenden Gewerkschaften und Berufsvertretungen werden ebenfalls auf Landesebene zersplittert. Bei 16 verschiedenen Verhandlungspartnern und ohne das Streikdruckmittel werden die entsprechenden Kürzungsmaßnahmen auch noch das Wohlwollen der - allgemeinen - Bevölkerung genießen. Balou : 06.07.2006, 00.10 h

Das käme mir aber absurd vor, dass die Bildung insgesamt zerstückelt und nach MP-Partei-Gusto gestaltet wird, wegen Tarifstreits und mehr Kompetenzen für die MPs. Scheint aber tatsächlich so zu sein. Ich dachte, in der Bildungspolitik ginge es um BILDUNG, und um die Bürger/Menschen, die zunächst mal möglichst gut ausgebildet sein sollen und sich an einem (!) Standard messen lassen können. Deutschland hat bei PISA schlecht abgeschnitten, das Urteil von Vernor Munoz war, lässt man die Diplomatie mal weg, eigentlich erbärmlich, und explizit kritisierte der UN-Bildungsbeauftragte den Föderalismus in der Bildungspolitik in Deutschland - den aber jetzt konsequent weiter ausgebaut wird! Währenddessen sollen die Bundesländer Studiengebühren einführen, und überlassen ihrerseits die "Entscheidung" darüber (als wenns eine wär, sobald genug damit anfangen...) den einzelnen Hochschulen. Und Frau von der Leyen möchte lieber gerne Eliten und Frühkinder fördern und die gute Hauptschule will sie auch behalten, weil sie sich ja "bewährt" hat. Wissensgesellschaft? Nein, ein einziger Irrsinn, das alles, in meinen Augen ohne Konzept und ohne Verstand, und nicht im Interesse des Bürgers, sondern im Interesse der, hauptsächlich, Unionsministerprsäidenten, denn wie ich selber noch recherchiert habe, war die SPD - ursprünglich! - eigentlich dagegen, macht jetzt aber wieder einen "Kompromiss". --62.134.88.163 12:40, 6. Jul 2006 (CEST)

Das Thema Bildung ist Sache der Länder, weil Bildung im weiteren Sinne zu Kultur gehört. Und Kulturfragen sind eine ureigene Landessache. So argurmentieren jedenfalls die Landespolitiker.

Punkt Gesetzgebungskompetenz

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Es ist juristisch nicht korrekt zu sagen, dass die Länder in einem Bereich die "ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz" haben. Die Länder haben gem. Art. 30 und 70 GG die Gesetzgebungskompetenz (Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder), es sei denn dem Bund wird durch das GG eine Gesetzgebungskompetenz zugewiesen. Der Begriff "ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz" lässt sich NUR im Zusammenhang mit dem Bund verwenden (vgl. Art 73 GG!). Besser wäre es zu sagen, dass durch die Änderung nun die Länder die Gesetzgebungskompetenz (in den vom Autor korrekt genannten Bereichen) haben. von Benutzer:. 84.63.111.176

Ich bin kein Jurist. Forme du doch bitte das so um, dass es passt!--Q'Alex QS - Mach mit! 19:26, 6. Jul 2006 (CEST)


Tag der Verkündung

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An dem Freitag, an dem das Gesetz durch den Bundesrat gegangen ist, wird es von der Bundesregierung (Fachminister + Kanzler) gegengezeichnet und am nächsten Tag dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung übergeben. Die sog. "Ausfertigung" dauert etwa zwei Wochen. Der Tag der Verkündung ist der Freitag, der dem Tag der Ausfertigung folgt, also maximal (2+1)*7 Tage=21 nach passieren des Bundesrates. Nach meiner Rechnung komme ich auf den Schätzwert 28. Juli 2006. Wie hier jemand auf den 01.01.2007 kommt, verwundert mich sehr. Zwei Wochen sind schon eine extrem lange Zeit zum Abstempeln eines Formulares. Sechs Monate wäre Obstruktion: Dies bedeutet, daß solch ein Zeitrahmen üblich ist, wenn der Bundespräsident die Ausfertigung verweigert und die Bundesregierung zusammen mit dem Bundesrat eine Bundespräsidentenanklage vor dem Bundesverfassungsgericht vornimmt. Da so etwas noch nie vorgekommen ist, würde ich dies nicht als Regelfall publizieren. Wenn Ihr schon ein Datum wollt dann wäre besser am sog. "Tag der Verkündung"(vorr. Anfang August) --Leptokurtosis999 20:40, 13. Jul 2006 (CEST)

Teile des FöderalismusreformBEGLEITgesetzes treten erst am 1.1.07 in Kraft. Das ist vermutlich der Grund, weshalb in allen großen Tageszeitungen fälschlicherweise dieses Datum für das in Kraft treten der Grundgesetzänderung angegeben wurde. Danach haben wieder alle voneinander abgeschrieben. Dank an Leptokurtosis999 für die Verbesserung. SKN (ohne Anmeldung)

Tag "Neuigkeiten entfernen?

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Die Föderalismusreform ist durch. Bis auf den "Tag der Verkündung", auf den Wetten abgeschlossen werden, gibt es nichts aber auch gar nichts, was noch aktualisiert werden könnte. Der Artikel kann vielmehr nur noch Qualitätsverbessert werden.

Somit plädiere ich dafür den Tag Neuigkeiten

schnellstmöglich zu entfernen. Er ist vielmehr ein Anachronismus. --84.177.113.208 23:34, 13. Jul 2006 (CEST)

Zusammenfügung von "Inneres" und "Berlin"

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Der Punkt "Berlin" wurde weitestgehend schon vom Punkt "Inneres" abgehandelt. Daher habe ich um die Struktur und Einteilung zu verinheitlichen die fehlenden Punkte in den Punkt "Inneres" eingefügt.

Anzahl verweigerter Ja-Stimmen aus der Koalition

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Ich habe die Anzahl der verweigerten Ja-Stimmen aus der Koalition korrigiert. Bei 428 Ja-Stimmen und 448 Sitzen der großen Koalition haben mindestens 20 Abgeordnete der Regierungsparteien die Zustimmung verweigert. Nicht mindestens 40 wie ürsprunglich im Artikel behauptet!

--Jan

Konkurrierende Gesetzgebung

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Was ist mit konkurrierender Gesetzgebung gemeint? Bisher dachte ich das bedeutet das jedes Bundesland in bestimmten Bereichen eigene Gesetzte erlassen kann, in konkurenz mit den anderen Bundesländern. Aber dann ist folgende Textstelle fragwürdig:

Nun sind einzelne Bereiche des Umweltrechts der Abweichungsgesetzgebung ("konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder"), andere der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet.

Wenn es eine konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungsrecht gibt, muss es auch eine ohne Abweichungsrecht geben. Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe wäre folgende Alternative klarer und eindeutiger:

Für alle Bereiche des Umweltrechts gilt konkurrierende Gesetzgebung der Länder untereinander. In bestimmten Bereichen jedoch dürfen Länder auch dann Gesetze verabschieden, wenn diese von bereits existierenden Gesetzen des Bundes abweichen (konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder).

--145.254.249.58 16:12, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Konkurrierende Gesetzgebung--Q'Alex QS - Mach mit! 18:38, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ja das ist in der Bundesrepublik ohne Abweichungsrecht schon schwer zu verstehen. Nach Art. 70 Satz 1 haben die LÄNDER das ausschließliche Recht der Gesetzgebung sofern nicht das Grundgesetz dem Bund die Gesetzgebungsbefugnis verleiht.
Satz 2 teilt dann die Gesetzgebungsbefugnisse die im folgenden dem Bund verliehen werden sollen nochmals in konkurrierende und ausschließliche Gesetzgebung auf.
In der ausschließlichen Gesetzgebung hat nur der Bund das Recht Gesetze zu erlassen in der konkurrierenden Gesetzgebung dürfen auch die Länder Gesetze erlassen, die dann durch den Verfassungsrechtlichen Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31) nichtig werden sobald der Bund von seinen Recht Gebrauch macht Gesetze zu erlassen.
Durch die Rahmengesetzgebung und der Zustimmungspflicht des Bundesrates werden den Ländern jedoch vielseitige Möglichkeiten gegeben, den föderalistische Abspeckt unserer Republik zu demonstrier.
Durch den „Trick“ mit dem Abweichungsrecht kommt noch ein Weiterer hinzu, der darüber hinaus nicht mit Art. 31 – Bundesrecht bricht Landesrecht – logisch vereinbar ist.
Seit der Föderalismusreform gibt es deshalb Folgende Gesetzesarten in der BRD:
Ausschliche Bundesgesetze MIT Ausnahmeregellung OHNE Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Ausschließliche Bundesgesetze MIT Ausnahmeregellung MIT Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Ausschließliche Bundesgesetze OHNE Ausnahmeregellung MIT Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Ausschließliche Bundesgesetze OHNE Ausnahmeregellung OHNE Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die der Rahmengesetzgeung unterliegen MIT Ausnahmeregellung OHNE Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die der Rahmengesetzgeung unterliegen MIT Ausnahmeregellung MIT Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die der Rahmengesetzgeung unterliegen OHNE Ausnahmeregellung MIT Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die der Rahmengesetzgeung unterliegen OHNE Ausnahmeregellung OHNE Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die NICHT der Rahmengesetzgeung unterliegen MIT Ausnahmeregellung OHNE Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die NICHT der Rahmengesetzgeung unterliegen MIT Ausnahmeregellung MIT Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die NICHT der Rahmengesetzgeung unterliegen OHNE Ausnahmeregellung MIT Zustimmungspflicht des Bundesrates,
Konkurrierende Bundesgesetze die NICHT der Rahmengesetzgeung unterliegen OHNE Ausnahmeregellung OHNE Zustimmungspflicht des Bundesrates,
sowie die jeweiligen Landesgesetze

--87.123.158.8 08:29, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Mit der Föderalismusreform I wurde die Rahmengesetzgebung abgeschafft. Die Gesetzesmaterie, die ursprünglich Bestandteil der Rahmengesetzgebung war (z.B. Beamtenrecht, Hochschulbau, Naturschutz) wurde zur konkurrierenden Gesetzgebungsmaterie hinzugefügt, jedoch in drei Arten ausdifferenziert: Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz -unter Anwendung der Bedürfnisklausel (seit dem Juniorprofessururteil sehr strikt vom BVerfG ausgelegt) -ohne Anwendung der Bedürfnisklausel (was einen Ausnahmefall darstellt) -mit Abweichungsrecht

130.83.244.129 23:17, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Keine Belege/Quellen für erwähnte "Kritiker"

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"Kritiker der föderalistischen Seite bemängeln, dass der Bund... So sei es kaum verständlich, dass z.B. das Jagdrecht..."

Wer sind diese "Kritiker"? Ohne eine Quelle drängt sich der Verdacht auf, der Artikelschreiber habe uns hier unzulässigerweise seine eigene Position zur F-Reform unterschoben.

Das sollte DRINGEND geändert werden. Oder der Absatz wird komplett gestrichen.

Shoshone 23:24, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

"Da die wichtigsten Gesetzesvorhaben auch weiterhin der Zustimmung des Bundesrats bedürfen..." Welche Gesetzesvorhaben sind denn mit "den wichtigsten" gemeint? Finde hierzu leider keine brauchbaren Quellen. De facto hat der Bundesrat nun ja keine absolutes Veto mehr bei Gesetzen, die Verwaltungsvorschriften für die Art der Gesetzesausführung für die Länder enthalten. Da dieses Gesetze häufig blockiert wurden waren sie in den letzte Jahren häufig der Grund für die "Blockadepolitik"..oder liege ich jetzt völlig falsch!? (sw, unangemeldet)

Kapitel Föderalismusreform-II in extra Artikel auslagern

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Ich plädiere dafür, das Kapitel Föderalismusreform-II in einen extra Artikel auszulagern. BEGRÜNDUNG: Dieses Kapitel ist brandaktuell, während die Föderalismusreform-I längst Geschichte ist, d.h. die Landtage der 16 Bundesländer haben längst auf die neue Verfassungslage reagiert und entweder beschlossen, eine eigene Relung zum Heimrecht, Strafvollzugsrecht und Ladenschlußrecht zu fassen oder beschlossen, daß alles beim alten bleibt. Der Taf Neuigkeiten ist für die Föderalismusreform-I natürlich unangebracht, während dieser für die Föderalismusreform-II sehr sinnvoll wäre.


Ich würde auch dafür plädieren, die Föderalismusreform II in einem eigenen Artikel darzustellen, zumal es sich um eine neue Entwicklung handelt. Martinvoll 22:02, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten


Die Zusammensetzung der Föderalismuskommission 2 sollte meiner Ansicht nach überarbeitet werden. So ist beispielsweise nicht von Vetretern der Fraktion Die Linke die Rede. In dem Wikipediaartikel zur Föderalismuskommission 2 ist eine detaillierte Auflistung der Teilnehmer zu finden. Dort liest es sich wie folgt:

"Die Föderalismuskommission II hat 32 stimmberechtigte Mitglieder, jeweils 16 Mitglieder des Bundestags (6 SPD-Abgeordnete, 6 CDU, 2 FDP, 1 Grüne, 1 Die Linke.PDS) und 16 Mitglieder des Bundesrats (Ministerpräsidenten bzw. Regierende Bürgermeister oder von ihnen beauftragte Ministerinnen oder Minister). Vorsitzende sind Dr. Peter Struck für den Bundestag und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger für den Bundesrat.

Weiterhin gehören der Kommission vier Vertreter der Landtage mit Antrags- und Rederecht (jedoch nicht stimmberechtigt) sowie drei Vertreter der Kommunalen Spitzenverbändean.

Insgesamt besteht die Kommission aus 36 Männern und 3 Frauen."

Wenn die Änderungen nicht übernommen werden sollten, plädiere ich auch für eine komplette Auslagerung der Föderalismusreform 2.

Beste Grüße Henning


Habe den Text zu Föderalismusreform II mal überarbeitet bzw. neu geschrieben; Abgleich mit Föderalismusrefom I und anschließend Föko-Kommisson wäre der nächste Schritt und dann könnte man die Föko-Komission nach meiner Meinung ganz streichen. Ramelow fehlt immer noch, muss natürlich ergänzt werden.

--Wollstonecraft 17:38, 2. Mär. 2010 (CET)--Wollstonecraft 17:38, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Auch ich plädiere für eine Auslagerung der Föderalismusreform II. In dieser Form ist der Artikel kaum hilfreich und lesbar. -- Apollo* 16:07, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe den Redundanztext aus FR II gelöscht, da er nichts mit der FR II sagt und bereits vollständig weiter oben vorkommt. Den derzeit verborgenen Text zur FR II habe ich erst mal verborgen gelassen, es sollte aber bald eine Entscheidung fallen (neuer Artikel oder unter Unterpunkt wie bisher). Im Effekt steht nämlich bisher gar nichts zur FR II in der Wikipedia - alles andere als das wäre besser. Karl Mauch 09:41, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Da in den letzten Monaten gar nichts am verborgenen Text zur FR II gearbeitet wurde, habe ich den Text in einen eigenen Artikel ausgelagert: Föderalismusreform II. Ich bin mir darüber im Klaren, dass der Text, wie er jetzt dort steht, vom Autor selbst als nur vorläufig und unzureichend bezeichnet und daher im Artikel FR I lediglich verborgen angelegt wurde. Das Thema ist aber so wichtig und die Meinungen hier in des Disk. zu einem eigenen Artikel FR II so eindeutig, dass ich diesen Schritt jetzt gemacht habe. Wenn der Artikel da ist, erhöht sich die Chance, dass Leute ihn bearbeiten und auf den aktuellen Stand bringen - dies ist auch dringend geboten. Wer sich mit der Materie besser auskennt, sollte entscheiden, ob man im Art. zur FR II einen Bearbeitungsbaustein setzt, um die Aufmerksamkeit auf die bestehenden Defizite lenken und zu Verbesserungen anzuregen. Karl Mauch 11:49, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

15. Finanzausgleich

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In der Föderalismusreform II soll der Finanzausgleich doch Teil der Reform sein! Unter "Finanzen" stehts im Artikel jedoch explizit andersherum!

Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6189710_REF1,00.html

Unter "Finanzen" heißt es: "Die gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern zur Haushaltsdisziplin wird festgelegt. In Fällen, in denen die Europäische Union Sanktionszahlungen gegen Deutschland verhängt, weil es gegen den Stabilitätspakt oder die Umsetzung von EU-Richtlinien verstoßen hat oder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, trägt der Bund 65 Prozent, die Bundesländer 35 Prozent der Strafe. Unter den Bundesländern werden ggf. 35 Prozent nach Einwohnern und 65 Prozent nach Verursachung verteilt (Art. 109 Abs. 5 GG)." Das ist doch Käse, oder? In Art. 109 Abs. 5 GG steht zumindest nichts vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sondern es sind offenbar Sanktionszahlungen des EuGH gemeint!


Finanzausgleich war nie Teil der Reform, dafür sind höchstens drei bis fünf Länder, denn 13 bis 11 Bundesländer bekommen Finanztransfers daraus (je nach Konjunktur).

--Wollstonecraft 17:42, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

an die autoren

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sofern ihr darüber wissen habt wäre etwas hintergrundwissen darüber sehr informativ. zum beispiel über die interessensgruppen dahinter. mir erscheint das derzeit so das eine gruppe die eigenstaatlichkeit der länder wieder stärken will, die ländern waren ja vor der bundesrepublik da und haben dann erst nach der gründung der BRD 1949 viele kompetenzen an die bundesrepublik angegeben. dieser zentralismus wurde in der nachkriegszeit durch einzelne politische entscheidungen nach und nach weiter verstärkt. die andere gruppe will diesen kurs weiterführen und sieht die länder nur als verwaltungskostenfressende überflüssige verwaltungseinheit die das "durchregieren" unnötig erschwert. aber ich hab mich damit auch noch nicht befast, finde nur das kann man aus der presse zwischen den zeilen herauslesen. also, bitte um hintergrundinfos :) auch rückblickend wird ja interessant sein nachzulesen wie es zu diesem oder jenem endergebnis der reform gekommen ist.

Die Motivation der "Zentralisten" ist weniger die Verteufelung von 16 Länderverwaltungen als die Betonung und Beibehaltung der Einheitlichkeit/Gleichwertigkeit(seit '94) der Lebensverhältnisse anstatt eines "neoliberal" bezeichneten Wettberwerbsföderalismus mit weniger Ausgleichszahlungen, und mehr Länderautonomie. Die Interessen sind hier sehr verzwackt, einerseits Parteipolitik, andererseits Länder gegen Bund, dann der Diskurs in Forschung und Publizistik, der in den letzten 20 jahren eher zugunsten eines Wettbewerbsföderalismus gekippt ist. Es ist leider nicht alles so einfach schwarz-weiß, gut gegen böße, die Wahrheit liegt oft irgendwo in der Mitte. 130.83.244.129 02:24, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Die Links auf das Bundesgesetzblatt haben nicht mehr funktioniert. Ich habe die aktuellen Links eingefügt. Bitte freischalten. (nicht signierter Beitrag von 91.55.4.111 (Diskussion) 15:56, 25. Jul 2010 (CEST))

Als völlig Sachfremder stoße ich mich an der den Autoren offenbar geläufigen Unterscheidung zwischen administrativer und dualer Verteilung der Zuständigkeiten. Das sagt mir nämlich gar nichts. Ich habe zwar ein überflüssiges Komma entfernt, aber meinem Verständnis hilft das auch nicht weiter. Kann da bitte mal jemand mit einem kleinen Nebensatz eingreifen? Thx in advance, --Thenardier (Diskussion) 09:11, 14. Aug. 2013 (CEST)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 06:00, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

BKL?

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Was ist das denn für eine merkwürdige Gliederung, bei der hinter dem Literaturverzeichnis und den Weblinks noch ein Textabschnitt zu Föderalismusreformen in anderen Ländern (New Federalism), ein "Siehe auch" und danach schließlich die Einzelnachweise kommen?

Wie wäre es, diesen Artikel nach Föderalismusreform I zu verschieben und hier eine BKL zu erstellen? --Nicolai P. (Disk.) 16:48, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten