Diskussion:Fachunternehmererklärung
Fachunternehmererklärung
[Quelltext bearbeiten]Die Fachunternehmererklärung wird meines Wissens und nach meiner Praxis und aller mir bekannten Vorgehensweisen von anderen Architekten und Firmen nach der Beauftragung und nach der Fertigstellung der Firmenleistung abgebeben. Nicht vorher, wie im Artikel beschrieben. Vor Auftragsvergabe wird die Tauglichkeit der Firmen auf andere - sehr verschiednene Weise - geprüft. --Wolframschott (Diskussion) 12:10, 21. Apr. 2015 (CEST)
Fachunternehmer /bescheinigung / erklärung
[Quelltext bearbeiten]Durch die Fachunternehmerbescheinigung weist eine an einer Ausschreibung teilnehmende Firma nach, daß sie die gemäß Ausschreibungstext erforderlichen Leistungen erbringen kann und dazu auch fachlich in der Lage sind. Diese ist vor Auftragsvergabe vorzulegen. Durch die Fachunternehmererklärung wird in der Regel mit Beendigung des Bauvorhabens durch das Fachunternehmen bescheinigt, welche Arbeiten an der Baustelle durchgeführt wurden und daß dabei alle das Gewerk betreffenden Vorschriften und Vorgaben eingehalten wurden. Je nach Anforderungen ( z.B. Brandschutzauflagen, Vorgaben aus der EneV etc. ) wird die Fachunternehmererklärung formlos oder nach konkreten Vorgaben ausgestellt.