Diskussion:Fluchtweg

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Safety Fan 2 in Abschnitt Änderung Quelle Bild "Fluchtweg nach rechts"
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Flucht und Rettungswege müssen jederzeit von innen ohne Hilfsmittel (Schlüssel) zu öffnen sein. So liest man es immer wieder. Aber wo steht es geschrieben, in welchen Gesetzen oder Verordnungen? Mir geht es in erster Linie um Wohnhäuser in denen Hauseingangstüren den ersten Fluchtweg bilden und die ab einer bestimmten Uhrzeit verschlossen sein "sollen". Was droht jemandem der einen Fluchtweg verschließt und daduch kommen Menschen zu Schaden? thiloweinreich@gmx.de

(falsch signierter Beitrag von 84.60.131.99 (Diskussion) 01:26, 8. Jun. 2005‎ (CEST))Beantworten

Hallo,
Wie Sie oben schon schrieben, dürfen Flucht-und Rettungswege nicht verschlossen sein. Dies steht in der Arbeitsstättenverordnung sowie in der EG Richtlinie 89/654/EWG Dies gilt für die Arbeit. Privat wird dies wohl nicht so streng geregelt. Ich denke, Sie sollten zuerst einen Fluchtweg genau definieren. Falls Sie die Eingangstüre meinen, lassen Sie doch einfach den Schlüssel innen stecken. Somit ist gewährleistet, dass die Türe (Eingangstüre, Fluchttüre?) auch jederzeit von innen geöffnet werden kann.
(nicht signierter Beitrag von 213.160.15.206 (Diskussion) 15:34, 15. Feb. 2006‎ (CET))Beantworten
Egal ob privat oder geschäftlich, Rettungswege ins Freie für jeden Aufenthaltsraum stehen in der Musterbauordnung von Deutschland.[1] Sie sind also Konsens aller Bundesländer und somit zweifellos auch außerhalb Deutschlands unabdingbar. Ihre Nutzung von Schlüsseln abhängig zu machen, ist widersinnig und fahrlässig. --84.157.225.93 23:21, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Unsinn! Die Musterbauordnung enthält nur Empfehlungen. Nichts darin ist verpflichtend! https://www.bauprofessor.de/musterbauordnung-mbo/ --77.8.80.99 08:12, 24. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Fluchtweg

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Wir wohnen in einem Drei-Parteien Haus. Im Erdgeschoß ist ein Brillengeschäft. Im 1.+2. Stock sind Mietwohnungen. Brillengeschäft sowie Wohnungen werden über einen gemeinsamen Gang aus begangen. Der gemeinsame Gang hat ein Rollgitter, welches nach Geschäftsschluß runtergelassen wird. Von Außen gibt es bei Stromausfall oder Motorschaden keinerlei Möglichkeit das Rollgitter hoch zu machen. Von Innen ist bei Brand das Rollgitter per Hand hochzukurbeln, was mindestens 15-20 Min. dauert. Vom Zugang an den Motor bzw. Schlüßel und Kurbel ganz zu schweigen. Als Mieter leben wir sehr in Sorge, denn wenn es brennt kommen wir hier nicht schnell genug raus. Es gibt doch sicher Gesetze das Fluchtwege nicht verschlossen sein dürfen. Wer kann uns da helfen?

(nicht signierter Beitrag von 84.160.69.16 (Diskussion) 17:10, 16. Jul. 2007‎ (CEST))Beantworten

Das ist so nicht erlaubt. Fragt mich jetzt nicht nach den genauen Paragrafen, aber diesen Zustand würde ich auf jedem Fall dem zuständigen Ordnungsamt eurer Gemeinde/Stadt/Kreis melden.
Bei Brand ist das Rollgitter per Hand zu kurbeln und das dauert bis zu 20 Minuten? Dann ist aber auch seitens des Tor-Herstellers einiges nachzubessern. Da scheint ja auch was an der Getriebe-Übersetzung der Notöffnungs-Mechanik nicht zu funktionieren. Also würde ich zusätzlich auch den Hersteller informieren.
Ein Brand alleine setzt, je nachdem wie weit er bereits ausgedehnt ist, aber noch nicht die elektrische Öffnung des Tores außer Betrieb. Ein Versuch der elektrischen Öffnung per Schalter oder Schlüssel lohnt sich immer ... ist ja schließlich kein Aufzug, wo eine Benutzung im Brandfall extrem gefährlich wäre ... --Biller24 13:36, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Nachtrag: Kann man da nicht auch mit dem Geschäftsinhaber des Brillenladens reden? Vielleicht kann das Tor ja auch versetzt werden, dass es nicht den gemeinsamen Gang absperrt, sondern direkt vor der Ladentür des Brillenladens installiert wird? Da würde dann wenigstens keine Gefahr für die restlichen Hausbewohner nach Geschäftsschluss entstehen. --Biller24 13:38, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Artikel zu Flucht- und Rettungsweg

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Einen Unterschied zum Artikel Rettungsweg kann ich nicht feststellen. Die Begrifflichkeiten werden hier leider durcheinander geworfen. Ich empfehle aus Gründen der Übersichtlichkeit die Artikel Rettungsweg und Fluchtweg zusammenzulegen.

Gregor 15:56, 8. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Im deutschen Sprachraum gibt es Unterschiedliche Definitionen von Flucht- und Rettungswegen. Mir scheint eine Vereinigung unter dem Begriff Fluchtweg sinnvoll, da er in allen deutschsprachigen Ländern oder Landesteilen zu finden ist. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Definitionen habe ich dem Artikel angefügt. Auch so andere Ungereimtheiten habe ich versucht auszumerzen. Fluchtwege und Notausgänge sind ein interessantes Thema. Wer darin bewandert sein will, hat über 300 Quellen abzuarbeiten. Der Kommentar zur Arbeitsstättenregel ASR A 2.3 listet bereits über 100 Quellen auf. Der Verschluss von Türen im Zuge von Flucht- und Rettungswegen ist ein heikles Thema und kann im Rahmen eines Wikibeitrages nicht umfassend und rechtssicher erörtert werden!
(nicht signierter Beitrag von Gregor Tiemeyer (Diskussion | Beiträge) 20:07, 9. Apr. 2008‎ (CEST))Beantworten
Offiziell heißt es Rettungsweg, umgangssprachlich auch Fluchtweg. Fluchtwege werden unter anderem von Verbrechern gesucht, Bedrohte suchen Rettungswege. Flüchten kann man nur selbst, aber retten kann man sich und andere. Rettungswege führen sicher ins Freie und unterwegs gelegentlich zu manuellen Brandmeldern und Feuerlöschern. Der Begriff drückt aus, das ein Rettungsweg mehr ermöglicht als eine eigene Flucht irgendwohin. --84.157.225.93 23:21, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten

"Offiziell heißt es Rettungsweg, umgangssprachlich auch Fluchtweg" das ist totaler Quatsch. Das sind zwei Rechtsgebiete, dass die Umgangssprache das vermengt, macht es nicht richtig. Es gibt sehr viele Überlagerungen, aber eben auch Unterschiede.

Fluchtwege

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Hallo,

wie bereits beschrieben dürfen Fluchtwege nicht verschlossen werden. Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 28 Wohneinheiten und einer Tiefgarage(Hamburg). In dieser Tiefgarage befinden sich 3 gekennzeichnete Fluchtweg, die auch mit einer Fluchtwegbeleutung ausgestattet sind. Nun kommt man aber über 2 dieser Wege in die Häuser, was die Sicherheit natürlich nicht erhöht, nun wurden die Beschläge so umgebaut, das man nicht mehr über diese beiden Fluchtwege flüchten kann, da diese verschloßen sind. Wer haftete bei einem Schaden und wo finde ich eine Vorschrift dazu in der Bauordnung? DANKE

(nicht signierter Beitrag von 82.83.143.177 (Diskussion) 18:53, 7. Mär. 2008‎ (CET))Beantworten

Unter
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklung-umwelt/bauen-wohnen/bauen-in-hamburg/zz-stammdaten/download/garagenverordnung-garvo-pdf,property=source.pdf
findet man die sogenannte Hamburger Garagenverordnung.
Letztendlich entscheidet ein Gericht über die Haftung .
(nicht signierter Beitrag von Gregor Tiemeyer (Diskussion | Beiträge) 20:16, 9. Apr. 2008‎ (CEST))Beantworten

Große Unterschiede zwischen Fluchtweg und Rettungsweg!

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Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Unterscheidung zwischen den Begriffen 'Fluchtweg' und 'Rettungsweg'. Leider kann Wikipedia hierbei z.Z. nur bedingt weiterhelfen. Weitere unabhängige Quellen sind im Internet nicht auszumachen, Fachliteratur in Papierform gibt es sicher - Wer kann helfen?

Bis sich da hoffentlich mal einer erbarmt, versuche ich einen Schritt weiterzuhelfen und bleibe im Gebäudebereich: Rettungswege sollen "im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen" (vgl. § 14 der Musterbauordnung MBO) - das übernehme ich mal ungeprüft aus dem Wikipedia-Eintrag Rettungsweg. Nun fehlt mir also eine gleichwertige Definiton zu 'Fluchtweg'. Ich versuche es mal so: 'Vor etwas fliehen' heißt doch, dass man aus eigener Kraft wegrennt? In einem Gebäude also von innen nach außen. Wenn man aber 'gerettet' werden muss, benötigt man Hilfe von anderen Menschen, die in der Regel von außen kommen, was die entgegengesetzte Richtung ist. Diese Definition zeigt, dass Rettungs- und Fluchtweg etwas völlig verschiedenes sind - sie liegen entgegengerichtet. Damit wiederspreche ich wehement der Forderung beide Artikel zusammenzulegen!

Warum glauben so viele, dass beides das gleiche ist? Ich vermute folgenden Aspekt: Um Verletzte nach außen zu tragen, was Teil der Rettung ist, benutzt man den Rettungsweg in der engegengesetzten Richtung. Das kann zufällig mit dem Fluchtweg zusammenfallen. Der kritische Punkt in beiden Wegen sind naturgemäß die Türen. Da dies teure Elemente sind, ist es nun mal ökonomisch, beide Wege durch dieselbe Tür zu führen. Damit fallen ihr beide Funktionen zu - sie ist Flucht- und Rettungstür. Dass das nicht so sein muss zeigt das Beispiel von Flugzeug-Evakuierungen: Passagiere fliehen über die Notrutsche. Die Rettungsmanschaft würde aber nie auf die Idee kommen, über die Rutsche in das Flugzeug zu klettern, um Menschen zu retten. Das geht gar nicht - jeder möge es auf einem Spielplatz probieren! Stattdessen werden sie Leitern anbringen und Hebebühnen verwenden. Außerdem könnte es sein, dass sie neue 'Rettungszugänge' schaffen müssen, indem sie das Flugzeug aufschneiden.

--Kbs170 10:30, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Auf der „Suche nach einer Unterscheidung“ ungeprüft und unzutreffend aus einem anderen unbelegten Artikel zitierend zu einer Behauptung als Überschrift mit Ausrufezeichen zu phantasieren – „Das geht gar nicht“. Es gibt keine „Rettungstür“ und weder einen Rettungseingang noch einen Noteingang, aber Fluchttüren in Rettungswegen und Notausgänge oder Notausstiege an deren Ende. So gemein ist die deutsche Sprache leider. Eine Fluchttür ist übrigens eine nach außen aufschlagende Tür, weiter nichts. --84.157.225.93 23:21, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Um als "Fachmann" etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Fluchtweg ist ein durch entsprechende Piktogramme gekennzeichnete kürzeste Weg ins Freie den Ich selbst OHNE fremde Hilfe benützen kann. Ein Rettungsweg ist ein Fluchtweg den ich mit hilfe von Rettungskräften beschreiten kann z.b. Feuerwehr oder THW oder oder z.b. ein Rettungsraum der von der Straße aus von der Feuerwehr "angeleitert" werden kann, da aber die Piktogramme die gleichen bleiben gibt es immer wieder überschneidungen die zur fälschlichen Annahme führen dies wäre das gleiche dem ist mit nichten so. -ATS-02.04.2010 20.30 MESZ (ohne Benutzername signierter Beitrag von 84.152.221.117 (Diskussion | Beiträge) )
Einen „Rettungsraum“ gibt es nicht, ein Raum in der Reichweite von Leitern ist ein Raum mit Notausstieg, der als zweiter Rettungsweg zugelassen sein kann und dann keineswegs dem ersten Rettungsweg gleichwertig ist. Abgesehen von solchen Notausstiegen bedürfen Rettungswege keiner Rettungskräfte. --84.157.225.93 23:21, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Rettungsrutsche besser aus Kunststoff?

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Warum genau ist Kunststoff besser als Metall? Ich könnte mir zwar vorstellen, dass bei Metall die Gefahr besteht, dass auf Grund der guten Wärmeleitfähigkeit im Falle eines Brandes bei direktem Kontakt mit selbigem die gesamte Rutsche heiß wird, andererseits muss man bei Kunststoff darauf achten, dass sie schlecht entzündlich sind. Also: Gibt es Quellen dazu, warum nun Kunststoff bei den Rutschen besser sein soll? --Johannes Götte (Diskussion) 16:39, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Deutschsprachige Länder

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Hallo zusammen,

ich wollte nur drauf hinweissen das Belgien auch offiziell Deutsch als dritte Landesprache hat und dies immer vergessen wird. Allerdings habe ich nicht die Zeit hier die Informationen zu diesem Thema bei zu tragen.

Mit viele Grüßen ein deutschsprachiger Belgier -- Stbelgien (Diskussion) 20:11, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

"Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg"

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Und ohne Kennzeichnung ist es keiner? Das kann doch nicht stimmen... -- Amtiss, SNAFU ? 14:58, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Das stimmt. In jeder Werkhalle und den meisten Büros gibt es regelmäßig Diskussionen darüber, ob und unter welchen Umständen Fluchtwege ausreichend breit sind. Ein Fluchtweg ist jeder Weg, für den den Umständen nach gesetzliche Vorschriften greifen, um in Notfällen eine Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen. Vielleicht sind es sogar Wege, für die es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, weil jemand freiwillig daran denkt, dass auch mal ein Notfall eintreten kann? Alles möglich, aber so wie es jetzt ist, kann und darf der Satz nicht stehen bleiben. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 19:32, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Änderung Quelle Bild "Fluchtweg nach rechts"

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Der User mit der IP "62.216.214.227" hat am 30. März 2023 die Quelle für das Bild bezüglich "Fluchtweg nach rechts" geändert, und zwar auf fünf verschiedenen Wikipedia Seiten:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fluchtweg
https://de.wikipedia.org/wiki/Notausgang
https://de.wikipedia.org/wiki/Notbeleuchtung
https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungszeichen
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitskennzeichen

Der Begriff "Fluchtweg nach rechts" steht hier allgemein. Die tatsächlichen Bildunterschriften auf den verschiedenen Seiten sind unterschiedlich.

Der User scheibt als Begründung für die Änderung:

(Andere Quelle für Rettungszeichen verwendet, da das verlinkte Bild nicht der ISO-Norm entspricht). 
Grundsätzlich halte ich das, für eine Behauptung ohne Erläuterung der Begründung.
Meine Vermutung ist, dass er Bezug nimmt, auf ISO 7010.
Die Unterschiede der Bilder habe ich mir angeschaut. Den einzigen Unterschied, den ich sehe, liegt in dem sogenannten "Zusatzzeichen". Also in dem Pfeil. Persönlich vermute ich, dass der User hier einem Irrtum unterlegen ist. In der ISO 7010 ist der Pfeil nur indirekt definiert, und zwar mit Bezug auf (Typ D nach ISO 3864-3). Und dort der Kopf von dem Pfeil einen Winkel von 84° bis 86°.
In dem neuen Bild hat der der Kopf von dem Pfeil aber einen Winkel von 90°. 
Ich stelle das zur Diskussion, und werde die Änderung nach vier Wochen rückgängig machen, wenn es keine plausible Erläuterung gibt. 
Ich verstehe Meinungen, die sagen: Das ist "pingelig" das merkt doch sowieso niemand. Aber wenn der User "pingelig" ist, dann bin ich zumindest für korrekte "Pingeligkeit"!

--Safety Fan 2 (Diskussion) 23:17, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten