Diskussion:Flugreisefall

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Here i rant in Abschnitt Deliktische Ansprüche
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Deliktische Ansprüche

[Quelltext bearbeiten]

Ich würde anregen den Abschnitt zu deliktischen Ansprüchen etwas zu präziseren. Dort steht aktuell: "Die Schadensersatzansprüche aus §§ 823 ff. BGB bestehen zwar dem Grunde nach...". M.E. ist das ungenau, nachdem keine Rechtsgutsverletzung für § 823 Abs. 1 BGB vorliegt (bzw. nur das Vermögen geschädigt ist) und trifft (nur) auf den Anspruch aus §§ 823 Abs. II BGB, 265a StGB zu?


vgl. auch: https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-rechtsgeschichte-lehrstuhl-oestmann/lehre/vorlesungsmaterialien/fallsammlung-15-01-20/


--

--Here i rant (Diskussion) 13:44, 18. Jun. 2023 (CEST)Beantworten