Diskussion:Frauenrechte

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Fonero in Abschnitt Women's Organisation for World Order (WOWO)
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Neufassung

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Dieser Artikel zeugt nicht von besonderer Sachkenntnis, da Frauenrechte normalerweise nicht eine Art spezieller Privilegien nur für Frauen sind, wie es im Artikel dargestellt wird, sondern "Menschenrechte für die Frau", d.h. Menschenrechte, die nicht in der Internationalen Deklaration der Menschenrechte auftauchen, weil sie nur Frauen betreffen können.
Ich würde ihn gerne vollständig kippen und neu schreiben (eventuell mit Transparents Hilfe :-)

Die vorhandene Beschreibung könnte auch in einen noch zu schreibenden Artikel "Stellung der Frau im Laufe der Zeit" integriert werden. --Kat 22:12, 25. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Ja, fang einfach mal an, es kann eigentlich nur besser werden :-) Ich hatte beim Drüberlesen auch den Eindruck, dass da zweierlei Dinge vermischt wurden (antike Spezialrechte und allg. Gleichstellung).
Nachtrag: Der Eintrag über Menschenrechte ist auch nicht viel besser, die Beispiele sind willkürlich, und die Kissinger-Polemik nimmt zu viel Raum ein. - Benutzer:Transparent --(nicht signierter Beitrag von Transparent (Diskussion | Beiträge) 25. Mai 2003, 21:20 Uhr)

Punkt 2. läuft meiner Meinung nach nicht unter Frauenrechte. Und was die Ausführungen über die Stellung der Frau im Römischen Reich hier sollen, ist mir ebenfalls nicht ganz klar. --Kat 11:39, 19. Nov 2003 (CET)

Ich werde mich in den Artikel nicht weiter einmischen, möchte jedoch darauf hinweisen, dass die im Abschnitt "Kritik" angebrachten Behauptungen falsch sind. Der Slogan "Frauenrechte sind Menschenrechte" fordert die Universalität der Menschenrechte auch für Frauen (was leider in vielen Ländern der Welt nicht der Fall ist).
Woher der Begriff "Frauenrechte" kommt und weshalb Feministinnen ihn für nötig halten, ist auf der Seite http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR3/frauenrechte/frauenrechte.htm und Unterseiten erklärt.
Dass die Behauptungen über Amnesty International und Terre des Femmes falsch sind, kann durch nachschauen auf deren Webseiten leicht selbst herausgefunden werden. --Katharina 01:36, 3. Apr 2004 (CEST)
Dann schau mal genau hin: auf amensty steht: amnesty international fordert die Bundesregierung auf, [..] Menschenrechtsverteidigerinnen in ihrem Einsatz für die Menschenrechte vor Ort zu unterstützen. Sollte eine Ausreise wegen Gefahren für Leib und Leben notwendig sein, muss die Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen die Einreise nach Deutschland schnell und unbürokratisch ermöglichen und ihnen in Deutschland vorübergehend Schutz gewähren. Hier wird eindeutig die Forderung auf EIN Geschlecht begrenzt - obwohl JEDER Mensch davon betroffen werden kann. Man sollte sich die verlinkten Seiten mal genau durchlesen, bevor man Tatsachen dementiert. Auch der Ausruf: "Frauenrechte sind Menschenrechte" fordert nicht die Universalität Menschenrechte auch für Frauen, sondern stellt die Universalität der Menschenrechte grundlegend in Frage. Vielmehr muss es heißen: "Die Menschenrechte gelten auch für Frauen!", um spezielle Menschenrechtsverletzungen an Frauen anzuprangern. Selbstverständlich ist es legitim, spezielle Menschenrechtsverletzungen an Frauen anzuprangern - von einer internationalen und weltweiten Kampagne erwartet man aber etwas anderes. Allein die Tatsache, dass man die Bundesregierung auffordere, "Menschenrechtsverteigerinnen" zu untstützen, man also nicht in der Lage ist, das neutral zu formulieren, läßt große Zweifel am Verständnis für die Universalität! --(nicht signierter Beitrag von 80.139.38.254 (Diskussion) 3. April 2004, 17:42 Uhr)
*g* heißte das jetzt die Kampagne "Stoppt die Todesstrafe in China" wäre jetzt auch ganz furchtbar schrecklich, weil sie nur auf ein Land anspricht? Es soll eine gewisse Eigenschaft von Kampagnen sein, dass man sich auf ein Ziel fokussiert, das Teil eines größeren Gesamtziels ist, oder? --southpark 18:45, 3. Apr 2004 (CEST)
Natürlich wäre eine Kampagne "Stoppt die Todesstrafe in China" oder "stoppt die Hungersnot in Äthopien" NICHT einseitig, weil es eben um KONKRETE Situationen von Konkreten Menschen geht, wo es einen gewissen Aktionismus benötigt um etwas zu erreichen. Von einer Internationalen Kampagne einer Menschenrechtsorganisation wie ai erwartet man aber eine gewisse Neutralität die hier nicht gegeben ist. Die Forderung z.B. Menschenrechtsverteidigerinnen zu unterstützen unterliegen keiner konkreten Situation, noch ist der konkrete Handlungsweise dieser Menschenrechtsverteidigerinnen bekannt, sondern es geht nur darum, diesen Personen aufgrund des GESCHLECHTS zu helfen! Ein Mann, der sich ebenfalls für Menschenrechte einsetzt - vielleicht sogar notwendiger Weise für die Menschenrechte von Frauen, weil es in dem Land geschlechtsspezifische Vergehen gibt, findet aufgrund dieser einseitigen Forderung - würde die Bundesregierung darauf eingehenen - vermutlich geringeren Schutz, und zwar NUR WEIL er ein Mann ist. Ich für meine Teil kann dieser Polarisierung nicht für gut heißen, weil mit dieser nichts erreicht wird - höchstens um hiesige politische Gesetzte in Genderfragen durchzusetzen - ansonsten ist ein Grund dieser Einseitigekeit schwer erkennbar. Die Widersprüche sollten auch dir ersichtlich werden, mit deiner politischen Bildung. Man kann auch anders fragen: warum fordert ai nicht auch für männliche Menschenrechtsverteidiger Schutz und Unterstützung durch die Bundesregierung? Hast du eine Antwort? --(nicht signierter Beitrag von 80.139.38.254 (Diskussion) 3. April 2004, 19:30 Uhr)

Abschnitt Kritik

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Dieser Abschnitt müsste mal komplett überarbeitet werden, da er genau die Argumente bringt, die Feministinnen anfangs 90er Jahre gebracht hatten - diese Punkte sollten also in den Text weiter oben eingearbeitet werden. --Katharina 19:18, 9. Okt 2004 (CEST)

Erledigt. --Katharina 11:01, 16. Nov 2004 (CET)

Betreffend dem Satz

Allerdings wird seitens der Frauenrechtler Kritik an den Menschenrechten insofern geübt, weil gewisse Personen oder Staaten behaupten, dass z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Frauen mit Art 12 der Menschrechte verletzt werden darf.

wäre es interessant zu erfahren, welche Personen oder Staaten dies behaupten. --Katharina 13:05, 12. Nov 2004 (CET)

Betreffend dem Satz

Somit widerlegt auch Art. 30 die Behauptung der Frauenrechtler, dass die Menschenrechtsdeklaration nur vor Übergriffen vom Staat, aber nicht auch vor Übergriffen von Personen schützen soll.

wäre es interessant zu erfahren, welche Frauenrechtler behaupten, dass die Menschenrechtsklaration nur vor Übergriffen vom Staat schützen soll. Soweit ich informiert bin, wurde der Deklaration eine gewisse Einseitigkeit vorgeworfen, von Ausschliesslichkeit war niemals die Rede. --Katharina 13:10, 12. Nov 2004 (CET)

Frauenrechte sind Menschenrechte

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Diesen Slogan verstehe ich nicht richtig oder er ist falsch. Eine Frau ist ein Mensch aber ein Mensch ist nicht notwendigerweise eine Frau (sondern kann auch ein Mann sein).

Menschenrechte sind Frauenrechte (soherum wäre das nach meiner bescheidenen und unwichtigen Meinung nach richtig), Frauenrechte müssen aber nicht notwendigerweise auch Menschenrechte sein. Ein Recht auf Mutterschaftsschutz oder Schwangerschaftsurlaub wäre so ein Beispiel.

Ganz oben wird moniert, dass "Frauenrechte normalerweise nicht eine Art spezieller Privilegien nur für Frauen sind, ..., sondern "Menschenrechte für die Frau". Wenn dem so ist, dann bräuchte man neben dem Begriff Menschenrecht nicht noch parallel den Begriff Frauenrecht. Die Menschenrechte für die Frau wären dann ja mit dem Menschenrecht abgedeckt. Was spricht für Frauenrechte, die spezielle Privilegien nur für Frauen definieren (also zusätzlich zu den für Mann und Frau gleichermaßen geltenden Menschenrechten). Dies ist ein im Islam ganz natürlicher Gedanke.--Ahmadi 23:58, 14. Jun 2005 (CEST)

Änderung aus Artikel erstmal entfernt

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Folgende Änderungen finde ich nicht neutral, habe sie deswegen erstmal entfernt und stelle sie hier zur Diskussion.

Besonders schwierig ist dieser Integrationsprozess, weil die islamische Tradition und der Koran die Frauen als minderwertig betrachten - zum Beispiel:

  • Ein muslimischer Mann darf gleichzeitig mit mehreren Frauen verheiratet sein. Aber eine muslimische Frau darf nur einen Mann heiraten. "Nehmt euch als Frauen, was euch gut erscheint - zwei oder drei oder vier" (Sure 4,3).
  • Nur die Männer haben das Recht, eine Scheidung zu beantragen, aber nicht die Frauen (Sure 2,229).
  • Ein Mann muss der Frau immer übergeordnet sein (Sure 4,34). Frauen dürfen nicht als Imane dienen. Zudem ist es ihnen nicht erlaubt, in der Gegenwart von Männern vorzubeten.
  • Vielen muslimischen Frauen ist es ohne die Zustimmung ihrer Männer nicht erlaubt zu reisen. Laut Sure 33,33 sollen sie zu Hause bleiben.
  • Eine muslimische Frau darf ihrem Mann den sexuellen Verkehr auch nicht verweigern. Sonst hat der Mann das Recht, sie körperlich zu züchtigen bis sie sich ihm unterwirft (Sure 4,34).
  • Wenn ein Mann im Dschihad stirbt, dann kommt er ins Paradies und wird mit unvorstellbarer Manneskraft belohnt, auf dass er in der ersten Nacht mit siebzig Jungfrauen schlafen kann. Aber was geschieht, wenn eine Frau im Dschihad stirbt? Darf sie dann eine von den Siebzig sein?
  • Auch das islamische Kopftuch ist Ausdruck, dass sich die Frau dem Mann unterwirft. Weil der Mann den öffentlichen Raum bestimmt, hat sich die Frau in der Öffentlichkeit zu verhüllen (siehe Kopftuchstreit). Grüße --Chrislb 04:54, 16. Nov 2005 (CET)
Siehe Edit [1]. Das als Nachtrag. --Chrislb 06:18, 16. Nov 2005 (CET)

Mit dieser Streichung absolut nicht einverstanden! All diese Aussagen finden sich tatsächlich so im Koran und auf den islamischen Internetseiten (zum Teil nur in arabischer oder türkischer Sprache, aber viele auch in deutscher Sprache). Ich empfehle allen, welche die türkische oder arabische Sprache verstehen, selbst mal in eine Moschee zu gehen und einem Iman zuzuhören. Was hier gepredigt wird, widerspricht nicht nur den Grundrechten der Frau sondern den Grundrechten den Menschenrechten generell. Hier ist in Deutschland eine Parallelgesellschaft entstanden, wo Muslime (natürlich nur Männer!) darüber diskutieren, wie sie die Scharia in der türkischen Bevölkerungsgruppe wieder eingeführt werden kann. Wenn Artikel, die solche gesellschaftlichen Entwicklungen aufzeigen, einfach mit der Bemerkung "nicht neutral" gestrichen werden, dann ist dies ebenfalls nicht neutral. Ich finde, dass fundamentalische Tendenzen in einer Religion (von welcher Religion auch immer) auch in den Wikipedia-Artikeln aufgezeigt werden sollen. 08:50 16.11.2005 Christoph Benutzer:84.72.159.176 Signatur nachgetragen und Form gefixed --Chrislb 09:27, 16. Nov 2005 (CET)

Bitte Signaturfunktion --~~~~ benutzen um Beitrag in der Diskussion zu kennzeichnen. Eine Frage (s.o.) ist schon nicht neutral. Ich will mich hier nicht an der inhaltlichen Diskussion beteiligen, aber diese Thema kann nicht mit einem einfachen Zitieren von Koranstellen behandelt werden. Ein wenig mehr sollte bei einem solchen Thema schon möglich sein. Grüße --Chrislb 09:27, 16. Nov 2005 (CET)

Einverstanden, dass eine Frage als nicht neutral empfunden werden kann. Aber deswegen gleich einen ganzen Artikel als "nicht neutral" zu streichen, grenzt für mich an Vandalismus. Es stimmt auch nicht, dass ich einfach den Koran zitiert habe. Ich habe die Aussagen des Koran in eine für westeuropäische Ohren verständliche Sprache umgeschrieben. Zum etwas mehr: Dieses "etwas mehr" gleitet sehr rasch in die Polemik ab. Zudem sind die Aussagen genügend klar und bedürfen keiner zusätzlichen Erklärung. Mit einer deutschen Koranausgabe kann leicht überprüft werden, dass die Aussagen so im Koran stehen. Ich kann auch obenstehende Aussage bestätigen, dass diese Verse von den islamischen Geistlichen auch immer sehr "worttreu" im Sinne von frauenfeindlich ausgelegt werden. --Madoe 09:53, 16. Nov 2005 (CET)

Man kann dieses Thema wohl nicht so einfach abhaken. Ein Vergleich: Zitiere aus dem AT Auge um Auge, Zahn um Zahn. In den falschen Kontext gestellt kann es viel aussagen. Heißt das, daß Christen und Juden, die sich offensichtlich auf das Alte Testament berufen, Gleiches mit Gleichem vergelten? Das NT sagt dazu was anderes. Ich finde einen Anfang in deine Richtung gut, aber bitte stell nicht einfach Zitate und evtl. Mutmaßungen in den Raum. Grüße --Chrislb 10:04, 16. Nov 2005 (CET)
Ich bin sehr verwundert, dass hier die Disk kaum angefangen vor 15 Jahren stecken und liegen geblieben ist. Wenn ich mir so den traurigen schönfärberischen Rest des Abschnitts zum Islam nach den o.a. Entfernungen durch Benutzer:Chrislb ansehe, der ungefähr suggeriert, dass die einzige Benachteiligung Muslimischer Frauen wohl im Erbrecht lägen, müsste ich eigentlich lachen, wenn es nicht zum Heulen wäre. All die Frauen die in den letzten 15 Jahren, in Staaten mit Scharia-unterworfener Gesetzgebung mit der Option wg Ehebruchs ausgepeitscht oder gar gesteinigt zu werden vor Gericht standen, oder wg mangelnder Verschleierung im Knast saßen oder sitzen oder regelmäßig von ihren Männern vergewaltigt und geschlagen werden, was die wohl sagen würden, wenn ihnen jemand erzählt, was da so in der deutschen Wikipedia steht?--Ciao • Bestoernesto 04:49, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Frauen im Islam

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Also das ist ja ein Riesen unfug, bitte richtigstellen und subjektive ja sogar erfundene Sachen (z.b Kopftuch) rausnehmen! --RX-8 00:45, 14. Apr 2006 (CEST)


Im Artikel steht, dass in der vorislamischen Zeit nur Männer erben konnten. Wie erklärt sich dann das Vermögen Mohammeds erster Frau Chadīdscha bint Chuwailid, welche ihn ernährt hatte?--Tuck2 (Diskussion) 15:28, 23. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Art. 3 Abs. 2 GG und das Gleichberechtigungsgesetz

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"Vielfach vergessen wird heute, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland bis 1977 Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen mussten – zumindest theoretisch laut BGB –, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollten. Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen." Diese Sätze im Artikel (unter: Mitte 20. Jahrhundert bis heute) beruhen auf einem Missverständnis der Rechtslage, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

Die Ausführungen beziehen sich offensichtlich auf § 1358 Abs.1 BGB a.F.. Diese Vorschrift wurde jedoch durch das auch von dem/der Verfasser(in) erwähnte Gleichberechtigungsgesetz vom 18.06.1957 ersatzlos gestrichen, so dass es schon deshalb nicht richtig ist, dass "bis 1958 ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen konnte."

Das war aber auch schon davor nicht möglich, weil § 1358 BGB a.F. dem Art 3 Abs.2 Grundgesetz widersprach, und dieser Widerspruch automatisch dazu führte, dass diese Vorschrift nicht galt (vgl. dazu Ramm in Juristenzeitung 1968 S.43 mit weiteren Nachweisen in Fn. 2-5). An dieser Nicht-Geltung gab es überhaupt keinen Zweifel, auch wenn § 1358 noch im BGB stand - selbst im Palandt, dem für die Praxis maßgeblichen Kommentar zum BGB, steht dies schon 1953 ausdrücklich in der Vorbemerkung zu § 1358 BGB drin (vgl. die 11.Auflage von 1953; ferner z.B. Eißer, FamRZ 1959 S. 180 Fn.48)). Dass der § 1358 bis zum Jahr 1957 noch nicht aus dem BGB entfernt war, lag allein daran, dass der Gesetzgeber elend lange (von 1953 bis 1957) für das Gleichberechtigungsgesetz brauchte, trotz der durch Art. 117 GG gesetzten Frist bis 1953 (vgl. dazu das Standardwerk von Uwe Wesel, Geschichte des Rechts, 2.Aufl. 2001, Rdnr.334 S.557; zur Entstehungsgeschichte des GlBerG vgl. Ramm, Juristenzeitung 1968, S.43 Fn. 7).

Schließlich gab aber sogar (der unwirksame) § 1358 BGB a.F dem Ehemann nicht uneingeschränkt das Recht zur Kündigung, sondern nur dann "wenn er vom Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden ist."

Allerdings wurde anstelle von § 1358 durch das GlBerG § 1356 Abs.1 S.2 eingeführt, wonach die Frau zu einer Erwerbstätigkeit (nur) berechtigt ist, "soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Diese Vorschrift, die bis 1977 galt und erst durch das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.06.1976 in die jetzt geltende Fassung geändert wurde, hat möglicherweise den/die Verfasser(in) zu dem Schluss veranlasst, "dass bis 1977 Frauen ihre Ehmänner um Erlaubnis fragen mussten,... wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollten." Dies ist jedoch ein Fehlschluss. Ein Zitat aus dem für die Rechtswissenschaft bedeutenden Großkommentar von Soergel zum BGB mag dies belegen: "Soweit §1356 Abs.1 S.2 eingreift, bedarf die Frau zur Aufnahme der Berufstätigkeit nicht der Zustimmung des Mannes. Selbstverständlich wäre es aber ehwidrig, den Mann ohne vorherige Aussprache vor vollendete Tatsachen zu stellen." (Soergel-Lange, Kommentar zum BGB, 10.Aufl. 1971, § 1356 RdNr. 10). Von einem "um Erlaubnis fragen" kann also keine Rede sein.

Ich denke, dass der 1. Absatz dieses Abschnitts zu pauschal und tendenziös ist und der Entwicklung im Recht nicht gerecht wird. Mit Art.3 Abs.2 GG war eine Vorschrift in die Verfassung aufgenommen worden, die eine starke Dynamik entfaltete und dazu führte, dass das Recht zum Wegbereiter (und nicht zum Verhinderer) gesellschaftlicher Entwicklungen wurde.--Cariolus 18:00, 20. Apr. 2011 (CEST)--Cariolus 18:00, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Hab die Passage ersatzlos gestrichen. Menkarlina β Aur 19:45, 17. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Und schon in Teilen wieder eingeschlichen... (nicht signierter Beitrag von 143.164.1.11 (Diskussion) 15:24, 16. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Urchristentum

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Der Absatz

Auch das Urchristentum hat dazu beigetragen, die Rechte der Frauen und ihre Selbständigkeit zu stärken. Die Bibel – insbesondere die Apostelgeschichte – erwähnt zahlreiche „starke Frauen“, deren Status über den in der griechischen Welt üblichen hinausgeht. In der Spätantike kam es jedoch zu gegenläufigen Bewegungen.

klingt ja ganz nett, nimmt jedoch m.E. den Mund recht voll und müßte belegt werden. Kann das jemand?--Humphrey20020 (Diskussion) 08:52, 8. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die Quelle ist eine theologische Fakultät, in Deutschland werden die Theologie-Profs von der Kirche abgesegnet, sind nicht neutral. Die Aussage aus dem Text ist durch nichts belegt, es gibt lediglich einen Verweis auf die Bibelstelle. Dort findet sich beim besten Willen keine "starke Frau", es wird im Text überhaupt keine Frau detailliert beschrieben. Im Gegensatz dazu haben Frauen in der griechischen Mythologie sehr wohl eine große Rolle gespielt, im Gegensatz zur Bibel finden sich in der griechischen Mythologie viele starke Frauen, inklusive Geschichten, in denen Frauen alleine und unabhängig von Männern handeln. Das gibt es in der Bibel nicht.
Ich plädiere für die Entfernung dieser Aussage, die im zitierten Text durch nichts belegt wird und inhaltlich falsch und irreführend ist. (nicht signierter Beitrag von Ckling (Diskussion | Beiträge) 15:35, 3. Mär. 2021 (CET))--Ckling (Diskussion) 12:51, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten

UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 1979

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Aus der nebenstehenden Karte wird man nicht ganz schlau. Was ist der Unterschied zwichen Hell und Dunkelgrün und was bedeutet Gelb ? Wäre schön wenn eine nicht-IP das nachtragen könnte 91.42.182.241 11:42, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Studienwunsch Psychiatrische Behandlung

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Bin keine Frau und auch kein Experte von Thema aber beim Lesen habe ich kein Text zu diesem Thema gefunden: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hat man Frauen mit Studienwunsch in Anstalten ruhiggestellt http://www.tagesspiegel.de/meinung/gastbeitrag-der-wille-des-patienten-geht-vor/7453268.html--Richard Reinhardt (Diskussion) 13:53, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 00:31, 25. Nov. 2015 (CET)Beantworten

frauenrechte

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sind keine vorhanden

--80.133.55.232 07:45, 13. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Women's Organisation for World Order (WOWO)

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https://www.histoirerurale.ch/pers/personnes/Women%27s_Organisation_for_World_Order_(WOWO),_AfA2593.html --Fonero (Diskussion) 15:01, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten