Diskussion:Freie Arbeit (Strafrecht)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gerald Fix in Abschnitt Bitte Norm für Hessen einfügen
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Staatslastig

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Habe den Artikel gerade als staatslastig markiert. Um dem Anspruch der globalen Wikipedia gerecht zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Freie Arbeit in der dargestellten Form ist eine Spezialität des deutschen Rechts, zu dem es nirgends im Ausland eine Entsprechung gibt. Wenn das der Fall ist, sollte im Artikel darauf hingewiesen werden.
  • Auch andere Rechtsordnungen kennen Entsprechungen zur freien Arbeit: dann sollte auf die Situation in anderen Rechtsordnungen (vor allem im deutschsprachigen Raum) hingewiesen werden.

--Michael-stanton (Diskussion) 17:38, 6. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Bitte Norm für Hessen einfügen

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Auch in Hessen ist es möglich, Geldstrafen durch freie Arbeit zu tilgen.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GeldstrTilgVHE1997V1P1 --2A02:908:167:F5C0:0:0:0:4914 17:27, 28. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Es ist überall möglich, wir haben nur nicht alle Verordnungen eingearbeitet. Das wäre mal eine Fleißarbeit ... Hessen ist jetzt drin. --Gerald Fix (Diskussion) 06:15, 29. Nov. 2022 (CET)Beantworten