Diskussion:Freizügigkeitseinrichtung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Bugybunny in Abschnitt Negativzinsen und Vorgaben
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Änderungen von Innobello rückgängig gemacht - Grund

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Änderungen von Innobello rückgängig gemacht, da wertvolle inhaltliche Änderungen zu den Freizügigkeitseinrichtungen vorhanden. Zudem Querverweis zur 3. Säule, welcher in der Vorsorgelandschaft in der Schweiz ebenfalls eine wichtige Rolle einnimmt. (nicht signierter Beitrag von Vorsorgeflash (Diskussion | Beiträge) 22:58, 17. Jul 2016 (CEST))

Negativzinsen und Vorgaben

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Im Abschnitt "Verbot von Negativsinzen" steht "Einem vom Bundesamt für Sozialversicherungen auf Geheiss von Bundesrat Berset in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass Negativzinsen auf Freizügigkeitskonten nicht zulässig sind." Bei den Vergleichen zu PKs steht jedoch zu den Zinsen bei Freizügigkeitsstiftung "Keine Beschränkung, aktuell zwischen 0 und 0,45 %". Sollte die Tabelle angepasst werden um zu erwähnen, dass keine Negativzinsen erlaubt sind oder habe ich etwas falsch verstanden? --Bugybunny (Diskussion) 11:01, 23. Dez. 2020 (CET)Beantworten