Diskussion:GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Problem: evtl sinkende Betriebsrenten wegen Corona u.a.
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Problem: evtl sinkende Betriebsrenten wegen Corona u.a.

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Die derzeitige Umsetzung stellt bereits jetzt die über 100Krankenkassen und 46000 betr. Rentenstellen vor fast unlösbare Probleme, vor allem, wenn jemand mehrere Betriebsrenten bezieht. (nicht signierter Beitrag von Hopman44 (Diskussion | Beiträge) 07:43, 30. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Hallo Hopman44, ich glaubte es handelt sich um ein finanzmathematisches Problem der Verischerungswirtschaft aufgrund der Corona-Krise, die hier diskutiert wird. Ich meine, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz hat keinen Bezug zu Corona, es wurde ja auch bereits am 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2913) verkündet. Vielleicht überlegst du die Überschrift zu korrigieren. --Ckhl (Diskussion) 20:09, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Da wird mMn durch die Auswirkungen von Corona eine Menge in Bewegung geraten, nicht nur finanzmathematisch. Vor allem wegen Corona!! Alles kommt in Bewegung...--Hopman44 (Diskussion) 21:15, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Zum Beispiel: Derzeit erste Betriebsrente brutto € 170,-- mithin Freibetrag € 159,25. Zweite Betriebsrente: € 43,--, ohne Freibetrag. Sinkt nun die erste Betriebsrente auf € 150,--, muß der Freibetrag neu verteilt werden, und zwar € 150,-- auf die erste Betriebsrente und mit € 9,25 auf die zweite Betriebsrente. Ob das EDV-mäßig (EDV= Ende Der Vernunft) wohl erkannt und vor allem ohne weitere Probleme umgesetzt werden kann? Da wird Freude aufkommen! Einige Betriebsrenten wurden bereits gekürzt...--Hopman44 (Diskussion) 08:20, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Die Kürzung von Betriebsrenten sind ungewöhnlich und wenn, dann sicherlich sehr rar gesät. Schließlich ist § 16 Abs. 3 BetrAVG zu berücksichtigen, der die Anpassungsprüfpflicht regelt und bei Unterstützungskassen beispielsweise eine 1 %-ige Anpassung verlangt (Regelung aus Ziffer 1). § 3.63_EStG-Tatbestände werden von Ziffer 2 erfasst, soweit die Anpassungsprüfpflicht nicht durch die vermehrt in Gebrauch gekommene „Beitragszusage mit Mindestleistung“ verdrängt wurde (Ziffer 3). Aber auch da ist zu berücksichtigen, dass die Überschussanteile der Versorgungsunternehmen regelmäßig zu Leistungserhöhungen der Leibrenten führen. --Stephan Klage (Diskussion) 09:32, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Okay, von den ca. 46000 Betriebsrentenstellen werden wohl nur einige die Renten kürzen, jedoch auf Rosen sind die alle nicht gebettet. Beim Kaufhof wurden die Rentenzahlungen schon ganz eingestellt. Ich bin sicher, es werden noch einige folgen. Z.B. hat der Bankenversicherungsverein früher freudig sog. "Zusatzboni" in seinen Rentenbescheiden angekündigt, natürlich "freiwillig". Der betrug fast 20% der Betriebsrente und ist bereits schon seit 2008 ersatzlos gestrichen worden! Vielleicht haben einige Betriebsrentenstellen so was ähnliches, was zumindest auf den Prüfstand kommen würde. Und es gibt nicht nur Unterstützungskassen. Warten wir es mal ab, ob es weiter "Überschussanteile" geben wird...--Hopman44 (Diskussion) 11:36, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Nachsatz: Bemerkenswert ist mMn, dass durchschnittlich auf eine Rentenzahlstelle nur ca. 100 Betriebsrentner entfallen und dass etwa der durchschnittliche Netto-Auszahlungsbetrag der Betriebsrente bei Männern sich auf etwa € 226,-- mtl. und bei Frauen auf etwa € 141,-- mtl. beläuft. Insgesamt Glbt es wohl etwa 4,6 Mill. Rentner, die zusätzlich eine Betriebsrente beziehen. Im Durchschnitt sind also die Männer fast mit zwei Drittel ihrer Betriebsrente von der KV-Beitragspflicht befreit, die Frauen im Durchschnitt komplett...--Hopman44 (Diskussion) 14:03, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Nur zur Info: die § 3.63er Tatbestände des EStG sind nahezu alle anderen Versorgungswege (Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds). Also um allein die Unterstützungskasse geht es nicht. Übrig bleibt danach nur noch die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung. Wer aber eine solche Versorgung hat, macht sich über den „Freibetrag“ keinerlei Gedanken, der ist nämlich jenseits von Gut & Böse. --Stephan Klage (Diskussion) 18:15, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Noch etwas zu möglichen Senkungen der Betriebsrenten. Ob immer der Pensionssicherungsverein einspringen wird, ist auch nicht sicher. Lt. EuGH dürfen Betriebsrenten nicht unverhältnißmäßig gekürzt werden, max. auf die Hälfte, jedoch gibt es zum Glück! eine Mindestsicherung, wenn der Betriebsrentner durch die Senkung unter die Armutsschwelle rutschen würde! Und bereits Anfang d.J. teilte die Pensionskasse für die deutsche Wirtschaft (PKDW) mit, dass sie ab 2021 die Betriebsrenten von 18367 Rentnern, meist Chemiearbeiter, kürzen wird...Und auch das Fachblatt der "Versicherungsbote" teilte mit, dass bereits drei Pensionskassen abgewickelt werden, die Dt. Steuerberater-Vers., die Rentenkasse der Caritas und die Kölner Pensionskasse. Bei diesen drei Kassen mußten auch Rentner und Rentnerinnen, die ihre Altersbezüge bereits ausgezahlt bekommen, teilweise deutliche Einschnitte hinnehmen... Und weitere 36 Pensionskassen kämpfen mit finanziellen Problemen und bilanziellen Schieflagen. Und selbst die Lufthansa machte sich vor der Rettung durch den Bund Gedanken, durch ein "Schutzschirmverfahren" sich unbeliebten Pensionsverpflichtungen zu entziehen...Es ist mMn davon auszugehen, dass die Verteilung des Betriebsrentenfreibetrages in Zukunft durch Senkungen der Betriebsrenten, die über 100 Krankenkassen und den 46000 Betriebsrentenzahlstellen vor einige neue Probleme gestellt werden können, die dann evtl. sogar "händisch" gelöst werden müssen.--Hopman44 (Diskussion) 16:23, 3. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Die größte Gefahr sehe ich bei den Pensionskassen, in der Tat. Insbesondere bei den Industrie-Pensionskassen und denen, die als VVaG organisiert sind. In der Niedrigzinsphase werden keine Überschüsse erwirtschaftet und die Mitglieder, Anwärter und Rentner gleichermaßen, werden mit Sanierungsbeiträgen herangezogen. Auch die regulierten Pensionskassen haben so ihre Probleme. Alle diese hatte ich durchaus auch im Auge, als ich über Betriebsrentenkürzungen nachdachte. Hier dürfte die Not am größten sein. Gleichwohl ist im Grundsatz § 16 Abs. 3 BetrAVG einzulösen. --Stephan Klage (Diskussion) 18:46, 3. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Warum gibt es überhaupt 46000 !! Zahlstellen?? Das sind doch mMn 40000 zuviel...--Hopman44 (Diskussion) 22:04, 6. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

p.s.:und alleine schon die jährl. Anpassung um 1% der Betriebsrente, verbunden mit der Erhöhung des 1/20tel. der mtl. Bezugsgröße jeweils jährlich, dürfte erst recht das Chaos perfekt machen.........--Hopman44 (Diskussion) 17:32, 9. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Und auch die rückwirkende Erstattung für 2020 an zwischenzeitlich verstorbene Betriebsrentner an ihre Erben (Erbschein pp.) dürfte sich wohl auch einigermaßen schwierig gestalten. Alles in allem: Keine leichte Aufgabe, die die Bundesregierung aus dem Hut gezaubert hat. mfG--Hopman44 (Diskussion) 17:36, 9. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Auch bei den Betriebsrentnern, die mehrere Betriebsrenten erhalten, soll die EDV- Umsetzung bis spätestens 30.9.2020 erfolgt sein. Nicht ganz unkompliziert sein wird die Umsetzung auch bei zukünftigen Rentnern, die mehrere Betriebsrenten erhalten werden.--Hopman44 (Diskussion) 08:45, 30. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Erschwerend kommt für die Berechnung der Nachzahlung 2020 für die Betriebsrentenstellen ab Jan. 2020 hinzu, dass bei einigen Krankenkassen sich der KV-Beitrag ab März 2020 verändert hat. Das muß mit berücksichtigt werden. --Hopman44 (Diskussion) 11:45, 6. Sep. 2020 (CEST)Nun lese ich gerade in der Handwerkerzeitung, die rückwirkende Erstattung soll wohl doch erst im Januar 2021 erfolgen. Doch wohl komplizierter als gedacht. Und ab Januar 2021 gibt es schon wieder einen neuen, geänderten KV-Freibetrag.--Hopman44 (Diskussion) 16:23, 7. Sep. 2020 (CEST) p.s.: Und ab Januar 2021 gibt es auch wieder neue, unterschiedliche KV-Beiträge.--Hopman44 (Diskussion) 08:32, 16. Sep. 2020 (CEST) Es gibt auch Betriebsrentner mit mehreren Renten, die ihre KV-Beiträge selbst an die Krankenkasse überweisen. Diese Rentner haben teilweise bereits eigenmächtig den Freibetrag berücksichtigt und die Überweisung des KV-Beitrages gekürzt. Einige Krankenkassen sind damit einverstanden. Andere wiederum mahnen in diesen Fällen die zu wenig gezahlten Beiträge ab Jan. 2020 trotz anderslautender Bescheide an und drohen mit Leistungskürzungen!! Auch nicht ganz einfach...--Hopman44 (Diskussion) 14:20, 14. Sep. 2020 (CEST) durch die erhöhung des freibetrages auf € 164,50 mtl. ab 1.1.2021 erhalten manche betriebsrentner etwa mtl. netto 0,75€ betriebsrente mehr ! da wird Freude aufkommen...--Hopman44 (Diskussion) 19:11, 27. Sep. 2020 (CEST) p.s.:die meisten Frauen haben wohl bisher gar keine oder wohl selten volle KV-Beiträge auf ihre Betriebsrente bezahlt, da deren durchschnittliche Brutto/-Nettorente bereits unter der Freigrenze von z.Zt. € 159,25 lag bzw. liegt. Von der Einführung des KV-Freibetrages profitieren wohl nur die meisten männlichen Betriebsrentner, da sie mit ihrer Rente oft deutlich über dem jetzigen Freibetrag lagen bzw. liegen.--Hopman44 (Diskussion) 20:39, 29. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Hat der Kaufhof nicht bereits die Betriebsrenten komplett gestrichen? Und die ehemaligen Lehrer des Kurpfalzgymnasiums Mannheim haben auch schon deutliche Einbußen bei ihren Betriebsrenten!--Hopman44 (Diskussion) 19:17, 30. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Nicht ganz unkompliziert ist auch die zweigleisige Zahlung des KV-Beitrages. Der wird nicht nur durch die 46.000 Zahlstellen für die 4,6 Mio. Betriebsrentner geleistet, sondern wird auch in vielen Fällen durch die Betriebsrentner selbst auf Anforderung durch die Krankenkassen direkt an diese überwiesen. Die Betriebsrentner bekommen dann berichtigte KV-Bescheide durch die Krankenkassen, wobei sich evtl. der Beitrag durch Beitragsänderungen oder auch durch Rentenänderung Jahr für Jahr verändert und angepasst werden muß. Diese Anpassungen bewegen sich dann u.U. im Cent-Bereich (pi-naz), müssen aber immer per Post (Porto 0,80 €) mitgeteilt werden. Ein wohl nicht unbeträchtlicher (Kosten-)Aufwand für alle!--Hopman44 (Diskussion) 20:23, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Wie würde auch das Procedere der KV-Beitragszahlung bei den Betriebsrentnern sein, die ihre Betriebsrente brutto, jedoch vierteljährlich von ihrem früheren Arbeitgeber überwiesen bekommen, jedoch der AG die KV-Beitrag nicht abführt, sondern der Betriebsrentner selbst den KV-Beitrag überweisen muß? Wenn dessen (umgerechnet) mtl. Betriebsrente € 165,-- beträgt, muß der dann mtl. 0,80 € KV-Beitrag immer überweisen (16% von € 165,-- abzüglich € 159,25) oder zum Termin seiner vierteljährlichen Überweisung der Bruttorente 2,40 € KV-Beitrag (3 X € 0,80) an die Krankenkasse? Eigentlich sind das doch nur pi-naz..Steigt die mtl. Rente um 1% auf € 166,65, würde sich der mtl. zu überweisende KV Beitrag um 0,11 € auf 0,91 € erhöhen oder vj. auf € 2,73...--Hopman44 (Diskussion) 21:13, 19. Okt. 2020 (CEST) Sorry, hab mich vertan. Der muß ja nicht direkt an die Krankenkasse die 0,80 € mtl. zahlen, sondern in den bundesweiten Gesundheitsfonds!--Hopman44 (Diskussion) 08:50, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Doch einige Betriebsrentner zahlen ihre KV-Beiträge nicht in den Gesundheitsfonds, sondern immer noch direkt an ihre Krankenkasse. Manchmal zieht auch die KK den KV-Beitrag per Lastschrift vom Konto des Betriebsrentners ein. Ist ein ganz schönes Kuddel-muddel.--Hopman44 (Diskussion) 10:54, 25. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Und ab 2021 kommt hinzu, dass die Krankenkassen wieder jährlich neue, unterschiedliche KV-Zusatzbeiträge berechnen (werden) und auch sich Jahr für Jahr der Freibetrag sich ändern wird....Alle Betriebsrentner bekommen dann wieder geänderte Zahlungsaufforderungen resp. neue Nettobeträge ihrer Betriebsrente mitgeteilt, damit alles seine Richtigkeit hat...Aber das geht ja mittlerweile alles per EDV mit postalischer Mitteilung. Dank KI alles kein Problem.--Hopman44 (Diskussion) 21:07, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Anscheinend ist das noch unterteilt nach Betriebsrentner (West) und Betriebsrentner (Ost). Erhalten die in West ab 2021 einen KV-Freibetrag von € 164,50 und die in Ost € 155,75 ? Da unterschiedliche Bezugsgrößen? Das wäre dann ja fast achtgleisig in Bezug auf die techn. Durchführung !?--Hopman44 (Diskussion) 19:38, 30. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Ergänzung: Wenn sich der mtl. KV-Beitrag um 0,11 € erhöht (s. oben), das einmalige Porto 0,80 € beträgt, beträgt der Ertrag für die KK im Jahr gerade mal 0,52 € p.a. (vor Steuern, versteht sich!)...--Hopman44 (Diskussion) 21:07, 31. Okt. 2020 (CET) eben lese ich, dass es alternativ zur rückwirkenden Erstattung der KV-beiträge auch die möglichkeit geben soll, die Erstattung mit den zukünftigen Beitragszahlungen zu verrechnen! Na dann, prost mahlzeit...--Hopman44 (Diskussion) 19:12, 2. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Die Hamburger Pensionsverwaltung schreibt gerade, dass die Pensionskassen erst in den kommenden Wochen (und Monaten!) von den Krankenkassen die Zuordnung des KV-Freibetrages bei mehreren Betriebsrenten erhalten werden. Es ist also davon auszugehen, dass sich das Prozedere noch sogar bis in das I. Quartal 2021 hinziehen wird. Da müssen dann unterschiedliche KV-Freibeträge, unterschiedliche KV-Zusatzbeiträge (nicht nur bei Bestandsrentnern, sondern evtl. auch durch Tod in 2020 und 2021 ausgeschiedene Betriebsrentner) vermengt und vermischt werden. Bin mal gespannt, ob die EDV das alles unkompliziert berechnen kann...--Hopman44 (Diskussion) 15:40, 19. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Meine Krankenkasse schreibt am 18. Februar d.J., dass die Softwareentwickler mit Hochdruck ! an der Aktualisierungssoftware arbeiten. Nun ist bald ein Jahr vergangen, und es ist immer noch nicht umgesetzt. Das muß wohl doch komplizierter sein, als erwartet. Wenn man bedenkt, wie schnell die Corona-Warn-App bundesweit aus dem Hut gezaubert wurde. Naja, ganz so reibungslos soll diese wohl auch nicht funktionieren.--Hopman44 (Diskussion) 14:55, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Schlussstatement, was die Umsetzung des Gesetzes (nur teilweise!) gekostet hat. Am Beispiel BVV Bankenversicherungsverein Berlin: Nach zwölf Monaten bekamen die über 100.000 Betriebsrentner Ende Nov. 2020 die Rückerstattung der zuviel gezahlten KV-Beiträge. Für jeden Rentner pro Monat (Jan. - Dez. 2020) eine DIN-A-4 Korrekturberechnung, da wurden mehr als 1,2 Millionen Blatt Papier (= 2400 Pakete a 500 Blatt) ausgedruckt und verbraucht..., diese in 100000 Briefumschläge zum postalischen Versand an die Betriebsrentner eingetütet...jeder Brief mit 1,55 EURO frankiert (= 155.000 € Porto)...von anderen flankierenden enormen Kosten ganz zu schweigen ! Da wurde ganz schön Geld "verbraten"...Noch Fragen?--Hopman44 (Diskussion) 12:59, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten