Diskussion:Gauverbot

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von H.Parai in Abschnitt Schikane
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Fragliches

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1) Satz (entfernt): Siehe auch im Unterschied zum generellen Arbeitsverbot durch das Reichsbürgergesetz für sogenannte Juden. Ein generelles Arbeitsverbot (für alle Juden) wurde nicht durch das Reichsbürgergesetz geschaffen.
2) Ein "Gauverbot" wurde offenbar nicht förmlich ausgesprochen - oder gibt es Erlasse, Verordnungen, Anordnungen, Schriftstücke? Wie wurde es dem Betroffenen mitgeteilt? Belege?
3) Ist das nur in der Ostmark nachweisbar? --H.Parai (Diskussion) 18:27, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Lieber H.Parai! Begonnen hat für mich die Thematik bei Alois Lugger (Politiker, 1912) wo ich am 9. Februar 2023 zur Zeit von 1938 bis 1945 ein {Lückenhaft} gesetzt habe. Am 6. März 2023 konnte ich bei der Überarbeitung des Personenartikels zu Karl Raphael Dorr das Gauverbot belegen. Am 2. Juni 2023‎ konnte ich das Gauverbot bei Alois Lugger belegen. Am 8. Juni bei der Erstellung des Artikel Gauverbot war ich selbst überrascht, dass ich 22 Personenartikel zum Gauverbot in Wikipedia gefunden habe. Interessant alle aus Österreich. Weitere neue Personenartikel mit Gauverbot werden von meiner Seite folgen, wenn die Relevanz gegeben ist oder gegeben erscheint. Also werde ich in weiterer Zukunft die Quellenlage in den 22 Personenartikeln nachbessern und weitere Biografien gut belegt ergänzen. Ein Historiker aus meinem Bekanntenkreis wollte zum Gauverbot recherchieren und veröffentlichen, kann aber derzeit wegen Arbeitsüberlastung nicht tätig werden, bedauerlich. Es wäre sehr fein, wie damals bei der unerfreulichen Thematik zu Josef Vallaster, wo die NS-Euthanasie ja auch ohne jede gesetzliche Basis und Verordnung von der Privatkanzlei des Führers ausging, eine Art von Begleitung und Supervision von Deutschland aus zu bekommen, gerade besonders dann, wenn es sehr österreichbezogen/ostmarkbezogen ausschaut. Wäre fein, wenn du da hilfreich und mitteilsam dabei bleibst! Liebe Grüße --Anton-kurt (Diskussion) 21:39, 10. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Mögliche Einzelheiten

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S. 106 "Orts-, Kreis- oder Gauverbot" --H.Parai (Diskussion) 14:28, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

übergeordnetes "Ostmarkverbot"? [1] "Im Frühjahr 1942 wurde das Ostmarkverbot in ein Gauverbot – Nordtirol / Vorarlberg betreffend – umgewandelt,..." UNKLAR; nur für die genannte Person Gögl oder allgemein? --H.Parai (Diskussion) 14:42, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Schikane

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Ich hinterfrage, ob die Bewertung als "Schikane" angemessen ist. Wenn Schikane im allgemeinen Sprachgebrauch für böswillig bereitete Schwierigkeit, Quälerei oder kleinliche Haarspalterei benutzt wird, scheint mir das zu schwach. Oftmals ging es doch um das Verbot einer Berufsausübung im Gau bzw. eine Ausweisung, was für den Betroffenen gravierend war. MfG --H.Parai (Diskussion) 15:44, 7. Nov. 2023 (CET)Beantworten