Diskussion:Gebührenüberhebung

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amtliche Verrichtungen

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Der Text gibt fast wörtlich das Gesetz wieder. Leider wird es nicht erklärt. Zentraler Begriff ist die sog. "amtliche Verrichtung". Was ist das? Was versteht man darunter? Gibt es Beispiele für amtliche Verrichtungen? Der Punkt sollte genauer erklärt werden. Besten Dank.

-- 129.132.128.136 17:50, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Überarbeitungshinweise (aus dem Artikel hierher übertragen)

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Wer das korrigieren oder weiterschreiben kann, könnte bitte ggf. angeben, wo, wenn nicht in diesem Tatbestand, eventuell Entsprechendes geregelt ist oder ob das tatsächlich eine Rechtslücke o. dgl. ist.

Die Vorschrift erfaßt -nicht?- die Frage, ob Gebührenüberhebung auch vorliegt, wenn eine Behörde für einen Vorgang etwa im Zuge des Rechtes eines Beteiligten auf Akteneinsicht unverhältnismäßig hohe Gebührenforderungen stellt, die z.B. abschreckende Wirkung gegenüber dem - auf die zu erlangende Information u.U. zur Wahrnehmung seiner Rechte angewiesenen - Auskunftsberechtigten entfalten könnten.

--Πολύτροπος 13:05, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten