Diskussion:Gebrochene Blüten

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Giannozzo in Abschnitt Erneutes Jugendverbot 1925?
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Erneutes Jugendverbot 1925?

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Das ist zumindest missverständlich formuliert. Bei der Zensurentscheidung vom 17. April 1925 ging es darum, dass der Antrag der badischen Regierung, die Zulassung des Films zu widerrufen (also wohl: ihn in Gänze zu verbieten), von der Film-Oberprüfstelle abgelehnt wurde. Zum Jugendverbot wurde demnach 1925 keine ausdrückliche Entscheidung getroffen.--Giannozzo (Diskussion) 18:11, 13. Mai 2019 (CEST) – Hab's mal umformuliert.--Giannozzo (Diskussion) 17:46, 24. Mai 2019 (CEST)Beantworten