Diskussion:Gemeinsames Ministerialblatt

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Hpy smartin in Abschnitt VEE-Erwähnung
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VEE-Erwähnung

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Die Erwähnung des VEE ist a) überholt. Mittlerlerweile gilt die Grundordnung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (GO-FH Bund) (GMBl 2008, S.116). b) meines Erachtens überflüssig. Im GMBl stehen so viele verschiedene drin Sachen, wieso sollte ausgerechnet der VEE bzw. die GO-FH Bund eine spezielle Erwähnung finden? Achso der Link ist übrigens auch tot. Hpy smartin 17:38, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Hpy smartin, natürlich stehen viele Sachen im GMBl., die FH Bund erschien mir aber als ein für außerhalb der Verwaltung stehende Leser noch am ehesten "greifbares" Beispiel. Es muss aber natürlich nicht unbedingt die FH Bund sein, die hatte ich eben seinerzeit nur gerade parat. Gruß --C. Löser 15:23, 8. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Dann jetzt ein Update auf die Grundordnung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ([GO-FH Bund) (GMBl 2008, S.116)? Hpy smartin 20:48, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten