Diskussion:Gerichte in Großherzogtum und Republik Baden

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Rheinschifffahrtsgerichte
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Republik Baden

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Der Artikel befasst sich ja seinem Lemma gemäß nur mit der Zeit des Großherzogtums. Zu den Gerichten in der Republik Baden könnte man also natürlich einen eigenen Artikel schreiben. Allerdings gäbe es dann sehr viele Überschneidungen und recht wenig Spezifisches, denn grundlegende Änderungen in der Gerichtsorganisation scheint es bis 1945 nicht gegeben zu haben. Also vielleicht doch besser das Thema dieses Artikels erweitern? --Mark (Diskussion) 14:13, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich Zustimmung. In der Republik dürfte es nur geringe Änderungen (Zusammenlegerungen von AGs) gegeben habe. Neu waren natürlich die Arbeitsgerichte. Das wäre zu ergänzen und dann nach Gerichte im Großherzogtum und der Republik Baden zu verschieben.--Karsten11 (Diskussion) 15:20, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Den Titel würde ich eher als Gerichte in Großherzogtum und Republik Baden formulieren (nach "im" müsste es sonst "in der" heißen). Die Arbeitsgerichte sind als solche neu, allerdings gab es wohl auch schon zu Zeiten des Großherzogtums die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte als Vorläufer. Die sind nur wegen gemeindlicher Trägerschaft dummerweise schwer zu recherchieren. --Mark (Diskussion) 15:32, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Zustimmung.--Karsten11 (Diskussion) 16:03, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Rheinschifffahrtsgerichte

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In den Anmerkungen zu den Gerichten unter dem GVG steht öfter "auch Rheinschifffahrtsgericht". Belegt ist das aber leider nicht. Das müsste also nachgeholt werden. --Mark (Diskussion) 00:58, 28. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Die Angaben sind aus dem Buch von Carl Pfafferoth (siehe Lit) entnommen.--Karsten11 (Diskussion) 10:55, 28. Okt. 2017 (CEST)Beantworten