Diskussion:Gerichtshöfe

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Oliver S.Y. in Abschnitt Lemma
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Lemma

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Sollte das Lemma nicht eher Weddinger Gerichtshöfe sein? Die verlinkten Seiten (Weblinks, siehe auch Presseseite [1]) führen das Objekt mehrheitlich so... Gruß --Rapober 08:51, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Also ich hatte den Artikel ja mit Absicht unter Gerichtshöfe als Eigennamen angelegt. Denn sowohl "Berliner" als auch "Weddinger" scheinen mir nachträgliche Ortszusätze zu sein, die der Erklärung dienen. "Weddinger Gerichtshöfe" mag zwar verbreiteter sein, ist aber schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr passend, denn dann müßte es Gerichtshöfe (Berlin-Gesundbrunnen) heißen. Also ich kann mit der Kurz- wie der Berlinvariante leben, aber "Weddinger" als Zusatz im Lemma halte ich für unpassend. Entscheidend für mich, was dran steht, und da sind die Bilder eindeutig für die Kurzversion ^^ Oliver S.Y. 09:06, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
PS - es kommt mir auch so vor, als ob einige Bewohner des Altbezirks Wedding aus Trotz immer noch an jeder passenden und unpassenden Stelle "Weddinger" vorsetzen, obwohl die Bewohner von Gesundbrunnen damit ganz gut klarkommen, nun was "Eigenes" zu sein. Mag bei solcher Werbung wie des Vereins auch eine Rolle spielen.Oliver S.Y. 09:08, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Auf berlin.de wird Weddinger Gerichtshöfe genutzt, diese Seite hat für mich schon 'quasi-offiziellen' Charakter. Laut WP:NK soll die gebräuchlichste Bezeichnung als Lemma gewählt werden. Berliner Gerichtshöfe ist unüblich, also bleibt aus meiner Sicht nur folgendes: zurück auf Gerichtshöfe, oder verschieben auf Weddinger Gerichtshöfe. Klammerzusätze bezogen auf die aktuelle politische Zugehörigkeit zum Ortsteil Gesundbrunnen halte ich für wenig sinnvoll. Gruß --Rapober 09:23, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

berlin.de ist die Informationsseite des Landes Berlin. Die Beiträge werden aber auch dort von diversen Autoren geschrieben, ohne das sie durch ein "offizielles" Organ bestätigt werden, also ein Hinweis, aber nicht mehr. Was WP:NK angeht, so hab ich auch was dazu:

Ich hatte also beim Verfassen des Artikels auch schon das richtige Lemma ausgesucht, am verbreitetsten ist es nämlich ganz ohne Zusatz. Und ich kenne keine anderen Gebäude, welche diesen Namen tragen, sodaß ein Klammerzusatz nötig ist.Oliver S.Y. 11:22, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

PS - auch die Vereinshomepage heißt www.gerichtshoefe.de und der Header lautet "Kunst in den Gerichtshöfen", genauso wie der auch der Verein heißt. Glaube, das mit Wedding ist wirklich nur die Ortsbezeichnung, kein Bestandteil des Eigennamens.Oliver S.Y. 11:25, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Na dann, zurück auf Gerichtshöfe + Einrichtung einer Typ II-BKL, um die juristisch Interessierten an die richtige Stelle weiterzuleiten, oder? --Rapober 18:38, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Klingt logisch, wenn auch für WP-Puristen überflüssig, da es ja nur die Singularform Gerichtshof wäre, auf welche die BKL verweist.Oliver S.Y. 19:08, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten