Diskussion:Gesetz über die religiöse Kindererziehung

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Kleinkariert in Abschnitt Konfirmation
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Konfirmation

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Ich habe den folgenden Satz gelöscht, weil er inhaltlich falsch ist. "Die in evangelischen Kirchen gefeierte Konfirmation als eigene Bestätigung der Taufe knüpft an diese Altersgrenze an." Begründung: Zuerst wurde die Konfirmation eingeführt, nämlich beginnend im 16. und dann flächendeckend im 18. Jahrhundert. Erst 200 bzw. 400 später, nämlich 1921/1922 wurde das Gesetz über die Religionsmündigkeit (ab 14 Jahren) eingeführt. --Kleinkariert (Diskussion) 16:35, 12. Sep. 2023 (CEST)Beantworten