Diskussion:Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Rolz-reus in Abschnitt Gültigkeit der Bescheinigung
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Gültigkeit der Bescheinigung

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Es steht da folgender Satz: Sie darf vor Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein und ist unbefristet gültig.. Ist der Satz widersprüchlich, oder verhält es sich so, dass für den einen Arbeitsplatz bis zum Arbeitsantritt die Belehrung nicht länger als drei Monate vorbei sein darf, dann für diesen konkreten Arbeistplatz unbegrenzt gültig ist, oder dies für alle Arbeitsplätze in der Zukunft gültig ist? Rolz-reus 10:38, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten