Diskussion:Gewinn- und Verlustrechnung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Millbart in Abschnitt Schreibweise Gewinn-und-Verlust-Rechnung
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Schreibweise Gewinn-und-Verlust-Rechnung

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Die Schreibweise "Gewinn- und Verlustrechnung" ist nicht etwa eine Variante von "Gewinn-und-Verlust-Rechnung", sondern schlicht falsch.

In den einschlägigen Nachschlagewerken (Wahrig, Duden, Brockhaus) ist auch lediglich die Schreibweise "Gewinn-und-Verlust-Rechnung" belegt.

Begründung: Bei der Gewinn-und-Verlust-Rechnung handelt es sich um eine Rechnung, deren Ergebnis, um es vereinfacht zu sagen, die Differenz aus Gewinn und Verlust ist. "Gewinn- und Verlustrechnung" steht hingegen für "Gewinnrechnung und Verlustrechnung", das sind zwei Rechnungen. Oder, anders ausgedrückt: Die Begriffe "Gewinn" und "Verlust" gehören enger zusammen als die Begriffe "Verlust" und "Rechnung", was sich in der Schreibweise niederschlagen sollte. Man schreibt ja auch "Nacht-und-Nebel-Aktion" und nicht "Nacht- und Nebelaktion".

Ich schlage daher vor, "Gewinn- und Verlustrechnung" auf die Dudenschreibweise "Gewinn-und-Verlust-Rechnung" umzuleiten und ebendiese als Lemma zu nehmen (und nicht umgekehrt). --Cyriaxx 13:19, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Cyriaxx, ich schlage vor, es so zu lassen, weil es so im HGB steht: [1]. Gruß --Centipede 13:33, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Okay, das ist ein Argument. Falsch ist die Schreibweise meiner Meinung nach dennoch. Aber immerhin kann man jetzt nach Sichtung der Diskussionsseite nicht behaupten, die Wikipedia hätte sich mit dieser Frage nicht beschäftigt. ;-) --Cyriaxx 13:49, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Okay :-) --Centipede 19:37, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Die Schreibweise laut Gesetzestext sollte beibehalten werden, wie etwa auch bei der Umsatzsteuer in Deutschland und Österreich, die fachlich eine Mehrwertsteuer und seit den 60er/70er Jahren keine Umsatzsteuer mehr ist, in den Gesetzen aber durchgängig falsch bezeichnet wird. (Schlaubi) (nicht signierter Beitrag von 2003:50:AB42:EE01:A428:3C45:3945:3881 (Diskussion | Beiträge) 22:38, 9. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Da die Diskussion schon wieder aktuell wurde: Da es sich hier um ein Rechtsthema handelt, sollte man den Rechtsbegriff aus den Gesetzen verwenden. Wenn die Bundesrepublik es nicht für nötig hält, ihre Gesetze dem Duden anzupassen, müssen wir es auch nicht. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 17:02, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Üblich ist wohl "Gewinn- und Verlustrechnung", jedoch sprachlich und logisch nicht korrekt: Durchkopplung#Anwendung ("Gewinn-und-Verlust-Rechnung"). Jetzt Lemma ändern? --77.4.47.25 21:51, 16. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich denke, es ist besser, wenn man den Grund für die unterschiedlichen Schreibweisen kurz im Artikel nachlesen kann; ich hab das mal eingefügt. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 22:35, 21. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach den neuen Rechtschreibungsregeln siehe hier DUDEN und die dazugehörige Regel 26. Wem das kurios vorkommt: die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist keine Rechnung im herkömmlichen Sinne, sondern ist eine Gegenüberstellung von Gewinn und Verlust, siehe auch hier DUDEN zu den unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes Rechnung. ergo: das Lemma ist nach der neuen Rechtschreibung falsch und der Artikel muss umgeleitet bzw. korrigiert werden. --Wagner67 (Diskussion) 14:58, 7. Feb. 2018 (CET) Klar es wurden nicht alle Gesetzestexte geändert hinsichtlich der Rechtschreibung, aber siehe hier ein aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen Seite 31, da ist es richtig geschrieben. --Wagner67 (Diskussion) 15:18, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten

WP:NK: "Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) die Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist. [...] Der Artikeltitel richtet sich nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.)." Die derzeitige Schreibung des Lemmas findet Verwendung in den einschlägigen Gesetzestexten und der Fachliteratur Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Ich sehe daher aktuell keinerlei Handlungsbedarf. Sollte sich an den Gegebenheiten irgendwann etwas ändern können wir hier anpassen. Zum verlinkten PDF des Bundesfinanzministeriums lässt sich feststellen: Ja, wird dort offensichtlich nicht einheitlich gehandhabt, siehe beispielsweise hier, hier, hier, hier und vergleiche mit dieser Suche. Grüße --Millbart talk 15:31, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ja, das sagte ich ja auch, dass nicht alle Texte geändert wurden. Es geht lediglich um die Ergänzung im Artikel bezüglich der korrekten Schreibweise nach der neuen Rechtschreibung, das sollte drinbleiben. Grüße von --Wagner67 (Diskussion) 15:43, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Deppenbindestrich ist nie richtig. --M@rcela 16:31, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Das steht unter Deinem Link so allerdings nicht, was aber auch für diesen Artikel vollkommen egal ist. Die nicht wertende Ausführung, dass die Schreibung laut Duden eine andere ist als die allgemein gebräuchliche sollte im Artikel schon erwähnt sein, da sie in der Literatur durchaus Verwendung findet. Grüße --Millbart talk 18:06, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Formeln fehlen

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Formel für ergenbnis gewöhnlicher geschäftstätigkeit fehlt --Flow2 17:02, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Auch wenn es keine gesetzliche Definition für die Gesamtleistung gibt, ist es üblich die sonstigen betrieblichen Erträge erst beim Rohertrag hinzuzurechen.

Gesamtleistung

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Im Link Gesamtleistung wurde bereits die von mir vorgeschlagene Definition verwandt. Die Artikel sind nun allerdings inkonsistent!

Jahresabschluss

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Zum Jahresabschluss gehören neben Bilanz und GuV noch einige weitere Bestandteile - z.B. Lagebericht, Anhang und vor allem die Kapitalflussrechnung!!!

der Jahresabschluss ist grundsätzlich die Aufstellung vo GuV und Bilanz und bei Kapitalgesellschaften noch ein Anhang. Dazu kommen ggf. noch weitere Dinge ...allerdings nach deutschem/österreichischem recht; andere länder andere sitten; aber was willst du damit überhaupt zum ausdruck bringen? wenn du dich zum jahresabschluss kundig machen willst siehe Jahresabschluss ...Sicherlich Post 01:08, 26. Apr 2006 (CEST)
Der Lagebericht its KEIN Teil des Jahresabschlusses, sondern ein gesondertes Element. Der Anhang ist Teil des Jahresabschlusses für gewisse Unternemen (nicht signierter Beitrag von 95.208.248.242 (Diskussion) 22:19, 27. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Jahresabschluss

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Genau! Ist mir auch gerade aufgefallen. Nach §264 (1) HGB erweitert sich der Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften um einen Anhang und einen Lagebericht (Lagebericht nur große Kapitalgesellschaften). Des weiteren müssen Konzerne für den Konzernabschluss eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel machen/angeben (steht in §297 (1) HGB).

Abgesehen davon: Wenn es für GuV schon einen extra Artikel gibt (was ich gut finde), dann sollte auch auf IFRS eingegangen werden, auch wenn sich das ähnlich darstellt (die genauen Unterschiede weis ich nicht). Jedenfalls findet man in IAS 1.78ff Infos zur GuV nach IFRS. Genauer: Umsatzkostenverfahren (cost-of-sales-method) in IAS 1.92 und Gesamtkostenverfahren (nature-of-expense-method) in IAS 1.91. Das gehört eindeutig mit in den Artikel rein.

der Lagebericht its KEIN Teil des Jahresabschlusses, sondern ein gesondertes Element, siehe die angegebene Gesetzesstelle (§264 HGB) (nicht signierter Beitrag von 95.208.248.242 (Diskussion) 22:19, 27. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Welcher Art ist das GuV-Konto ?

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Von den Erfolgskonten wird gebucht und was ist dann das GuV-Konto nun genau für ein Konto? In der Literatur fand ich nur folgende Antwort: "Das GuV ist ein vorgeschaltetes Erfolgssammelkonto, da die die Erfolgskonten nicht direkt über die Eigenkapitalkonten abgeschlossen werden." Aber von welcher Art ist denn das GuV-Konto?

Und entspricht die Struktur dieses T-Kontos eher einem aktiven- oder einem passiven Konto? Bei der Klärung könnte wohl der Ansatz helfen, dass alle Aufwendungen im Soll gebucht werden und alle Erträge im haben. Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob nun Aufwendungen als Eingänge oder als Abgänge betrachtet werden. Besonders, da mir der Begriff "Gewinn- und Verlustkonto" neutral erscheint. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Das GuV-Konto ist ein Unterkonto vom Eigenkapital. Aufwendungen sind weder Ab- noch Zugänge, sondern Wertminderungen, siehe Aufwand. Ich habe das jetzt etwas ergänzt, hoffentlich klarer. --Centipede 00:03, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

GuV eine Alternative zur Distanzrechnung

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Vielleicht sollte noch aufgenommen werden, dass die GuV nur einen der möglichen Wege zur Erfolgsermittlung darstellt und vor allem darauf ausgelegt ist ein Strömungsgrößenvergleich zu schaffen. Ein anderer Weg, der ebenso oft zur Erfolgsmessung verwendet wird, ist die Distanzrechnung (Bestandsgrößenvergleich). Diese ist allerdings, im Vergleich, weniger informativ, da sie leider nur aufzeigt ob und nicht wie ein Erfolg zustande gekommen ist.


GuV Ertrag in t1 ./. Aufwand in t1


= Erfolg in t1


Distanzrechnung Eigenkapital zum 31.12. t1 ./. Eigenkapial zum 31.12. t0


=Erfolg in t1

(./. ist ein kaufmännisches minus)

Ist eingefügt.--Centipede 00:07, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bei der Erstellung der GuV kann auch die Kontoform gewählt werden

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Zitat: "Die GuV muss in Staffelform aufgebaut sein"

Die GuV kann grundsätzlich in Staffel- oder in Kontoform aufgestellt werden. Der Gesetzgeber lässt hier ein Wahlrecht (§242 Abs. 2 HGB). Allerdings gilt dieses Wahlrecht laut §275 Abs. 1 S. 1 HGB nicht für Kapitalgesellschaften, diese müssen tatsächlich ihre GuV in Staffelform erstellen.

Danke, habe ich korrigiert (kannst du übrigens selber auch). --Centipede 09:55, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Staffelform und Kontenform

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Das GuV-Konto kann ja in Kontenform (T-Konten) oder Staffelform (Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren) geführt werden. Aus dem Artikel geht jedoch nicht hervor, dass die beiden Verfahren (Umsatzkosten und Gesamtkosten) die Staffelorm sind. Erst nachdem ich im "Wöhe" nachgeschlagen habe, wurde mir das bewusst. Ich finde es darum wichtig, dass man das dann auch im Artikel klarer und schlüssiger formuliert. Leider wurden meine Ergänzungen gelöscht, da sie keine Bereicherung des Artikels darstellen würden. Aber zum sofortigen Verständnis hätten meine Ergänzungen allemal beigetragen.

Quelle: Günther Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschafslehre, ISBN-10: 3800632543

Hallo, ich habe die Ergänzungen entfernt, weil sie meines Erachtens irreführend waren. Die Einteilung nach Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren bezieht sich auf die Gliederung (also welche Konten werden zu einzelnen GuV-Positionen zusammengefasst), die Einteilung nach Konto- oder Staffelform bezieht sich auf die Darstellungsweise (also untereinander mit Zwischenergebnissen oder nebeneinander als T-Konto, grob gesagt). Insofern hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst (theoretisch) beides mit beidem kombinieren. Klarer und ausführlicher formulieren kann man das aber sicherlich, da gebe ich dir recht, vielleicht aber in einem ganzen Satz? Gruß --Centipede 14:26, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Erfolgsrechnung verlinkt auf GuV

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Warum verlinkt die Erfolgsrechnung auf die GuV? Das ist m.E. widersinnig und vor allem irreführend.. (nicht signierter Beitrag von 77.4.93.27 (Diskussion | Beiträge) 11:11, 13. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

In der Schweiz nennt man es Erfolgsrechnung, das in Deutschland übliche GuV löst nur Kichern aus. Weil man gemerkt hat, dass entweder Gewinn, oder Verlust, aber nicht beides. Erfolg ist der Überbegriff von beidem. Die Amerikaner sind auch so schlau, und sagen "income statement". --Kreteglobi (Diskussion) 19:07, 1. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Gewinnverwendungsrechnung

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"Berechnung der Beträge, die ausgehend vom Jahresüberschuss im Unternehmen verbleiben (Thesaurierung) und die ausgeschüttet werden (Dividende)" lt. wirtschaftslexikon24.net/d/gewinnverwendungsrechnung/gewinnverwendungsrechnung Punkt htm. Hat nichts mit der GuV zu tun, beruht nur auf der bottom line. Ich lösche den Begriff aus dem Artikel.--Toytoy 20:00, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Fehler: Gewinn ist Habensaldo, nicht Sollsaldo

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Im Text steht "Die Kontenform zeigt das Ergebnis als Saldo auf der entsprechenden Kontoseite: Als Sollsaldo bei Gewinn, als Habensaldo bei Verlust."

Ist das denn keinem aufgefalllen? Wenn ein Gewinn (Jahresüberschuß) vorliegt, ist die Ertragsseite des GuV-Kontos länger als die linke, also die Aufwandsseite. Dann steht aber auch der Saldo auf der linken Seite und wird Habensaldo genannt. -- 88.78.79.16 22:31, 29. Jul. 2011 (CEST) Ich korrigiere das jetzt. -- 88.78.79.16 22:36, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Bei einer GuV in Kontenform wird der Gewinn (die Differenz aus dem geringeren Aufwand und dem höheren Ertrag) auf der linken Seite (Sollseite) dargestellt. Es handelt sich in der GuV um einen Sollsaldo. --Cologinux 22:57, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ob Du es glaubst oder nicht: Steht der Saldo auf einem Konto auf der Sollseite, heißt er Habensaldo, steht er auf der Habenseite, nennt man ihn Sollsaldo. Wenn Du es nicht glaubt, schlage bitte in der Fachliteratur nach. Das ist ein schwerer Fehler.-- 88.78.79.16 23:05, 29. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Kommt drauf an. Ich habe diese Seite gefunden, wo die Unterschiede im Sprachgebrauch ganz einleuchtend erklärt werden. Im Artikel habe ich das jetzt umformuliert, sodass die Begriffsverwirrung nun hoffentlich beseitigt ist. --Centipede 09:55, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
+1 Gut gelöst. --Cologinux 11:19, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Nicht böse sein, aber mir ging es um richtig oder falsch. In jedem Standardwerk zur Buchhaltung (z.B. Eisele, "Technik des betrieblichen Rechungswesens"; Littkemann, "Buchhaltung", gibt ja hunderte Schmöker) wird es so bezeichnet. Da sich viele Leute in der Wikipedia informieren und ich mich gerade auf die Prüfungen in dem Bereich vorbereite, fiel es mir ins Auge.-- 88.78.79.16 21:27, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wir sind nicht böse ;-). Sprachliche Präzision ist wichtig. Nach meiner persönlichen Meinung sollte der Satz hier nun so bleiben, da richtig und für dieses Thema ausreichend. (übrigens, im Schmolke-Deitermann (Industrielles Rechnungswesen), dem Standardwerk, nach dem ich gelernt hab, kommen die Begriffe Soll- und Habensaldo gar nicht erst vor, wahrscheinlich, damit die armen Schüler nicht unnötig verwirrt werden ;-)) Wenn du die Begrifflichkeiten um Soll- und Habensalden näher erklären willst, solltest du das m.E. lieber direkt in den Artikel Saldo schreiben. Wenn du dabei Hilfe brauchst, sag bescheid. Ansonsten viel Erfolg bei den Prüfungen! --Centipede 22:38, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Vermisse Hinweise auf EU-Konforme Buchführung

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Hallo Leider besteht die Welt nicht ausschliesslich aus Deutschland. Von den zentraleuropäischen 100 Millionen deutschsprachigen Bürgern wohnen 18 Millionen in Rechtsräumen, welche mit dem im Artikel erläuterten Buchverfahren nichts zu tun haben. Aus diesem Grund vermisse ich Hinweise auf die Länderspezifischen Regeln anderer deutschsprachiger Staaten. Es ist ja so, dass nicht einmal die Grundbegriffe vergleichbar sind (Eine Gewinn/Verlustrechnung heisst in der Schweiz Erfolgsrechnung ER). Es gibt neben US-GAAP auch europäische Richtlinien, warum denen nicht den meisten Platz einräumen? Die Welt ist ein Dorf --- und bleibt ein Dorf ?? --178.199.53.143 11:57, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, der Artikel ist offen und kann jederzeit ergänzt werden. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, melde dich hier oder bei mir. Gruß --Centipede 12:50, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

"verwässert" und "unverwässert"

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In der aktuellen Gewinn- und Verlustrechnung z. B. der Daimler AG (http://www.daimler.com/Projects/c2c/channel/documents/2436303_Daimler_GB2013_Geschaeftsbericht_gewinn_und_verlustrechnung_.pdf) sind die Punkte "Unverwässert" und "Verwässert" angegeben. Diese sind leider nur in der Bankbilanz-Bewertung angegeben - allerdings sehr unverständlich. Gibt's darüber bessere Infos? (nicht signierter Beitrag von 217.92.119.207 (Diskussion) 13:17, 24. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

KEIN außerordentliches Ergebnis mehr nach Bilrug!!!

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Es gibt nach Bilrug kein außerordentliches Ergebnis mehr. Die Guv-Gleiderung hat sich geändert: siehe §275 HGB! (nicht signierter Beitrag von 94.221.112.2 (Diskussion) 16:09, 31. Okt. 2015 (CET))Beantworten

Stimmt, und sonstige betriebliche Erträge, sowie sonstige betriebliche Aufwendungen müssen auch nicht mehr einzeln aufgelistet werden.--Mammut74 (Diskussion) 16:37, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 02:02, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten