Diskussion:Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 80.243.58.212 in Abschnitt Feststellung des GdB (oder neuerdings GdS)
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Verschiebung von "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" auf "Rechtliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen"

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Hallo Lutheraner, mit dem neuen Namen "Rechtliche Gleichstellung..." bin ich nicht so recht glücklich. Zwar hast Du natürlich Recht, dass es irgendwo um die rechtliche Gleichstellung geht. Aber dann müsste man konsequenterweise vor jedes Rechtsthema das Wort "Rechtliche(r/s)" setzen- rechtlicher Kaufvertrag, rechtlicher Verwaltungsakt, rechtlicher Bescheid usw, auch ist das Thema "Gleichstellung (Behinderte Menschen)" letztlich ebenfalls eine rechtliche Gleichstellung, heißt aber hier nicht so... Dieses Rechtsinstitut wird üblicherweise nunmal "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" genannt (vollständiger Titel wäre "Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen", in dieser epischen Länge nennt das aber wohl nur das Gesetz so (§ 68 Abs 2 SGB IX). Unter "rechtliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" gibt es auch keine Google-Treffer und ich gehe davon aus, dass jemand, der dieses Thema bei Wikipedia sucht, es unter diesem Namen nicht finden wird. Viele Grüße --Lord Wort 22:45, 4. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt doch noch erneut eine Weiterleitung vom ursprünglichen Lemna gesetzt, so dass der Artikel auf jeden Fall auffindbar ist, auch wenn man anders sucht. Ich hoffe, das ist ausreichend. --Lutheraner 12:53, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ja, die Weiterleitung beseitigt zumindest das Problem, den Artikel auffinden zu können. Aber unabhängig davon ist der neue Name schlicht ungebräuchlich. Die Bezeichnung "Rechtliche Gleichstellung..." gab es (bis zur Verschiebung des Artikels noch ...) nicht. Bei Google gab es gerade eben für "rechtliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen": Null Treffer (nicht einmal der Artikel hier wird gefunden!?). Für die im Gesetz gewählte Bezeichnung "Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen": 167 Treffer. Und für die ursprünglich von mir gewählte Bezeichnung "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen": 632 Treffer [zzgl. 570 Treffer für "Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen"](ohne Anführungszeichen gibt es sogar 44.800 Treffer, da oft nur das Wort "Gleichstellung" verwendet wird, was aber im Hinblick auf die anderen Bedeutungen sicher zu allgemein ist).
Weiterhin bin ich der Meinung, dass im Titel ein überflüssiges Adjektiv vermieden werden sollte. Dass es hier um etwas rechtliches geht, erschließt sich unproblematisch aus dem Artikel. Überspitzt formuliert: der Artikel über Hunde hier heißt auch nicht "vierbeiniger Hund" sondern schlicht "Hund" (das wage ich jetzt mal zu behaupten, habe es jedoch nicht kontrolliert...)
Kurz: Ich würde den Artikel gerne wieder auf den ursprünglichen Namen verschieben. Könntest Du damit leben? --Lord Wort 22:48, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Dem kann ich mich nicht anschließen. Es geht hier eindeutig um eine rechtliche Gleichstellung. Man kan auch Menschen in Anderen BBereichen gleichstellen. Die von dir genannten Beispiele ziehen nicht, da sich dort in der Regel von vornherein ergibt, dass es sich um rechtliches handelt. Ich denke mit der jetzigen Regelung läßt sich gut leben. Gruß --Lutheraner 18:00, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Hallo Lutheraner, da war ich Dir schon zuvorgekommen: Als Du geantwortet hast, hatte ich schon zurückgeschoben. Okay, noch ein Beispiel für unnötige Beschreibungen im Titel: Bei einem Artikel über Costas Mandylor, bei dem sich aus dem Namen für nicht eingeweihte auch nicht unmittelbar ergibt, was er macht -Sportler? Musiker? Malermeister? Bauchredner?- würdest Du doch auch nicht vorschlagen, als Titel Schauspieler Costas Mandylor zu nehmen- oder? Unabhängig davon sollte Dich aber doch jedenfalls überzeugen, dass es den Begriff "rechtliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" bisher überhaupt noch nicht gab! NULL Google-Treffer! Noch nie -vor Dir- hat ein Mensch diese Gleichstellung so bezeichnet. Da sollte man das doch auch auf gar keinen Fall als Titel nehmen. In Wikipedia sollen ja keine neu erfundenen Begriffe geprägt werden... Als Kompromiss könnte ich mir allenfalls vorstellen, den Artikel "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (SGB IX)" zu nennen- wobei ich auch das eigentlich nicht ideal, sondern unnötig finde. Verstehe es bitte nicht als Starrsinn, dass ich auf die Streichung des vorgestellten Wortes "Rechtliche" bestehen muss- die Bezeichnung ist schlicht falsch, weil diese Gleichstellung definitiv nicht "Rechtliche Gleichstellung..." heißt.--Lord Wort 21:13, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Feststellung des GdB (oder neuerdings GdS)

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Zum Abschnitt "Zuständigkeit": Soweit mir bekannt ist, erfolgt die Feststellung eines GdB/GdS nicht durch die Integrationsämter sondern durch das zuständige Landesversorgungsamt (zumindest ist das bei uns in Brandenburg so)

-- 80.243.58.212 13:56, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten