Diskussion:Globale öffentliche Güter
mangelnde Definition Globale Öffentliche Güter
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
auf Ihrer Seite zu "Globalen Öffentlichen Gütern" ist die Definition mangelhaft. Die von Ihnen aufgeführten Charakteristika "Nicht-Ausschließbarkeit" und "Nicht-Rivalität im Konsum" beziehen sich auf alle öffentlichen Güter und erklären in keiner Weise, inwiefern sie nun als "global" zu bezeichnen sind. Dies wird von Ihnen in einem untergehenden Satz abgehandelt, der in der Sache auch viel zu kurz greift (wobei der 2. Teil des Satzes ohnehin tautologisch bzw. verzichtbar ist): "Ein öffentliches Gut gilt generell dann als global, sobald es mehrere Bevölkerungsgruppen trifft und dahingehend unterscheiden sich nationale von globalen öffentlichen Gütern voneinander." Nach der vorherrschenden Definition der erwähnten Inge Kaul (et al.) gilt ein Gut dann als reines globales öffentliches Gut, wenn davon alle Länder, sozio-ökonomischen Gruppen und Generationen profitieren. Weiterhin ist, da diese Idealform natürlich außer bei Klimaschutz oder Friedensverhandlungen so gut wie nie auftritt, zwischen reinen und unreinen (pure and impure) ÖG zu unterscheiden. Zweitere kennzeichnen sich dadurch, dass sie zwar nicht alle, aber "mehr als eine" Staatengruppe/Land, sozio-ökonomische Gruppe und Generation betrifft. Zentral bei der Sache ist die Frage nach Lösungsmöglichkeiten des Bereitstellungsproblems ohne zentrale Zwangsinstanz, die die souveränen Nationalstaaten zur Kooperation und Beteiligung verpflichten kann. (nicht signierter Beitrag von 141.13.3.186 (Diskussion) 14:48, 7. Okt. 2011 (CEST))
- Habe mich an einer Verbesserung versucht, ? -- Erledigtman (Diskussion) 16:50, 9. Aug. 2016 (CEST)