Diskussion:Hamburger Bürgereid
Beim Vergleich der Urkunden ist mir aufgefallen, daß der Bürgerbrief von Oncken erst 1859 ausgestellt war, aber noch in Niederdeutsch abgefasst ist, der zu etwa derselben Zeit beurkundete (aber bereits 1850 angelegte) Bürgerbrief von JF Höper bereits in Hochdeutsch.
Es muß zu dieser Zeit also offensichtlich beide Varianten parallel gegeben haben (im Übrigen der Schreiber/Urkundsbeamte ist in beiden Fällen offensichtlich derselbe gewesen !)
- Schlage vor, daß diese Seite verschoben wird nach Hamburger Bürgereid, denn mit eben dem befaßt sie sich. Es gibt aber z.B. auch den Bremer Bürgereid, siehe den Link zur plattdeutschen Wikipedia, sowie etliche andere Eide...Hartlich Gröten---Bolingbroke 17:57, 12. Nov. 2006 (CET)
- Gute Idee. Ich bin gerade über einen von mir selbst gesetzten Link hierher gekommen, in meinem Artikel ging es um den Frankfurter Bürgereid. Scheint also eine allgemein verbreitete Sache gewesen zu sein. --m ?! 00:03, 21. Jun. 2007 (CEST)
Ich verfasse über Bürgereide gerade eine Hausarbeit und bin daher auf diesen Artikel gestoßen. Bürgereide gehörten in der mittelalterlichen Stadt zum Alltag und waren oft Voraussetzung für das Erlangen des Bürgerrechts. Diese Eide gab es in jeder größeren Stadt und gerade im Umfeld von städtischen Auseinandersetzungen sowie zum Beitritt in eine Zunft spielten sie eine große Rolle. Daher sollte dieser Artikel wirklich in Hamburger Bürgereid umbenannt werden und ein allgemeiner "Über-Artikel" verfasst werden.
- Das Allgemeine Landrecht für die preussischen Staaten setzte den Bürgereid fest, als Vorraussetzung um in die Bürgerschaft einer Stadt aufgenommen zu werden.(Bürgerschaft im Sinne Teil der Einwohner mit Bürgerrecht)
Belegfreier Artikel
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist seit Jahren vollständig unbelegt und so eigentlich nicht haltbar! Seine Kernaussagen und Bilder sollten besser in den übergreifenden Artikel zum Hamburger Bürgerrecht integriert werden. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 14:13, 19. Dez. 2022 (CET)