Diskussion:Hans Sachs (Sammler)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Kresspahl in Abschnitt Einzelnachweis 7
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Einzelnachweis 7

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Ist ein Hinweis auf eine noch nicht öffentlich zugängliche Quelle korrekt? Wäre nicht ein Verweis auf eine entsprechende Presseveröffentlichung sinnvoller und im WP-Sinne auch akzeptabel? --92.202.32.26 12:01, 17. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Das Aktenzeichen ist öffentlich zugänglich, der BGH kündigt die Veröffentlichung des Urteils in seiner Entscheidungssammlung bereits an, siehe Platzhalter dort.--Kresspahl (Diskussion) 12:06, 17. Mär. 2012 (CET)Beantworten