Diskussion:Hassgesang

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Former111 in Abschnitt Rückgängigmachung der Weblinkwartung
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Einzelnachweis

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↑ a b c Argumentationshilfe gegen die „Schulhof-CD“ der NPD 2009 (PDF). Arbeitsstelle Rechtsextremismus Halle/Argumente & Kultur gegen Rechts e. V., Bielefeld, abgerufen am 29. Oktober 2009.

Strotzt vor Fehlern in Sachen Interpretation der Texte und Releasedaten, z.B. Fehler gefunden in der Interpretation "Weg zur Revolution" usw. Dieses PDF hat so viel Informationsgehalt wie die Werbung in den Versänden wo man die CDs bekommen kann, da stimmen aber wenigstens die übrigen Daten. (nicht signierter Beitrag von 91.5.255.97 (Diskussion | Beiträge) 00:18, 13. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Zum Glück gehts ja nicht um die Interpretation. --Gripweed 09:20, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist unseriös. Als Quelle wird u.A. eine Argumentationshilfe gegen rechts genannt. Diese behauptet, Hassgesang komme aus Eisenhüttenstadt und habe gewisse Lieder auf Split-CDs mit Division Germania veröffentlicht. Absoluter Nonsens. Woher will die Argumentationshilfe also wissen, dass es sich um einen Jura-Studenten handelt? Entweder man stützt sich komplett auf eine unseriöse Quelle oder man erkennt, dass sie Unsinn verzapft. Bei dem Artikel über Hassgesang wird nur die Hälfte geglaubt, so wies grade passt. Bitte alle Aussagen löschen, die sich auf diese Quelle stützen. (nicht signierter Beitrag von 92.228.20.188 (Diskussion) 13:18, 2. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Nun, Netz gegen Nazis nennt auch Eisenhüttenstadt als Herkunftsort. Der Verfassungsschutz sagt Teltow. Die Aussage mit dem Berliner Studenten kann ich gerne streichen, so lange es keinen weiteren Beleg dafür gibt. --Gripweed 00:44, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Habs jetzt mal rausgenommen und weitestgehend mit anderen Quellen belegt. --Gripweed 01:08, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wurde gegründet...

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Soso, die Gruppe wurde also grgründet. Von ganz allein? Als Naturereignis? Oder waren daran sogar Menschen beteiligt? Hatten die Namen? --J. Jäger (Diskussion) 17:27, 14. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Neue Info: Urheber/Frintmann von Hassgesang ist in Bayern als Richter angestellt worden!

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"Urteile Und Hassgesang Neonazi-Richter bringt Bayerns Justiz neuen Ärger"


Der Urheber oder Frontmann des Neonazi-Projektes "Hassgesang" Maik B. ist in 2014 als junger Amtsrichter in der oberfränkischen Stadt Lichtenfels angestellt worden und hat nach dem bekanntwerden die Bayierische Justiy in Verlegenheit gebracht. Der Ámtsrichter ist in seiner Studentenzeit in Ostdeutschland Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands war - eines der Projekte hieß „Hassgesang“.

"Wenn ein Neonazi in Bayern Recht sprechen konnte, ohne dass es Verfassungsschutz und Justizapparat merkten, wäre das ein weiterer Rufschaden. Justizminister Winfried Bausback (CSU) weiß, dass schnelles Handeln nötig ist, um Schlimmeres zu vermeiden. Deswegen kündigt er am Montag an, dass Amtsrichter Maik B. seinen Job verlieren wird, sofern sich die Vorwürfe bestätigen." (siehe Quelle)

Quelle: NWZ online, 16 Oktober http://www.nwzonline.de/politik/neonazi-richter-bringt-bayerns-justiz-neuen-aerger_a_19,0,1997257528.html (nicht signierter Beitrag von 83.163.243.30 (Diskussion) 13:07, 16. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Steht doch schon im Artikel. --Feliks (Diskussion) 13:43, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Der volle Name des Lichtenfelser Zivilrichters ...

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... steht gut lesbar im Handbuch der Justiz 2014/2015, im verlinkten OMT-Artikel von 2013, im offiziellen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts, in der Pressemitteilung zur Entlassung vom MdL Christoph Rabenstein [1], warum eigentlich nicht im Artikel? --Feliks (Diskussion) 15:22, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Für uns gilt WP:BIO#Personen des öffentlichen Lebens. Die Tatsache, das der Sänger als Richter beinahe Anstellung gefunden hätte, ist enzyklopädisch bedeutsam, sein voller Name meines Erachtens nicht. Im Handbuch der justiz steht er bestimmt nicht als Rechtsrock-Sänger sondern als Richter auf Probe, genauso im verlinkten OMT-Bericht. Bleibt also nur die Pressemitteilung des MdL. Im Zweifel sind wir der Privatsphäre verpflichtet. Und diese gilt in Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten auch für Mörder, wie mir unlängst in einem Artikel erklärt wurde. Dann gilt diese auch für Rechtsrock-Sänger. In anderen Medien wird der Name auch abgekürzt. --Gripweed (Diskussion) 17:24, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Nun ja. Es grüßt Agathenon 20:07, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten
[[2]] Geschäftsverteilungsplan des AG Lichtenfels - es gibt da nur einen Richter, dessen Familienname mit B beginnt. --Feliks (Diskussion) 22:01, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Benutzer:Agathenons Beitrag kann man sicherlich diskutieren. Man sollte aber bedenken, dass Der Spiegel eben nicht an WP:BIO gebunden ist. Benutzer:Feliks Beitrag ist natürlich grandiose WP:TF. --Gripweed (Diskussion) 22:09, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich frage einfach: Was ist der enzyklopädische Nutzen des Klarnamens? Wichtig sind die vorgetragenen Fakten, der interessierte Leser wird auch von alleine auf den Namen kommen. So lange Maik B. nicht als relevant betrachtet wird, sondern nur die ihm zugeordnete Band hat der Klarname imho nichts im Artikel zu suchen. --Gripweed (Diskussion) 22:14, 15. Jan. 2015 (CET).Beantworten
Was ist der enzyklopädische Nutzen des Namens Claus Lessmann in Bonfire? Dann müßte bei allen Bands die Klarnamen von Mitgliedern ohne eigenständige Relevanz entfernt werden. Mach dich schon mal auf die Reaktion der Tokyo-Hotel-Fans gefaßt. --Feliks (Diskussion) 22:18, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Nun, Claus Lessmann ist erstens über Bonfire hinaus relevant ([3]), zweitens hat er nie einen Hehl aus seinem Namen gemacht. --Gripweed (Diskussion) 22:25, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten
...und drittens hast du den Nutzen nicht erklärt, auch wenn du vor ein paar Stunden den Artikel zu ihm angelegt hast. Für die Erwähnung mit vollem Namen ist weder die persönliche Relevanz erforderlich, noch dass der Betroffene die Erwähnung gerne sieht, siehe Werlé/Lauber (da hatten die Herren sogar Wikipedia verklagt)--Feliks (Diskussion) 07:43, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Zunächst rein informativ: Eben habe ich mich noch einmal zu den rechtlichen Aspekten umgesehen. Der Spiegel-Text wurde am 19. Oktober 2014 verfaßt, was bedeutet, daß der Anspruch auf Gegendarstellung kommenden Dienstag verfällt, mit Folge einer weiteren Verbesserung des Quellenwertes, der sich ohnehin aus der Reputation des Mediums ergibt. Der Artikel ist auch deshalb hilfreich, weil er ausdrücklich bestätigt, daß es sich nicht um Namensvettern handelt, sondern der Nazi-Barde und der Richter identisch sind; die Quelle erspart uns mithin „original research“ per Ausschlußverfahren. – Eine Relevanz der Person über den Lemmagegenstand hinaus ist imho gegeben, weil der betreffende Herr seit der Geschichte am AG Lichtenfels nicht mehr nur als Sänger, sondern auch als Person eines nachrichtenwürdigen Ereignisses relevant ist und, wie ich meine, sogar ohne die Band relevant wäre. Last but not least enthält der Artikel schon jetzt den vollen Klarnamen, der in Form der URL http://www.spiegel.tv/filme/neonazi-richter-maik-bunzel/ den Weblink von Andreas Lünser unterlegt; der Eintrag des Klarnamens als Text ändert somit nichts mehr am Informationsgehalt des Artikels, sondern steigert lediglich dessen Usability. Ich schlage daher vor, den Klarnamen mit Referenz auf Spiegel-online am Dienstag (meinetwegen auch früher) einzutragen und einen Redirect vom Klarnamen auf Hassgesang einzurichten; da B* de facto die Band ist (soweit der Artikel hierzu stimmt). Im Zustimmungsfall würde ich den Edit auch selbst zum gewünschten Zeitpunkt vornehmen. Mit freundlichen Grüßen an alle, Agathenon 11:12, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich sehe das weiterhin anders. Der Spiegel darf grundsätzlich mehr als wir. Die Entscheidung gegen eine Aufnahme des Klarnamens habe ich unter anderem getroffen wegen Diskussionen und Edits bei 08/15 (Band), Kai Freikorps, im Todesfall Eschli oder auch bei Christian Dornbusch. In all diesen Fällen lässt und ließ sich der Name relativ einfach recherchieren. Ein weiterer Hintergrund der Entscheidung ist die Handhabe bei Atze Schröder. Ich halte einen Schutz der Personendaten für elementar. Wir sind weder „die“ Antifa, die sowas gerne macht, noch die Presse. Sollte Maik Bunzel im nächsten Verfassungsschutzbericht von Bayern namentlich erwähnt werden (davon gehe ich aus), so hätte ich kein Bauchweh bei einer Klarnamensnennung. Zum jetzigen Stand schon. Gerne können wir das auch per WP:DM klären, die Anfrage stelle ich. --Gripweed (Diskussion) 15:28, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Atze Schröder passt nicht, da der explizit gegen die Nennung seines Namens ist. Bei Kai Freikorps liegt der Name inzwischen offen, bei Dornbusch diente die Anoymität dem Schutz vor Übergriffen, bei 08/15 gings nach Querlesen der Disk um einen Aussteiger. Bei Eschli sehe ich gar nicht, wo da die Namenskontroverse war. --Feliks (Diskussion) 15:57, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Eschli: [4]. --Gripweed (Diskussion) 18:34, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Es gibt aus meiner Sicht stichhaltige argumente für (ist bereits in der Presse bekannt, steht sogar im Geschäftsverteilungsplan) und gegen (die Nennung geschah nicht mit Zustimmung bzw. dem Willen des Richters) die Nennung des Klarnamens. Im Zweifel bin ich aber gegen eine Nennung des Namens, da es nicht um das Lemma des Richters selbst geht. Der Sinn des Artikels bzw. Satzes geht dadurch nicht verloren. --Filterkaffee (Diskussion) 15:44, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Die etwaige Nennung in einem Verfassungsschutzbericht halte ich ebenfalls für ein geeignetes Kriterium, damit kann ich gut leben. Agathenon 16:31, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hassgesang ist relevant, daher dieser Artikel. Durch öffentliche Auftritte und Tonträgerproduktion hat sich Hassgesang in die Öffentlichkeit begeben, genau wie andere Bands auch. Hassgesang ist da nicht anders zu bewerten als andere Bands, deren Mitglieder´ganz selbstverständlich namentlich genannt werden, auch wenn sie bandintern unter Pseudonymen erscheinen. Zudem scheint Hassgesang offenbar nahezu identisch mit der Person Maik B. mangels weiterer ständiger Mitglieder. Der Umstand, dass es sich um einen Nazi handelt, der gerne unerkannt geblieben wäre, kann doch daran nichts ändern. -- MacCambridge (Diskussion) 19:54, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Das ist nicht richtig. Der Gesetzgeber unterscheidet absolute und relative Personen der Zeitgeschichte. Das hat mit Relevanz in Wikipedia rein gar nichts zu tun. --Pölkky 23:47, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Was hat es mit dem Gesetzgeber zu tun? Wenn die Band XY einen Wikipediaartikel erhält, werden die Bandmitglieder genannt werden, sofern sie bekannt sind. Nichts anderes geschieht hier (oder sollte hier geschehen). Warum sollte Hassgesang anders behandelt werden als andere Bands? -- MacCambridge (Diskussion) 20:41, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Dass mit "Maik B.", der Sänger von Hassgesang, Maik Bunzel, dem (ehem.) Richter, identisch ist, ist doch unbestreitbar und keine TF. So und nun ist die Frage ob es ein berechtigtes öffentliches Interesse an der vollständigen Ausschreibung seines Namens im Artikel "Hassgesang" bedarf. Ich denke nicht, denn er wird wohl keine Arbeitsstelle mehr beim Staat erhalten. Man sollte ihm auch nicht unnötig Steine in den Weg stellen, falls er irgendwann mal doch einen gutbürgerliches Leben aufbauen will. --DerHandelsreisende (Diskussion) 08:28, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Wikipedia dient der Information, nicht dazu, anonymen Volksverhetzern die Hintertür zur Rückkehr in eine unauffällige Existenz offen zu halten... --Feliks (Diskussion) 09:26, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Erkläre doch das Interesse an dem Klarnamen. Des Weiteren würde ich persönlich den Namen reinschreiben, wobei nicht in den Artikel zu Hassgesang sondern dem Amtsgericht. Denn seine Urteile werden unabhängig von der ganzen Thematik niemals anonymisiert werden. Aber Verhältnismässig fände ich die anonymisierung im Artikel Hassgesang. Denn er wollte nicht öffentlich als Sänger bekannt sein. Also analog zu Anon. Das ist meine Meinung.--DerHandelsreisende (Diskussion) 09:35, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Es kommt nicht drauf an, ob rechtskräftig verurteilte Volksverhetzer ihren Namen in Wikipedia gerne lesen. Und bei einer Band besteht grundsätzliches Interesse an den Namen der Mitglieder. --Feliks (Diskussion) 10:00, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Siehe den Punkt "Resozialisierung" bei der Namensrichtlinie. --DerHandelsreisende (Diskussion) 12:14, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Sogar Reggae-Anklänge sollen auf einer der CDs zu hören sein.[5]

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"Sogar Reggae-Anklänge sollen auf einer der CDs zu hören sein.[5]" Das spricht ja sehr für die Qualität des Artikels - Angeblich, soll, irgendwas sein und sowas nennt sich dann „freie Enzyklopädie“

Hier sind 3 Interviews mit Hassgesang, informiert euch mal ordentlich, was die Band selbst sagt. 1. https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=462887273844969&id=421723171294713 2. http://www.netzradio-germania.de/phpBB3/viewtopic.php?f=4&t=127

Und wenn jemand russisch kann, sogar noch eines (übersetzt schön mal selbst, was der Nazi von sich gibt...: http://casusbellizine.com/intervews/item/hassgesang.html

Oder fehlt euch der Mut? (nicht signierter Beitrag von 87.152.41.12 (Diskussion) 15:06, 21. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Dr. Nazi

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Das hier könnte noch eingebaut werden: http://www.vice.com/de/read/die-uni-greifwald-hat-jetzt-ihren-ersten-promovierten-neonazi (nicht signierter Beitrag von 52.87.189.180 (Diskussion) 13:22, 11. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Rückgängigmachung der Weblinkwartung

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@Girus: Weshalb hast du diesen Artikel wieder in Weblinkwartung eingetragen? Ich hatte sie ja entsprechend Vorschrift gefixt. --Former111 (Diskussion) 10:16, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

@Former111:: Weil der Link nicht gefixt, sondern unvollständig wurde. --Girus (Diskussion) 10:23, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Hatte übersehen, dass es keine Vorlage war, werde nochmal jetzt richtig machen. Aber statt rückzusetzen hättest du sie ja auch gleich fixen können, so wäre sie nicht wieder in Weblinkwartung gelandet. --Former111 (Diskussion) 10:37, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten