Diskussion:Hauptsache (Sachenrecht)
Falsche Begrifflichkeit
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist völlig falsch angelegt. Hauptsache ist kein eigenständiger sachenrechtlicher Begriff, sondern nur im Rahmen des Zubehörbegriffes relevant. Grundsätzlich sind alle Sachen gleichwertig und haben ihr eigenes rechtliches Schicksal. Sachen, die auf Dauer dazu bestimmt sind, der Benutzung anderer Sachen zu dienen, sind dagegen Zubehör dieser Sache, die dann im Verhältnis zu diesen als Zubehör bezeichneten Sachen, und zwar nur dort, als Hauptsache bezeichnet wird. Das rechtliche Schicksal der Zubehörssachen folgt in der Regel dem der Sache, der sie dienen, sie können aber jederzeit z. B. gesondert verkauft, verschenkt, beliehen, zerstört, entfernt usw. werden. Damit endet die Zubehörseigenschaft automatisch. Vom Zubehör zu unterscheiden sind wesentliche Bestandteile einer Sache. Das ist z. B. beim Motor im Verhältnis zum Auto, beim Gebäude im Verhältnis zum Grundstück, auf dem es steht, der Fall. Diese Bestandteile haben kein eigenes rechtliches Schicksal. --Hajo-Muc (Diskussion) 13:28, 10. Dez. 2021 (CET)