Diskussion:Heimschläfer

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Zita : Bedingung hierfür ist, dass es abends keinen Zapfenstreich mehr gibt.

Stimmt das ??

Wenn ich die Erlaubnis habe zu Hause zu schlafen, was kümmert mich dann ein Zapfenstreich ??? --ChikagoDeCuba 13:13, 21. Mär 2006 (CET)

Zapfenstreich

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Die Erlaubnis gibt es nur, wenn der Soldat dem Zapfenstreich nicht mehr unterliegt. Also: wenn Zapfenstreich, nix Heimschläfer. Zapfenstreich gibts aber praktisch nur in der Allgemeinen Grundausbildung bzw. während der Spezialgrundausbildung (max. die ersten zwei bis drei Monate). Ausnahme: Der Zapfenstreich wird als Erzieherische Maßnahme befohlen, zum Beispiel wenn der Soldat tagsüber ständig wegpennt, weil er die Nacht immer zum Tag macht. Hat aber Seltenheitswert.