Diskussion:Heinrich Frings

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Jordi in Abschnitt Examensnoten
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Hilfsarbeiter

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Heinrich Frings war mit ziemlicher Sicherheit niemals "Hilfsarbeiter" beim Reichsgericht. Hilfsarbeiter pflegten dort vielleicht den Rasen oder putzten die Fensterscheiben. Das war wohl kaum seine Aufgabe. Er war vermutlich wohl "wissenschaftliche Hilfskraft", also ein einem Professor oder Reichsgerichtsrat untergeordneter wissenschaftlicher Assistent. Eine solche Tätigkeit hat aber absolut nichts mit der eines Hilfsarbeiters zu tun. Ein Einsatz als Hilfsrbeiter wäre allenfalls im Rahmen einer Bestrafung denkbar gewesen. Im Falle einer solchen Bestrafung hätte er aber nicht nachher noch Karriere machen können. --91.52.186.66 15:40, 31. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Darüber bin ich auch gestolpert. Hier seht «Hilfsrichter». --= (Diskussion) 15:35, 27. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Der Ausdruck an sich ist nicht verkehrt. Wissenschaftliche Hilfskraft ist der heutige Sprachgebrauch. In den 1920er und 1930er Jahren wurden akademisch ausgebildete Hilfskräfte in Hochschulen und ebenso auch Behörden dagegen tatsächlich "wissenschaftliche Hilfsarbeiter" genannt, das findet man in den Quellen überall. Ob Frings wirklich so eine Position hatte, weiß ich allerdings nicht, von daher ist "Hilfsrichter" wohl besser und jdfs. nicht falsch, wenn es in der Literatur steht.--Jordi (Diskussion) 19:53, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Examensnoten

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Die Examensnoten "ausreichend" habe ich rausgenommen, wirken unbelegt und unpassend. Die Note hieß damals m.W. auch gar nicht so, sondern "genügend". Zwar steht diese Angabe von Anfang an im Artikel und scheint wohl aus dem DDR-Geschichtsbuch des Artikelautors zu stammen, aber gerade dann ist ja hier besondere Vorsicht geboten. Wenn die Angabe mit den Noten tatsächlich dort steht, kann man sie wieder reintun, dann aber mindestens mit genauer Seitenzahl oder Quellenzitat mittels Einzelnachweis belegen, lieber noch anhand neutraler Quellen überprüfen oder weglassen, so wichtig ist das ja nicht.--Jordi (Diskussion) 20:56, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten